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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 21.07.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010721014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901072101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19010721
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901072101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-07
- Tag1901-07-21
- Monat1901-07
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 21.07.1901
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Mis-r S- iU vrrngrgedlldi: >dc ^ ^ kr di« >«i«d« i» Dr«»d«n «id d«r,L»l«> Umaedm« i»o di« Lnttna«, durch -tarne Boten oder LvonniIilooLr- -rlol,t. ochaile» da» Blau «, Woch»»«»«». tie »tcht «s Sann- oder 8-ierto« »olaen. io »el Ld-ilautaab« A1c»»a «o I»r ^vch»ade*«d«^'EE «Ml «r.ll und «r.«»«. r-l«,ra««.»dr«tt«: »inchricht»» Dr»«de» «cirSnötl 1856 Sow^«»»»«o Se. tlojorar <l>» L«-u«, ,<« 8»<L»»». <7Looa2»ck«L». O»o»o», DsMASL^s. LillLslrvrlwm Idr«»,i«i,, <t. Tclegr.-Adrche: Nachrichten, Dresden. 6»»»»-, Odoo»l»ä«o- »rul vaotlt»r«»-k»drill. krodlra» 81«, dlUv, ULosrs mit »Il«rk«l»»tn» tteaokmkrclc, krLM^ »nä »ur«x«iul l Z- s. n. LLMLI-V L SvM i IK»pl«r., 8«kreldv»»r«»., Ooutodllolior - k'ndrllr »«-».»Mit»«,»» Innxwnu»« LS »l» - d. vl» r»« L-»II«rna«r- v«a«> »>»«ss,,«trt«r Mi« LI»»NvI»«n NuiL» ditt»» eon rir»»» mni WWW gneplAMk b68s6!'83uei'bsunn -eo!„k»>»Unn», rio»«Ius>!)->iti»»l« 7. — ««de. 8teei>-i»»n», »lokeen-Xpotd«de, Nieont-iokei'Mir. — U»»pt>I«p<>tkI!r<lL, Lni^olurx«: t.. Ipl»» »«ooenltr, ^nNL>»r^. Lrunos» . Vater- nelimaag ILr«n«Ivr1 ÜLUptilot^vt. kür " iäl - ' SlLSVLLrvN ^ » jeäsr Art aus ckou bscksatsackstsa Ulasdüttsn äs« In- nack^ Auslanäss ompksdlsa in rsieükaltixgr Äusvutrl ^ K1KI id 8oIm, Xüllixl. H0kIi6k6rA.vt6v, A IVevara^Itt LI. L^v^»8preoI>8t«Ue I. VQ81. ^ 8oiwvii8elürmv v. L. rvkoL Kv. KÜl' iiIleiÄi'. 1 ? pl'Ml'8tl'388S 48 AllllMtlMK 8. Ul)l» Gumbinner Militärprozeß. Hosnachrichten, Ferienkolonien, Radsahrerbnnd, Baderegeln, »»»* 6» W» Gerichtsverhandlungen. Internationale Kunstausstellung. Börsenwvcheubericht. ! Sonntag, 21. Juli 1S01. Zum Gumbiriner Prozetz. Der Gumb inner Pwzeß wegen der Ermordung des Rittmeisters o Krosigk, der in erster Instanz vor dem Kriegsgericht mit der Freisprechung sämmtlicher Angeklagten von der Anklage des Mordes geendet hat (die Berurtheilung des einen Angeklagten erfolgte nur wegen Entweichung aus der Haft), wird demnächst in der Berufungsinstanz vor dem OberkriegSgericht zur erneuten Verhand lung gelangen. Die vorbereitenden Zeugenvernehmungen haben inzwischen bereits begonnen, während die Verhandlung selbst erst gegen Ende August stattsinden soll. Die Berufung ist eingelegt worden von dem Gerichtsherrn erster Instanz (dem Regimentskommandeur) und gleichzeitig hat dieser die sofortige vorläufige Wiederfestnahmc des freigcsprochenen Unteroffiziers Hickel angeordnet, sowie bei dem Gerichtsherrn der zweiten Instanz (dem kommandirenden General) die Wieder- verhängung der förmlichen Untersuchungshaft mit Erfolg beantragt. DaS Vorgeben der beiden hohen Offiziere hat nun in der Presse zu einem lebhaften Meinungsaustausch über die Gesetzmäßigkeit der gegen den Unteroffizier Hickel verhängten Maßregel, sowie zu mehr- iachen Angriffen gegen die Institution der Gerichtsherren geführt. Zum Verständniß dieser'Polemik und zur Erleichterung der Bildung eines Unbefangenen Urtheils über das Für und Wider dürste zu nächst eine kurze Erläuterung der Stellung, die der Gerichtsherr in der neuen Militärstrafprozeßordnung einnimmt, am Platze sein. Während im bürgerlichen Strafprozeß nur die Gerichte die Inhaber der Strafgewalt sind, ist diese im Militärstrasprozeß zwischen dem Gerichtsherrn »nd den erkennenden Gerichten getheilt. Die dem Gerichtsherrn gegebene Gewalt besteht im Wesentlichen in folgen den Befugnissen: er bestellt alliährlich die zur Bildung der Kriegsgerichte erforderlichen Offiziers-Beisitzer: er läßt den That- licstand des Verbrechens oder Vergehens ermitteln, er entscheidet nach seinem alleinigen Ermessen über die Erhebung der Anklage, (Wer Verhängung der Untersuchungshaft und ihre Erneuerung nach erfolgter Freisprechung, er bezeichnet das Gericht der Haupt- »erhandlung, bestimmt über die Begründung und Vertretung der ?!nk!age. er ordnet die Strafvollstreckung an und hat endlich sogar tu gewissem Umfange ein Milderungsrrcht gegenüber dem erstosseucn Gerichtsurtheil. das einer beschränkten Begnadigungsbefiigniß zteichkommt. Hingegen ist er nicht in der Lage, den Gang des Verfahrens vor dem erkennenden Gericht irgendwie zu beeinflussen . ,'ielmehr ist ausdrücklich vorgeschrieben, daß die Militärgerichte das Ilrtheil ausschließlich nach ihrer freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung zu schöpfenden Ueberzeugung zu fällen haben, und mr Wahrung der vollen Unabhängigkeit der Gerichte muß die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Gerichtsherrn von Statten gehen. Die mit so weitgehenden persönlichen Machtvollkommenheiten ansgestatteten Gerichtsherren erster und zweiter Instanz haben also übereinstimmend die Wiederverhaftung des Angeklagten Hickel ver fügt und diese Maßnahme ist sofort in der Weise vollzogen worden, daß Hickel unmittelbar nach dem Schluß der erstinstanzlichen Ver handlung vom Flecke weg wieder in die Haft abgeführt wurde, obwohl das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, daß ein freigesprochener Angeklagter sofort in Freiheit zu setzen ist und daß eine Wieder- berhastung in derselben Sache nur auf Grund neuer Vcrdachts- gründe erfolgen darf. Einen solchen.neuen" Verdachtsgruud haben nun die beiden Gerichtsherren in einem Umstand finden wollen, der ihnen persönlich vor der Anordnung der ersten Verhaftung noch nicht bekannt gewesen, sondern erst im Laufe der erstinstanz lichen Gerichtsverhandlung an s Licht getreten war, nämlich in der von mehrere» Unteroffizieren versuchten Beeinflussung eines Haupt- l elastungszeugen zu Gunsten des Angeklagten Hickel. Bei der aus diesem Anlaß in der Presse geführten hitzigen Fehde haben sich zwei Parteien gebildet, die eine unter der Führung des ehe maligen Reichsgerichtsraths und jetzigen Herausgebers der .Deutschen Juristcu-Zeituiig" Dr. Stcuglcin. und die andere unter dem Patronat des Geh. Kriegsgerichtsraths Romen. Die um Dr. ^tenglein schwören daraus, daß die Gcrichtshcrrcu einen „flagranten NechtSbrnch" begangen hätten und daß nahezu das ganze Gebäude der neuen Militärstrafprozeßordnung in Gefahr sei, durch dieses eine Vorkommnis; erschüttert zu werden; nach ihrer Auffassung darf nämlich unter einem «neuen" Verdachtsgrundc nur ei» solcher ver standen werden, dererstnach dem Schlüsse der Verhandlung in erster Instanz ausgetaucht und bis dahin überhaupt »och nicht, also auchdem Gerichte nicht, bekannt gewesen ist. Die Anhänger Romen s dagegen »vollen in dem Verhalten der Gcrichtsherren keine Spur von einer Äesetzesverlctzuug erblicken: sie meinen, es genüge völlig, daß der neue Verdachtsgruud nur dem Gerichtsherrn persönlich neu sei und daß dieser daher alle Momente, die in der Gerichtsverhandlung selbst sich gegenüber den Feststellungen der Voruntersuchung als Neuheiten ergeben.,als Handhaben zur Wicdrrverhaftung bezw. zur Zurückbehaltung des freigesprochenen Angeklagten in der Haft verwerthen dürfe. DaS Richtige wird wohl hier, wie so vst, in der Mitte liegen. Gezwungen und nicht dem Geiste deü Gesetzes entsprechend muß 1 ebenfalls die, Auslegung drS Begriffes .neu" erscheinen, die Romen vertritt, und der unparteiüche Beurtheiler wird daher schwerlich umhin können, zuzugeben, daß die Gerichtsherreil sich eines formellen Fehlers schuldig gemacht haben, indem sic den Angeklagten Hickel gleich nach der Verhandlung wieder in Haft nahmen. Ganz unzulässig und im höchsten Grabe tendenziös ist es aber, wenn nun ein Theil der Presse hieraus den Anlaß nimmt, die beiden Befehlshaber persönlich zu verdächtigen und die Forderung nach einer Einschränkung der Befugnisse der Gerichtsherren zu er hebe», weil sonst das Ansehen der Militärjnstiz bei der Nation leiden müsse. Wegen eines solchen ganz vereinzelten Vorkomm nisses. das doch schließlich auch bei bürgerlichen Strafgerichten paifiren kann und thatsächlich passirt, an der kaum erst eingcsührten Militärstrafprozeßordilung schon wieder rütteln zu wollen, das wäre der schlechteste Dienst, den man dem großen, so mühsam zu Stande gekommenen Werke leisten könnte. Gleichzeitig müssen aber auch die beiden Befehlshaber persönlich von allen lohal gefilmten Elementen energisch gegen die uimualifizirbare Unterstellung geschützt werden, als hätten sie etwa wider besseres Wissen das Recht gebeugt. Zu einer solchen niedrigen Verdächtigung liegt auch nicht der entfernteste Grund vor, vielmehr ist es nach Lage der Sache ganz und gar unzweifel haft, daß beide Gerichtsherren im besten Glauben, in der festen Ueberzeugung der richtigen Anwendung des geltenden Rechtes ge handelt haben, Thatsächlich find auch alle Vorschriften des Ge setzes Hickel gegenüber nach seiner Wiederverhaftung in der pein lichsten Weise gewahrt worden und nur der Irrtbum über die Aus legung des Begriffes „neu" ist das Einzige, was man den Ge richtsherren „vorwerfen" könnte. Wie leicht wiegt ober dieser formelle Jrrthum gegenüber den: hohen materiellen Rechtsgutc. das die Gerichtsberren pslichtmäßig zu schützen haben, nämlich gegen über der rechtlichen Notbwendigkeit der Ermittelung des Tbäters und der Sühne für das furchtbare Verbrechen des Mordes aus dem Hinterhalt, wie cs an dein Rittmeister v. Krosigk verübt worden ist! Es ist eigenartig und für die Denkweise einer ge wissen Richtung bezeichnend, daß in derjenigen Presse, die in dem Feldzüge gegen die Gerichtsberren voransteht, eine derartige Er wägung sich nirgends auch nur angedeutet findet. Aus der anderen Seite aber fand dieselbe Presse es ganz natürlich und billigens- werth, als jüngst ein sächsischer Gerichtsherr. Prinz Friedrich Augnst. ebenfalls, wie in dem Gumbinner Fall, Berufung gegen ein kriegsgerichtliches Urtheil einlegte, weil cs nach seiner Ucber- zeugmig zu milde ausgefallen war gegen Angeklagte, die sich empörende Soldatenschindereien batte» zu Schulden kommen lassen. Damals regte sich nicht ei» Wort des Widerspruchs gegen das Vorgehen des sächsffchen Gerichtsherrn; und doch hätte jene Partei von ihrem doktrinären Standpunkt aus ebenso gegen diese Be rufung eisern müssen. Tic Verschiedenheit der Stellungnahme ist nur erklärlich aus der abweichenden Beurlheilung des Deliktes selbst, die to weit geht, daß man einen Mord „liberaler" anfieht, als eine Körperverletzung Es ist ia wahr, die Untersuchung und die Erörterungen über das dienstliche Vorleben des Rittmeisters v. Krosigk haben ergeben, daß er ein über jedes zulässige Maß hinaus strenger Vorgesetzter war, seine Dicnstgcivalt mißbrauchte nnd durch sein gefährliches Temverament die Disziplin schwer gefährdete. Wohin sollte es aber wohl in einem Rechtsstaat«: mit der Rechtssicherheit kommen, wenn derartigen moralischen Gefühlserwägungen über den sittliche» Werth oder Unwerth einer mit allem Vorbedacht meuchlerisch getödteten Person ein maßgebender Einfluß auf die strafrechtliche Verfolgung dcS Mörders gestattet würde, sodaß die Behörden in dem einen Falle mit allem Nachdruck, in dem anderen dagegen mit aller thunlichen Lässigkeit vorzugehen hätten? Ei» solcher Gedanke ist so unvernünftig, daß er nicht ernsthaft wider legt zu werden braucht: und doch bildet er augenscheinlich bei der eigenthümlichen Feindseligkeit eines Theils der Presse gegen die Gumbinner Gerichtsberren eine verborgene Triebfeder. Muß im Interesse einer geordneten Rechtspslege jeder Versuch, das persönliche Verhalten des Rittmeisters v. Krosigk zu Gunsten eines gewissermaßen „abgemilderten" strafrechtlichen Verfahrens gliözubcntcn. von der Schwelle ans energisch zurückgewiesen werden, so lassen sich freilich ans der anderen Seite aus den auf- grdccktcn Eharaktcrmängeln des Ermordeten gewisse Schlußfolger ungen nach der rein militärische» Seite ziehen, die einer crnstcn Prüfung Werth sind. Die „Hamb. Nachr.", also ein Blatt, das militärfreundlich im strengsten und strammsten Sinne dcS Wortes ist und gerade deshalb um so mehr Anspruch darauf hat, mit einer etwaigen Kritik vorurtheilsloS gehört zu werden, sprechen ihr Be fremde» darndec ans, daß ein derartiger Offizier so lange i» seiner verantwortlichen Stellung habe belassen werden können, nnd er innern ini Anschluß daran an die unerwartet zahlreiche» Fälle des Mißbrauchs der Dienstgewalt. die seit der Oeffentlichkeit des Ver fahrens bekannt geworden seien. Die Häufung derMtßhandlungS- fällc erheische Aufklärung nnd diese ist nach der Meinung des nationalen Hamburger Blattes in den in neuerer Zeit außerordent lich gesteigerten Anforderungen an die formelle Ausbildung der Truppen bei gleichzeitig verkürzter Dienstzeit zu finden. Die Kräsre des Offizier- und UntcrvssizierkorpS würden zu rasch verbraucht und eS müsse daher, wenn eine Wtederverlängerung der Dienstzeit nicht zu erzielen sei, eine Bermindrrung der rein formalen AusLilduna der Truppen herbeigeführt werden. Die .Lamb. . Nachr." rechnen hierzu, wie auch General v. Puttkamer jüngst bc" tonte, den gelammten Paradedrill und Alles, was die Eleganz der Exercitien zum Zweck hat, wie der langsame Schritt, die scharfen Gewehrgriffe und manches Andere. Bei dem heutige:: intellektuellen und moralischen Niveau des aus guter Volksschul- bildung hervorgegangenen Heeresersatzes sei das Einschlagen des rein mechanischen Weges bei der Ausbildung nicht mehr io dringend erforderlich wie in früherer Zeit. Schärfste Gefechts-, Marsch- und Jeuerdisciplin seien auch heute noch und sogar in erhöhtem Maße geboten, aber bei den Anforderungen aus formalem Gebiet sei eine beträchtliche Abminderung zulässig. DaS Ham burger Blatt glaubt, daß dadurch eine Truppen und Führer ent lastende Einschränkung bewirkt, beiden die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtert und die Zahl der Mißhandlungsfällc im Heere verringert werden würde. Neueste Dralitmeldungen vom 20. Juli. (Nackts eingehende Deveschen befinden sich Leite 8.» Berlin. (Priv.-Tel.) Der Staatssekretär der Reichslande v. Puttkanrcr reichte sein Abschiedsgesuch ein. angeblich nicht freiwillig. Als sein Nachfolger wird Obervräsident v. Koller nenannt. — Der Vaticnn genebmigtc die Ernennung des Mt? Benzler zum Bischof von Metz. Benzler hat bisher noch nicht die Würde angenommen, — Ter Generalmajor Groi Aiseburg, der bei einer Kavallerie-Uebuna in Döberitz mit dem Pferde gestürzt war und sich mehrfache Verletzungen zugezogen batte, mußte einen dreiwöchige» Urlaub nebmen. — Die „Köln Ztg." bestätigt die Richtigkeit der Angaben über den Zolltari' seitens des .Stuttaarker Beobachters" und des „Hamburger Kone spondenten" und kündigt die Veröffentlichung des Zolltarifs für die nächsten Tage an. — König Eduard von England trifft Ende August dieses Jahres zu Kur in Marienbad ein. Berlin. Die marokkanische Sondergcsandt- schuft verließ Mittags Berlin. Berlin. Gegen den ans dem Hgrmlvsen-Prozeß bekannten Reservclentnant v. Kracher fit Auflage erhoben wegen des Vc> gehens, als Offizier des Beurlanbtenstandes im Jabre 1900 aus gewandert zu sein. Ter Aufenthalt des Beschuldigten ist unbekannt. Berlin. Saatenstand in Preußen Bütte Juli (2 --- gut. 0---mitiel und Durchschnitt, t — gering). Winterweizen 0,7, Sommerweizen 2,9. Winterroggen 0,1, Sommerroggen 0,1, Gerste 2.8. Hafer 0,0, Kartoffel» 2,7, Klee 0,8, Wtescnhen 0,1. Leipzig. (Priv.-Tel.) In vergangener Nacht brannte die Dieter'sche Ziegelei nebst den Arbeiterwolmbäusern nieder. Die Tochter Dieter'S erlitt lebensgefährliche, ein Heizer und dcr9iährigc Sohn Dieter s schwere Brandwunden. Zwicka n. (Priv.-Tel.) In Gevvertsau erdrosselte die Gastwirthin Stange eine Frau Klement und verübte gegen deren Ehemann einen Naiibmordversuch. Oldenburg. Die Groß Herzogin wurde heute früh von einer Tochter entbunden. Köln. (Priv.-Tel.) Die Damvfichiffsahrt auf der MoAl mußte wegen niedrigen WasserstandcS eingestellt werden M ünch e n. Gestern Abend wurden in dem Psarrdoric Unter kreuzberg im baperüchen Walde durch eine große Fe u e rsb r u n 't 20 Anweien cingeäschert. darunter der Ptarrhos. das Benesieistcn Haus, das Schnlhans nnd von der Kirche der Dachstnbl nnd der Thurm. 2l ll in ge. Die Leiche des seit einiger Zeit vermißten Postsekretärs Ludwig aus Poien wurde heute gefunden nnd vor läufig im LcichenhauS von Candvig anfgebahrt. Wien. Ter Nieder-Oösterreichische Landtag wurde heute acschloisc n. Paris. (Priv.-Tel.) Die brasilianfiche Regierung stellte dem brasilianischen Staatsbürger SantvS DnniontMittel zur Bei fügnng zum Ban eines Luftschiffs größten Stils seines System:. London. Wie das „Renterffche Bureau" crsäbrt. berathen die fremden Gesandte» in Peking augenblicklich darübci. wie weit der jetzt geltende Zolltarif mit Rücksicht aus die Ve: daraus hiiigewicien, daß diese nicht bedeutend erhöht Werder können, wen» nicht gleichzeitig von Ehina enlihrcchende lom mcrzicllc Erleichterungen gewährleiste! werde», um die durch eine Erhöhung der Zölle den in Ehina Handel Treibende» crwach'ende» Lasten auSzngleichen. Alban». Die Bacht „Ophir", welche Tonncrslag hier vvrbcifiihr und nach Frcmantlc weilerging, kam nach der Vorüber fahrt am Kap Leenwin in einen heftigen Sturm nnd wurde ge zivnngen. hierher zurnckznkchren, wo sic beute früh eintras. Der Herzog nnd die Herzogin v, E v r n iv a l l befinden sich wohl. Lacrdal. Der Kaiser mußte wegen der großen Hitze gestern Abend den Rückweg nach Gndvangen zu Wagen mache,! und kehrte um 7E> llhr an Bord der „HvhenzvÜcm" zurück. Ein Gewitter in der vergangene» Nacht brachic etwas Kühlung. Heute früh 6 Uhr ging die „Hvhenzollem" nach Lacrdalsvrcn in See Vormittags trat die „Hvhenzotlern" vor den, Sogne-Fiord ein. Ivo sie voraussichtlich vis Montag vor Anker bleibt. Pe tcrsbnrg. Gestern Nachmittag stattete der Kommandant des Schulschiffes „Ebarlotte" Kapitän zur See Vocllcrs dem deutschen Botschafter Grafen Alveiislcven einen Besuch ab. den dieser mit den Herren der deutschen Botschaft bald darauf an Bord der JLHarlotte" erwiderte. Prinz Adalbert unlemahm nach dem Besuche des Botschafters i» einer kaiserlichen Eanipaa'' eine Spazierfahrt, von der Volksmenge freudig begrüßt. Abends fand zu Ehren des Prin.e» beim deutschen Botschafter ein Fest mahl statt. Beim Eintritt in die Botschaft wurde der Prinz von den Legationssekretäre» Graf Brockdorit. Rantzau und Prinzen
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