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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 22.06.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190906229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19090622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19090622
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1909
- Monat1909-06
- Tag1909-06-22
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Ms- illiS ÄUMblatt für den Schrk des Amtsgerichts Gbeultock und dessen Mrngebung AhsnsenrenL »irrlrtj. 1 M. 25 Pf. einschließl. r>«» „Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beilage .Seiten» dlalen' in der Expedition, bei anderen Bolen sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrltgr. Adresse: Amtsblatt. Verantwortlicher Reda!Leur, Drucker und Verleger: Emil Hanncbohn in Eibenstock. 5K. Jahrgang. -----. Erschein» wöchentlich drei Mal und zwar DienSlag. Donnerstag u. Sonn abend. Jnkerti onSpreis: de "einspaltige Zeile 12 Pf. In, amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Ur. 2ti>. Dienstag, den 22. Jnni SS. Pserdemasternnq mit Husmcsinngcn in Eibenstolk. Mittwoch, den 30. Jnni 1900, vormittags 10'/, Uhr findet am der Wilden thaler Staatsstraße vom Dörffel'schen Sägewerk ab nach Wildenthal zu eine Musterung mit Hufmessungen der in der Stadl Eibenstock vorhandenen Pferde statt. Die Aufstellung der Pferde nach Maßgabe der Pferdeverzeichnisse Hal pünktlich um ' ,10 Uhr vormittags zu erfolgen. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu der angeordneren Musterung 1) seine bei der letzten hier abgehaltenen Musterung im Jahre 1907 als kriegsbrauchbar be fundenen Pferde, sowie 2) seine seit der letzten'Musterung (seit 3. Oktober 1907) neu hinzugekommenen Pferde, in soweit solche nicht unter die nachstehend unter a bis i aufgeführten Arten zu rechne» sind, dem militärischen Pferdemusterungskommissar zur angegebenen Zeit am Mufterungsplatze vorzuführen Die zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute sind mit zur Stelle zu bringen. Die Pferde sind blank artf Trense mir 2 Zügel« vorzuführen. Die Hufe der Pferde müsse« gereinigt, dürfen aber nicht gefärbt oder geschmiert fei«. Bon der Vorführung find ausgenommen t a. die umer 4 Jahre alten Pferde, ' d. die Hengste, e. die Stuten, die innerhalb der letzten 14 Tage abgesohlt haben, ä. die Vollblutstuten, die im »Allgemeinen Deutschen Gestütbuch' oder in den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub gerührten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschcin belegt sind, auf Antrag des Besitzers, 8. die Pferde, die auf beiden Augen blind sind, t. die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, ss. die Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteck ungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, k. die Pferde, welche bei einer früheren hier abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, i. die Pferde unter l,r« m Bandmaß. Im übrigen sind von der Vorführung der Pferde befreit: Offiziere, Beamte im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstge bräuche, sowie Aerzle und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde und Posthaltcr hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Ueber dre Reihenfolge der Vorführung der Pferde werden den Besitzern noch nähere Anordnungen gegeben werden. Letztere sind genau zu befolgen. Pferdebesitzer, die ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig vort'ühren, haben in jedem einzelnen Falle die in tz 27 des Kriegsleiftungsgesetzes vom 13. Juni 1873 angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark sowie weiter zu gewärtigen, daß aut ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommcn wird. Sofern bei der jetzt vorgenommenen Revision des Pferdeverzeichnisses Pferde übergangen worden sein sollten, so haben deren Besitzer hiervon bis 28. dieses Monats in hiesiger Ratskanzlei Anzeige zu erstatten. Der bei der Pserdevormusterung zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgestellten Gen darmerie und Schutzmannschaft ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark beziehentlich mit entsprechender Hast bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 13. Juni 1909. H-sf-. M. Die gewerbsmäßige Borsührimg von Bildern mittelst Kinr- matographcn unterliegt folgenden Vorschriften: 1. Alle Bilder, welche dem Publikum vorgeführt werden sollen, sind in einem Verzeichnisse kurz zu betiteln und zu numerieren. — Das Verzeichnis ist unmittelbar nach dem Eintreffen neuer Bilder zu ergänzen. — Ausgeschalteie Bilder sind sofort rin Verzeichnisse zu streichen. 2. Dem revidierenden Polizeioenreter oder Schutzmann ist das Verzeichnis zur Einsicht nahme oorzulegen. Die Bilder sind zu beschreiben und nötigenfalls oorzuführen. 3. Polizeilich als anstößig bezeichnete Bilder sind von der Vorstellung ausgeschlossen und ebenso wie Ankündigungen, welche „anstößige' Vorstellungen vermuten lassen, verhören. 4. Jede Vorstellung ist bis 12 Uhr des vorhergehenden Tages in der Polizeiregistratur zu melden. Dabei ist zu betonen, ob „Kindervorstellungen" oder Vorführungen für Er wachsene angemeldel werden. 5. Kinder unter l4 Jahren dürfen nur zu „Kindervorstellungen" zugelassen werden, welche 7 Uhr abends zu schließen sind. Bilder, welche in Kindervorstellungen vorgeführt werden sollen, müssen polizeilich als hierzu geeignet im Verzeichnisse vermerkt sein, andere sind verboten. 6. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark eventuell Hart bis zu 14 Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, den 1. Juni 1909. H-ste. L. GraS-BerstcigcriMll auf Eibenstocker StaatSsorstrevicr. Die diesjährige Grasnutzung von den Wissen am großen und kleinen Riedert- bache oberhalb des Aorsthanses an der Mulde, sowie von der ogenannten Msikel- wiese bei Schönheiderhammer soll Mittwoch, den 7. Juli 19b» gegen sofortige Bezahlung und unter den'vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden. Znsammenkunst: vorm. '/,9 Uhr am großen Riedertbache. lAeldeinnahme: „Carlshof" in Schönheiderhammer. Eibenstock, am 18. Juni 1909. Königl. Forstrevierverwaltnng. «Snigl. Jorstrentautt. Ocsscutlichc Borbildcrsammiuilg Eibenstock. In der öffentlichen Vorbildersammlung, die an Wochentagen vorm. von lO-12 Uhr, Dienstag abends von 7-9 Uhr und Sonntags mittags von ll-I Uhr unentgeltlich geöff net ist, findet gegenwärtig eine Ausstellung neucrwordencr Vorbilder starr. Plauen, den 21. Juni 1909. Kommerzienrat Möglichkeit der Bildung eines russisch englisch-franzö tischen Dreibundes, dessen Spitze sich gegen Deutschland richten würde, allen Ernstes erörtert. Und wieder kam es anders und besser, als nicht nur Schwarzseher es prophezeit hatten. Die Begegnung in den Finnischen Schären und die aus diesem Anlaß zwischen dem Kaiser und dem Zaren ausgetauschten Trinksprüche bekundeten der Welt, daß Rußland nichts Feindseliges gegen das deutsche Reich im Schilde führe, vielmehr den „aufrichtigen und unabänderlichen Wunsch hegt, zu diesem die traditionellen Beziehungen Herz- licher Freundschaft und gegenseitigen Vertrauens dau ernd zu erhalten". So herzlich hat der Zar noch in keinem seiner Toaste auf Kaiser Wilhelm II. gesprochen, wie in dem jüngsten gelegentlich der vorwöchigen Be gegnung bei Björkö. Und Kaiser Nikolaus hätte es sicherlich unterlassen, diese Töne anzuschlagen, wenn er und seine Regierung nicht die Ueberzeugung hätten, daß die Freundschaft mit Deutschland mehr wert ist als die papiernen Allianzen mit Frankreich und Eng land. Deutschland kann mit hoher Befriedigung auf diese Entwickelung seiner auswärtigen Angelegenheiten zu rückblicken und hat für die Erhaltung des Friedens auf absehbare Zeit nichts zu befürchten. Es übernimmt damit jedoch die Aufgabe, den Wert seiner Freundschaft und seine Bündnisfähigkeit zu sichern und zu befestigen. Zur Lösung dieser Aufgabe gehört aneh die Erledigung der Reichsfinanzreform, ihre Verabschiedung im Sinne der Regierungsvorlagen. Kämpfe und Siege. Während die auswärtige Politik des deutschen Rei ches Triumphe feiert, ringt die innere noch mit« An spannung um den Sieg, bevor sie zu sommerlicher Rast auf ihren Lorbeeren ausruhen kann. Die große Ge neraldebatte über die Finanzreform hat der Reichstag zwar mit dem Schluß der vergangenen Woche zu Ende geführt; viel gewonnen aber wurde bisher noch nicht. Braucht man die vorhandenen Gegensätze auch nicht als schlechthin unüberbrückbar zu bezeichnen, klang auch aus dem Kampfestoben hüben wie drüben das Ver langen nach einer Verständigung deutlich genug her aus, so wurde andrerseits doch auch keine positive Grundlage geschaffen, von der man hätte sagen kön nen, auf dieser wird die Einigung erfolgen. Zudem ist zu befürchten, daß die Spezialdebatten über die Kotierungs-, die Erbanfallsteuer rc. die bestehenden Ge gensätze noch weit schärfer hervordrängen wird, als es in der allgemeinen Besprechung der Fall war. Die Reichsfinanzreform wird zwar Gesetz werden, denn sie Muß es werden; kommt sie aber gegen das Programm der verbündeten Regierungen zustande, so scheidet Fürst Bülow aus dem Amte. Ein Kanzlerwechsel bedeutet unter allen Umständen für die harmonische Fortent wickelung der Reichspolitik eine Erschütterung, und das deutsche Volk hätte alle Ursache, den Rücktritt des gegen wärtigen Reichskanzlers ganz besonders zu bedauern. Ein Mann, der sich so bewußt den Intentionen des un erreichten ersten Reichskanzlers anschließt, und der der Fortsetzung Bismarck'scher Politik sowohl in den in neren wie in den auswärtigen Beziehungen so zahl reiche und schöne Erfolge zu danken hat, ist würdig des Vertrauens der Nation und wert, daß er ihr als Leiter ihrer politischen Geschicke noch recht lange er halten bleibe. Namentlich in der auswärtigen Politik sind die Erfolge des vierten deutschen Reichskanzlers mit Hün- hen zu greifen. Man vergegenwärtige sich nur die Unmenge von Schwierigkeiten, die in den auswärtigen Angelegenheiten im Laufe der Jahre austauchten, und die alle in dem Fürsten Bülow den Mann fanden, der ihrer Herr wurde. Die verzwickte, ja gefährliche Ma rokko-Geschichte wurde trotz zahlloser Anfeindungen ei nem Ausgange entgegengefühtt, auf den Deutschland mit berechtigter Genugtuung zurikckblicken kann. Und welche Anforderungen an das politische Geschick des Reichskanzlers stellten die Balkanwirren. Sie befan den sich in den ersten Stadien ihrer Entwickelung, als auch noch die bekannten Publikationen des Londoner „Daily Telegraph" über Kaiser-Gespräche neue Ver wicklungen schufen. Damals hieß es bei unfern guten Freunden und Vettern int Auslande ganz allgemein, jetzt ist es klar, Deutschland ist isoliert! Und nach weni gen Monaten planvoller Arbeit und überlegener Taktik war die Balkanfrage den von der deutschen RcichSre^ gierung erhobenen Forderungen der Gerechtigkeit ent sprechend gelöst, und die Maien Tage von Brindisi und Wien bewiesen der Welt dis Befestigung und Dauer haftigkeit des Dreibundes. Rußland hatte auf die Er reichung einiger Sonderwünsche im Interesse oer Auf rechterhaltung des europäischen Friedens verzichten müssen. Der Gedanke lag nahe, daß dieser Verzicht in Petersburg eine Verstimmung gegen das deutsche Reich erwecken und Rußland noch inniger in die Arme des verbündeten Frankreichs und des befreundeten Eng lands unter Aufgabe der traditionellen Beziehungen zu Deutschland führen würde Wochenlang wurde die
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