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Erzgebirgischer Volksfreund : 31.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-186501315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18650131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18650131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1865
- Monat1865-01
- Tag1865-01-31
- Monat1865-01
- Jahr1865
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 31.01.1865
- Autor
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Erzgebtrgtscher Vollssreund. Tage-M Amsstzlatt für die GerichtSämter Grünham, JohanngeorgMstadt, Schwarzenberg und Wildeufett; fo»te für die Stadträlhe Aue, Merlem, Krünham, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schwar zenberg, Wildenfels und Zwönitz. _ ^r». Dimfta«, dm 31 Januar. Brrt« vierteljährlich 1k> Rgr- — Jvseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Stummet bi« Vormittag« N Ndr. Pie K önigl. Höhere Gewerbschule zu Chemnitz, über deren Lehrplan und sonstige Verhältnisse die «nterzelchttete Direktion auf Verlangen Auskunft ertheilt, wird in thym am 27. April v. I. beginnenden LehrcursuS wiedemm denen, welche dem praktischen Gewerbsleben im Bereiche der mechanischen oder chemischen Technik oder der Landwidthschaft sich zu widmen gedenken, Gelegenheit zur Erlangung einer ihren Bedürfnissen entsprechenden Ausbildung verbieten. ' Anmeldungen neuer Schüler für diesen LehrcursuS nimmt die unterzeichnete Direktion entgegen. Dieselbe ist auch bereit, Auswärtigen passende Wohnungen hier nachzuweift«. ' ' Jeder als Schüler Aufzunehmende hat durch Geburtsschein, Impfschein, ConfirmationSfchein rind Schulzeugniß nachzuweisen, daß er mindesten- 14 Jahre alt, geimpft und confirmirt ist und bisher einen angemessenen Unterricht gehabt und gehörig benutzt hat. In Bezug auf die zur Aufnahme nöthige Vorbildung findet übrigens am 2L. April vo« Morgens 8 Uhr an iw GewerbsHukgebäude eine Prüfung statt. Die Eltern oder Pflegeeltern der zur Aufnahme angemeldeten oder noch anzunlelden- den Schüler werden hierdurch aufgeforderk, dieselben zu dieser Prüfung sich einfinden zu lassen. Chemnitz, den, 25. Januar 1865. Die Direktion der König!. Höhern Gewerbfchule. In Stellvertretung: (537) Prof. Böttcher. ' Bekanntmachung. . Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums der Fknenzen soll , den 4. Mär, 18«S da- alte fiskalische ForsthauS zu Schönheide, »ul» Nr. 87 des vast en BrandcatasterS, nebst den dazu gehörigen Flurparzcllen an zusammen 4 Allem und 188 Qu.-Ruthen, unter den im SubhastationStermine zu eröffnenden und außerdem bereit- vorher an GerichtsamtSsteüe allhier einzusehenden Bedingungen, jedoch unter Vorbehalt der Genehmigung und resp. der Auswahl unter den Likl'tantrn Seiten des Königlichen Ministeriums der Finanzen und zwar in der Weise Forstamts - Wegen versteigert werden, daß zuerst die Grundstücks-Parzellen einzeln, sodann da- ForsthauS allein, und zuletzt daS Forsrhaus mit den Grundstücke» zusammen zur Likitation gebracht werden. ' ' . . ES haben Paher diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gesonnen find, am grdachten Tage, de- BormittchK 9 Uhr, zu welcher Zeit zuvörderst eine Besichtigung de- gedachten Grundstücks vorgenommen werden soll, an Ort und Stelle, und sodann, bis Mittag- XII Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht werden zugelassen werdep,-.im.GemeinderachSsitzungSlocale im „RathSkeller" zu Schönheide sich einzufinden, ein Gebot zu thun und sich zu gewärtigen, daß Mittags XU Uhr- nÄch Auktion-» . gebrauch werde verfahren und dem Meistbietenden die erstandenen Grundstücke werden zugeschlagen werden. Eine nähere Beschreibung deS Grundstücks, liegt an GerichtSamtSstelle allhier zur Durchsicht vor, auch können diejenigen,- welche das Grundstück zu erstehen gesonnen sind, dasselbe vorher und zwar am 2S. Februar »n-2. März L8«S auf vorheriges Anmelden beim Herrn Oberförster Müller in Augenschein nehmen. - Eibenstock,.««? 24. Januar 1865. < Königliches Forstamt. allda. Kühn. Landrock Löwe v. Wolf. Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu dem überschuldeten Nachlasse des am 26. Juli 1864 verstor benen Advocat Carl Heinrich Müller zu Zwönitz der Concursproceß eröffnet worben ist, so werben alle bekannten und unbe kannten Gläubiger desselben, sowie alle diejenigen, welche am sothanen Nachlasse aus irgend einem RechtSgrunde Anspruch zu haben glauben, , hierdurch geladen, in dem, auf den 32. März 1865 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an Amtsstelle hierselbst zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Creditwesen und de- Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Rechtsvertreter binnen 3 Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschließen und den 3. Mai 1865 zur Publikation des Präklusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf aber den 17. Ma! 1865 Vormittags 9 Uhr, fernerweit persönlich oder sonst gehörig vertrete» an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und, wo möglich sich zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder sich über Annahme de- Vergleichs nicht bestimmt erklären, al- dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmcnd werden erachtet werden, und endlich falls im letzt'gedachten Ter mine «n Hauptverglrich nicht zu Stande kommen, sollte » '
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