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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-12-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190612116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-12
- Tag1906-12-11
- Monat1906-12
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.12.1906
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iesaer O Tageblav ,»«««»«»" Ä« UM«hmq>tmamkschast Großenhain, des Köntgl. AmsgsWs und des 8LMMHS z» RW- Dienstag, 11 Dtzembrr 1«^^ Seine Majestät der König Seinen Königlichen Dank Der Bollstreckuugsbeamte: Grimm. Rogge«, Hafer, He« und Roggenlaugstroh kauft das Proviantamt Riesa. acklttz. Hose, iigarrer »ffer un n groß. SV. vr. Dehne, Bürgermeister. 98 Pf. a, 25Pf.m an, 1k, Mk., Mt, »rüste, ' Pf an Pf an, 170Pf.<^ ntke 7. einer kurzen Wegstrecke ließ der Unbekannte den Arrestanten frei und erklärte, daß er sich nur einen Spaß L la „Haupt mann von Köpentk" erlaubt habe. E» sei vor diesem „Spaßmacher- hiermit gewarnt, welcher ungefähr 30—35 Jahre alt und 170—175 am groß ist, sowie schwarzen Ftlzhut und Mantelumhang trug. — Durch fortwährendes AufblttzeneineSLicht» scheine» wurden gestern abend die Stratzenpaffanten in nicht geringe Verwunderung gesetzt. Teilweise vermutet« man hierin sogar Gewtttererschetnungen. Luch in Lokalen mit elektrischer Beleuchtung machte sich ein unruhige» Brennen der Flammen bemerkbar. Die Ursache dieser Er scheinungen war in einem Kurzschluß der elektrischen Licht leitung am Eingang« in die Hauptstraße, nahe der Pau- Dienstag, de« 18. Dezember 1906, vormittag» 10 Uhr, sollen im Pietsch'schen Restaurant zum Anker, Gröba — als BersteigerungSlokal — eine Partie Spankörbe öffentlich versteigert werden. Gröba, am 11. Dezember 1906. Sonntag längere Zett anhaltenden Schneefall brachte und auch der gestrige Nachmittag damit aufwartete, wirbeln heute wieder fast ununterbrochen immer noch lustig die weißen Flocken in der Lust. E» hat aber den Anschein, al» ob sich die weißflockigen WethnachtSboten nicht lange ihre» Dasein» freuen sollten. In den Straßen löst sich der Schnee bald in Schmutz auf, da die Temperatur noch nicht genügend gesunken ist. — Gestern abend kam in ein hiesige» Restaurant ein gut gekleideter Herr, stellte sich einem dort anwesenden Gaste al» Kriminalbeamter vor und erklärte ihn für oer« haftet Der verhaftete konnte sich zwar eine» vergehen» nicht erinnern, wurde aber trotzdem wiederholt und dringend von dem „Geheimen" -um Mitgehen aufgefordert. Nach 7. Steoenrecht durch die Brücken zu sacken, ist wegen der ungünstigen Stromver hältnisse und wegen der damit verbundenen Gefahr grundsätzlich verboten. II. Innerhalb des zur Zuständigkeit der unterzeichneten Behörde gehörigen Elb- stromgebietes ist daS Stellen und Umhalten von Fahrzeugen nicht angesichts entgegen kommender Schiffe und Kähne, sondern auf verkehrsfreier und genügend breiter Strom strecke zu bewirken. III. Diejenigen Führer von zu Berg fahrenden Schleppzügen, die Fahrzeuge für Meißen im Zuge führen, haben unterhalb der Knorre anzuhalten und die betreffenden Fahrzeuge allein durch die Meißner Furt nach dem Kai oder AuSschiffungSplatze zu bringen. IV. Die Führer von zu Berg fahrenden Schleppzügen, welche Fahrzeuge von Meißen auS zu Berg weiter befördern sollen, haben ihren Zug bis unterhalb der Fähre von Spaar zu schleppen und alsdann die Kähne von Meißen nachzuholen. V. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geld strafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Meißen, am 7. Dezember 1906. Nr. 299 s. Die Königliche Amtshavptmavnschaft als Elbftromamt. lässigen Wim krsatzteil Art. i-Nadelri lud durch die gelegentlich Seiner heutige« Anwesenheit in Riesa nnd im Eisenwerk Lauchhammer Ihm argedrachten Huldigungen und die allerwärts erfolgte reiche Ausschmückung hocherfreut worden nnd Haven ie Unterzeichneten z« veanstrage« geruht, Die Bekanntmachungen des unterzeichneten ElbstromamteS vom 16. April 1887 und vom 20. März 1894 werden hiermit aufgehoben. An deren Stelle treten folgende Bestimmungen: I. Beim Durchfahren der folgenden beiden Stromstrecken: ». der Meißner Furt und der Stromstrecke der Elbbrücken in der Ausdehnung von der Fähre in Spaar bis zur sogenannten Knorre unterhalb Meißens, b. der rauhen Furt in ihrer Ausdehnung von der Niedermuschützer Fähre bis zum Göhrischfelsen sind bei Waflerständen von weniger als 1 m unter Null am Dresdner Pegel die nach stehenden Vorschriften zu befolgen: 1. Zu Tal gehende Schleppdampfer dürfen vorausfahrende Frachtschiffe nicht Über holen, sondern haben ihnen in angemessener Entfernung nachzufahren. 2. Bet aufeinanderfolgenden, zu Berg gehenden Schleppzügen hat der nachfahrende Schleppzug erst dann in die Stromstrecken einzulausen, wenn der vorauS- fahrende Schleppzug die Furt bereits vollständig durchfahren hat. 3. Schwere oder lange Schleppzüge sind vor der Einfahrt in eine der genannten Strom strecken zu teilen und in einzelnen Abteilungen durchzuführen. So lange etwas anderes nicht bestimmt wird, hat hierbei im allgemeinen unter Berück sichtigung der Tragfähigkeit der Fahrzeuge zu gelten, daß 3 bis höchstens 4 beladene oder 5 bis höchstens 6 unbeladene, oder endlich 3 beladene und 2 bis höchstens 3 unbeladene Fahrzeuge je in einem Zuge durch eine der Strom- strecken geschleppt werden dürfen. Den etwaigen von den Strompolizeibeamten in dieser Hinsicht ergehenden besonderen Weisungen ist jederzeit unweigerlich Folge zu leisten. 4. Findet innerhalb der genannten Furtstellen Begegnung zwischen zu Tal fah renden Frachtfahrzeugen und zu Berg fahrenden Schleppzügen statt, so haben letztere — ausgenommen wenn der Wind quer steht — zu halten, bis da» zu Tal gehende Fahrzeug den Schleppzug in seiner ganzen Ausdehnung passiert hat. Die Führer der anhängenden Fahrzeuge haben alle Maßnahmen zu treffen, daß während der Begegnung ihre Fahrzeuge in der Fahrtrichtung bleiben, und der Talweg fretgehalten wird. Außerdem wird beim Durchfahren der unter I a und b genannten Strom strecken für all« Wafferstände bestimmt: 5. Zu Berg gehende Schleppzüge haben lediglich das linke Fahrjoch sowohl der Straßen- als auch der Etsenbahnbrücke in Meißen zu benutzen und oberhalb der letzteren daS durch die Richtbober gekennzeichnete Fahrwasser dergestalt etn- zuhalten, daß die Talfahrt in keiner Weis« beeinträchtigt wird. 6. Zu Tal gehende Fahrzeuge, die durch die Meißner Elbbrücken sacken wollen, haben dazu das linke Fahrjoch der Eisenbahn- und der Straßenbrücke zu be nutzen, müssen aber sofort stellen und beilegen, wenn ein vergzug unterhalb der Straßenbrücke ankommt. Fahrzeugen, die vom AuSschisstmgSplatze in Meißen-recht» durch die Straßenbrücke sacken wollen, ist nachgelassen, bei freiem Fahrwasser da» rechte Fahrjoch der Brücke zu benutzen. Kamspre-Md «r. M. Oertliches und Sächsisches. Rjesa, 11- Ljezencher 1908/ — Se. Majestät der König haben die Herren Amt»- ! Hauptmann Dr. Uhlemann und Bürgermeister Dr. Dehne P beauftragen geruht, für die gelegentlich Seiner gestrigen Mwesenhrit in Riesa und im Eisenwerk Lauchhammer 8hm dargebrachten Huldigungen und die allerwärt» erfolgte 'eiche Au»schmückung Seinen Königlichen Dank »>m Au»druck zu bringen. I — Ein winterliche» Aussehen hat nunmehr «ach unser« «egend bekommen: Dächer und Felder sind Mit einer leichten Schneehülle bedeckt. Nachdem bereit» der De» Rtrsarr Tageblatt erscheint j«dm Tag Abend» mit Auvuahme der Sonn- und KeMg!- WeriMür,. ttch--: o» 4MvMvn In Stirw i Mark SO Psg-, durch unser« Ltttzpr s«i tu» Hau» 1 Mark « Psg-, bet Abholung am Schalter der kalserl. Postanftalteu 1 Mart «S Psg.. durh LrLMye.- «et v»«s L Mart 7 Psg. Auch Wonkt»«doim«mrut» uwrde» augeao u«»«. Anzetgen-Aumchmr für die Nummer des AuSgadrmL«» ü.L VoniUttug» v Uhr ohne Lewötzr »ruck und «erlag von Langer » Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe-Straß« '-s. - Mr die «rdw-rtsn i«,-«wörtlich: T. Lange: in Riesa. Freibank Gröba. Mittwoch, de« 12. Dezember 1906, nachmittags 3 Uhr wird Schweinefleisch zum Preise von 50 Pfg. pro */, kg verkauft. Brrkaussmarken werde« -ege« Bezahl««« vormittags vo« 8—S Uhr 1« Gemetudeamte, Zimmer Rr. 1, verausgabt. ««d Anzeiger MediÄ M Kiykißch. Amtsblatt M Ausdruck zu bringen. Riesa, den 1V. Dezember 1906. vr. Uhlemau«, Amtshauptmann. Freitag, de« 14. Dezember 1906, vorm. 11 Uhr, kommen im Gasthofe in Zeithain — als Versteigerungsort — 4 Schweine (Läufer) gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 7. Dezember 1906. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Donverstag, den 13. Dezember 06, vorm. 10 Uhr kommt im Rathause ein Sofa gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, den 11. Dezember 1906. Der Bollstreckuugsbeamte des Rate- der Stadt Mesa. Freibank Glaubitz. Morgen Mittwoch von nachmittag 2—4 Uhr gelangt da» Fleisch eine» jungen Rindes zum Preise von 50 Pfg. pro >/, Lg zum Verkauf. Der Gemet«devorsta«d.
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