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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186305193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630519
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630519
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- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-05
- Tag1863-05-19
- Monat1863-05
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1863
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 139. Dienstag den 19. Mai. 1863. Holz - Auktion. 3V0 Ttockholz« Haufen und 3V Stockholz-Klaftern sollen auf dem Gehaue des Lorruewitzer Reviers in der Nähe des ChausieehauseS Donnerstag den 2L. Mai von r/r3 Uhr Nachmittags an gegen Anzahlung von 10 Gr. für jeden Haufen und von 1 Thr. für jede Klafter und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. — Leipzig, den 13. Mai 1863. DeS NathS For^t« Deputation. Den Stadtverordneten hat der Rath über die neue Wasserleitung folgende Mittheilung gemacht: ,Än unserem ergebensten Communicate vom 15. Mai v. I. hatten wir Ihnen den Beschluß mitgethellt, daß das zur Her stellung einer Wasserleitung für unsere Stadt erforderliche Capital durch eine Aktiengesellschaft unter entsprechender Betheiligung der Stadtcasse aufgebracht werden solle, und in Ihrer Antwort vom 24. Juli v. I. stimmten Sie diesem Beschlüsse mit dem Anträge zu, daß zu diesem Zwecke eine öffentliche Aufforderung erlassen werde« solle. „Diesem Anträge entsprachen wir unterm 12. August v. I. und stellte« dabei den Schlußtermin für die zu machenden An erbietungen auf den 30. November v. I. fest. BlS zu diesem gingen bei uns überhaupt vier Anerbietungen ein, von denen eine die Erbauung der Wasserleitung im Accord offerirte, während die übrigen drei unter gewissen Voraussetzungen nicht nur den Bau, sondern auch den Betrieb unter Beschafft AnlagecapitalS der technischen Biele- im Unklaren, so daß erst weitere Auskünfte verlangt werden mußten, was die Anhersendung von Ingenieurs wenigstens von einem Theile der Offerenten zur Folge hatte, mit denen dann das Nähere erörtert und besprochen wurde. Hierbei ergab sich, daß zwei Anerbietungen sich mit dem Dost-Lindley'schen Projecte in vollster Uebereinstimmung befanden, während die anderen beiden in wesentlichen Puncteu hauptsächlich im Interesse billigerer Her stellung davon abwichen. „Nach Erledigung dieser technischen Vorfragen wurden die Ver handlungen wegen der Geldbeschaffung, beziehentlich wegen der Betheiligung der Stadtcasse dabei eröffnet, allein trotz der von uns erklärten Bereitwilligkeit einer solchen Betheiligung selbst unter onerosen Bedingungen für die Stadtcasse, waren doch die Versuche ungeachtet aller Bemühungen erfolglos, und mußten wir un- leider davon überzeugen, daß unsere bereits unterm 1. Oct. 1861 gegen Sie ausgesprochene Befürchtung, eS werde schließlich doch die Wasserleitung auf Kosten und für Rechnung der Stadt auS- geführt werden oder ganz unausgeführt bleiben müssen, vollständig begründet war; denn alle dieSfallsigen Erbietungen gingen zuletzt doch nur darauf hinaus, daß die Actien weit unter pari au den Markt gebracht werden müßten, wenn die Stadtcasse nicht eine entsprechende Zinsengarantie übernehmen wollte oder daß selbst bei Begebung der Actien unter pari doch eine Zinsgarantie von 5*/o wenigsten- für die ersten drei bis fünf Betriebsjahre einzutreten haben werde, während bei minder günstigen Bedingungen über haupt Zeichner gar nicht zu beschaffen sein würden. „Nachdem somit die aufgetretenen Concurrevten entweder selbst die Unmöglichkeit der Heranziehung de- AnlagecapitalS erklärt hatten, oder mit ihren Bedingungen als über jede- Maß der Annehmbarkeit hiuauSgehend zurückgewiesen worden waren, machten wir noch den Versuch, die Allgemeine Deutsche Creditanstalt und die hiesigen Bankhäuser für diese- Unternehmen zu interesstren, allein vergebens, indem erstere jede Betheiligung daran ablehute, während letztere die Ansicht au-sprachen, daß da- erforderliche Capital auf de« Wege der Actienzeichnung nur zu so onerosen Bedingungen werde erlangt werden, daß sie selbst dazu nicht einmal rathen könnten. „War sonach Zeit und Mühe, die Wasserleitung durch die Privatindustrie zu Stande zu bringen, vergebens aufgeweudet, so erachten wir sie doch nicht für verloren, denn nur mit ihrer. Hülfe war es möglich, späteren Klagen über Einmischung der Stadtver waltung in solche Angelegenheiten, von denen sie sich principiell fern zu halten habe, ingleichen über etwaige ungünstige Verwal tung-- und Finavzergebnisse des Unternehmens schon im Voraus zu begegnen. Sonach läßt es sich aber nicht in Abrede stellen, daß dre Lage der Sache nur die Alternative gestattet, entweder auf die Wasserleitung überhaupt zu verzichten oder dieselbe für Rech nung der Stadt auszuführen. „Diese Frage hatten wir uns daher zur Entschließung vorzu legen, und wenn letztere für die Ausführung der Wasserleitung auf Rechnung der Stadt ausgefallen ist, so brauchen wir uns zu deren Begründung nur auf die weiteren Ausführungen unserer ergebensten Mittheilung vom 15. Mai vorigen Jahres zu beziehen, in welcher wir dargethan zu haben glauben, daß die Herstellung neuer, die ganze Stadt umfassender.Wasserwerke für dieselbe nicht nur die größte Wohlthat, die ihr erzeigt werden kann, sein würde, sondern wir stehen nicht an, die- auszusprechen — geradezu eine Nothwendigkeit ist. Gegenüber dieser Ueberzeugung mußten alle erhobenen und gewiß nickt unbegründeten Bedenken in den Hinter grund treten, und wir glauben nur eine Pflicht zu erfüllen, wenn wir unseren Beschluß Ihnen zur Zustimmung empfehlen. „Neben jenen Gründen, die wir bereits in unserer Mittheilung vom 15. Mai vor. Jahres als für die Uebernahme der Wasser leitung auf die öffentliche Verwaltung sprechend und von gewich tigen Autoritäten geltend gemacht anführten, die wir aber von entgegeustehenden Ansichten für überwogen selbst erachten mußten, gestatten wir uns noch auf folgende zwei sehr erhebliche Momente aufmerksam zu machen, welche erst im Laufe der gepflogenen Ver handlungen sich bemerkbar machten: 1. „Bei Aufbringung de- Anläße-Capital- im Wege der Actien- zeichnung würde der zur Verzinsung kommende Nominalbetrag desselben um ungefähr 20 Procent höher ausgefallen sein, als wen« die Stadt selbst da- Geld für das Unternehmen beschafft und dessen Ausführung im Totalaccord bei zu leistender Barzahlung vergiebt. Vieser Fehlbetrag, der bei einstigem etwaigen Rückkauf de- Unternehmens Seiten der Stadt von dieser mit übernommen werden müßte, würde im erstgedachten Falle des Actien «Unter nehmens durch CourSverluste, Provisionen und dergleichen auf gezehrt und demzufolge dem Unternehmen selbst entzogen werden. Der Beweis für diese- Anführen liegt darin, daß dieselben Unter nehmer im Falle de- Zustandekommens einer Actiengesellschaft da- Anlage - Capital um den gedachten Procentsatz höher vonvirev zu müssen glaubten, als ste für die aeeordweise Ausführung der Wasserwerke forderten. ' - ' ' 2. „Jeder dritte Unternehmer der Wafferanstalt legt für die Ren tabilität de- Unternehmen« ganz besondere- Gewicht auf die Ver- werthung einer möglichst großen Quantität Wasser für öffentliche ^W«ke, so daß mithin die Stadt einer der bedeutendsten Abnehmer nd Zahler de- Unternehmen- sein würde. Wenn nun auch für iesen Wasserverbrauch eine ansehnliche Preisminderung würde ein-
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