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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190602170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-02
- Tag1906-02-17
- Monat1906-02
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1906
- Autor
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n«d Anzeiger MeMtt M AHkiztts. Lrleg-auuu-Mrche: ArrnfprrchM, ^LageSlatt", Riesa. Rr. OV. > tz« Königl. AmtshauptMMnschast Grrchendai«, des KSnial AmMertchts Md des StaMathS zu Riess, ^i: 40. Touimbcuv, 17. Aevruar 1000, tU>küdS. so. Jehrg. Das Rkjaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends nut Ausnahme der Sonin und J-snage. ^>eNeij<Lhrltchc, Bczugdbreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Trager frei ins Haus I Mark Vö Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten i Mark öS Psg., durch den BrieitrSger frei in« Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonneinents werden angenommen. Auzeigen-Annah«« für die Stummer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne »«währ. Druck uud »ertag d« Laugar t »iuterlich i« Riesa. — Geschäft»sklle: »oatheftraßr SO. — Mir die Rtdakrioa mrmUworMch: H„««u» Gchwivt i« Riesa. Die Musterung der im AilshebungSbezilke Groszenhai« im laufenden Jahre an« «meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. Musterungs ort. Beginn. Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften. Montag, den 26. Febr. Riesa, ' Gasthof „zum Wettiner Hof". Vorm. 9 Uhr. die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz und Gröba; Dienstag, den 27. Febr. die Mannschaften aus Gröditz, Rauwalde, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Leffa, Leutewitz, Lichtensee - Haidehäuser, Mark- stedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickritz, NieSka und Nünchritz; Mittwoch, den 28. Febr. die Mannschaften aus Reppis, Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Spansberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten; Donnerstag, den 1. März. w die Mannschaften der Jahrgänge 1885, 1884 und ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Freitag, den 2. März. w w die Mannschaften des Jahrganges 1886 aus der Stadt Riesa; Sonnabend, den 3. März. Radeburg, „Ratskeller". Vorm. 9 Uhr. die Mannschaften auS Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, Cunnertswalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, Freitelsdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Marsdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Niederebersbach, Niederrödern und Ober- und Mittel- ebersbach; Montag, den 5. März. die Mannschaften aus Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Volkers- darf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; Dienstag, den 6. März. Großenhain, „Gesellschafts haus". Vorm. 8 Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt- lssis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colm nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- PaulSmühle, Frauenhain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz, Kleinthiemig und Kmehlen; Mittwoch, den 7. März. w w die Mannschaften auS Koselitz, Kotte witz, Krauschütz, Kraußnitz, Lamperiswalde, Laubach, Lrckwitz, Lenz-Döbrttzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Naffeböhla, Nauleis, Raun- dörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz-Niegerode, OelSnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz u. Pulsen; Donnerstag, den 8. März. w w die Mannschaften auS Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thtendorf-Dammhatn, Treugeböhla, klebt- gau,Walda,Waniewitz'PiSkowttz'Wüst«uda Wetßig a. R., Wetßig b. Sk, Weßnitz und Wtldenhain; Freitag, den S. März E w die Mannschaften aus Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschteschen, sowie di« Mannschaften der Jahrgänge 1885, 1884 und etwaige ältere Mannschaften auS der Stadt Großenhain; Sonnabend, len 10. März. E w die Mannschaften deS Jahrganges 1886 auS der Stadt Großenhain; len 12. März. w w LosungStermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen,tz welche sich im Aushebungsbezirke Großenhain aufhalteu, werden zum persönlichen und pünkt lichen Erscheinen in dem für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8j26,7 der Wehrordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert,-(mährend das persönliche Erscheinen im Losungstermine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen. (8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirksarzt, Gerichts arzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. (8 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebots in der Regel auch während ihres Reseroeverhältnisses Befreiung von den jähr lichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungserklärung deS Vaters bez. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurück stellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen aus drücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehr-Ordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige be rechtigt, spätestens im MusternugStermtue Anträge ans Zurückstellung oder Be freiung Von -er Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverstän digen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Arbeits- bez. Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung der Reklamationen behauptet wird, habe« in de« Reklamatioustermtue« und zwar in Riesa am 2. März l „ in Radeburg am 5. März s vorm. /zll Uhr, in Großenhain am 1». März vorm. 1« Uhr zu erscheinen. Ist dies untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausge stelltes Zeugnis rechtzeitig und spätestens bis znm Reklamationstermtue einzu reichen. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im Aushebnugstermiue angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch Vor dem AuS- hebungSgeschäft anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je a« 3. Tage nach -en vorbezeichneten Reklamationstermine« mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 6. Die Herren Bürgermeister und Gemetudevorställ-e werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpfltchtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheine« im Musterung-lokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte «nlangt. durch Beauftragt«, beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Sestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatte«. Die Rekrutterungsstammrollen sind zum Musterungstermine mitzubringen. 3 7. Die Mannschaften der Reserve, Martnereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz^ reserve «ad Marine - Ersatzreserve, sowie ««-gebildete Landftarmpfltchtige da» ll. Aufgebot-, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für d« Fall ein« etwaigen Mobilmachung au» Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSoorstande ihres Wohn orts und -war noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der Ortsvorstand Hal diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung auf zustellen. AuS dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen unb BermögenSverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueb« diese Gesuche wird die Königliche verstärkt« Ersatzkommisston Mo«tag, de« 12. Mürz dieses Jahre», vormittag» S Uhr, ? Entscheidung troffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. -u etwaiger Auskunft»'
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