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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190209137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19020913
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19020913
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-09
- Tag1902-09-13
- Monat1902-09
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1902
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Riesaer W Tageblatt und Anzeiger (EldrUÄ Md Aychll). Tcke-««»».«dreffir O lFernsprechstrll« ,r ,«» «» «i« » Nr. so der König!. Zlmtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. SIS. Sonnabend, IS. September 1902, Abends. SS. Jahr-."' »ad Mesa« Tageblatt «scheint jchm, Sa, »ach» «t «tSnahme der San» »nd Ssittag«. MaMPl-rNch« »«»n^prei» bei Abholung in d« Expedition bi Mesa I Mart 50 Psg., durch unsere T^pi^ »ei in« Han« 1 Mark «S M-, bei »hoinn, a» Schatt« der »ais«l. Pißenftetten t «ack « PH., «rch den vrtest-ägn frei in» Han« 2 «ar» 7 Psg. Auch MonatSabonnement« «erden angenonun». »>«,1,1» Annchn« M di» Mnnm« de« «nchpchMaV «, «onwtta, » Uhr ah» «ewilhr. Den« nnd Sain, »» »an»,, » «iaterttch in Mesa. — EeschäswstEer Ka-anienstrah« 5». — »r d» SlMaeiio» »rantvortlich: H«e»,»n Schmidt w Riesa. Im Bezirk der uaterzeichueten Königlichen AmtShauptmannschast ist da» Austret« der vl>»tl«m- wahrgenommen worden. Hinblick auf da» obwaltende volkSwirlhschastliche Interesse an der Berti sgung der genannte» Obstbaumschädltnge werden die Besitzer von Obst« m»d Arnchtbämnrn, soweit sie in obtugedachter Weise betroffen werden, «r-ewief«, aus ihren Grundstücken dir erfordn- llchen BernichtnngSarbeit« — nach Befinden gemeinsam mrd pla»mitsiig mit den Nachbarbefitzer» — unverzügttch »orzmeehm«, wobei bemerkt wird, daß etwaige Säumig, keil tu dieser Richtung nach 8 368,2 de» Rrichiöstrasgrsrtzbuchr» mit Geld bi» zu 60 Mark oder mU Hast bi» zu 14 Tagen strafbar ist. Die Ort-behSrd« werde» angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtliche» Verkündung bisonder» bekamrt zu machen, deren Befolgung zu überwach« und gegm etwaige Säumige unaachflchtlich mit Strasversügungen vorzugehrn. Unter den verschiedenen gleich gut wirkend« Bertllgung»mitt«ln, welche io der i« Jahre 1897 an dl« Herren Gemeiudevorständr abgegebenen Brlehrung erwähnt find (Schweine« oder PserdeseU, Ba seltne pp ), wird die Anwendung von Kalkmilch mit Seiseufirdrrlauge und Petroleum empsohlen. Großenhain, am 11. September 1962. Königliche Amt-Hauptmarrnschaft. 2297 L I. «.: Schmidt. Mk. Dir tu Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 de» ReichSgrsrtze» über die Naturalleistungen sür dir bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs-Gesetzblatt Seite 361 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der HauptmarktorteS Großen hain im Monat August dieses Jahre» festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft Großen hain im Monate September diese» Jahre» an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangend« Marschsouragr betrögt: 9 M. 19„ Psg. für 56 Kilo Hafer, 4 - 72,» - - 50 - Heu, 2 - 41„ - - SO - Stroh. Großenhain, am 12. September 1902. Königliche Amt-Hauptmannschaft. In Vertretung. 970 v. Schmidt, Regierungs-Assessor. Kl. Erledigt hat sich di« auf den IS. ds». MiS. Boim. 11 Uhr bestimmte Brrstrigernu- im Auktion-raum hier. Riesa, den 13. Septrmb« 1902. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amt-gericht. Am 1v. September von 9 Uhr Norm, an findet in Kaserne I /SS die Verst.igrrung der auSgeomsterten Dirnstpserde der Feldarttllrrie-Rrgimenter No. 32 und 68 unter den vor her bekannt zu gebenden Bedingungen statt. * «. Aeldartillerir Regiment No. «8. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 13. September 1902. — Am Mittwoch, den 24. September findet hier, in Riesa, eine Versammlung dr» Kirchrnchor-Berband» der Ephorl« Großenhain statt. Nachmittag 4 Uhr ist eine geistliche Musikaufführung in der Trinitatis kirche in Aussicht ge nommen, während Nachmittag 5 Uhr Brrsammlung im Saale de» „Wettiner Hof" folgen soll. — * Ein schwerer UnglückSfall betraf vorige Mitt woch Nachmittag dir Familie deS Wirthschasttbrfitzer» und Ge« meindrvorstaude» Wachs in Althirschstrln; der zweit« achtjährige Sohn deS Genannten stürzte beim Strohaussteckeu vom Scheunen, ballen ausS Tenne und erlitt eine« Schädelbruch, welcher am Freitag stütz den Tod herbeiführte. —5. Die 4. Frrieustraskammer deS königl. Landgericht» Dresden beschäftigte gestern eine Berufung de» H6 Jahre alten, in Riesa wohnenden Handarbeiter» Karl Bertram Rudolph gegen ein Urthril deS Schöffengericht» zu Riesa, wonach er «egen Bramtrnbrleidigung und einer Übertretung 6 Wochen Grsvngniß und «in« 14tögige Haftstrase zuerkannt erhalte» hatte. Am Nachmittag de» 7. April d. I. lärmte der Angeklagte auf der Schloßstraße gelegentlich de» Jahrmarkt«» in roher Weise und belridigtr hierbri eine» Schutzmann. Die Berufung wurde kostenpflichtig verworfen, demnach die Strafe bestätigt. — Seit dem 1. d. M. wird der 13jährige Schulknab« Alfred Schulze au» Mautitz vermißt und konnte trotz bisher angestrllter Nachforschungen noch nicht aufgefunden werden. Vorige Woche soll der Knabe hier in Riesa gesehen worden sein. Nachricht über den Verbleib de» Knaben wird erbeten au Hermann Schulz« in Mautitz bei Seerhausen. — Der Sächsische LandeSverelu dr» evaugelische» Bunde» wird sein JahreSfest am 28. und 29. Grpt. d. I zu Pirna abhaltr». Sonntag, 28. September, Abend» 6 Uhr findet in der St. Marienkirche «in Festgott«»dienst statt, in welchem Koofistorialrath D. HenuenS au» Magdeburg die Fest predigt übernommen hat. An den Gottesdienst wird sich eiu Familie»abrud in den „Tannensäl«' mit vrrschiedruen Ansprache» auschlleßen. Die Hauptversannuluug unter Leitung von Super- iudent Meyrr-Zwickau tritt Montag, 29. September, vormittag» 10 Uhr im »Kaisrrhos* zusammen. In derselben wird Pastor Blankmeister au» Dresden, rühmlichst bekannt al» Verfasser der „Sächsischen Sirchengrschichtr", sowie al» Herausgeber de» .Gustav Avols-Boten" ein« Vortrag Liber da» Thema: .Der sächsische Katholizismus- halt«. Außerdem soll in der Hauptversamm lung der Jahresbericht erstattet mrd über »Die Preßthätigkeit in Sachs«' verhandrlt werd«. — Hinsichtlich der Vieh ei» fuhr sagt da» amtliche „Dresdner Journal", daß die deutschen Grenzen durchaus uicht vollständig gesperrt find, sondern daß noch fortwährend die Gin fuhr »ammttich vou ««»ländischem Rindvieh «folgt. Soweit «ine Sperrung der Grenz« hat vorgenomm« und aufrecht, erhalt« werd« müssen, sei dir» geschehen, mn unser Land und rmser« Viehbestand vor der Etuschleppung gesährlicher Seuche« zu schütz'«. El sei eine unrichtige Behauptung, daß di« Grmz. sperre« -« Zweck hätten, d'e Einfuhr überhaupt zu hindern. Net», nur die Einfuhr von Thier« au» verseuchten Gegenden solle verhindert werde». Wolle man dem Wunsche, der jetzt laut wird, nachgebe» und die Grenzen uneingeschränkt öffn«, so würde allerdings für die nächste Zeit d!« Blrheinfuhr er heblich steigen und da» Fleisch billiger werden; dasür aber würde die Gefahr entsteh«, daß unser ganzer nationaler Vieh stand verseucht und dezimirt würde. Dadurch würde nicht nur der deutsch« Laudwirthschast und dem deutsch« Nationalver mögen schwerer Verlust zugefügt werd«, sondern die Vermeh rung uuserr» Viehbestände» und die Brachlegung unserer Vieh erzeugung würde so erhrbllch sei», daß der dadurch hrrbrige- führt« Mangel an inländischen Schlachtthirren nur sehr schwer durch die Einfuhr au» dem Ausland« gedeckt werden würde. Noch größere Fleischnoth al» jemals und große Fleisch« theurrung wäre davon die Folge. Im Weiteren zeigt das Organ unserer königlichen Staatsregierung, daß e» «ine ganze Reihe von Ursachen giebt, die eine Erhöhung der Flrischpreise erklär lich mach« uud schließt dann: „ES soll aber nicht geleugnet werden, daß auch Ursachen mit im Spiele sein können, die sich keinesfalls rechtfertig« kaffe«. Hierzu gehört di« Einwirkung der Spekulatton, wie sie jüngst in Posen zu Tage getreten ist, und die der sogenannten Händlerriuge, die Seiten der Bundes« rathSvertreter in der ReichstagSdrbattr über dir Flrischnoth im Januar 1899 grkennzrichnet Word« sind. Wie weit diese beiden Faktor« bei der jetzig« Steigerung der Fkelschprrisr die Hände im Spiele haben, kann hier aus sich beruhen. So viel dürfte au» vorstehenden Darlegunzrn ersichtlich sein, daß Biehzölle und Grenzsperren auf die Gestaltung der Flrischprelse keinesfalls den jenigen Einfluß hab«, der ihn« von verschiedenen Seiten zu geschrieben wird.' *— Der am 8. und 9. d. M. in Hannover stattgesunden« BerbandStag dr» Verbandes der VerwaltungSbeamt« der Ortskrankenkassen und BerusSgrnosseuschaftm Deutschlands lehnte den von den Bezirksgruppen Berkin uud München gestellt« Antrag auf Anschluß de» Verbände- an die Grneralkommtssion der Gewerkschaft« Deutschland» mit 16 gegen 10 Stimm« ab. — Der hiesige Babelsberger Stenograph«. Verrin eröffnet Anfang Oktober d. I. «in« Ausängerkursu» sür Herr« zur Erlernung der Stenographie und ladet zur Br- theiliguug an demselben rin. — DaS sächfi che Ministerium de» June« warnt in einer Verordnung die Gemeind«, bei der Umsatzsteuer sür Groß betriebe i« Kleinhandel die Höhe von 2 Prozent zu über schreit«. Abgesehen von der Ungesetzlichkeit eine» solchen Ver fahr«» sei, da Gewerbesteuer» nur vom Reinerträge «ine» Unter- nehme»» gqahlt werd« könnt«, dieser Satz schon «in unge wöhnlich hoher und komme bei viel« Betrieben einer Besteuerung de» Reinertrags mit 20 Prozmt gleich. Au» diesem Grund« bestimme zum Beispiel da« preußische waar«hau»st«ngrsetz, daß dir Waarmhanlsteurr 20 Prozent dr» Ertrage» auch dann nicht überschreit« dürfe, w«» die nach 2 Prozent de» Umsätze» berechnet« Steuer eine höhere Summ« ergeb« würde. Wenn mit der Umsatzsteuer «ine da» sogenannte .Markrngrschäft" dr» Konsumverein» triffmde Einkommensteuer verbuud« werde» soll«, so sei e» an sich schon unzulässig, «ine solche Steuer dm» Konsumverein allein auizuerlrgen. Ein« Gemeinde-Ein kommen- steurr müsse jedrnsall» aus viel breiterer Grundlage auf»,baut wer««. Dirse Einkommensteuer in der Höhe von 8, 16, 32 und 60 Prozent (!) de» Einkommen» zu erhöht«, wie e» «ine Gemeind« brabsichtigt habe, würde mit dem von den Gemeinde ordnungen vorgeschrtrbenen Grundsätze der Berhältnißmäßigkeit ganz unvereinbar und auch anderwärts ohne Beispiel sein. — Die Kreishauptmannschaft Leipzig giebt eine Ver-! ordnung des sächsischen Ministeriums des Innern be kannt, die sür die Schützen- und Schießgesell-i schassten unter Aufhebung aller bisher hierüber er gangenen Vorschriften wesentliche Bestimmungen enthält^ Die Schützengesellschasten bedürfen danach unter Anderen»! zu ihrem Bestehen der besonderen staatlichen Genehmig ung, und da sie sich mit öffentlichen Angelegenheiten befassen, unterliegen sie den Bestimmungen im Abschnitt 2 des Vereinsgesetzes. Die Schützengesellschaften Werden eingetheilt in eigentliche Schützengesellschasten und in! Schießgesellschaften. Die ersteren sind befugt, sich mili tärisch zu organisiren, militärische Uniformen und Grad-, abzeichen zu tragen, die jedoch nicht zu Verwechselungen! mit den bei der Armee eingesnhrten Anlaß geben dürfen, militärische Bewaffnung (Ober- und Untergewehr, Bajo- net, Säbel) zu führen und außerdem Exerzirübungen, sowie neben den gewöhnlichen Schießübungen öffentliche Schießfeste abzuhalten. Umzüge am Orte ihres Sitzes! in Uniform und mit Waffen werden ihnen von der Poli-« zeibehörde in der Regel gestattet werden. Bei Begräb nissen wird die Zahl der Gewehre tragenden Mitglieder! ans !2 beschränkt. Die Schießgesellschaften sind in der Regel nur befußt, Schießübungen unter ihren Mitglie dern zu veranstalten, doch kann ihnen die Polizeibehörde! auch die Abhaltung öffentlicher Schießfeste und öffent^. kicher Umzüge am Orte des Gesellschaftssitzes gestatten. Die Annahme einer gleichmäßigen, nichtmilitärischen Klei dung ist zulässig. Di« den eigentlichen Schützengesell schaften gewährten Vergünstigungen und Vorrechte stehe»» den Schießgesellschaften nicht zu. Nur kann ihnen vor»! Fall zu Fall bei den zur Abholung und Zurückbegleitung stattfindenden Umzügen die Mitführung ihrer Wassens von der Polizeibehörde bewilligt werden. Doch ist dies Führung von Ober- und zugleich Untergewehr unstatthafte Zur Neuerrichtung eigentlicher Schütze ngee siellsschaftcn oder zur Umbildung von Schießgesell-« schäften in derartige Schützengesellschaften wird künftige hin Genehmigung nicht mehr ertheilt. Däe gegen ist die Errichtung neuer Schießgesellschaften auch künftighin zulässig. Die Genehmigung ertheilt die Kreis-! Hauptmannschaft. Die Schützengesellschasten mit ehedent öffentlich-rechtlichem Charakter behalten die Rechte einer, privatrechtlichen Körperschaft nach »sie vor, so daß es für sie zur Wahrung der juristischen Persönlichkeit des Ein-! träges ins Bereinsregister nicht bedarf. Insoweit eigens« liche Schützengesellschasten und Schießgesellschaften die juristische Persönlichkeit erlangt haben, hat e» sein Be-! wenden. In Zukunft können jedoch Schützen- wie Schieße gesellschasten die Rechtsfähigkeit nur auf Grund der Bo« schriften in den Paragraphen 21 flg. des Bürgerliches Gesetzbuches erwerben.
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