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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-11
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1917
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Riesaer O Tageblatt 7». Nähr« «r Die Grmeiuve-Berdauss-Sparkaffe Glanvitz nimmt Zeichnungen auf die - —— - -> 7. jeden Wochentag von vormittags S-^1S Uhr im Kassenlokal entgegen. Im übrigen werden sonstige Einlagen vom Tage der Einzahlung mit S"/<, verzinst Geheimhaltung aller Geschäfte! Der Kassenvorstand. «nd Anzeiger MeblM mü> APkigrrs. Amtsölatt -rv für die Königs AmtShauptmamrschast Großenhain, das Kvnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riek sowie den Gemeinderat Grvba. Hilfsarbeiterin für unsere Hauvtkanzlei zum möglichst sofortigen Antritt gesucht. Bewerberinnen, die bereits bei Behörden oder in einem kaufmännischen Geschäft tätig gewesen sind, wollen Gesuche mit Gebaltsansprüchen und Zeugnisabschriften sofort bei uns einreichcn. Der Rat der Stadt Riesa» am 11. Oktober 1917.Fnd. Donnerstag, 11. Oktober 1917, abends. MW» M KrikWliW. I« Die Sicherheit der Kriegsanleihen. - Hierzu führte letzthin in einer Versammlung der Staatssekretär des Reichsschatzamts. Graf 2su Roedern, aus: Die Anleihen sind gesichert, formell durch das Versprechen von Regierung pnd Reichstag, durch den unerschütterlichen Willen beider, gerade denen gerecht zu werden, die dem Vaterland in schwe rer Zeit geholfen haben, materiell durch das, was hinter ihnen steht, die Arbeits- und Stenerkraft des ganzen deutschen Volkes. ü. Kriegsanleihen und Steuerfragen. 1. Hierzu sggte der Präsident des Reichsbank. Direktoriums vr. Havenstein: Torheit ist die hirnverbrannte Redensart, das Reich würde später den Kriegsanleihezeichnern eine Sonder st euer auflegen; viel näher liege der Gedanke, denjenigen, die sich in der Not dem Vater- lande versagt und, obwohl sie es konnten, keine Kriegs anleihe, gezeichnet haben, eine außerordentliche und nachdrückliche Steuer als Strafe aufzulegen. L Der Staatssekretär des Reichsschatzamts hat besonders auf den finanziellen Vorteil der Zeichn» blngewiesen, die bekanntlich ihre Kriegs steuer mit Anleihen bezahlen können: die 5'/, Kriegs- anleihen (und zwar auch die SchuldbucheintragungcN) werden zum vollen Nennwert, die 4'/-"/« Schatzanwei sungen der 1., 2., 4. und k. Kriegsanleihe zu 90,50, also 1'/,°/, höher, der 6. und 7. Anleihe zu 100 °/,, also 2°/, höher, als sie den Zeichner gekostet haben. - Um auch den Zeichnern der 7. Kriegsanleihe schon letzt bei der Bezahlung der Steuern diese Vorteile zu bieten, werden auch die Zwischen sch eine in . Zahlung genommen. o. Des weiteren hat derReichSschatzsekretär hier» zu ausoefübrt: - , -Die Finanzverwaltuna wird bemüht sein, diese Art der Steuerzahlung auch für eine oder die andere dafür geeignete Steuer nach dem Kriege beizubehalten und dadurch der Flüssigmachung der Anleihen einer- seits und der Haltung ihres Kursus andrerseits zu dienen, c § <L Da» Riesaer Tageblatt erscheint irden Lag avend» */»7 Uhr mit Lu»nahmr der Tonn» und Festrage. B«t»»»dret»» argen «orauyahiung, durch unser» TrSger frei Hau» oder Lei Abholung am Schalte» SS der Aallerl. Postanstaltrn vierteljährlich 2,22 Mark, monatlich 82 Pf. Anzeige« für di« Nummer ve» Ausgabetage» sind di» 10 Uhr vormittag» aufzuaeben und im oorau» zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di, 43 mm breit« Grundschrift-Zeil« (7 Silben) SO Ps., OrtSprer» 12 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« «T brechend höher. Nachweisung»- und VermittelunaSgebühr 2V Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« «ingezoaen werden mutz oder der Auftraggeber in >2« Kontur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderunäseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. SL Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrahe 39. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. selten des Kanzlers zu den Mehrheitspartcien zu unter halten. Ledebour malt einen internationalen Mäs se n st r e i k für den Fall an die Wand, daß cs den Regie- rungkn nicht gelingen sollte, einen baldigen Frieden zu erwirken. Der Abg. Mumm (Dtsch. Fr) wi^'t von sei- nein Platze ans mit Entrüstung einige beleidigende Acutzc- rungcn Lcdebours gegen das Deutschtum in den baltischen Provinzen zurück und verteidigt mit Wärme einen Lnaen Anschluß Kurlands und Livlands an das deutsche Reich. Dann bricht der Fortschrittler Heck s ch c r noch eine Lanze für den von dessen Fraltionsgcnossen Haußmann unglimps- lich behandelten Fürsten Bülow. Die Aussprache über dre auswärtige Politik ist damit beendet. Der Abg. Schmidt (Soz.) begründet eine sozialdemokratische Interpellation, über die-H a n d h a b nn g des Vereins- und Ver sa in m l u n g s r e cht e s. Dieses Reckt sei sozusagen auf gehoben, völlige Willkür an seine Stelle getreten. KricgS- niinister v. Stein versichert, daß wir auf dem Gebiete sozialer Fragen für alte Parteien gleiches Interesse haben. Bei Beurteilung der Wirksamteit der Generalkommandos möge man aus deren schwierige Lage Rücksicht nehmen und nicht aus vereinzelten Mißgriffen allgemeine Anklagen lierteitcn. T-e neuesten Beschwerden werden auf fried lichem Wege gelöst. Das Hans beschließt die Besprechung der Interpellation und verbindet damit die Aussprache über Schutzhaft, Belagerungszustand und Zensur. Der Zentriimsabgeordncte Schimmer fragt, ob- die beim Erlaß des Hilfsdicnstgesetzes gemachten Ver sprechungen blieben, wonach an das Vereins- und Der- sammlungsrecht nicht gerührt werden sollte. Das Hau vertagt sich auf Donnerstag, wo es die Lerbstsitzung bcen.- den zu können hofft. Sächsischer Landtag. wtl. Dresden, 10. Oktober. Zweite Kammer. Das Haus beschloß in der Mittwoch Vormittag abge. baltene» Sitzung zunächst die StaatSbanShaltsrechnung der Kaffe der Oberrechnungskammer zu Kapital 36 der ordent- Uchrn Etats für ISIS nach erfolgter Prüfung für festge- stellt zu erklären. Dann wurde die Petition der Gemeinde Wgau in Böhmen zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Elvau-Taubenheim auf sich beruhen gelassen. deSgl«ichen die Petition der Gemeinde Steinbach um Errichtung ei DrrörK, ^^di« Die auswärtige Politik im Reichstag? Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes von Kühl mann ist am Dienstag nach seiner Rede im Reichstag ab gereist, die Beratung über seinen Etat Mußte am Mitt woch ohne ihn fortgesetzt werden. Das geht auch um so leichter, als seine Ausführungen meist zustimmend beur teilt werden. Der Fortschrittler Haußmann sucht und findet auf dem Umwege über eine Erörterung der Schuld frage Anlatz, über die Politik des Fürsten Bülow einige bissige Bemerkungen zu machen. Er kennzeichnet sie als eine solche der «verwirrenden Freundlichkeiten und Pro vokationen." Seme mehr rück- als umschauenden Betrach tungen gipfeln in der Schlußfolgerung, 'daß wir die Welt, die wir durch die Fülle unserer Macht überraschten, dadurch versöhnen sollten, daß wir ihr zeigen, das; dahinter ein Weltgewissen steckt. Der Abgeordnete Dr. Strescinann witzkt auf Fortschrittler und Sozialdemokraten angenehm überraschend durch seine weitgehende Zustimmung zn den Ausführungen des Herrn v. Kühlmann, noch mehr durch seine entschiedene Ablehnung jedes Versuchs, zwischen einem vaterländischen und einen: nichtvatcrlündischeu Bplkstcil zu unterscheiden. Ec findet an diesen Stellen seiner Rede auf der Linken starken Beifall. Gras Wcstarp (kons. > gibt sich alle erdenkliche Mühe, die Interessengemeinschaft der Mittelmächte als so unerschütterlich hinzustellcn, daß man getrost starke Meinungsverschiedenheiten, offen anssprechen könne. Er macht darum auch ganz entschieden gegen Den Czerninschrn Vorschlag einer allgemeinen Abrüstung Front. Aber auch mit dem, was der Reichskanzler und Staatssekretär von Kühlmann am Dienstag über unsere Kriegsziele sagten, ist Graf Westarp unznfrieden. Er glaubt nicht, daß sich im Rahmen der Mehrheitöresolutioii Deutschlands Zukunft sicherstellen lasse, und im Gegensatz zu Herrn von Kühlmann vertritt er den Standpunkt, daß sich unsere Kriegsziele durch militärische Ereignisse ändern Müßten. Diesen Faden spinnt der folgende Redner, der Abgeordnete Warinnth (Dtsch. Fr.) weiter. Für ihn ist unser Recht auf Eroberungen seine moralische Forderung. Der unabhängige Sozialdemokrat Ledebour sucht das Haus in längerer Rede mit faulen Witzen über das Ver- *) Wegen Mangel an Räum können wir über die gestrige Reichstagssitzung, in der die auswärtige Po litik zur Beratung Itand, unseren üblichen ausführliche re» Bericht nicht bringen. Wir müssen uns auf das fol gende, un» au» Berlin zugegansene Gtimmun,»bild be schränken. Die Metz s Nachstehende Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts wird -hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 533 HR Io Dresden, am 8. Oktober 1917. 4834 Ministerium des Inner«. Verordnung über Znckerrkbensame«. Vom 3. Oktober 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der VolkSernäh- rung vom lA"Eus/i9i7 (Reichs-Gesetzbl. 1916 S. 401, 1917 S. 823) wird verordnet: 8 1. Verträge über Lieferung von Zuckerrübensamen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen find, werden aufgehoben, soweit noch nicht geliefert ist. Die Vorschrift im Abs. 1 gilt nicht für Verträge zwischen Züchtern von Zuckerrüben samen und ihre» VermehrunaSstellen. Sdfern auf Grund solcher Vertrage ZuckerrÜben- famen bis mindestens einschließlich des Jahres 1919 an den Züchter zu liefern ist, treten an die Stelle des vereinbarten Preises folgende Preise für je 50 Kilogramm: für Samen aus der Ernte 1917 40 Mark „ „ „ den Ernten 1918 und 1919 . 45 „ 8 2. Beim Verkaufe von Zuckerrübensamen dürfen, vorbehaltlich der Vorschriften im 8 3, folgende Preise für 50 Kilogramm nicht überschritten werden: für Lieferung zur Aussaat' im Jahre 1918 52 Mark » „ in den Jahren 1919 oder 1920 57 „ „ Der Preis gilt für Lieferung ohne Sack und Barzahlung ohne Abzug am 1. August Vach Lieferung. Er schließt die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, ein. 8 3. Zuckerfabriken dürfen bei Lieferung von Zuckerrübensamen, den sie nicht selbst oder dnrch Vermehrungsstellen gezogen haben, an rübenbauende Landwirte dem Erwerbs- preis ihre Unkosten bis zue Höhe von 3 Mark für 50 Kilogramm zuschlaqen, auch wenn dadurch die im 8 2 festgesetzten Höchstpreise überschritten werden. Beim Verkaufe von Zuckerrübensamen in Mengen unter 50 Kilogramm durch Samen handlungen an Rübenbaner darf zu den im 8 2 festgesetzten Höchstpreisen ein Zuschlag erhoben werden, der 40 Pfennig für das Kilogramm nicht übersteigen darf. 8 4. Zuckerrübensamen darf zu anderen als zu Saatzwecken nur mit Genehmigung ver Reichszuckerstelle abgesetzt oder verwendet werden. Dies gilt nicht für nichtkeimfähigen Samen; dieser unterliegt den Vorschriften über Futtermittel. 8 5. Wer unbefugt Zuckerrübensamen, den er auf Grund eines Vermehrungsvertrags gezogen hat, an andere Personen als den Vertragsgegner absetzt, oder wer Zuckerrüben samen der Vorschrift im 8 4 zuwider zu anderen als zu Saatzwecken absetzt oder ver wendet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi« zu zehntausend Mark, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf d,e sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Tater gehören oder nicht. __ .,8 6-. Die in 88 2, 3 festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 rn der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) m Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 253). 8 7-.. Die Reichszuckerstelle kann nach näherer Anweisung des StckatssekretärS des kriegsernahrunasamts Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulaffen. 88. Diese Verordnung tritt mit dem 8. Oktober 1917 in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow. Wir vermitteln kostenlos Zeichnungen auf die 7. Kriegsanleihe. ZeichnungSschluß: 18. Oktober mittags 1 Uhr. Kurs: 98 v. H. für 5"/« ige Reichsanleibe — freie Stücke —, 97,80 „ „ „ „ Reichsschuldbucheinträge, 98,— « „ „ 4V- Reichsschatzanweisungen. Die Verwahrung und Verwaltung von Kriegsanleihen und anderen sicheren Wert papieren übernehmen wir ebenfalls vollständig kostenfrei. * Sparkasse -er Stadt Riesa. Hanslistc» in Gröva. " Aus Anlaß der nächstjährigen Einschätzung zur Staatseinkommen- und ErganzungS- steuer sind den Hans- und Grundstücksbesitzern bez. deren Stellvertretern die Hauslisten zugestellt worden. Die Ausfüllung der Hauslisten hat nach dem Stande vom 12. Ok tober 1V17 zu erfolge». Sic sind binnen 10 Tagen, vom Tage der Behändigung ab gerechnet, jedoch keinesfalls vor dem 13. Oktober, durch eine erwachsene Person, welche über die Einträge und Verhältnisse im Grundstück genau Auskunft geben kann, bei un serer Steuerkasse, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 5, wieder einzureichen. Die Siürkgabe bat in der Zeit vom IS.—SV. Oktober nur während der Nachmittags-GeichäftSstunden zu erfolgen, da die Steuerkafse ty/ihrend dieser Tage nur zur Annahme von Hauslistcu auch nachmittags geöffnet ist. ° Bei der Ausfüllung der Liften sind die auf der Titelseite abgedrückten Bemerkungen zu beachttn. Besonders ist darauf hiuzuweisen, daß alle männlichen und weiblichen Per sonen. welche ein eigenes Einkommen haben, aufzunehmen sind. Ehefrauen und erwachsene Kinder sind dann wegzulassen, wenn sie keinem eigenen Erwerb nachgehen oder kein Ver- missen besitzen. Ferner sind auch alle diejenigen Personen mit aufzunehmen, welche, ob- wohl sie nicht in dem Grundstück wohnen, doch in demselben ein Gewerbe betreiben oder Wohn- und gewerbliche Räume gemietet haben. Im Kriegsdienst befindliche Personen einschließlich der Untermieter und Schlaf ftelleninhaber sind in die Hausliste aufzunehmen, wenn sie die Wohnung beibchalten haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Vermerk: «im Kriegsdienst" oder abgeküM: «i. K." kenntlich zu machen. Gröba, Elbe, am 10. Oktober 1917. Der Gcmcindevorstand.
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