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Sächsische Staatszeitung : 07.05.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192305074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19230507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19230507
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1923
- Monat1923-05
- Tag1923-05-07
- Monat1923-05
- Jahr1923
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 07.05.1923
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den Freistaat Sachsen Staatsaryeiger für IISW Montag, 7. Mai Nr. 105 «>kü»dig«»gen: Die 82 wo» b«iw GrundzeUe oder d«m»Ra»m im teile 400M., VW SS mm breite Grundzetl« oder dem« Raum im amtlich« unter Eingesandt 1000 M, Ermäßigung ans FamUW» » »eschä Schluß d« «muchme vormittag« 10 Uh«, Erscheint Werktag» nachmittag« mit dem Datum de»Ekscheinung»tag«ch Bezugspreis: Monatlich 5000 Marl. Einzelne Nummern LOO Marl. Fernsprecher: GeschüstSpelle Nr. L1LSS — Schrtstleitung »r, 14Ü74. Postscheckkonto Dre«den Nr. 2486, Leitweise Nebenblätter: Landtag«.Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der LandeSlulturreutenbanl, Jahresbericht und RechnungSadschlnß der LandeS-BrandversichemngSanstai^ »erlaufsliste von Holzpstanzen auf den StaatSsorstrevteren. Beraatworüich für die Redaltiou: Hauptschristletter Bernhard Zolles in Dresden. Die französisch belgische Antwort. Berlin, 7. Mai. Die Antwortnote derfra«»östfchen und belgische» Regierung auf das neue deutsche ReparationSangebot wurde gestern abend in Pari» und Brüssel den deutschen Botschafter» tibergeben. Die «eichs- regierung wird sich voraussichtlich im Laufe de» heutige» Lage» mit der Rote befasse». In der Rote heizt eS: Die belgische und di« franzSsische Regierung lSnnen eine große An. zahl der von drr deutschen Regte, rung gemachten vemerlunge» nicht durchgehe« lassen, ohne ihnen zu wider spreche«. Einerseits ist «S «icht richtig, daß irgendeinevonFranlreich und Bel« gien ergriffene Matzuahme in Ver kennung des Friedensvertrages von Versailles erfolgt ist, ondersett» stehe» die heute vonDeutschland formulier- ten Vorschläge in mehreren Pnnlten im Widerspruch mit diesem vertrage. Ter Vertrag von Versailles hat die Bedin gungen bestimmt, unter denen die Schuld Deutsch- lands zuerst festgesetzt und dann bezahlt wird. Die Festsetzung ist Ende April 1921 erfolgt, die Zahlungsbedingungen sind am 5. Mai 1921 fest- gelegt worden. Deutschland hat formell an diesem Tage die Festsetzung und die Modalitäten angenommen. Inzwischen hat es die Ver pflichtungen, die es übernommen hat, nicht gehalten. Ein teilweises Moratorium ist ihm bewilligt worden. Es hat nicht ein mal die herabgesetzten Berp flicht» n- gen erfüllt. Die Reparationskommission hat die verschiedenen Verfehlungen, die Deutschland begangen hat, festgestellt. Infolge dieser Feststellung und in Ausführung des FriedenSver. trägeS haben Frankreich und Bel gien Pfänder genommen. Entgegen der Behauptung der deutschen Re- gierung ist diese Pfandnahme ohne die ge ringste Gewalt seitens Belgiens und Frank- reichs erfolgt, und wen» es nur von diesen beiden Mächten abhängig gewesen wäre, hätte sie sofort im Ruhrgebiet eine Zusammenarbeit zwischen den deutschen Industriellen, Ingenieuren und Arbeitern und den französischen Jnduflriellrn, Ingenieuren und Akbeitern ermöglicht. Die Befehle, die von Deutschland gekommen sind, haben allein diese Zusammenarbeit ver hindert. Die deutsche Negierung behauptet, daß die Bevölkerung mit einem passiven Widerstand auf die Besetzung des Ruhrgebietes geantwortet hat. Nichts ist weniger richtig. ES ist nicht die Bevölkerung, sondern die deut- sche Regierung, die den Widerstand gewollt und organisiert hat. Die deutsche Regierung erkennt diese Komplizität übrigen» selbst an, denn sie erklärt heute, daß dieser Widerstand erst nach einem Über einkommen über die jetzigen Vorschläge ein Ende finden werde. Wenn der Widerstand nicht von ihr organisiert ist, wie würde also die deutsche Regierung Herr sein, ihn abzukürzen oder zu ver- lärPern? Dieser Widerstand ist aber nicht passiv, sondern aktiv. Während der FriedenSvertrag von Versailles formell be stimmt, daß Deutschland nicht das Recht hat, eine Sanktion, wenn sie nach Feststellung einer Verfehlung durch die Reparationskommission er folgt, als einen Akt der Feindseligkeit anzusehen, hat die deutsche Regierung nicht nur Streiks von Beamten provoziert, son dern einen allgemeinen systematischen Konflikt, Angriff, Sabotage und Ver gehen gegen das gemeine Recht. Die belgische «»v franzSsische Negier»»« lSnne» keine» dentsch«» Vorschlag in Berück- sichttgnng ziehe», solang« diesrr Widerstand fortgesetzt wirb. Di« französisch« »nb belgisch«. Rtgiernng «RA«» hiesige», daß die fetzig«« «»«» fchßEg« De» fchlad» i» m«H,«,«r Hinsicht vollkommen «»«»»ehm- bar sind. F» erster Linie stellen di« tatsächlich«« Zt s.f « rn « « r «i» Birrtrl d«rS«««e dar, welche die Reparatta«»k»m- missio« festgesetzt hat n«d die vo« De«tschla«d al» der Betrag seiger Schald geg««- über den «llterten a«erka««t worde« f«l. Frankreich und Belgien habe« wiederholt erklärt und sie sind gezwungen, hier nochmals zu sage«, daß sie die Herabsetzung ihrer eigene« Aorderu«ge« «icht annehmen könnte« und dass, wen« sie bereit sind, eine« Teil mit alliierte« Schul- den zu kompeusieren, sie in die materielle Rot- Wendigkeit versetzt sind, de» Restbetrag zu empfangen, um die schreckliche» Verwüstung«, zu beseitigen, die der deut che Einfall verur- sacht hat. Frankreich hat bis zum Augenblick 100 Mil liarden Frank für das Konto Deutschlands vor geschossen, Belgien 15 Milliarden belgische Frank. Außer ihren Pensionslvsten müssen sie noch die Hälfte ihrer Schäden reparieren. DaS wirtschaft liche Interesse Frankreichs, da» wirtschaftliche Interesse der Gesamtheit der Welt, di« Gerech- tigleit selber mache» es erforderlich, daß die ge schädigten Länder nicht dazu verurteilt sind, sich zu ruinieren und die Wiederaufrichtung ihrer Schuldner zu begünstigen. Sowohl -Frankreich als auch Belgien, ein Opser der zynischen Verletzung der Verträge, würden die angebotene Summe bis jetzt nicht gestatten, ihre verwüsteten Gebiete wieder aus zubauen. Das Angebot von LV Milliarde«, daS die deutsche Regierung gemacht hat, ent hält übrigens «ach einem vo« der deutsche» Regierung selbst grbranchtc» Ausdruck eine gewisse Elastizität, deren Willkür und Gefahr man nicht nötig hat, nusju zeigen. Die Zahlen, die angegeben wurden, würde« nach der deutsche« Regierung ein Maximum bilden, nnd eS würde Deutschland leicht sei«, sie wieder zur Diskussion zu stellen, bevor sie Wirklichkeit geworden sind. Gewiß behauptet die deutsche Regierung, daß es im Augenblicke nicht möglich sei, feste und end gültige Ziffern der Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu bestimmen. Als die alliierten Regierungen den Londoner Zahlungsplan aufstellten, haben sie Rücksicht genommen auf das, was diese Bemerkung Gerechtes in sich birgt, und sie haben die Zahlung von an- nähernd zwei Drittel der deutschen Schuld auf noch unbestimmte Zeit verschoben, die durch den Wohlstand Deutschlands allein bestimmt werden soll. Seitdem hat die deutsche Regierung nicht aufgehört, gegen diese Unbestimmtheit eines Teiles der Schuld zu protestieren. Sie hat gesagt und wiederholt, wenn sie verhindert sei, ihre Ver pflichtungen zu erfüllen, so geschehe dies, weil sie ihre endgültigen Ziffern nicht kenne. Heute setzt sie sie in mehr als drei Fünftel des festen Teil- ihrer Schuld herab. Sie reduziert den unbestimmten Teil um mehr als sieben Achtel, sie behält di« Un bestimmtheit bei. Können da die Alliierten einen Grund haben, anzunehmen, daß Deutschland nicht bald wieder auf seine ursprüngliche B«' gründung zurückgehen und erklären wird, daß nur der feststehende Teil von Deutschland bezahlt werden kann unter dem Vorwande, daß eS den Gesamt- betrag seiner Verpflichtungen nicht kennt? ratsächlich handelt «» sich bei de« d«»tsche« varschläge» n»r um et«« «omi«rll u«d scheinbare S»»me vo« SV Milliarde« Galdmark. Der tat sächliche Betrag rechnet erst vo« 1. Fili 1«7, nnd da« für eine Snmme vo« ««r 20 « tlllarde« Mark. Deutsaland verlangt also ei« vollständiges Moratorium von zunächst 4U Jahres gerechnet vom 1. Januar 1928. dem Tag', a» de» d«r Londoner Zahlungsplan von der Reparations kommission wieder in Kraft gesetzt worden ist. Die Summe von 20 Milliarden ermäßigt sich übrigens noch beträchtlich, weil bis zum 1. Juli 1927 di« Zin en von dem Betrage der Anleihe genommen werden sollen. Wenn man einen Di»ko»t von 6 v. H. rechnet, so sinkt der augenbl ckliche Wert der 20 Mill arden also auf 15320 Millionen herab. Diese ungenauen Vorschläge sind übrigen- von Vorbehalten begleitet, die gestatten würden, in einigen Monaten wieder alles in Frage zu stellen. Die deutsche Regierung garautiert nicht ei«' mal, daß dl« 2ö «tlllarde» »der die geri«gere Summe, die sie i»S Auge faßt, tatsächlich an dem genannten Datum grzahlt werde». Sie sieht dann jedenfalls Vorau-, daß, wenn sie nicht durch Anleihen gedeckt werden, der nicht- gezah te Teil zu den zum Spott herausfordern den Zinssatz (äorisviro) von 5. v. H. eine zu amortisierende Annuität bilden wird- Noch weniger Garantien bietet sie für die beiden Ergänzungsbeträge von je 5 Milliarden, die im Grundsätze am 1. Juli 1929 bez. am 1. Juli 1931 bezahlt werden sollen. Die deutsche Regierung erklärt, eine internationale Kommission solle entscheiden, ob diese beide« Abschnitte ausgegeben werden sollen und desgleichen, ob die Zinsen ab 1. Juli 1923 gezahlt werden sollen oder nicht. Eine derartige Unsicherheit macht eine jede ernste Schätzung des Gegenwartswertes des Angebots unmöglich. üdrige»S hadrn dte französische und die belgische Reierung aus drr Pariser Kou- seren» in gegenseitigem Einvernehmen de» Gedanken auSgeschaltet, daß etwa die Reparationskommission ihrer Kom petenz entkleidet und durch internatio nale Sommssionen, internationale Aus schüsse von Geschäftsleute», Schieds gerichten ersetzt wird Im Vertrag von Versailles hat Deutschland sich feierlich verpflichtet, die Reparationslommis- sion als Richter über den teilweisen Nachlaß von Schulden und den Aufschub von Zahlungen an zuerkennen. Es ist bestimmt worden, daß kein Nachlaß anders als durch einstimmiges Einver nehmen der Gläubigerniüchte gewährt werden kann. Frankreich und Belgien können sich nicht bereit erklären, die durch den Vertrag von Versailles ihnen dargebotenen Garantien preiszugeben. Die deutsche Regierung erNSrt sich bereit, Sicherheiten für die BarleijEmgen und Sachlieserungen zu geben. Was sie heute an bietet, stellt nichts weiter al» eine enorme Verminderung ihrer srüheren Verpflich tungen dar. Was aber diese Sicherheiten an belangt, so beschränkte sie sich darauf, die unbe stimmtesten und unklarsten Ideen zu äußern. Obwohl die Reparationskommission im Ein vernehmen mit den alliierten Regierungen be reit» seit langem Maßnahmen studiert hat, mit Hilfe deren Deutschland seine Finanzen wieder herstellen und zur Aufnahme auswärtiger An leihen zu schreiten sich verpflichten kann, obwohl die alliierten Regierungen Deutschland zu den aufrichtigsten Bemühungen anzuleiten versuchten, die erforderlich sind, um diese Resultate zu erzielen, sagt die deutsche Regierung auch jetzt noch nicht, in welcher Weise sie ihre Währung zu stabilisieren versuchen oder welche gesetzgeberische Maßnahmen sie er greifen wird, noch auch, welche Einnahme quellen sie für Garantierungen der ver- schiedenen Anleiheabschnitte zu verwenden gedenkt. Genau s» unbestimmt und genau s» tlln- sartsch sind di« Angaben der drntschen «e- glernng für die Stqkrheit»garantttN, die st«, wie sie erklärt, Frankreich zn bieten bereit ist. Sie spricht nicht von Belgien, und dieses Verhalten erscheint zum allermindesten merkwürdig, wenn man sich erinnert, wie Deutschland sich im Jahre 191^ al» e» Garant für die belgische Neutralität war, dieser Nation gegenüber be nommen hat, deren Unabhängiikeit e» zu schützen versprochen hatte! Al» Gegenleistung für zum Teil unan nehmbar« und zum Teil unzulässige Vorschläge beansprucht die deutsche Regierung, daß der AwSgangSpunkt der Verhandlungen sei» aütsse, daß der 8tata, gno »nt« de» FriedrnSverttagS wiederhergestellt wird, nnd tn Anwendung dieser allgemeinen Bestimnumgen verlangt e» namentlich, daß die neuerdings im vollen Einverständnis mit dem Versailler Vertrag besetzten Gebiete geräumt werden, daß die in den Rheinlanden von der Rheinlandkommission zur Sicherung des Versailler Vertrage- ergriffenen Maßnahmen zurückgezogen werden, daß die wegen Verletzung der regelrecht erlassenen Ordonnanzen verhafteten und aus gewiesenen Deutschen befreit und in ihre Wohn stätten und Dienststellen wieder eingesetzt werde«. Di« brlgische und di« französisch« Regier»»g haben beschlossen, di« »«»»«setzte» Gebiet« nur «ach Maßgabe n»d im Verhält«»» der geleisteten Zah»»«geu zu räume». Au diesem Beschlusse habe» sw »icht» zu ändern. Sie können im übrigen nicht die Bemerkung unterlassen, daß die Note von Anfang bis zu Ende nur der kaum verhehlte Ausdruck einer systemischen Auflehnung gegen den Versailler Vertrag ist. Die» würde schließlich notgedrungen zur voll- tommenen und endgültigen Zerstörung diese» Ver trages führen. Dies würde sogar zu einer moralijcheiy wirtschaftlichen, politischen und miUtärischea Revanche Deutschlands führen. Unmittelbar nach dem die Bolschafterkonferenz noch einmal ein mütig festgeflellt hat, daß Deutschland seine Ver pflichtungen nicht ersüllt, sollen Frankeich und Belgien auf die friedlichen Sanktionen verzichten, die zu ergreifen Deutschland sie gezwungen hat. Deutschland soll von den Au-gabea befreit werden, unter denen es nach seinen Erklärungen zusammenbricht und die e» für unproduktiv erklärt. Damit scheint e- die Besatzungstruppen im Auge zu haben, uud Belgien und Frankreich einer der so lidesten Garantien berauben zu wollen, welche, die Sicherheit und di« Befolgung der vertragsmäßigen Garantien gewährleisten solle«. Die Reparationskommission soll desavouiert und ausgehoben oder bis zur Ohnmacht einge schränkt werden. Deutschland soll befreit werde» von dem was eS die politische und wirtschaftlich« Fessel des Vertrag» nennt. Die Alliierten müßte« Deutschland sofort wieder in den Genuß der Meistbegünstigungsklauseln setzen was ihm ge statten würde, von den Ruinen, die eS in Belgien und Frankreich geschaff n hat, Nutzen zu ziehe», um sich rasch die industrielle Überlegenheit über die Länder zu sichern, di« e» verwüstet hat. Auch für die Reparation»frage soll nicht meh^ wie e» der Versailler Vertrag vorgesehen hat, ei« Kommission zuständig sein, deren Entscheidungen zu befolgen Deutschland sich verpflichtet hat. Sie solle» vielmehr einer internationalen Kommission unterbreitet werden. velgte« nnd Frankreich s»lle« ihre Pfände, nn» d«, Hand gebe». Wir solle« d«r Gewalttätigkeit de, de«tsche» Beamte« ««»gesetzt bleib«« «>d «l» Gegenletstnng für all di«f« Opfer Mürbe» ihue« »»ch ««»mal ei» Pear a«f Papier geschriebe«« W»rte ge« gegrde« werde». Die drntsche Regier»»» wird, w«»» sie über dies« Dinge einmal »«chde«te» wvllte, sich «icht w»ndern, daß Frankreich «»d Belgien eine derartlge Haltung ablehnen. * Bestürzung in England. Lando», 7. Mai. Drr diplomatische Berichterstatter de» „Datltz Telegraph" schreidtr «» »erde erwarteh daß da» Kabinett he»te »nsammeatrete, «m sich mit der sehr heikle» interalliierte« Lage p» befasse«, die dnrch die ««abhängigev«» a«twort«ng derde»tschr«N»te d«rch Frankreich ««dvelgie» fü, die übrige» Alliierte« geschafft« ward«« sei. A«f bri» tifcherE«ite werd« «ichtderstande», daß «a«ch«d«r Alitiert«», l»d«m ft« die «Nei»ig« «ewmtwart«», für die «»»ah« aber
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