18M Mnkenüerger ÜachrichtMatt vetbr. Bezirksanzeiger Octbr. brate» 7! Ngr. Frankenberg, den 12. October 1869. herigen Sachsen irenden sttiium sowie Ihemi» >g und tigen, tsende 4 Thlr. SO Ngr., Erbsen Mr. 12 8 Thlr. Der Stadtrath Meltzer, Brgrmstr. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. 4 Thlr. 20 Ngr« irbsen v 1 Thlr. des betreffend; vom 6. October I869. Frankenberg, am 14. Ociober 1869. > lkekanntinnrliunx, die Stadtverordneten ° Wahl betreffend. Mit dem Schluffe deö JahreS 1869 scheiden in geordneter Reihenfolge, bez. nach dem Loose aus dem Stadtverordnetencollegium auS: ») von den ansässigen Stadtverordneten die Herren Fabrikant Karl Friedrich Rüdiger, Schuhmachermeister Karl Wilhelm Peger» Buchbindermetster Bernhard Cuno, Brauereibesitzec August Franz Eckelmann, Kaufmann Gustav Theodor Gnauck, HandelSweber Friedrich August Eckhardt; —-—— -—- d) von den unansässigcn Stadtverordneten die Herren Kaufmann Ernst Adolf Behr und Beutlermeister Karl Gottlieb Kronetvald; o) von den ansässigen Stellvertretern die Herren Lohgerbermeister August Ferdinand Morgenstern, VereinSkassirer Gottlieb Wilhelm Lange, Webermeister Gottlob Friedrich Vogelfang; ä) von den unansässtgen Stellvertretern Herr Fabrikant Gottlob Friedrich Wagner. Außerdem sind wegen «nsässigmachung, Wegzugs u. s. w. auSgeschieden die Herren Stellvertreter Friedrich Edward Schmidt, Karl Otto Knäbel, Johann Herrmann List. - ' Zur Ergänzung der Mitgliedcrzahl des Stadtverordnetencollegiums, beziehentlich zum Ersatz ständig einberufener oder auSgeschiedener Stellt Anher erstatteter ortSgerichtlicher Anzeige zufolge hat sich der Maurergeselle und Armenhausbewohner Friedrich August Förster auö JrberSdorf seit ungefähr 5 Wochen' aus seiner Heimath heimlich entfernt und der polizeilichen Aufsicht entzogen, ohne bis heute daselbst wieder zurückzukehren» Man ersucht daher alle Polizeibehörden rc. Förster im BetreffungSfalle zu arretiren und und mittelst Schubes anher tranSportiren zn lassen. Bekanntmachung. Das 18. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und kann an RathSstelle eingesehen werden. Dasselbe enthält: HL 79. Bekanntmachung, Abänderung des Reglements vom II. December 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen vun- Vertreter sind im lausenden Jahre zu wählen: 6 ansässige Stadtverordnete, § 7 ansässige Stellvertreter, 2 unansässige Stadtverordnete, 3 unansässtge Stellvertreter. Frankenberg, am I. Oktober 1869. Bekanntmachung. Die zur diesjährigen Stadtverordnetenwahl auSgefertigten Wahllisten werben vom 15. bis zum 30. October d. I. an dem für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Orte im Rathhause öffentlich auSgehängt sein. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Bürgerschaft gebracht, daß Einsprüche gegen die Wahllisten, sie mögen die nach trägliche Ausnahme darin weggelaffener Bürger oder die Ausschließung darin aufgeführter Personen oder die Abänderung in der Klassifikation der Ansässigen zum Zwecke haben, spätestens bis zum 3V. Oktober b. I. an RathSstelle anzumelden find. Frankenberg, am I. Ociober 1869. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. ilenberg , welche m Gast geben. eau: Lsknuatmaoduox. Gesetzlicher Bestimmung gemäß ist die für die Gemeinde Neudörfchen zur Wahl von Geschwornen aufgestellte Urliste einer Revision unter worfen worden und liegt dieselbe in der Zeit vom 16. bis 29. Oktober d. I. zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aus. Hierbei wird bemerkt, daß Einsprüche gegen diese Liste innerhalb dieser Frist bei Unterzeichnetem anzubringen sind und daß Diejenige», welche nach 8 5 deS Gesetzes von dem Geschwornenamt befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche ebenfalls in dieser Frist schriftlich bei Unter zeichnetem einzureichen haben. Neu Dörfchen, am 13. Oktober 1869. Christian Friedrich Wolf, Gem.-Vorst. " - Bekanntmachung. Gesetzlicher Bestimmung zufolge ist für die Gemeinde Niederlichtenau die Urliste zur Wahl von Geschwornen einer Revision unterworfen worden, und liegt dieselbe von heute an 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht bei Unterzeichnetem aus. an«.