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Sächsische Volkszeitung : 01.09.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191209017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19120901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19120901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-01
- Monat1912-09
- Jahr1912
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- Sächsische Volkszeitung : 01.09.1912
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XOO — LL« Jahrgang. Goanrag deu 1. September Ivl» Ochern« «Sglt» ,«ch». «U «uinahme der Sonn- uns Festtage <2»«»«»» ^ "L -D«e Zett tn «»r< und »ild- dlerteljähritch » In Dresden durch Boten »4« In -an, Deutschland frei Hau» « 8» A; tn Oesterreich 4.4» L " «w«««»« » ohne «llustrterte Betl-oe »terteljübrltch 4,80 K> Dresden durch Boten »,L0 ^ In ganz Deutschland fre» d-u» ».« in Oefterretch 4,«» L - »nzkl-Rr. I» ^ Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die «gespaltene Petttzeile oder deren Raum »tk Ho 1 Reklamen mit«« ^ die geile berechnet, bei Wlederholua,«» entsprecheaden Rabatt. «uchdruckeret. Redaktion und «efchäft-kteN«, Dresden, Ptllucher Strafte 4». - Femsprccher 1»«« Fit» Rückgabe nnverlangt. SchrlftftuckeketneNerbiudlichbÄt Porzellan Kristall Oedrsuclis- uncl l.uxus- «exenotSntte vresclen. kitalx-Iokaiin-Sti-. 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Mai 1871 räumt Italien dem Papste persönliche Unverletzlichkeit und Exterri torialität mit den Hoheitsrechten eines weltlichen Herrschers ein. Aber nicht auf Grund dieser vom Papste nie aner kannten. unzulänglichen Gesetze übt der Papst die Rechte eines Souveräns aus, sondern weil die internationalen Be ziehungen des Papstes zu allen Nationen und Völkern ihm als Oberhaupt einer Weltkirche die Rechte eines Souveräns znbilligen. Das vatikanische Gebiet des Papstes gilt als exterritorial. Beim Heiligen Stuhle sind diplomatische Vertreter meist eigene Gesandte, auch von nichtkatholischen Mächten akkreditiert. So ist Preußen zurzeit durch den Ge sandten v. Mühlberg vertreten. Ebenso hat der Papst bei den ausländischen Höfen seine Gesandten, Nunzien, Jnter- nunzicn und Delegaten. Der Nunzius ist der Dopen deL diplomatischen Korps und hat nach altein Brauch bei allen feierlichen Empfängen den Vortritt. — Auch Italien be handelt den Papst als Souverän. Vor den Kardinälen treten die Wachen ins Gewehr. Der Papst ist berechtigt, seine eigene Post zu haben. Die Ordensauszeichnungen, die er verleiht, werden überall anerkannt. Selbst Fürst Bis marck nahm nach Beendigung des Kulturkampfes den höchsten päpstlichen Orden, den Christusorden, an. Die preußische Rangliste nennt fünf päpstliche Orden: den Ebristusorden, den Gregorins-, Pius- und Splvesterordcn, sowie das Ehvenkreuz „Uro eeelesia et pontikieo", Ge sondert werden in der Rangliste der Souveräne der Malteser orden, der dem Papste untersteht, der Orden vom Heiligen Grab, dessen Großmeister der Papst ist, angeführt. Kaiser Wilhelm besitzt die Großkreuze dieser beiden Orden. Noch ein weiteres Recht eines Souveräns übt der Papst aus, er kann in den Adel erheben. Adelstitel, erblich oder persönlich, vom Baron bis zum Fürsten hinauf, erteilt er noch immer, wie früher. (Gewöhnlich wird bei der Nobili- tiernng der Ausländer vorher bei der betreffenden Re gierung um Erteilung der Einwilligung nachgesucht. Zwischen dem Vatikan und den meisten Staaten besteht ein Uebereinkommen. In den deutschen Bundesstaaten wird überhaupt die Adelserhcbung von seiten eines ausländischen Souveräns nicht anerkannt, also auch vom Papste nicht. Da gegen ist das in Oesterreich der Fall. Wenn wir uns fragen, warum dem Papst, nachdem er keine weltliche Herrschaft mehr besitzt, dennoch die Hoheits rechte von sämtlichen Knlturstaaten zuerkannt werden, so finden wir als Begründung' daß diese Respektierung des Heiligen Stuhles nicht auf den italienischen Garantiegcsetzen beruht, sondern auf der Jahrhunderte alten Tradition und auf den Rechten göttlichen Ursprungs. In Wahrheit sind die Garantiegcsetze nichts anderes als eine öffentliche und amtliche, sozusagen feierliche Re gistrierung von diesen Rechten und von Versprechungen Italiens, diese zu respek tieren. Die katholische Welt besitzt allerdings außer dieser Garantie des Versprechens kein reales Unterpfand, dessen sie so sehr bedürfte und dessen Beistellung sie vom italie- uischen Staate fordern muß, um die volle geistige Souve ränität des Papstes zu sichern, die trotz der gewaltsamen Wegnahme des Kirchenstaates aufrecht erhalten blieb. Dis sogenannten Garantiegesehe genügen nicht. Seitdem! hat aber Italien nichts getan. Nach dem Eintritt Italiens in den Dreibund erklärte Windthorst auf dem Katholiken- tage zu Bochum, es sei im Interesse der verbündeten Mächte und aller Nationen gelegen, wenn man Italien veranlasse, selbst die Initiative zu ergreifen zu einer befriedigenden Lösung der römischen Frage. Wie ungelöst die am 20. September 1870 entstandene römische Frage auch heute noch ist, wird durch eine Reihe von Tatsachen erhärtet. Der bayrische Ministerpräsident Freier v. Härtling erklärte erst kürzlich vor bayrischen Katholiken: die römische Frage würde sicherlich einmal wieder nufleben. Das beweist auch das Verhalten der Staatsoberhäupter. Jene, welche katholisch sind, gehen überhaupt nicht mehr nach Rom, um den Quirinal nicht be suchen zu müssen und damit indirekt eine Zustimmung zu dem jetzigen Zustande zu bekunden. Die nichtkatholischen Staatsoberhäupter aber unterziehen sich, wenn sie dein Papste einen Besuch abstatten wollen, einein Zeremoniell, das darauf hindeutet, daß sie die römische Frage als noch nicht gelöst ansehen. Nur der katholische Präsident der fran zösischen Republik, Lonbet, brachte es fertig, Rom und den Quirinal zu besuchen; das nimsint uns ebensowenig Wunder, als die Entscheidung des Pariser obersten Gerichts hofes, der dein Papste die Rechte des Souveräns absprach. Das liegt nun einmal in der französischen Kirchenpolitik. Die übrigen Mächte haben bis zum heutigen Tage ihre zuwartende Stellung zur römischen Frage nicht geändert. Bevor der Kirchenstaat annektiert wurde, übernahm die italienische Negierung deu europäischen Mächten gegenüber gewisse Verpflichtungen für die Erhaltung der freien und unabhängigen Stellung des Papsttums. Tie Negierungen verhielten sich damals wie heute zuwartend passiv. Man wollte sehen, wie Italien sein Wort einlösen würde, ohne daß man deshalb das von Anfang an reklamierte und von Italien anerkannte Jnterventionsrecht anfgegeben hat. Auch auf dem Berliner Kongreß im Jahre 1878 schlug man das Verlangen Italiens ab, die Lösung der internationalen Frage der Freiheit und souveränen Unabhängigkeit deS Heiligen Stuhles dem ausschließlichen Gutdünken der italienischen Staatsmänner zu überlassen. Das Urteil des Parise»- Gerichtshofes kann daran nicht das geringste ändern. Wenn es dem Papste auch die Rechte eines Souve räns abspricht, so bleibt dieser gemäß der alten hundert jährigen Tradition und der von allen Mächten geteilten An sicht trotzdem ein mit allen Hoheitsrechten bekleideter Souverän. r—r. Zum Sedanlage. Warum hat Frankreich vor -12 Jahren eine so furcht bare Niederlage erlitten? — Es hieß immer so allgemein, daß es die Liebe zum großen deutschen Vaterland» gewesen, die alle deutschen Stämme brüderlich zusammengcschweißt; daß es die geniale Oberleitung war und die unübertreffliche Disziplin im Heere, die den deutschen Waffen den Sieg er rang. Aber nein, so ist es nicht. „Fragen wir: Was bat Frankreich so schnell und gewaltig darniedcrgeschmettert? Nicht sowohl die materielle Uebermacht und die .Kriegsübung des deutschen Heeres, sondern es war vielmehr die ganze Richtung der Geister in den deutschen Landen, die Macht der Bildung, der Geist des Gehorsams, der Zucht, der Ein tracht, des Vertrauens auf Gott, die Deutschlands Heere be seelten, und dies sind ja die eigentlichen großen Lebens mächte, die der Protestantismus entwickelt . . ." So zu lesen in der Nr. 197 der „Leipz. Abendztg.", eines sonst ziemlich gemäßigten Blattes. Aber dennoch siebt es sich be müßigt — zur Abwechslung — das Urteil eines „hochge bildeten und hochangesehenen Elsässers" anszugraben, das derselbe — gemeint ist der erste Rektor der Straßburger Hochschule, Professor Dr. Bruch — schon am 6. Juni 1871 gefällt hat. Nun, der Herr Professor muß es wissen. Hören wir seine Ausführungen: „Wenn wir die entfernteren Ursachen des kläglichen Falles des stolzen Frankreichs kennen lernen wollen, so müssen wir zurückgchen bis zu der Zeit, wo das franzö sische Volk mit Blindheit geschlagen, die Reformatoren verwarf und die Negierung mit entsetzlichen Maßregeln den Protestantismus zu verfolgen »nd ansznrotten suchte. Hätte eS die Reformation auch nur geduldet, w hätten sich seine Geschicke sicherlich ganz anders gestaltet, so wäre, wie anderwärts, höher: Bildung, solidere und auf richtigere Religiosität ins Land und ins Volk gedrungen, so würde die glänzende Willkürhcrrschast Ludwigs XIV. das Land nicht so entsetzlich zerrüttet und erschöpft, so würde eine schmachvolle Negierung wie die eines Lud wig XV. das Volk nicht durch das fressende Gift des Un- glaubenS und der Srttcnlosigkcit infiziert haben. So wären die Greuel der ersten Revolution beinahe unmöglich gewesen." Der Herr Rektor kennt die französische Geschichte sehr genau, kennt er die deutsche ebenso gut? Er spricht von der „glänzenden Willkürherrschaft Ludwig XIV." und ver- schweigt, daß der kleinste Duodezfürst des protestantischen Deutschlands auf seinem Thronchen die Devise des Sonnen- königs: D'ätat, e'ent moi! zu seiner eigenen machte. Er spricht von einer „schmachvollen Negierung Ludwigs XV." und vergißt das deutsche Pendant anzuführen, den prote stantischen Herzog Friedrich von Hessen, der seine eigenen Landeskinder an England verkaufte, um den leer gewordenen Staatssäckel wieder zu füllen lind seine Mätressenwirtscl>aft weiterführcu zu können. O, der Prote stantismus hätte wie oft Gelegenheit, sein Haupt in Scham zu verhüllen. Tenn die Fehler, die er rügt, zeigen sich auch stets an seinem eigenen Körper . . Aber weiter! Ter Herr Professor schließt mit der fran zösischen Revolution. Hört mit der Revolution von 1789 die französische Geschichte ans? Nicht doch! Die glanzvollste Periode, die selbst jene des Sonnenkönigs übertrifft, be ginnt: die Glanzzeit des napoleonischen Kaisertums! Aber darüber schweigt sich der Herr Rektor auS. Es ist auch so fatal zu sagen, daß deutsche Fürsten, die Bannerträger des freien protestantischen Geistes, in den Vorzimmern des ge waltigen Korsen sich drängten . . . Ach, sie alle beugten sich dem nächtigen Manne, dein Manne, der die katholische Religion wieder zur Staatsreligion gemacht hatte, nicht aus religiösen Beweggründen — er hätte ebensogut die grüne Fahne des Propheten auf die Tuilerien gepflanzt, wenn sie seinem politischen Ehrgeize förderlich gewesen wäre — nein — sein Adlerblick erkannte die weltumspannende Macht und innere Lebenskraft der katholischen Kirche . . . Aber Napoleon ist tot nnd Tote haben überhaupt nichts zu sagen; das Wort des Lebenden gilt »nd darum hat Herr Rektor Dr. Bruch recht. Auf welch tiefe Bildungsstufe muß die „Leipziger Abendzeitung" ihre Leser stellen, wenn sie er wägt. solche einseitige Geschichte ihren Lesern anfzntischcn. Beim Lesen des Artikels ging mir ein Histörchen durch den Kopf, das Histörchen von dem atheistisch angehauchten. Jüng ling, der sich im Salon einer Dame nicht genug tun konnte in Persiflagen auf den Glauben, zumal er einen Priester in der Nähe wußte. Ter würdige Mann hörte es sich lange Zeit an. Endlich fragte er. „So leugnen Sie wirklich Gott, mein Herr?" „„Natnrellement! Voltaire tat ja dasselbe!"" „In der Tat" — war die gelassene Entgegnung — „aber er tat es wenigstens ... in geistreicher Weise." Keb. Deutsches Reich. Dresden, den 31 August >91?. — Nach zweimonatiger Abwesenheit ist gestern nach mittag 5 Uhr 60 Minuten das Kaiserpaar wieder in der Hauptstadt eingetrosfen. Auf der Fahrt nach dem Schlosse wurden den hohen Herrschaften herzliche Ovationen dar gebracht. Kronprinz Boris von Bulgarien, Fürst von Tir- nowo, ist ü ln snita deS 4. thüringischen Jnfanterieregi inents Nr. 72 gestellt worden. — Die bayrische Abgeordnetenkammer hat den Militär- etat mit dem Militärgesetze erledigt und angenommen. Die Sozialdemokraten stimmten dagegen. Nach der neuen Heeresorganisation wird für Bayern ein Mehraufwand für militärische Bauten von 9 086 763 Mark notwendig werden. — Zur Ein,nhrig-Freiwilligcn-Fragc. Der konser vative „Reichsbote" empfiehlt die Abschaffung des Ein- jährig-Freiwilligen-Dienstes und macht den nicht mehr ganz neuen Vorschlag, daß jedermann dienen müsse. Wer sich durch besondere Tüchtigkeit hervortue, könne znm Offizier befördert werden. Das erste halbe Jahr wohnen alle in der Kaserne. Alsdann können Soldaten, die in jeder Beziehung nach Tüchtigkeit, Bildung und Lebensstellung sich zu Offi ziere» eignen, zu Gefreiten ernannt werden und auf ihren Antrag die Erlaubnis erhalten, außerhalb der Kaserne zu wohnen und sich selbst zu beköstigen. Sie erhalten dann die Schnüre, die sie nicht mehr als Einjährige, sondern als den Reserveoffizier Nnstrebeuden kennzeichnen. Nach je einem Vierteljahr können sie Unteroffizier, Vizefcldwebel, Offizier werden. In den beiden letzten Dienstgraden er halten sie ihre dienstlichen Kompetenzen. Ebenso ist es bei der Kavallerie. Der Tüchtige, der es dort znm Reserve offizier gebracht hat, braucht nur zwei Jahre zu dienen. — Der Neichsbote verspricht sich von der Verwirklichung seines Vorschlages, daß die für den Offiziersgrad in Betracht kom menden Kreise viel weiter gezogen würden. Neben einer ganz unerläßlichen allgemeinen Bildung und Lebens stellung, wie mau sie vom Offizier verlange, würde allein die dienstliche Tüchtigkeit znm Gradmesser für das Anf- steigcn zum Offizier gemacht, ein Umstand, durch den das Heer nur gewinnen könne. Tie „Deutsche Tageszeitung" ist anderer Ansicht. Der Gedanke habe manches für sich, er würde aber einen so scharfen und radikalen Eingriff in die jetzigen Verhältnisse bedeuten, daß er von vielen als die schwerste Belästigung empfunden werden müßte. Ins besondere würde das in den Kreisen des gebildeten Mittel standes der Fall sein. Amtsrichter Knittel srcigrsprochen. Ein Telegramm aus Natibor meldet: „In dem Beleidignngsprozcß gegen den Amtsrichter und Leutnant der Landwehr Knittel wurde dieser f r c i g e s v r o che n." Amtsrichter Knittel uwr wegen Beleidigung militärischer hoher Kommando- stcllen angeklagt, weil er sich in verschiedenen Beschwerden über seine grundlose Versetzung aus der Reserve in die Landwehr beschwert hatte. Knittel behauptete in diesen Be schwerden, daß er von den Machern des „Ostmarkenvereins" (besonders vom Hauptmann Kammler) wegen seiner poli»
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