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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 07.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189202077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18920207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18920207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1892
- Monat1892-02
- Tag1892-02-07
- Monat1892-02
- Jahr1892
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 07.02.1892
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WMssMtiyMM Wochen- und Nachnchtsblatt zugleich GksWs-AMMr fir Sshndsrf, Ddlih, Amsdorf, Kisdorf, Ä.8zstici, Krioricheort, Moritio» n. Mölst». Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. — — 42. Jahrgang. — — -- Nr. 31. Sonntag, den 7. Februar 1892« Dieses Blatt erscheint täglich (anher Sonn- und Festtags- abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen anher der Expedition in Lichtenstein. Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Naum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Verordmmg, Beiträge der Besitzer von Riadern und Pferde» zu Deckung der im Jahre L8KL ans der Staatskasse bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend Nach der im Monate Dezember v. I. vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1891 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädig ungen nach dem Reichsgesctze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf Polizeiliche Anordnung getöteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Tiere, beziehentlich nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenseuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für infolge vou Milzbrand gefallene oder getötete Rinder, zu gewähren gewesen, be> ziehentlich an Verwaltungekosten erwachsen sind, auf jedes der in ^gezeichneten a. Rmder, ein Jahresbeitrag von «euNUndzwauzig Pfennigen, b. Pferde, ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in tz 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — audnrch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der bcregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmannschaften beziehentlich Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebe- sitzeru unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April d. I. unter Bei- fchluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften beziehentlich Amtshaupt- mannschaften einzuzahlen. Dresden, am 25. Januar 1892. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Sorge. BetamttMMmg. In der Stadt Lichtenstein ist die Maul- und Klauenseuche des Rindviehs ausgebrochen. Lichtenstein, am 5. Februar 1892. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 5. Februar. Die Beratung des Etats des Reichsjustizamts wird fortgesetzt. Abg. Dr. v. Bahr (freis.) begründet die von ihm eingebrachte Resolution, die verbündeten Re gierungen zur Vorlegung des Entwurfs eines Ge setzes, betr. die Auslieferung von verurteilten und angeschuldigten Personen an auswärtige Regier ungen, aufzufordern, in welchem 1) die Auslieferung in Ansehung sowohl der Bewilligung der einzelnen Auslieferung wie derAbschließung von Auslieferungs verträgen der ausschließlichen Zuständigkeit des Reiches überwiesen; 2) die Bewilligung der einzelnen Auslieferungen von der Mitwirkung der Gerichts höfe abhängig gemacht wird, 3) die Regierungen verpflichtet werden, die Aufhebung der von ihnen mit auswärtigen Regierungen abgeschlossenen be sonderen Auslieferungsverträge herbeizuführen, un beschadet jedoch derjenigen etwa bestehenden Verträge und vertragsmäßigen Bestimmungen, welche die Rechtshilfe im Grenzbezirke bezüglich des Feld-, Forst- und Jagdfrevels betr. Staatssekretär Dr. Bosse konstatiert, daß weder beim Reichsjustizamt noch beim auswärtigen Amte bisher Wünsche oder Anregungen zu einer anderweiten Regulierung dieser Materie gelangt seien. Das lasse doch darauf schließen, daß ein Bedürfnis hierzu im allgemeinen nicht anerkannt werde. Die Verfassungs-Verhältnisse der Vereinigten Staaten und der Schweiz, auf deren Auslieferungs gesetzgebung der Antragsteller exemplifizierte, seien ganz andere, wie die des Deutschen Reiches. Das Reich behalte sich die allgemeine Regelung und die Oberaufsicht vor und überlasse die Ausführung den Einzelstaaten. Es liege kein Anlaß vor, an dieser Praxis etwas zu ändern. Abg. Dr. Hartmann (kons.) schließt sich dem vollständig an. (Zuruf des Abg. Bebel „Selbstverständlich!") Der jetzige Zustand sei viel zweckmäßiger als der, welcher durch den Antrag geschaffen werden soll. Er empfehle deshalb Ab lehnung der Resolution. Abg. Gröber (Ctr.): In der beantragten Mitwirkung der Gerichte würde er eine Entlastung der politischen Verantwortlichkeit des Reiches er blicken, im übrigen könne er der Resolution nicht zustimmen. Dieselbe würde eine Abänderung der Verfassung bedingen, die er nicht für zweckmäßig erachten könne. Auf diese Weise könnte man die Rechte der Einzelstaaten mit einem Federstrich be seitigen. Frhr. v. Gültlingeu (Rp.) vermag für die beantragte Regelung einBedürfnis nicht anzuerkennen, wie überhaupt zu weiterem unitarischen Vorgehen die Verhältnisse nicht angethan seien. Die Einzel staaten seien sich ihrer Pflichten gegenüber dem Reiche voll bewußt und man könne ihnen vertrauen, daß sie nicht Auslieferungsverträge abschließen werden, die dem Interesse des Reiches zuwider seien. Abg. v. Sahr (freis.): Heute gingen ja die Dinge ruhig vor sich, aber es könnten Zeiten kom men, in denen eine Ausweisung großes Aufsehen mache und politische Weiterungen veranlasse. Vom Standpunkt der Wissenschaft aus betrachtet, bestehe allerdings ein Bedürfnis für eine Aenderung der Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Von einem unge heuren Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten könne keine Rede sein. Abg. Bebel (Soz.): Die Abschließung von Auslieferungsverträgen müsse Sache des Reiches sein, wenn nicht unhaltbare Zustände eintreten sollen. Wenn der von Bismarck mit Rußland abgeschlossene Auslieferungsvertrag dem Reichstage vorgelegt worden wäre, so würde hier Niemand die Kompe tenz des Reiches bezweifelt haben. Der Vertrag wurde aber dem Reichstag nicht vorgelegt, weil er hier unannehmbar gewesen wäre, denn er enthalte ganz unerhörte, geradezu barbarische Bestimmungen. Abg. Dr. Meyer (freis.): In prinzipieller Weise sei die Grenze zwischen der Macht des Reiches und den Partikularstaaten vorläufig unverrückbar festgesetzt. Aber die Bedürfnisse des praktischen Lebens hätten doch zu einer thatsächlichen Hinaus schiebung der Grenzsteine geführt. Die Rechte und das Centrum hätten daran mitgeholfen, so bei der Börsensteuer, bei der Einsetzung eines Reichsversicher ungsamtes, bei der Aufgabe dessüddeutschenSchnaPs- reservats rc. Praktisch sei es jedenfalls, daß, wenn wir dem Auslande gegenübertreten, wir das als großes einheitliches Reich thun. Mit dem Anträge soll dem Partikularismus nichts zu Lieb und nichts zu Leid gethan werden. (Beifall.) Abg. Dr. O s a n (nl.) erklärt mit einem großen Teil seiner politischen Freunde der Resolution sym pathisch gegenüberzustehen, beantragt aber bei der Schwierigkeit der Materie die Vorberatung in einer Kommission. Abg. Dr. Hartmann (kons.) vermag der Kvmmissionsberatung nicht zuzustimmen, da die Mehrheit des Hauses gegen die Tendenz des An trags sei. Wäre es richtig, was Dr. Meyer an führte, daß jeder Einzelstaat einen Reichsangehörigen an Rußland ausliefern könnte, so bestände aller dings ein Bedürfnis für den Antrag. Aber jene Voraussetzung bestehe nicht. Abg. Dr. Meyer erklärt, daß das nur ein Daxsus linAuao war. Bei der Abstimmung über den Antrag auf Kom- mifsionsverweisung ergiebt sich Beschlußunfähigkeit. Morgen Etat. Tagesgsschichte. *— Lichtenstein, 6. Febr. In gestern abend hier stattgefundener Kirchenvorstandssitzung wurde Herr Predigtamts - Kandidat Siegfried von Kienbusch aus Halberstadt als DiakonuS gewühlt. *— Heute Sonntag und morgen Montag findet im Saale des goldnen Helm hier die Geflügel-Aus stellung des hiesigen Geflügelzüchter-Clubs statt. Wie alljährlich so hat auch diesmal der rührige Vorstand alles aufgeboten, um zur Ausstellung nur hervor ragende Geflügelsorten zu bringen, und so den Wünschen der Geflügelfreunde gerecht zu werden. Möge daher niemand versäumen, dieser Ausstellung, welche uns unsre nützlichen Hausfreunde der be fiederten Welt in allen erdenklichen Qualitäten vor Augen führt, einen Besuch abzustatten. Mit dieser Ausstellung ist zugleich eine Verlosung von Geflügel ä Los 50 Pfg. verbunden. *— Nach einer amtlichen Bekanntmachung an der Sp'tze unseres heutigen Blattes ist in der Stadt L i ch t e n st e i n die M a u l - und Klauenseuche des Rindviehs ausgebrochen. *— Zu den Obliegenheiten der Landbriefträger gehört bekanntlich auch die Annahme von Postsend ungen auf ihren Bcstellungsgängen. Dieselben haben zu diesem Zwecke ein Annahmebuch bei sich zu führen, welches zur Eintragung der von ihnen angenommenen Sendungen mit Wertangabe, Einschreibsendungen Postanweisungen, gewöhnlichen Pakete und Nachnahme sendungen dient und nach jedem Bestellgange von einem Beamten der Postanstalt durchgesehen wird. Die Auflieferer können derartige Sendungen entweder selbst in das Annahmebuch eintragen, oder die Ein tragung den Landbriefträgeru überlassen. Geschieht das Letztere, so hat der Landbriefträger das Buch mit dem betreffenden Eintrag dem Auflieferer auf Verlangen vorzulegen. Auf diese Weise ist Jeder mann in den Stand gesetzt, bei Auflieferung einer Sendung — abgesehen von gewöhnlichen Briefen — dnrch Vermittelung des Landbriefträgers deren rich tige und pünktliche Weiterbeförderung von vornherein sicher zu stellen. Postanweisungsbetrüge nehmen die Landbriefträger übrigens nur dann entgegen, wenn ihnen gleichzeitig das ordnungsmäßig ausgefüllte For mular zur Postanweisung mit übergeben wird. — Die gelinde Witterung hat, wie man schreibt, bereits blühende Veilchen und Gänseblüm chen im Freien hervorgebracht. — Wegen der Influenza sind von den 15 Seminarien im Königreich Sachsen jetzt 12 ge schlossen. — Wollte man aus der dieser Tage in unserem Blatte im Auszug mitgeteilten Verfügung Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Georg den Schluß ziehen, daß im sächsischen Armeekorps die gerügten Mißstände
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