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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 26.03.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190303268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19030326
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19030326
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-03
- Tag1903-03-26
- Monat1903-03
- Jahr1903
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 26.03.1903
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Donnerstag, den 26. März 1903. 53. Jahrgang. Nr. 70. «rschrwt . Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und ^MW HM M HU M HH HU HU nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1^5 M HH M HH 8» dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen. durch die Post Mk 1.82 frei in's HauS. iW HM Expeditionen solche zu Originalpreisen. für HohenstvinGr rstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Kernsdorf, «ngenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Mchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrnnd u. s. M für das Königliche Amtsgericht «n- den Sta-trat zu Hohenstein - Ernstthal Gvgarr crllev Geivreirröe-Verrrvcrltirngen öerr rrrnliegerröen Grtschclfterr. Di- diesjährige Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein Ernst thal findet im Logenhaus zu Oberlungwitz statt und zwar haben sich zu stellen am Sonnabend, de» 28. März, früh V.8 Uhr die Mannschaften aus den Jahrgängen 1881 und 1882 und am Montag, de« 30 März, früh V.8 Uhr die Mannichasten aus dem Jahrgarge 1883. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werde« hiermit angewiefen, zu den festgesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte i» reinlichem »»» nüchternem Zustande »« lichen Ersatz-KommUst.« PUNÜtlich zu erscheinen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 1v Mark oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu er warten. Außerdem könn-n ihnen von den Ersatzbehörden die Vorteile der Loiung entzogen werden. Hierbei wird noch besonders darauf aufmerkiam gemacht, daß jeder Militärpflichtige mit dem Orte sich zu stellen hat, an welchem er stirer, Wohnfitz hat. Die Losung oer Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den Aushebungsbezirk Hohenstein-Ernstthal im Logenhaus zu Oberlungwitz am Dienstag, de« 31. Wärt, sr«h » V Uhr vorgenommen. DaS Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtige» überlassen, durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, cs wird vielmehr für die nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Hohenstein-Ernstthal, den 17. März 1903. Der Stadtrat. vr. Polster. WormS. Heute Donnerstag Vormittags 8 Uhr wird im hiesigen Ratdause das Fleisch eine- wcgen Tuberkulose beanstandeten Rindes, in rohem Zustande, ä 4S /V., öffentlich verpfundet. Kny. Bom Reichstage. Berlin, 24. März. DaS, N.wS gestern vom Etat noch übrig geblieben war, kam nun heute zur Aufarbeitung. Vor allem der Etat des Reichsjustizamtes. Da hatten aber noch eine große Anzahl Herren allerlei auf dem Herzen. Die Polen machten ihren Klagen in einem Anträge Lust wegen der angeblichen Nichtzulassung der Endsilbe „ka« bei weiblichen Vornamen. Herr v. Dziembowski- Pomian, umgeben von einem Teile seiner Parteifreunde, hielt eine, diesmal in sehr ruhigem Tone gehaltene, Rede, und Staatssekretär Nieberding erwiderte in den Antragsteller zufriedenstellender Weise. Damit war die Angelegenheit der Polen erledigt. ES folgten noch in bunter Reihe eine Serie von Beschwerden, wie in der Angelegenheit der Berufung in Strafkan mersachen, angebliche härtere Bestrafung sozialdemokratischer R - dakteure, und Schmidt-Warburg wandte sich gegen die neulichen Auslassungen seines Fraktionsgenossen Spahn, betreffend Erhöhung der Revisionssumme beim Reichs- gericht. Endlich durste auch Herr Stadthagen nicht ehlen, der sich deS längeren über „Polizeispitzel« be- chwerte. Er führte eine lebhafte Szene auf, die ich folgendermaßen abspielte: Avg. Stadthagen wendet ich gegen die angebliche Klassenjustiz der Gerichte und zegen deren Abhängigkeit von der Staatsanwaltschaft DaS Monopol des letzteren müsse gebrochen werden. Ein schreiendes Unrecht sei die Begünstigung der Spitzel und die Lockspitzelwirtschaft, wofür Redner einen Fall auführt. Weshalb werde der Hauptlockspitzel und MajestätSbeleidiger Normann-Schumann unbehelligt gelaffen? Redner verbreitet sich weiter über den Ver such eines Lockspitzels, eines Redaktionsboten deS „Vor wärts« zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen zu ver- leiten. Der Spitzel habe dem Redaktionsboten 60 Mark Vorschuß gegeben, die dann vom „Vorwärts« öffentlich ausgeschrieben, aber nicht abgehoben worden seien. Weshalb sei gegen den Spitzel nicht vorgegan gen worden? Der Polizeiminister in Preußen mache sich der Begünstigung schuldig, wenn er die Anklage nicht erheben lasse. — Vizepräsident Gras Stolberg: Sie haben einen preußischen Minister der Begünstig ung eines Verbrechens beschuldigt. Das ist nicht zu lässig. — Abg. Stadthagen (Soz.): Daß das Verbrechen nicht zulässig ist, habe ich jelvst auSgesührt. (Heiter- keit und Unruhe.) — Vizepräsident Graf Stolberg: Ich habe gesagt, daß Sie den Minister der Begünstig ung eines Verbrechens beschuldigen, ist nicht zulässig; ich rufe Sie dafür zur Ordnung. — Abg. Stadthagen (Soz.): Der von der Minderheit nicht gewählte Prä sident irrt sich. Zs ist zulässig, von dieser Tribüne die Wahrheit zu sagen. Ich habe dargetan, daß die objektiven Merkmale eines Verbrechens vorliegen; ob ein Minister das getan hat, oder ein Anderer, ist ganz gleichgültig; da« auszusprechen, muß zulässig sein. Wo steht es denn geschrieben, daß es nicht zulässig sei, die Wahrheit zu sagen? DaS beabsichtigen Sie ja erst mit Ihrer neuen Geschäftsordnung. — Vizepräsident Gras Stolberg: Sie haben einen preußischen Minister der Begünstigung eines Verbrechen? angeklagt — Aba. Stadthagen (Soz.): Ja! — Vizepräsident Graf Stolber : Ich rufe Sie zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die geschäftsordnurgS- mäßigen Folgen eines dritten Ordnungsrufes aufmerk sam. — Abg. Stadthagen (sortwhrend): Soll iS so weit gehen, daß in Deutschland der Verbrecher nicht verfolgt werden darf, wenn er eine bestimmte Stellung einnimmt? Ich fordere den Staatssekretär aus, gegen dcn Verbrecher, auch wenn er Beamter ist, vorzugehen. ^Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Stadthagen behielt das letzte Wort, als er um 4 Uhr endlich die Rednertribüne verließ. Bei allem, was nach dem Justiz-Etat noch kam, wurde im LilzugStempo verfahren. Man war eben ungeduldig, die holde Ferienstimmung steckte auch dem pflichtgetreuesten Volksvertreter zu sehr in den Gliedern. So rief man denn kräftig „Bravo«, als Dr. Arendt auf seine übliche Reichsbank, rede verzichtete. Mit den besten Wünschen für das Ergehen der Herren während der Osterpause schloß Graf Ballestrem die Sitzung. Auch nach diesen Worten erscholl lebhafter Beifall, dann ging man nach lebhaftem Händeschütteln heim. Nächste Sitzung am 21. April. Die Krankenversicherungs-Kommission des Reichs- tages setzte ihre Beratungen heute bei 8 35 fort, der folgenden dritten Zusatz erhält: „Der Vorsitzende des Vorstandes hat Abschlüsse der Kassenorgane, welche gegen die gesetzlichen und statutarischen Vor- schristen verstoßen, unter Angabe der Gründe mit auf schiebender Wirkung zu beanstanden. Die Beanstand, ung erfolgt mittels Berichts an die Aufsichtsbehörde.« Eine Reihe weiterer Paragraphen wurde ohne Erörterung genehmigt. Der 8 42 erhält nach der RegierungSvor- läge folgende Zusätze: „Werden Hinsichtlich eines Vor standsmitgliedes, eines Rechnungs- oder Kassenführers Tatsachen bekannt, welche dessen Berufung ausschließen oder welche sich als grobe Pflichtverletzung darstellen, so ist der Betreffende, nachdem ihm und dem Kassen- Vorstände Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden ist, durch die Aufsichtsbehörde seines Amtes zu ent- heben. Die Entscheidung der Aussichtsbehörde kann binnen vier Wochen nach der Zustellung derselben aus dem im Z 58 Absatz 3 Satz 2 bezeichneten Wege an- gefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschie bende Wirkung.« Eine längere Erörterung entspann sich über einen in der Regierungsvorlage nicht vorge- sehenen Vorschlag zum 8 45, wonach jede Anordnung der Aufsichtsbehörde vom Kassenvorstand und von dem durch die Anordnung betroffenen Mitgliede deS Kaffen- Vorstandes nach Maßgabe des 8 24 angefochten wer den könne. Gsheimrath Hoffmann nannte den Antrag nicht nur überflüssig, sondern seine Begründung durch den Abg. Stadthagen auch tendenziös. Ministerial- direktor Dr. Caspar unterstützte diese Ansicht. Der Abg. Trimborn (Z.) stellte mit Rücksicht auf die Agi tation im Lande fest, daß für die hier in Betracht kommenden Fälle die Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Aussichtsbehörde ausdrücklich vorgesehen sei, pflich tete aber den Bedenken der Regierungsvertreter nicht bei. Beteraaeu-Bersammlung. Berlin, 24. März Für die Erhebung .einer Wehisteuer zugunsten der Veteranenunterstützung hat sich eine allgemeine Versamm lung, die am Sonntag in der Brauerei Königstadt zu Berlin tagte, ausgesprochen. Der Referent, Prinz Schönaich-Carolath, befürwortete unter lebhaftem Beifall die Erschließung neuer Einnahmequellen zum besten der alten Krieger. Die Wehrsteuer ist so gedacht, daß ein Betrag von 10 Mark pro Kopf berechnet wird Arme, Sieche und Krüppel sind ausgenommen; eventuell soll die Wehrsteuer in progressiver Stciaerung so lange erhoben werden, bis »in ausreichender Fonds zur Unterstützung ver Veteranen gesammelt ist. Die Versammlung beschloß eine Erklärung, in der sie tue baldige Einführung einer Wehrsteuer als das geeignete Mittel bezeichnet, um den Beschwerden der Veteranen abzuhelfen. Dem Referat des ReichstagSabgcordneten Prinz von Schönaich-Carolath entnehmen wr noch das Folgende: Er wies darauf hin, daß er selbst den Krieg gegen Frankreich mitgcmacht und so Verständn s für die An- strengungen und Leistungen der Krieger habe. Das Gesetz rom 22. Mai 1895 sei zwar bestimmt, Fürsorge für tue Veteranen zu treffen, allein fortgesetzt seien Klagen über die Unzulänglichkeit dieser Fürsorge laut geworden Die Ursache hiervon liege hauptsächlich darin, daß der Reichs, tag schwach genug gewesen sei, dem Anträge der Regier ung nachzugeben, nach welchem die Gewährung einer Rente von dem Nachweise dauernder Erwerbs nfähigkeii abhängig zu machen sei, Wer» nun auch der heut-ge Finanzminister seinerzeit erklärt habe, daß bei Unter- stützungsgesuchen der Begr ff „dauernd« nicht zu eng aufgefaßt werden solle, so kehrten sich doch die V rwalt- ungsbehörden nicht an diese Zusage. Völlig unhaltbar sei auch die fast immer erhobene Forderung, der Unter- stützung suchende kranke Veteran solle den ursächlichen Zusammenhang seiner Krankheit mit seiner Teilnahme am Kriege nachweisen. In den meisten Fällen sei ein solcher Nachweis überhaupt nicht zu führen. Trotzdem müff- angenommen werden, daß jeder Teilnehmer an einem Kriege einen gewißen Knox wegbekommen habe Wenn nun auch neuerdings der Betrag von neun Millionen Mark zu Unterstützungen im Etat auSgeworsen sei, reiche diese Summe doch nicht aus, um alle notierten bedürft gen Veteranen zu berücksichtigen. Gegebenenfalls solle daher der zuständige Minister getrost zu einer Etatsüber, schreitung greifen, da er sicher nachträglich die Genehmig ung dazu vom Reichstage erhalten werde. (Beifall ) Etat-Überschreitungen seien ja auch in anderen Refforts keine unbekannten Dinge. (Heiterkeit ) Die jetzige Misere hätte vermieden werden können, wenn man nicht vielfach Gelder aus dem ReichsinvalidensondS zu ganz anderen Zwecken verwandt hätte. (Bravo!) Wirksame Abhilfe lönne nur lediglich durch Erschließung neuer Einnahme- quellen erreicht werden. Als eine solche käme eine Wehr- steuer in Betracht. Hiergegen werde geltend gemacht, daß der Reichstag die von Bismarck im Jahre 1881 eingebrachte Aehrsteueroorlage abgelehnt habe. Diese Ablehnung sei abe* hauptsächlich deshalb erfolgt, weil die Vorlage den zu erzielenden Steuerertrag zur Bestreitung allgemeiner Bedürfnisse habe verwenden wollen, während die heutigen Befürworter jene Steuer lediglich zur Unter stützung von Veteranen und Invaliden erheben wollten. Selbst wenn notorisch Arme, Krüppel und Sieche von der Steuer befreit blieben, würde doch bei einer Wehrsteuer von 10 Mark pro Kopf (aus 12 Jahre berechnet) ein Betrag von jährlich 25 Millionen Mark erzielt werden- Eine progressive Steuer würde noch wesentlich mehr ein- iringen. Die Einführung einer Wehrsteuer stehe auch im Einklang mit tz 58 ^der ReichSversassung, der bestimme, daß alle Kosten und Laste, deS Reiches gemeinsam zu tragen seien. Neuerdings plane man ja auch in Italien vie Einführung dieser Steuer. Redner fordert die Ver- sammlung auf, im Sinne der Wehrsteuer zu petitionieren und schließt mit den Worten: „DaS Volk ehrt sich selbst, das seine Krieger ehrt!« M MmiM»' Sm Wt m 8M. AuS den Verhandlungen vom Montag sind noch folgende Einzelheiten nachzutragen: Nach der Bekun- düng von drei Blumenhändlerinnen, die auf dem Winterfeldt-Platze ihren Stand haben, hat die Ange- klagte auch im Winter täglich Blumen, wie Narzissen, Goldlack, Margeriten, Anemonen usw. gekauft und auch Tanoenzweige bestellt. Sie war eine außerordentlich gute Kundin der Händlerinnen und hat einmal auf eine Frage gesagt, daß sie die Blumen zur Grabaus- schmückung gebrauche. Frau Urban erklärt, daß sie Spiritistin und bisweilen hellsehend sei. Sie hat ver schiedenen Sitzungen beigewohnt, die „sehr gut« ver laufen seien. Die Apporte seien besond-rS gut gelungen. Ihr (der Zeugin) Sohn, der schon seit dem vierten Jahre hellsehend sei, habe immer vorher angekündigt, wenn sich etwas entwickelte, und dann griff Frau Rothe einfach in die Luft und hatte eine Blume in der Hand. Sie selbst sei auch zuweilen hellsehend, könne aber keine Blumen aus der Luft greifen. — Präsident: Welche Farbe hatten denn die Blumen? — Zeugin: ES waren weiße Rosen mit langen, zarten Stielen, die unbedingt zerbrechen mußten, wenn man sie verbergen wollte. Frau Rothe übergab mir ein mal eine Blume in die Hand, und während ich diese meiner Nachbarin zeigte, wuchsen Plötzlich noch zwei blaue Blümchen heraus. (Heiterkeit.) (Zum Publikum): Sie brauchen darüber gar nicht zu lachen, es ist ganz gewiß wahr! — Sachverständiger Oberarzt Dr. Henne- dcrg: Sind Sie überzeugt, daß bei Frau Rothe ein echter Trancezustand herrschte? — Zeugin: Ganz ge wiß! Frau Rothe kann ohne Trance so wunderbare Reden gar nicht halten; ein Pastor könnte gar nicht so reden. (Heiterkeit.) — Oberarzt Dr. Henneberg hat Frau Rothe 6 Wochen auf der Charitee beobachtet. Sie ist keine beschränkte, sondern eine schlaue, gut be- rechnende Person. Wenn Frau Rothe aber auch mit klarem Bewußtsein betrogen habe, so sei damit noch nicht bewiesen, daß dieser Betrug nicht der Ausfluß eines krankhaften Geistes sein könnte. Die Angeklagte habe offenbar etwas Abnormes an sich bemerkt, sie habe GffichtS- und GehörS-Hallucinationen und gehe leicht in Trance über. Sie sei krankhaft veranlagt, zeige gewisse nervöse krankhafte Erscheinungen, und man könne sagen, daß ihre Zurechnungsfähigkeit keine ganz volle sti. — Nach der kommissarischen Aussage einer Z uzin aus Neu-Ruppin hat Frau Rothe dort bei einer Sitzung ganz erstaunliche Proben über- irdischer Kraft gegeben. Bor Besuch der Sitzung habe die Zeugin zuhause gesungen: „Wär' ich geblieben doch auf meiner Heide«. Frau Rothe habe ihr dann gleich ein Heidekraut gebracht und mit einer Kinder stimme dasselbe Lied gesungen. Der Inhaber der Firma Gustav Kühn aus Neu-Ruppio habe zum erstenmal einer Sitzung beigewohnt und sei ihr unbe kannt gewesen. Sie habe aber sofort gesagt, sie sehe über seinem Haupte den Kopf Gutenbergs und eine Menge buntes Papier. — AuS der Berlefung der Aussagen anderer kommissarisch vernommener Zeugen
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