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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 29.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190802290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-29
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«rsibklnt Dtenktag, Donner«,», und Sonnabend und wird am Abend vorher auügegeden und versendet. Bierteljahrrprei« 1 Mark 20 Psenntge aurschUeßttch Boten- und Postgebühren, Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstaiien angenommen, «ihkiiblltt Inserate werden mit l0 Psenntge« ft r die «.gespaltene korpuizetle berechne» und bi» mittag» l2 Uhr de» dem Tag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachwei» und Offerten-Annahme ,0 Pfennige Extragebühr. Fernsprech-Anschluß Nr. !2. für Zschopau WINnd Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 2«. Sonnabend, den 29. Februar 1998. 79. Jahrgang. Braunsdorf, Lichtenwalde, OrtelSdorf und GunnerS- dorf: Die Musterung der Militärpflichtigen betr. Die Musterung aller in dem Aushcbungsbczirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1888 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rückstchtlich deren endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatz behörden noch nicht erfolgt ist, wird wie folgt abgehalten: I., für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau: Donnerstag, den 5. März dieses Jahres, vormittags Vs8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; II., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Krumhermersdorf, Hohndorf, Waldkirchen, Börnichen b. Gr. und Witzsch- dorf: Freitag, den 6. März dieses Jahres, vormittags Vs8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; m., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Dittersdorf, Ditt mannsdorf, Gornau, Schlößchen-Porschendorf und Weißbach: Sonnabend, den 7. März dieses Jahres, vormittags v«8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; IV., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Angustnsbnrg, Grünberg, Marbach und Plaue-Bernsdorf: Montag, den 9. März dieses Jahres, vormittags Vs 9 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zu Flöha; V., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Dorfschellenberg, Borstendorf und Grünhainichen: Dienstag, den 10. März dieses Jahres, vormittags Vs9 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zu Flöha; VI. , für die Mannschaften aus den Ortschaften: Leubsdorf, Nieder wiesa und Oberwiesa: Mittwoch, den 11. März dieses Jahres, vormittags V§9 Uhr im Lorenzschen Gasthofe zu Flöha; VII. , fürdieMannschaftenausdenOrtschaftcn: Eppendorf,Henners dorf, Hohenfichte und Mehdorf: Donnerstag, den 13. März dieses Jahres, vormittags ^ 9 Uhr im Lorenzschen Gasthofe zn Flöha; VIII., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Flöha, Falkenau und Gückelsberg: Freitag, den 13. März dieses Jahres, vormittags Vs 9 Uhr im Lorenz fchen Gasthofe zu Flöha; IX., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Erdmannsdorf und Künnersdorf: Sonnabend, den 14. März dieses Jahres, vormittags'^ 9 Uhr im Lorenz fchen Gasthofe zu Flöha; X., für die Mannschaften aus der Stadt Oederan: Montag, den 16. März dieses Jahres, vormittags^ Uhr im Gasthof „Bellevue" zn Oederan; XI., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Börnichen b. Oed., Breiten«», Hetzdorf, Thiemendorf, Tchönerstadt, Frankenstein, Hartha,Wingendorf,Gahlenz,Görbers- dorf, Memmendorf, Kirchbach: Dienstag, den 17. März dieses Jahres, vormitta,s>/.8Mirim Gafth»s„Bc«e«iic" zn Oederan; XII., für die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 sowie der älteren Jahrgänge aus der Stadt Frankenberg, sowie für die Mann schaften sämtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften: Altenhain und Oberlichtenau und aus der Anstalt Sachsenburg: Donnerstag, den 19. März dieses Jahres, vormittags '/.S Uhr in, ,.Webermeisters,ans«" z« Frantenvcrg; XIII. , für die Mannschaften des Jahrganges 1888 aus der Stadt Frankenberg, sowie für die Mannschaften sämtlicher Jahr gänge aus der Ortschaft Jrbersdorf: Freitag, den 20. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhause" zn Frankenberg; XIV. , für die Mannschaften aus den Ortschaften: Anerswalde, Garnsdorf, Niederlichtenau, Merzdorf, Tachsenburg, Dittersbach, Nendörfchen, Mühlbach, HauSdorf, Sonnabend, den 21. März dieses Jahres, vormittags Vi9 Uhr im „Wevermeisterhause" zn Frankenberg; XV., für die Mannschaften aus der Ortschaft EberSdorf: Montag, den 23. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Wevermeisterhause" zu Frankenberg. lieber vorliegende Ncklamationsanträgc wird für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirkc Zschopau und Augustusburg im Musterungstermine am 14. März dieses.Jahres in Flöha, für die aus den Ortschaften der Amts- gcrichtsbezirke Oederan und Frankcnbcrg am 2» März dieses Jahres in Franken» berg entschieden werden. Die cingangsgcdachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgcstellt worden sind, zur Vermeidung der in 88 26,7, 62,5 und 66,z der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokal pünktlich und in reinlichem Zustand vor der Ersatzkommission sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 M. ihre Gestellungsbefehle und bez. Losungsscheine mitzubringen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Entschuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt habe», mit Geldstrafe bis zu S« M. oder mit Haft bis zu S Tagen bestraft. Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande zum MufternugStermine erscheint, hat eine Geldstrafe von Lv M- oder im Falle der Uneinbring lichkeit derselben eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Wcr durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt u. dcrgl) angestellt ist, durch die Orts- behördc beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hier für zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistigen Gebrechen behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstcrminc freiwillig zum Dienst eintritt melden. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wirb dabei aus drücklich darauf hingewiescn, daß nur zur Musterung auf die Vorteile der Los nummer verzichtet werden kann. Ucberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintrcten und hierzu im Musteruugstcrmine sich melden beziehentlich den in 8 84 der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Die Losung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Dienstag, den 24. März 1908, vormittags « Uhr S« Minuten im „Webermeisterhause" zu Frankenberg. Es bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 66, 6, 13 der Wehrordnung zu losen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wchrordnung bczcichuetcn Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung zur Spräche zu bringen und ihre An träge durch Vorlegung von Zeugnissen, die von in Amt und Pflicht stehenden obrig keitlichen Personen ausgestellt und ans eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des Nachsuchenden oder auf das Resultat eingezogcncr sorgfältiger Erkundigung darüber gegründet sein müssen, beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zn unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen werden. Ucbrigcns ist cs wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militär pflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Eltern der betreffenden Militär pflichtigen vor der Kommission sich mit cinfindcn, da die behauptete Erwerbsunfähig keit eventuell durch ärztliche Untersuchung im Musterungstcrminc bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Ersatzkommission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht cingefunden hat, den dritten Tag »ach dem Reklamatioustcrminc, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Flöha, am IS. Februar 1908. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommissio» des Aushebungsbezirks Flöha.
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