Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 28.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191912287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19191228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19191228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-28
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 28.12.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
191S. Nr 29A litt k a Nebenstelle o L' Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle Nebenstelle 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9 Hauptinsertionsorgan Im Ämtsgerichtsbezirk 7, Januar, den Jahrestag der 2. Revolution, durch Versammlungen und Umzüge zu feiern. An den Beratungen nahm Radek teil. Er hat wieder die Leitung der bolschewistischen Bewegungen in Berlin m der yand. Altstadt Waldenburg. Hauptstraße 163. Bernsdorf 126 b. Herrn Dörr, Callenberg, Gemeindeamt, St. Egidien, Gemeindeamt, Falken, Nr 83 b. H. Schubert, Gersdorf, Gemeindeamt, Hohndorf, Gemeindeamt, OS. Jahrgang. Sonntag, de.r 28 Dezember Die Stadtsparkasse Lichtenstein bleibt a« 31. Dezember wegen Umzug geschlossen» Früher Wochen-Md Nachrich^blatt MgeVlatt ß» MdA MN SmM «tat 8lWN «WSt-M > S.WMl Swocklt v» MeM«, LMM WO« . _ . .. . Amtsblatt pn das Amtsgericht and den Stadtrat zu Lichtenstein . Älteste Mikm- W AWLsMsichtsbeAttr SM MW WWteil. * Die Antwortnote der Entente soll im entschlos senen Tone gehalten feiri, trotzdem werden sich weitere Verhandlungen notwendig machen, sodaß mit dein Friedensschluß in diesem Jahre nicht zu rechnen ist. * Die Reichsregierung hat den deutschen Kriegs gefangenen einen Wethnachtsgruß gesandt. Sie bittet die Gefangenen, auf ihre Bemühungen zu vertrauen und nach allen tapfer überstandenen langen Leiden und Entbehrungen auch noch die kurze Zeit spanne, die sie jetzt noch vom Tage der Heimkehr trennt, in Geduld zu ertragen. * Irland erhält eine eigene Regierung. * Wie aus Rom gemeldet wird, sollen am 1. Januar die deutschen Konsulate wieder eröffnet werden. Mülsen St. Jacob, Gemeindeamt, Oberlungwitz, Fortbildungsschule, geöffnet 8-12, 2-4, Sonnabends 8 — 1, Nebenstelle 10. Stangeuborf, 28 u. b. Herrn Flämig, Nebenstelle 11. Seiferth IS b. Herrn Mauersberger. Die Amtshauptmannschaft.s * Wie gemeldet wird, nimmt der Bolschewismus l in Litauen immer mehr die Herrschaft. ! * Ministerpräsident Nitti erklärte, daß Italien ' die diplomatischen Aktenstücke über die Beteiligung am Kriege nicht veröffentlichen würde! — Warum nicht?? * Wie uns aus Berlin gemeldet wird, haben die Vorstellungen der Berliner Gastwirte bei der Reichs- regierung eine Ablehnung erfuhren. Die Gastwirte und Hoteliers haben beschlossen, sofort nach den Festtagen in Beratungen zwecks einem allgemeinen Gastwirte- und Hotelierstreik über das ganze Reich einzutreten. Das Retchswirtschastsministerium hat sich geäußert, falls die Lebensmittelgeschäfte sich dem Streik anschließen, die Läden mit Zwang zu öffnen. * Wie uns aus Berlin gemeldet wird, haben die revolutionären Obleute am Montag beschlossen, den Versteigerung verschiedener Hausgerätschafte», Bette» und Wäschestücke im Arme»- haase Callnberg, Montag, den 29 Dezember, von vorm. 10 Uhr an. Callnberg, am 24. Dezember 1919. - Der Bürgermeister. Ausgabe der ReuLeuguiltangen Montag, den 29 Dczbr 1919 vorm. 8—10 Uhr im Sitzungr-saale. — Der Bürgermeister. Ausgabe «euer Ortsledeasmitteikarten, sowie Lebensmittel. Karten 8, Montag, den 29. 12. 19 gegen Vorlegung der Brotbezugskarte und Rückgabe der alten Karten. Nr. 1—150 vorm. 9—10 Uhr, Nr. 151 bis 300 vorm. 10-11 Uhr, Nr 301-450 vorm. 11 — 12 Uhr, Nr. 451 bis 600 vorm. 12—1 Uhr, Nr. 601—750 nachm. 3—4 Uhr, Nr. 75l-Schluß nachm 4—5 Uhr Der Ortseruährungsausschutz für Callnberg. K. L. Nr. 805 A. N. ""^7 ? I 2 lind °II- pr,°°.m Ard-tt>bcr In Lmidwnll»°sl, K°nd-I und Hauswlck schal«, i-wner alle Reichs., staats- und Geuienrdebelnrden, insbesondere <mch die Post und Eisenbahn sowie die Zioiiarbeiter beschasngenden militärischen Betriebe. Diese Verpflichtung trifft an Stelle des Arbeitgebers diejenigen Personeu, die von ihm allgemein ober für den Einzelsall mit der Annahme von Arbeitskräften für seine Zwecke beauftragt stnv. 8 4. Anmeldepflichtig sind offene Stellen für männliche und weibliche Arbeitnehmer feder Art lAngesteilte, Arbeiter, Dienstboten usw ), auch für Aushilfsstellen und Lehrstellen. , . . .. . § 5. Als öffentliche Arbeitsnachweise .gelten alle Bezirksarbeelsnach. weise mit ihren Meldestellen und die selbständigen stadttschenArbertsnachweise. Näheres über die Geschäftsstellen dieser Arbeitsnachweise haben dre Amts- Hauptmannschaften und die Stadträte der Städte nnt rev. Stadteordnung bekannt zu geben. .... 8 6. Zuwid-rhandlunaen g"gen vorstehende Bestimm,,ngen unterliegen der Stcafoorschrift in § 6 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobil machung vom 7. November 1918. § 7. Diese Anordnung tritt am 1- Januar 1920 in Krast. Zusatz zu 8 5. 1 ) Für die Bezirke der Städte mit revidierter Slädteordnung sind zuständig: Für Glauchau: Städt. Arbeitsnachweis, Nikclaistratze 9, Fernruf 163; geöffnet 8—.3—6, Sonnabends 8—2 Für Meerane: Städt. Arbeitsnachweis, Stadthaus ul, Zimmer 22, F-rnruf 39, 47; geöffnet 9 —H.1, 2 -4, Sonnabends 9—1. Für Hohensteln-E.: vtävt. Arbeitsnachweis, Rathaus Zimmer 15, Fern ruf 19, 35; geöffnet: Täglich 8—1. Für Lichtensteiu-C: Städt. Arbeitsnachweis, Rathaus, Fernruf 28, 16; geöffnet: Täglich 9—1. Für Waldenburg: Städt. Arbeitsnachweis, Rathaus, Kanzlei, Fernruf 16; geöffnet : 8—' ,l. 2 .) Für den Landbezlrk ist der Bezirksarbeitsnachweis der Amts« hauptmannschast mit seinen Nebenstellen (Bekanntmachung der Amtshaupt« Mannschaft 680 Arb. N. o. 22. 10. 19), zuständig: Hauptvermittlungsstelle: Glauchau, Amtshauptmannschast, Fernruf 33; geöffnet: 8—l2, 1—4, Sonnabends 8—3. Lebe»smittelverka»f i» Lichtenstein: Derkanfsstelle Bürger- , § 2. Bei Au^ob- der offenen Stellen an schüle: Zwieback für Kinder bis zu 4 Jahren, Kindernährmittelkarte vor- ! Angabe der Anschrift des Arbeitgebers «st d , „ A.. " - - - ' «*7 - Veröffentlichung angenommen werden. schrift des Arbeitgebers die Anschrift aus Ersuchen des öffentlichen Arbeits- legen. 1 Packet 75 Psg. Kakao /, Pfd. 4 Mk. gegen Vorlegung der ! ständigen O. L- M. K. Bienenhonig, Pfd.-Glas 5 50, 1 Pfd.-Glas 10.75 Mk. ! einem Sichtvermerk Griebenbrotaufstrich, 1 Dose 2.50 Mk. Gemüsekonserven. ! von den Z-bungtm Städt Lebensmittelamt. Die Ausgabe der Mietzinskarten erfolgt gegen Darlegung der Mietzinsbücher an Kriegerfeauen am Montag, den 29. Dezember 1919, vormittags von 9—10 Uhr, an Kriegerwltwen von 10—12 Uhr. Die Einlösung der Mletzinskarten durch die Hauswirte findet am Mittwoch, den 31 Dezember 1919 von 9—11 Uhr statt. Kriegerfamittennnterstützuug wird am Mittwoch, den 31. Dez 1919 von 9—10 Uhr ausgezahlt. Stadtrat Lichtenstein, den 27. Dezember 1919. Po»scbe«rtovto Leipzig N». ^«697. Glauchau, den 20. Dezember 1919. MkjWl -kl MMM sei -eil WMIIW AllMMllM». Zufplge Anordnung der Kreishauptmannfchaft v. 1332 d. v. 15. 12.19 wjrd falzendes bekannt gemacht. .» Ans Grund der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung v. 7. Nöo. 1918 (RelchLgesetzblatt Seite 1292) wild nach Gehör der Demobil- machungeauArtzWL-für den Regierungsbezirk Chemnitz bestimmt: § 1. Feder Arbeitgeber ist verpflichtet: , a) Fede offene Sielle binnen 24 Stunden nach Eintritt des Bedarfs unter Angabe der Beschäftigungsart sowie der Lohn- und Arbeits bedingungen dem für seinen Bezirk zuständigen öffentlichen Arbeitsnachweise zu melden; b) falls die offene Stelle außer dem öffentlichen Arbeitsnachweise anderen nicht gkwerbemäßigen Stellenvermittlungen gemeldet worden ist, diese dem öffentlichen Arbeitsnachweise bei der An meldung bekanntzugeben; c) von jeder Besetzung der offenen Stelle, auch wenn sie durch den öffentlichen Arbeitsnachweis erfolgt ist, diesem binnen 24 Stunden unter Angabe des Namens und der Wohnung der eingestellten Person Mitteilung zu machen. ä) dem öffentlichen Arbeitsnachweise sofort anzuzeigen, wenn eine von diesem zugewiesene Arbeitskraft ohne wichtigen Grund die Annahme der Arbeit ablehnt, oder die Arbeit niederlegt oder wegen grober Pflichtverletzung entlassen werden muß. M WWWskl sSk M WM. Der Korrespondent des „Manchester Guardian" schreibt, daß aus Kreisen der englischen Wiedergut» «^^omnnssion mit dem Ergebnis von 80 bis «00 Milliarden Mark aus der deutschen Vermögens» adgabe für die Wiedergutmachung der Verbündeten gerechnet wird. * * * «Manchester Guardian", der schon im Kriege verstanden hat, feine fachliche Stellungnahme von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite