Suche löschen...
Deutsche allgemeine Zeitung : 24.12.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184712242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18471224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18471224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-12
- Tag1847-12-24
- Monat1847-12
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 24.12.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Freitag 24 December 1847. Nr. 358 «an». >4-7. NM» m Gottesberq irg. -emni» ein > ein Sohn, ne Tochter, ndorf eine : Z«itz eine . Strau- uchholz. — aldinger » Dierev -HermS- Gulß in n Eckert ath Adolf . — Hr. i «ltran- WMen- unser guter c und Mst- ) man», im A Und hart ffnungSreich r uns war, I Himmel. es Verewig- I ladrioirt in to-, io ksr- (4808-11) elpM. iten Male: von I. G. Deutschland. Das Frankfurter Journal meldet aus Baiern vom 18. Dec.: „Nach einem RegierungSrescripte ist den Untergerichtcn in Unterfranken der Befehl zugekommen: «den etwa aus der Schweiz gefluchteten Je suiten nur im Krankheitsfälle den Aufenthalt in Baiern zu gestatten.»" Karlsruhe, IS. Dec. Heute Mittag 12 Uhr wurde dem Groß Herzog von dem Präsidenten, den Vicepräsidenten und Secretairen und zwei durch das Loos gewählten Mitgliedern der II. Kammer (Becker und Bleidorn) die Adresse überreicht. Dieselbe lautet: „Durchlauchtigster Großherzog, gnädigster Fürst und Herr! Im Ra men deS treuen Volke, das beglückt durch die Worte sich fühlt, mit welchen sein geliebter Fürst in feierlicher Stunde die Vertreter des Landes begrüßte, bringen wir die ehrfurchtsvollen Huldigungen unwandelbarer Ergebenheit dar. Wir theilen die Gefühle tiefer Bctrübniß Ew. königl. Hoh. über den schaudererregenden Brand, welcher so viele Familien in Trauer versetzte. In lebhaftem Andenken stehen die schweren Prüfungen, welche im verflossenen Winter die Noth auch unserm Vaterland auflegte. Ew. königl. Hoh. haben mit dem edelsten Eifer für das Wohl Ihres Volks zur Minderung der Noth Anordnungen erlassen, denen gemäß von den Vcrwilligungen Gebrauch ge macht wurde, welche die II. Kammer auf dem verflossenen Landtage durch unbedingte Ermächtigung der Regierung zur Verfügung stellte. Ew. königl. Hoh., gewohnt, überall wo Hülfe nothwendig ist, durch theilnehmende Unter stützung lindernd zu wirken, haben auch bei der Hülfe für Nothleidende als hohes Vorbild vorgeleuchtet, und der unserm Volk innewohnende aufopfernde Wohlthätigkeitssinn hat sich auch hier bewährt. Selbst Unbemittelte haben die schwere Zeit standhaft ertragen und bei eignen Entbehrungen ihr Weni ges mit DürftigerN getheilt. Die Erfahrungen jener Zeit bestätigen die Noth- jvendigkeit, eine genaue Kenntniß aller unserm Vaterlande zu Gebote stehen- vcsi Hilfsquellen und des Maßes, in welchem sie in Anspruch genommen ' werden können, zu sammeln. Ueberall werden Ew. königl. Hoh. Ihre ge treuen Stände zu Vcrwilligungen bereit finden, wo es darauf ankommt, Wunden mancher Gemeinden zu heilen, welche die Noth der verflossenen Zeit geschlagen hat. Eine der wichtigsten Aufgaben wird cs sein, die geeigneten Mittel zu ersinnen, der wiederkehrcnden Noth möglichst vorzubeugen. Daß Ztugniß, welches Ew. königl. Hoh. Ihrem Volk über sein würdiges Be nehmen in den verhängnißvollen Zeiten geben, erfüllt mit Freude und tief gefühltem Danke. Es wird ein Schild gegen Anfeindungen des verfassungs mäßigen Lebens und ein Beweis sein, daß, je mehr der Sinn für öffent liche Angelegenheiten im Einklänge mit wahrer Gesittung fortgeschritten und die Freiheit gesichert ist, desto herrlicher die Achtung vor dem Ge setze sich bewährt. Die Entfaltung dieses Sinnes für Gesetzlichkeit gedeiht am besten, wo im Volke die Ueberzeugung lebt, daß auch Alle, von de nen die Handhabung der Verfassung und des Gesetzes abhängt, gewissen haft dieselben beobachten, wo nicht ängstliches Miötraucn jeden Schritt des freien Volkslebens stört und wo die Gesetze mit der nothwendigen Kraft der Vollziehung, aber auch mit Achtung der persönlichen Freiheit und mit weiser Mäßigung angcwendet werden. Wir werden, wie bisher, auch ferner unser Streben dahm richten, den Sinn für Gesetzesherrschaft bei UN Betriebe der lail-HandelS, n Stadt an kaufen. Für t demEigen- n älter» oder selbst »u «r- unst ertheilt (4586-981 n Jena. fern Mitbürgern zu kräftigen. Das ehrende Zeugniß, welches Ew. kLnigl- Hoh. Ihrem Volke geben, gewährt den erfreulichen Beweis, daß bei uns kein Versuch gelingen wird, die Staatsordnung zu untergraben und die Achtung des Eigenthums, das auch wir als einen Grundpfeiler der bürgerlichen Ge sellschaft betrachten, zu bedrohen. Störungen dieser Art würden dem sitt lichen und gesetzlichen Sinne des badischen Volkes widerstreben. Bei einem durch eine freie Verfassung verbundenen Volke, und da, wo in der freigege- benen öffentlichen Besprechung unklare und unpraktische Theorien ihre Wi derlegung finden, werden ungezügelt« Ansprüche und ungestüme Wünsche ebenso wie Auffoderungen zu Verletzungen schnell gefahrlos. Jeder Wohl meinende wird kräftig mitwirken, um die Grundlagen öffentlicher Ordnung aufrecht zu erhalten. Bestrebungen gegen die Achtung des EigenthumS ha ben am wenigsten Gefahr bei uns, wo das fleißige Volk den Werth der Ar beit schätzt und «insieht, daß Jeder seine Kräfte anstrengen muß, wenn er Früchte ärnten und Besitz erwerben will. Jede Besorgniß vor Störungen der Ordnung verschwindet um so mehr, je mehr die Gesetzgebung wirkt und anregt, um wahre Volksbildung zu verbreiten, dem Fleiße nicht nur die Schranke zum Wettkampfe freiester Thätigkeit zu öffnen, sondern auch Gele genheit zur Beschäftigung darzubieten und Vereine zu diesem Zwecke zu be günstigen. Werden Anstalten zur ausgedehntern und leichtern Benutzung dcö Credits gefördert, die öffentlichen Lasten gerecht vertheilt, die wichtigsten Zweige der Nationalarbeit im ungleichen Kampfe mit fremder Uebermacht auf dem heimischen Markte ausreichend geschützt, so ist der Erfolg um so vollständiger gesichert. Vereinzelte verbrecherische Handlungen trifft gerech terweise der Ernst des Gesetzes. Die vorgelegten Nachweisungen werden wir gewissenhaft prüfen und den Aufwand für den Staatshaushalt nach dem Grundsätze weiser Sparsamkeit bemessen, welcher verlangt, daß die öffent lichen Bedürfnisse nach dem Maße ihrer Nothwendigkeit und Nützlichkeit mit dem möglichst geringen Verbrauch von Mitteln befriedigt werden, daß aber auch Verwendungen nicht unterbleiben, welche durch die Pflege aller Zweige der volkswirthschaftlichen Thätigkeit, der Wissenschaften und Künste, an gei stigen Gütern und Erzeugnissen der Arbeit den Aufwand reichlich ersetzen. Wir beklagen die Hindernisse, welche sich zur Zeit noch neuen Eisenbahn unternehmungen entgegenstellen, vertrauend Ew. königl. Hoh., daß Sie alle Anstalten begünstigen werden, welche zur. HehyM jener Hindernisse geeignet sind. Die Sorgfalt Ew. königl. Hoh. wird dahin wirken, daß auf möglichst schnelle Weise der Ausbau der Ttaattbahn zur beabsichtigten Vollendung ge bracht und auch den übrigen Landestheilen möglich gemacht werde, an den Vortheilen dieses großartigen Verbindungsmittels Theil zu nehmen. Die angekündigten Gesetzvorlagen werden wir gewissenhaft prüfen. Dankbar er kennen wir die Umsicht, mit welcher Ew. königl. Hoh., den Bitten Ihrer treuen Stände Gehör schenkend, nach allen Richtungen hin durch Gesetze die Interessen der Landwirthschaft zu befördern bedacht sind. Die Ankündigung der Vorlage über Beseitigung feudalherrlicher Berechtigungen erweckt die lebhafteste Freude. Eine zeitgemäße Gewerbeordnung wird zur Ergänzung unserer Gesetzgebung wesentlich sein. Den Gesetzentwurf über Wehrverfassung werden wir mit jener Aufmerksamkeit prüfen, welche der hochwichtige Gegen stand verdient. Wir sehen den Vorlagen über Verbesserungen im Steuer wesen mit der Hoffnung entgegen, daß dabei auf den verhältnißmäßigen Bei zug bisher steuerfreien Einkommens und Erleichterung drückender und lästiger Abgaben Bedacht genommen ist. Den Vorlagen in Bezug auf die Gerichts verfassung sehen wir mit dem Wunsche entgegen, daß bas Vaterland bald durch Einführung der neuen, von Ew. königl. Hoh. bereits früher verkün digten Gesetzbücher der wohlthätigen Früchte derselben sich erfreue, und daß dadurch Gelegenheit zu Erfahrungen gegeben werde, deren Benutzung zur Nothwendigkeit der Fortbildung der Grundlage der neuen Gesetzbücher und zur Aufnahme neuer Einrichtungen führen wird. Der Weisheit Ew. königl. Hoh. wird es nicht entgehen, daß die Trennung der Justiz von der Verwaltung auch eine Umgestaltung der Verwaltungseinrichtungen nach sich ziehen muß, bei denen Vereinfachung und zweckmäßige Benutzung des volksthümlichen Elements als nothwendig sich ergeben werden. Mit Freude erfüllt die Erklärung Ew. königl. Hoh. über die Presse; wir finden darin den Ausspruch der Anerken nung der Nachtheile des jetzigen Zustandes und den Beweis des Bestrebens Ew. königl. Hoh-, durch Anträge bei der Bundesversammlung für Einfüh rung der Preßfreiheit zu wirken, die als ein verfassungsmäßig dem Lande zustehendes Recht beharrlich von unS angesehen ist. Wir können die Bc- sorgniß nicht unterdrücken, daß nach den bestehenden Verhältnissen eine Ver einbarung aller Bundesstaaten zu einem gleichförmigen Preßgesetze nicht so schnell gelingen möchte, und daß auf diese Art die Wohlthaten der Preßfrei heit noch lange dem Vaterlande vorenthalten werden könnten. Vertrauensvoll überlassen wir uns der Hoffnung, daß Ew. königl. Hoh. durch die nöthigen Anordnungen, den auf den vorigen Landtagen an Sie gestellten Bitten der Kammern gemäß, den jetzigen unerträglichen Zustand unserer Presse beseiti gen werden- In der Gewährung einer freien Presse in Verbindung mit einer gerechten Strafgesetzgebung zur Abwehr von Mißbräuchen, in der Erfüllung der dem deutschen Volk ertheilten Zusagen, in der Belebung und Erstarkung des deutschen Nationalgefühls und in Einrichtungen, die mit Beseitigung der provisorischen Bundesgesetze die innere Einheit Deutschlands kräftigen und auf eine Vertrauen begründende Weise die öffentlichen Zustände des deut schen Vaterlandes entwickeln, erblicken wir da» sicherste Mittel allgemeiner Beruhigung und der Entfernung aller Besorgnisse für die Tage der Bedro hung durch einen äußern Feind. Wir beginnen unsere Arbeiten mit Vertrauen Nevervlick Deutschland. Die Jesuiten in Baiern. Karlsruhe. Antwortsadresse. — Der Großherzog von Baden in Mannheim. Kassel. Landtag — Un tersuchungen in Kassel. — Prof. Hildebrand. V**»G*«' ** Berlin. Die Weihnachtsausstellung. Frau v. Mazurkie wicz. »Aus der Provinz Sachsen. Kirchliche Statistik. — Die Ju denfrage in Bonn. D«K«rrrich. Conscription. »Krakau. Polizeimaßregeln. Graf Dehm. Pressburg. Reichstag. WroGdritannien. Parlament. Earl of Fitzhardinge. Vermehrung der Armee. Nachrichten vom Vorgebirge der guten Hoffnung. Krandreich. Das Journal des Debats über die Präsidentenwahl. Be richtigung im Journal des Debats aus der Schweiz. Oberst Thiery. Journalproceß seit den letzten 17 Jahren. Zweigbank in Algier. Mira- bcau. Hr. de Sartigek. ** Paris. Das Ministerium und die Opposi tion. Hr. Laroche-Jacquelin. Schweiz. Bern. Die Lagsatzung. — Antwort des Papstes an das oor- pus ostkolioum in Graubünden. — Der große Rath in Luzern.— Zug. Freiburg. Atalie«. Zeitungsstempel in Sardinien. — Die Herzogin von Parma. — Die Angelegenheit von Fivizzano. »Rom- Consistorium. Die Staats- consulta. Tie österreichischen Truppen- Sicilien.— Graf Pietro Ferretti. Sbarctta. Die StaatSconsulta. Admiral Parker. — Der Beichtvater des Königs von Neapel. Die Handelsfrage. Handel und Andu-krie. »Leipzig. Börsenbericht. London- Die Fonds. Zahlungseinstellung. — Berlin. Stnkündigungen. e«. ugend jede- Ziehnert ehrte Auflage, und Kunst- ! Loaogriphen, m, RI lustigen 5» Blitzspielen Quodlibet als feilen sich zu Ute, und dar »allen Buch- dert Kries« V ""svl4j ment. ! uar 1848 He rter Bour nehmen qlle d der Schweiz verehelichen hen zu wollen. I Halbjährlich gem Postaus- j »zeigen jeder I al durch seine I Werter' I sömsj I WW Deutsche Allgemeine Zeitung. «EM Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite