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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187006156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-15
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1870
- Autor
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Bei dieser Sachlage tritt die Möglichkeit ein, daß namentlich an heißen Sommenagen ein bedeutend größeres Wasser- quantum in der Stadt verbraucht und aus dem Hochreservoir entnommen wird, als demselben im gleichen Zeitraum durch die Maschinen wieder zugeführt werden kann, und dieS kann nicht nur einen bei ausörechendem Feuer Gefahr drohenden Wassermangel zur Folge haben, sondern es bringt auch die Gefahr mit sich, daß der bei allmäliger Entleerung des HochreservoirS stallfindende Lufteintritt in die Leitungßröhren mehrfache Brüche der letzteren veranlassen kann, wodurch die Zuleitung deS WasserS für die Con- sumenten dauernd gestört würde. Wir sind deshalb genölhigt, bls dahin, wo eine mit Zustimmung deS Stadlverorvneten-CollegiumZ zu beschließende Erweiterung unserer Wasserleitung, wofür die Vorarbeiten bereits seit längerer Zeit im Gange find, vollendet sein wird, auf einen besonder- haushälterischen Gebrauch Don Wasser auS der Wasserleitung Bedacht zu nehmen. Wir erbitten uns deshalb zunächst die Unterstützung des Publicums und bitten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 14. December 1866 und 8. Juni 1867, jeder Einzelne wolle, soviel an ihm ist, einer aus Muthwillen oder Nachlässigkeit entspringenden Ver geudung von Wasser, namentlich durch Offen stehenlassen der Verschlußhähne, durch ununterbrochenes Aukströmen der em sehr be deutendes Wasserquantum consumirenden Pissoirspielungen, durch Straßen- und Gartensprcngung nnt offenem Schlauch ohne Brause u. s. w. nach Kräften zu steuern suchen. Wir vertrauen, daß diese unsere Bitte im Interesse der der gesammten Einwohner» schaft zu Gute kommenden Wasserleitung eine freundliche Beachtung finden werde. Im Uebrigen finden wir unS veranlaßt, zur Sicherung der Wasserleitung und um der Wasserverschwendung zu steuern, folgende Anordnungen zu treffen: 1) Die Spülung von Pissoirs mit Wasser auS der Wasserleitung ist vom 1. Juli a. e. an nur unter Anwendung von Wassermessern statthaft. Insoweit die gegenwärtigen Inhaber von Pissoirspülungen ohne Wassermesser bis 1. Juli a. e. die letztern nicht aufgestellt haben, werden ihre Pissoirleitungen von uns bis dahin geschlossen werden, wo dieselben mit Wassermessern versehen sein werden. 2) Das Besprengen der Straßen, Gärten, Rasenplätze «. s. w. darf anders nicht erfolgen, als so, daß der damit zu Beauftragende das Schlauchrohr in der Hand hält und das Wasser durch die angebrachte Brause gehen läßt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach §. 10 und 16 deS Regulativs mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr, eventuell mit Schließung der Leitung bestraft. Leipzig, den 12. Juni 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Zur Bequemlichkeit deS sparenden PublicumS haben wir beschlossen, versuchsweise und bis auf Weiteres drei Filial - Annahme stellen für Einlagen in die städtische Sparcasse zu errichten und zwar die erste m der östlichen Vorstadt bei Herrn G. Göring in der Marienapotheke, Lange Straße Nr. 33 : die zweite in der südlichen Vorstadt bei Herren Gebrüder Spillner im Droguengeschäft, Wmdmühlenstraße Nr. 30; die dritte in der westlichen Vorstadt bei Herrn Th. Schwarz in der Lindenapotheke, Weststraße Nr. 17a. Vom 1. Juni d. I. an können daher jeden Werktag von früh 8 bis Nachmittags 3 Uhr statutenmäßige Spar-Einlagen von 10 Neugroschen bis 50 Thaler daselbst niedergelegt und die darüber ausgestellten neuen oder die schon vorhandenen alten Bücher — welche letztere gleichzeitig mit den Einlagen abzugeben sind — an folgenden Tagen legal quittirt wieder in Empfang genommen werden: in dem ersten Filial von jedem Dienstag Mittag 12 Uhr ab, in dem zweiten Filial von jedem Donnerstag Mittag 12 Uhr ab, in dem dritten Filial von jedem Freitag Mittag 12 Uhr ab. Die Einlagen geschehen gegen InlerimSquittungen, welche letztere bei Abholung der Quittungsbücher wieder zurückzugeben sind. Zweckentsprechende Aushängeschilder werden die Annahmestellen kennzeichnen. Leipzig, den 15. Mai 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Der diesjährige Internationale Productenmarkt (früher Saatmarkt) in Leipzig wird Montag den H Juli d. I m den Räumen de- Schützenhauses gehalten werden. Leipzig, am 18. Mai 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die auf da- Jahr 1870 fällig werdenden ZinScouponS von den bei uns als Caution niedergelegten Werthpapieren können vei unserer Stiftungsbuchhalterei von heute an in Empfang genommen Werder . Wir bemerken dabei zugleich, daß wir letztere" «gewiesen haben, erwähnte Coupon- nur gegen LorweiS de- Depositenschein- auszuhändigen. Leipzig, am 10. Juni 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ . vr. E. Stephani. Schleißner. Advocatenverein. I«« ü 13.' Juni. Die zehnte ordentliche Bersamm- ldvocatenvereinS im Königlichen Appel- lationSgerichtsbezirk Leipzig eröffnete der Vorstand der Advocatenkammer, Herr Advocat Schrey, indem er zu nächst den Deputirten de- Königlichen Appellation-gericht- Leipzig, AppellationSrath vr. Wenck vegrüßte, sodann aber den Ge-
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