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Sächsische Dorfzeitung : 07.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187206070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720607
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-07
- Monat1872-06
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 07.06.1872
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Ireitag, Nr. 44. 7. Juni 1872. Neustadt- Dresden, in der Expedi tion, N. Meißn. Gasse Nr. S, zu haben. «llftaltni. MMt-ocheLmM Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenm Zeile 14 Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngr Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dresden. Politische Weltschau. Deutsche- Reich. Der Reichstag beschäftigte sich dieser Lage mit einem außerordentlichen Geldbedarf für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Es werden für den Bau von drei neuen Linien, für die Ausrüstung von erpachteten Bahnen und für die Vermehrung des Betriebsmaterials im Ganzen 6,972,300 Thlr. verlangt, eine Forderung, welche der Ministerialdirektor Herzog in seinen einleitenden Bemerkungen im Interesse des Lokalverkehrs der Landesvertheidigung und der wachsenden Ver kehrsbeziehungen zu den übrigen Lheilen Deutschlands für ge boten hält. Abg. Elben erkennt die Bedeutung der projektirten Bahnlinien für Elsaß-Lothringen und auch für ganz Deutschland, insbesondere für Baben an, nur wünscht er, daß auch Mühl hausen bald eine direkte Verbindung mit Baden erhalte. — Nach einigen Bemerkungen des Abg. Lritscheüer ward die Berathung geschlossen. — Eine längere Diskussion rief das Gesetz über die Verwendung des Ueberschusses aus der Verwaltung der franzö sischen Landesposten während des Krieges hervor. Der Ueber- schuß, im Betrage von 100,000 Lhlr., soll nach Herauszahlung der auf Baiern und Würtemberg fallenden Antheile zu einer Stiftung verwandt werden, welche den Beamten der Postver waltung und ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt. Generalpostdirektor Stephan empfiehlt das Gesetz mit warmen Worten, unter Hervorhebung der Leistungen der Postbeamten während des Krieges. Abg. v. Hoverbeck will die allgemeine Lheilnahme für die genannten Beamten nicht benutzt wissen, um die finanziellen Schwächen des Gesetzes zu verdecken; dem selben fehle die Motivirung. Wie soll die Stiftung aussehen, wer sollen die Nutznießenden sein u. s. w. Abg. Braun (Gera) stimmt dem Vorredner im Ganzen zu, hält es aber für schwierig, in diesem Augenblick die Stiftung auf dem Wege der Gesetz gebung zu reguliren. Redner tadelt den Maßstab der Verthei- lung; denn nach der Zahl der Postbeamten, die Baiern und Würtem berg zum Kriege gestellt hätten, kämen diesen Ländern nur 2000 und 1000 Lhlr. zu. Nach dem Gesetzentwurf erhielten sie 9000 und 7000 Lhlr. Baiern und Würtemberg sollten zu ihrem eigenen Nutzen sich der Stiftung anschließen. Der General postdirektor vertheidigt den Vertheilungsmodus des Gesetzes und bezeichnet eS als eine Ungerechtigkeit, nach dem zu dem Kriege gestellten Beamtenkontingent die zu vertheilenden Summen be messen zu rvvllen. Abg. Reichensperger (Crefeld) tadelt, daß die Eisenbahnbeamten nicht ebenso bedacht seien, wie die Post beamten. Dies hätte geschehen können, wenn man die Wohl- thaten der Stiftung auf die im Dienst gewesenen Beamten beschränkt hätte. , Abg. Mohl hält die besondere Postverwaltung WürtembergS deshalb für gerechtfertigt, weil sie bedeutend besser ei, als die im Reiche. Abg. Elben widerspricht dieser Ansicht eines Landsmannes und glaubt, daß schon innerhalb 5 Jahren ne Reichspostverwaltung sich über ganz Deutschland erstrecken werde. Abg. Richter erklärt sich prinzipiell gegen jede Stiftung auf eine lange Reihe von Jahren hinaus. Graf Moltke er greift die Gelegenheit, die großen Verdienste der Eisenbahnbe amten während des Krieges anzuerkennen; den nicht weniger verdienten Postbeamten will er ihre Belohnung nicht verkümmem Vierrmd-rri-igster Jahrgang. II. Luartat. und darum für den Entwurf stimmen. Die zweite Lesung der Vorlage wird im Plenum erfolgen. — Darauf geht daS Haus zur Etatsberathung über und genehmigt den Etat der Zölle und der Rübenzuckersteuer. Die Session des Reichstages wollte man ursprünglich noch vor dem Antritt der Badereise des Kaisers schließen, die auf den 15. Juni festgesetzt ist. Jetzt waltet jedoch die Absicht vor, das Militärstrafgesetz noch zuvor durchzuberathen. Es hat deshalb der Präsident vr. Simson, um ein Gutachten über diese Frage aus dem Hause selbst zu erzielen, eine Besprechung mit Vertrauensmännern aller Fraktionen gehabt, wobei man sich für Erledigung der wichtigen Vorlage und demgemäß für eine Verlängerung der Session entschied. Daß das Militärstrafgesetz Veranlassung zu einer langen und scharfen Diskussion geben wird, ist zweifellos. Bisher fürchtete man sogar das Scheitern des Gesetzes, doch soll zwischen der Kommission, welcher es zur Vor- berathung übergeben wurde, und der Reichsregierung ein volles Einverständniß erzielt worden sein. Den eigentlichen Kernpunkt der Meinungsverschiedenheiten bildeten nach langen Verhandlun gen schließlich nur noch die Bestimmungen über den mittleren und strengen Arrest und diese wurden nach einem Vorschläge des Abg. v. Maltzahn, welchen die Regierungen befürworteten, in folgender Fassung angenommen: § 24. Der mittlere Arrest wird in der Art vollstreckt, daß der Verurtheilte eine harte Lagerstätte und als Nahmng Wasser und Brot erhält. Diese Schärfungen kommen den 4., 8. und 12. und dann jeden 3. Tag in Wegfall. § 25. Der strenge Arrest wird in einer dunklen Arrestzelle, im Uebrigen wie der mittlere Arrest vollstreckt. Diese Schärfung kommt am 4. und 8. Tage und dann an jedem 3. Tage in Wegfall. Nachdem solchergestalt die Differenzen zwischen der Kom mission und der Bundesregierung im Einzelnen beseitigt waren, wurde das ganze Militärstrafgesetzbuch mit 15 gegen 6 Stimmen angenommen. Aus Preußen kommt eine wirklich recht häßliche Nach richt. In dem Augenblicke, wo der Staat sich der Umarmung des Klerus zu entziehen sucht, wagt die kirchliche Orthodoxie Maßregeln zu ergreifen, die dem Zeitgeiste geradezu ins Gesicht schlagen. Das Brandenburger Konsistorium hat nämlich daS gegen den Prediger vr. Sydow in Berlin eingeleitete Disziplinar verfahren in eine förmliche Anklage umgewandelt, welche dem selben bereits zugestellt ist. Das moderne Ketzergericht beginnt am heutigen Lage (6. Juni), doch soll es dem Angeklagten ge stattet sein, innerhalb vier Wochen eine Rechtfertigungs- und Vertheidigungsschrist einzureichen. Das Konsistorium beschuldigt vr. Sydow, dadurch seine Amtspflicht verletzt zu haben, daß er in seiner Lehre über die Person Cdristi sich mit bestimmten Aus sagen des apostolischen Glaubensbekenntnisses in Widerspruch ge setzt und somit gegen die Grundsätze der evangelischen Kirche verstoßen habe. vr. Sydow wird sich zwar zu verantworten wissen, aber traurig ist eS immerhin, daß in Berlin ein Schau spiel aufgeführt werden darf, das so entschieden gegen den Geist verstößt, in welchem das neue deutsche Reich aufgebaut wurde. Die „Nat.-Ztg." erinnert bei dieser Gelegenheit an einen Vorgang, der sich auf dem vor vier Jahren stattgefundenen Fest zu Ehren
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