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Ottendorfer Zeitung : 08.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-190510085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19051008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19051008
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungOttendorfer Zeitung
- Jahr1905
- Monat1905-10
- Tag1905-10-08
- Monat1905-10
- Jahr1905
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 08.10.1905
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llll Für die Redaktion verantwortlich Hermann Rühle in Groß-DkrMa. Verlag von Hermann Rühle in Groß-Dkrilla. Druck und 4. Jahrgang Sonntag, den tt. Oktober 1906. Nr. 121 rä. tr, 4. L8S re, Ke ¬ ller )1r- ßen >>«. AB lW ie» im Art Preisen Annahme »an Ins«,al,n bt, »«mittag io Uhr. Inserate werden mit w Pf. für di» Spaltzetl« berechne« Labellarischer Satz nach be sonderem Tarif. 3. Personen welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung au» üffentlichen Mitteln empfangen oder in deu drei letzten Jahren, vor Aufstellung der Urlist« zurück» gerechnet, empfangen haben; 4, Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet sind, 5. Dienstboten. Z 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; ^er- N8- die »Ottendorfer Zeitung" erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend abends. Bezugspreis vierteljährlich , Mark. Durch die Post bezogen «,2V Mark. Möglichkeit einer der Streikertlärung zuvor, ommenden Aussperrung in Rechnung zogen. Auch im Reichenbacher Bezirk macht man sich auf einen schweren wirtschaftlichen Kampf efaßt. Für Ende der Woche ist dort eine Inzahl Versammlungen angesagt, die be« chließen sollen, ob man die Arbeit kündigen oder niederlegen wird, falls die Fabrikanten — was für ausgeschlossen gilt — die gestellten Forderungen nicht erfüllen. Lunzeau. Hier riß der Sturm einen Stoß Bretter um, wobei das fünfjährige Mädchen des Maurers Köhler verschüttet wurde. Die Kleine wurde tot unter dem Bretterstoß hervorgezogen. Sehma. Ein Sehma durchrasendes Auto riß auf der Dorfstraße einen Paffanten zu Boden, schleifte ihn ein Stück und sauste weiter. Die Insassen, Mann Frau und Kind bildeten die Familie eine» Karlsbader Arzte», Auf telephonischen Anruf hielt die Buchholzer Polizei das Gefährt an. Die Verletzungen des Geschleiften sind glücklicherweise nicht all» zu schwer. versetzt werden können: richterltchr Beumte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; Religionsdiener; Leipzig. Hier ist der Verbandstag der deutschen Tabakarbeiter, von 70 Delegierten besucht, zusammcngetreten. Sein wichtigster Beschluß ist der, mit dem Sortiererverband be hufs Beseitigung aller der Verschmelzung beider Organisationen noch im Wege stehenden Hintermsse unverzüglich in Verbindung zu treten. Beide große Verbände stanven sich bis jetzt feindlich gegenüber, die Notwendigkeit Werdau. Ueberall im Bereiche des sächsisch-thüringischen Webereiverbandes beginnt eü zu gären. Auch hier haben Versammlungen der Weber stattgefunden, die nach einer An sprache des Redakteurs der sozialdemokratischen „Chemnitzer Volksstimme", Reichelt, die Forderung einer 20prozenrigen Lohnerhöhun und sdeS ZehnstundentageS erhoben und di S. 6, 7. t. 19 jährigen Stallschweizer Karl Otto Seltmann aus Bräunsdorf in Sachsen der betrüblichen Zorgänge in Herzogswalde bet Meißen während der Nacht zum 7. August d. I. über die von uns wiederholt berichtet worden ist, statt. Der Angeklagte führte zu seiner Verteidigung an, er sei damals angetrunken gewesen und habe nicht beabsichtigt, die Neumeyer zu töten. Der Vertreter der König!. Staatsanwaltschaft hielt nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme die Anklage, die auf Körperverletzung, Nötigung und fahrlässige Tötung lautete, für gedeckt und beantragte, Seltmann im Hinblick auf seine Vorstrafen, und da er als ein roher Mensch sich darstellt, mit der höchsten Strafe zu belegen. Diesem Anträge gemäß lautete das Urteil auf fünf Jahre ein Monat Gefängnis, Großharthau. In den letzten Nächten wurden im hiesigen Orte mehrere Einbruchs diebstähle verübt. Im Güterboden des Bahn hofes wurde ein Schränkchen erbrochen und aus demselben eine von Arbeitern angesammelte Kaffe und eine große Anzahl Zigarren ent wendet. In dem am Bahnhofe leerstehenden Hause des Herrn Baumeister P. und in dem herrschaftlichen Gasthofe wurden ebenfalls Ein brüche verübt, bez. versucht, glücklicherweise ohne Erfolg. Ju der Nacht zum Dienstag aber stattete gar ein Dieb dem Bienenhause eines eifrigen Imker» am Bahnhofe einen Besuch ab und entleerte einen Bienenstock seines süßen Inhalts. Großenhain. Aus einem Wagcnabtei des früh 8,02 Uhr ab Dresden über Großen Hain-Elsterwerda nach Berlin verkehrenden Personcnzuge» gefallen ist am Freitag au Jcfsener Flur ein Kind einer Auswanderer familie, Das arme Kind, das jedenfalls un genügend beaufsichtigt würben ist, erlitt hierbei einen Schlüffelbeinbruch. >UNg er Au-nM' oß-SkrA^ MarkthE Neumark. Der elfjährige Sohn de» Schneidermeisters Geßner wurde, von Reichen bach kommend, vor der Fabrik von F. W. Keßler in Oberreichenbach von einen schweren Frachtfuhrwerk überfahren, sodaß seine. Unter bringung im Krankenstift Zwickau erfolgen mußte, wo er verstorben sein soll. Die Räder waren dem Jungen über den Unterleib ge gangen. Crimmitschau. Die Unruhe, die sich der thüringischen Webereiarbeiter bemächtigt hat, greift auch auf Sacbsen über und wird von den Agitatoren-planmäßig geschürt. Ein Flug blatt jagt das andere und es werden erregte Versammlungen abgehalten. Reichenbach i. D, Am Dienttag Nach mittag wurde hier ein 13 jähriger Schulknade übelfahren und tödlich verletzt. Um Schutz vor einem niedergehenden Graupelwettec zu such>n, hatte sich der Knabe dicht an die Seite eines im Gange befindlichen beladenen Kohlen wagens gedrückt. Dabei wurde er von den Rädern erfaßt und so schwer verletzt, daß wenige Stunden später der Tod eintrat. Oertliches und Sächsisches. Ottendorf-Okrilla, 7. Oktober zqos. — Der Vierteljahrswechsel ist vorbei, man beginnt sich in den Oktober einzuleben. Viel fach bedeutete das: Einheizen, die rauhe s Witterung hat schon ost genug die Nacht- , Temperaturen bis tief herab gegen den Null- , strich gedrückt, und am nächsten Tage fehlte dann die Erwärmung. Zu früh zu Heizen be ginnen, für kränkliche und ältere Personen natürlich ausgenommen, ist ein Fehler, zu spät aber kann ein noch größerer sein. Bei solcher Witterung verlangt das körperliche Befinden Berücksichtigung. Erfreulicherweise mehren sich jetzt Meldungen von einem langsamen Sinken der Dctail-Fleischpreise, zudem kommen auch Wild und Geflügel mehr als bisher auf dem Markt zum Angebot. Die Hausfrau kann also etwas aufalmen, die schlimmste Zeit dürste im allgmcinen vorüber sein. Freilich die Zahl derjenigen, die wünschen, das groß- Los möchte ihnen unvermutet einmal in den Schoß fallen, ist zum Winterbeginn stets groß, und sie haben es nicht so bequem, wie der große europäische General-Pumper, das heilige Rußland, das in Paris eine neue Anleihe in der Kleinigkeit von rund achtzehnhundert Millionen bekommen hat. — Jetzt ist die Zeit der Obstbaumpflanzung gekommen. Im Monat Oktober wird die Ein setzung junger Obstbäume mit Vorteil aus- geführt Die im Herbst gestanzten Bäume wurzeln früher an und genießen im Frühjahr die durch den Winter gebotene Feuchtigkeit länger, weil dann die Erde von oben aus- getrocknet wird. Dresden. Am Montag gingen im Hofe eine» Grundstücks der Warlburgstraße die Pferde eines Rollwagens plötzlich durch Der Kutscher de» Geschirr», der sich bemühte, die Tiere auszuhaltcn, stürzte hierbei zu Boden, wurde überfahren und erlitt außer namhaften Hautabschürfungen einen Arm- und einen Schulterbruch. — Vor der sechst-n Strafkammer des Dresdner Königlichen Landgerichts fand am Donnerstag die Hauptverhaudlung gegen den wegen Sittlichkeit« - Vergehen vorbestraften Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „Handel und Wandel", „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landgesetze jederzeit einstweilig in d-n Ruhestand 8. Volksschullehrer; 9. dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltung»- beamte bezeichnen welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. § 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 85. Di» Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt« findrn auch für da» Grschworenamt Anwendung. Gesetz di« Bestimmungen zur Ausführung des GerichtüverfaffungSgesttzea vom 27. Januar 1877 rc enthaltend, vom 1. März 1879- § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerium; 2. der Präsident des Landesconsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. rangen s^^ «HL Bekanntmachung. Schöffen- und Geschworenenurliste betr. Vom 8. Oktober d. I. ab liegt bei Unterzeichneten die hiesige Schöffen- und Ge- schworenenurliste des laufenden Jahre» eine Woche lang im Gemeindeamt, während der Expeditionszeit zu Jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkt der Auslegung an und bis zum Ablauf der Auslegungssrist können gegen die Richtigkeit oder Vorständigkeit der Liste schriftlich »der zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Zugleich wird auf die unten wörtlich beigc- sügten Bestimmungen der A 31, 32, 33, 34, 84, 85 des D. GerichtüverfasiungsgesrtzeS und des ß 24 de» K. S. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung diese» Gesetzes enthaltend, verwiesen. Ottrndors-Moritzdorf, am 6. Oktober 1905. Der Gemeindevorstand. eine» geschloffenen Zusammengehens bei Streiks und Aussperrungen läßt indessen die Schaffung einer Zentralorganisation unumgänglich er« cheinen, Ler Zigarrenarbeiterverband zählt 24872 Mitglieder, darunter 11960 weibliche — Der internationale Markt und die AuS- 'tellung von Motorfahrzeugen, Motorrädern, Fahrrädern, deren Zubehörteilen unv HtlsS- maschinen wurde am Freitag im Krystallpalast ,n Anwesenheit des in Vertretung des hohen Protektors der Ausstellung König Friedrich lugust erschienenen Staatsminister v. Metzsch, )es Obcrstallmeisters v. Haugk und Generals der Infanterie v. Trcitschke eröffnet. In Gegenwart der Mitglieder des Ehrenpräsidiums und des Ehrenkommitees, sowie der Aussteller hielt der Generalsekretär und Leiter der Aus stellung, A. v. Slavinski, eine kurze Begrüßungs ansprache die in einem Hoch auf den hohen Protektor gipfelte. Sodann erklärte Kreis« Hauptmann Dr. v. Ehrenstein die Ausstellung für eröffnet. Ein Rundgang durch sämtliche Ausstellungsräume führte die Teilnehmer durch den großen Spezialmarkt des wiederum groß artig arrangierten Unternehmens. Chemnitz. Hier stürzte am Donnerstag Nachmittag ein vierjähriger Knabe, der beim Hinaussehen das Gleichgewicht verloren hatte, aus einem Fenster der im ersten Stockwerk befindlichen elterlichen Wohnung in den ge pflasterten Hofraum. Das unglückliche Kind das einen Schädelbruch erlitten hatte, mußte in« Stadtkrankenhaus übergeführt werden. Weidensdorf. Hier ist am Sonntag Abend auf bis jetzt noch unaufgeklärte Weise ein dem Gutsbesitzer Heinig gehöriger Feimen niedergcbrannt. Nach dem Brande fand man schlackenartige Aschebestandteile, die aus Ver brennung zweier menschlicher Körper schließen ließen. Die Asche wurde zwecks Untersuchung behördlich aufbewahrt. Anlage 4 Zu 8 i, 3. Gerichtsversaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 S1. Da» Amt «ine» Schöffen ist «in Ehrenamt. Daastlb« kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte «ine« Schöffen find; 1. Personen, welche dir B«fähigung infolge strafgerichtlicher Vrrurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehen» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann. 3. Personen, welche in Folge gerichtlich« Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt und. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; Lokalzeitung für die Ortschaften Gttendorf-Okrilla mit Moritzdorf und Umgegend
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