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Der sächsische Erzähler : 14.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-191101145
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19110114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19110114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-14
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.01.1911
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Stadtrat MSbttts Alle JnnungSmitglieder werden hierdurch grlad«i, sich zu dieser Wahl Amnrldun- für die Osteraufnahmeprüsung nimmt der Unterzeichnete jeda» Wochentag von IS bi» 1 Uhr io» Direktionszimmer entgegen, voizu- W« sind bei der Anmeldung die letzte Zensur, Grdurtsurkunbe oder Taus» im Bürgersaale de» -ewandhauseS, innere Lauenstraße 1, zwei Treppen, zu Bautzen einzufindcn. Bautzen, am 11. Januar 1911. zeugni«, der letzte Impfschein, bei Konfirmierten der Konfirmationsschein. Die persönliche Vorstellung des Schüler« ist erwünscht. Auskunft über Pensionen in allen Preislagen erteilt der Unterzeichnete. Rdeder>, den b. Januar 1911. Llrektor Pr»f. v « » Tw n Zwangsiuuuug für das Souditor-Handwerk betreffend. Nachdem die Königliche Kreißhauptmannschast Bautzen anaeordnet hat, daß sämtliche Gewerbetreibende, die Im Bezirk der Königliche« (WreiSheuchtmmmschaft Bautzen das lKonditor-Handwerk selbständig auSüben vom 2. Januar 1911 ab der mit dem Sitze in Bautzen für den genannten Bezirk errichteten tkondiloreu'Zwimgeinoung al» Mitglieder anzugehörrn haben, ist nunmehr unter Leitung des unterzeichneten Beauf- tragten der Aufsichtsbehörde, des Etadtrats zu Bautzen, die erstmalige Wahl des Jnnungsvorstande» vorzunehmen. Bestellmigm «erde» angenommen chosswerda und Umgegend ml «»srrmeZett»»«»- sowie in der Beschastsstelle, Altmarkt Ib, ebenso an» bet alle« Postanstallen. Nmumer der ZettungSliste «VS7. Schluß der Brsch«t«ftülr abend« 8 Uhr. GacheUU jchm Werktag Abend» sür den folgenden Lag. -«VMVtzn-N» isiMschtteßlich der drei wiicherrtltchen AMgalbU Abholung vierteljährlich i üÜ bei KW« L «A ov exmrMK rvefleüauo. »«»Mi— Einzelne Nummern koste« lv ——— BekamtmachMg, bett, den freiwilligen Einttitt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im sichenden Heere oder in der Marine ein- tretem Ms er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Tram, dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, , drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsin der Amtshauptmann) die Erlaubnis eldung nachzusuchen. - A Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Ertelluna dch Meldescheins ist abhämig zu machen: > chpon der Einwilligungdes ersetzlichen Vertreter», ..... d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß'der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist «ud pch outadelhast geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils* bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre An nahme unter Vorlegung ihres Meldeschein» bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachuisuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines ArmahweschettrS. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Ostober bis 31. März, i« der Regel am Rekruten-Einstellung»- termk« (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zürn Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusittorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht aus Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-TinstellungStermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Frei willigen angenommen und nach Abnahme ihres Meldeschein» bis zu ihrer Einberufung vorläufig in dir Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebens jahr vollendet — in den astiven Dienst einaetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aknven Armee und Erreichen» des Unterofnzier-DienstgradeS bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den ZivilversorgungSschein und die Dienst prämie von 1000 Mark berett» vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehrabteilungen, der fahrenden Feldartillerie und de» Train», welche freiwillig, und Mann schaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebot» nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dieustzeit verpflicht« und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserve verhältnisses in der Regel nicht herangezoaen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. , Itrreg-Minister istm. *) Für den Eintritt bei den sächsische» Eisenbahnkompagnirn und der sächsische» Telraraphrnkompagnie in Berlin find die Anmeldungen an den Kommandeur de« M Künigl. Prrnß. Eisenbahnregiment« Nr. 2 oder de« KSnigl. Preuß. Telegraphenvataillon« Nr i zu richten Der sächWe LrMler, Tagevlatt sür Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. «»tsblatt der Kgl. «mtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspektiou und des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. Fernsprecher Nr. 22. ' Küxftmdf-chrigsiter Jahrgem-. Telegr^Adr.: Amtsblatt. WW-estBSHeiiMcheri Beilage«: Jeden Mittwoch: Belletristische Beilage; jeden Freitag: Der sllchfische Landwirt; D jeden Sonntag: Illustriertes SomrtagSblatt. gerate, welch« in diesem Blatte die weiteste Verbreitung idem werd« di«vor«. 10 Uhr angenommen, größerem» «Vltzirrtr Anzeigen tag« vorher. Di« virrgespaltme Km- LZ« 12 dir Reklamtzrile so «i. Bertngster Ins«, tmbetraa 40 «t. Für Rückerstattung unverlmrgt etngv ^tter Manuskripte übernehme« unr kein« Bewahr. WW
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