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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-07
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1917
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Auxeiger Median m» AoMgtt). Kwtsötatt für die KSnigl. Amtöhauptmmmschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Kies«, sowie den Gemeinderat GrVba. Mittwoch, 7. Februar 1SL7, abends. SL 70. Ialtra. Da» Riesaer Tageblatt erscheint te»en Laa abend» '/,7 Ubr mtt Ausnahme der Tonn- und Festtage. vez««»pret», gegen Vorauszahlung, durch unser, LrSg«rfrei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaisers Postanstalten vierteljährlich 2,lu Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» AuSaabetaae» sinh bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Kewühr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pret« für di« 43 w» breit, Srundschrtft-Zeile <7 Silben) SO Pf., Ort«pr»i» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent. sprechend höher. Nachweisung», und Bermttt«luno»grbübr 20 Pf. Fest« Tarife. Vewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage ringezoaen werden muh oder der Auftraggeber in Konkur» gerat Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unt«rhaltung»beilag« „Erzähler an d«r Elbe". — Am Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» vrtriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der veförderung-einruhtungen — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezügen,eise». Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. PeschiftSftele: Aoetheftratze 8K. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» Rathaus. MÜndeMchere Kapitalanlage un andauerndem Schneefall das Reinigen des Fußwegs so >u wiederholen haben. Tritt Tauwetter ein, so sind so- Einsalllöcher «a hängende -4 Madlschnll, ks MkM kr Kchmlie ul km MM «a st«» klktßtid. Wir Haven festftellen müssen, daß infolge des eingetretenen FroftwetterS noch oft aon den Grundstücksbesitzern Unterlasten wird, die vor ihren Grundstücken gelegenen Fust- wege ordnungsgemäß mrt Sand oder Asche zu bestreuen. Es wird hiermit angeordnet, daß nach Eintritt von Schneefall und Frost das Be streuen aller Fußwege mit Sand oder Asche so oft als nötig mindestens aber täglich einmal bis früh 8 Uhr zu erfolgen hat. Bei dieser Gelegenheit bringen wir in Erinnerung, daß bei eintretendem Schneefall die kehrpflichtigen Bewohner den Fußweg vor ihren Grundstücken täglich bis 8 Ubr morgens vom Schnee zu befreien und bei andauerndem Schneefall das Reinigen des Fußwegs so oft als nötig während des Tages zu wiederholen haben. Tritt Tauwetter ein, so sind so fort sämtliche Fußwege vom Schnee zu befreien. Das Schnittgerinne und die Einsalllöche» der Kanäle sind stets von Schnee und EiS frei zu halten. An den Dächern etwa hängende Eiszapfen sind vorsichtig zu entfernen, um deren Herabfallen zu vermeiden. Verkehr mtt Kien». ES ist wayrzunehmen gewesen, daß ein großer Teil der Geflügelhalter die in ihrem VStrlcbe gewonnenen Eier direkt an Verbraucher absetzen, olme die nach 8 6 der Bekannt- machrmg über den Verkehr mit Eiern vom 19. November 1916 hierzu erforderliche Be« scheint»«»«» zu haben. Der Kommunalverband macht darauf aufmerksam, daß die Geflügelhalter die ge wonnenen Eier nnr an die Eiersammelstellen oder an Personen, die im Besitze einer A«S- weiSkarte zum Aufkauf von Eier« im kiesigen Bezirke sind, abgeben dürfen. Zur direk ten Abgabe an Verbraucher bedarf eS des im vorstehenden Absätze erwähnte,» besonderen Ausweises. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 Ziffer 4 der VundeSratSverordnung vom 12. August ISIS mit .Gefängnis bi5 < " " " ' -- -der mit ein« ditzMMWWßM Großenhain, aut v. 7«krilS. Der Zur Ersparnis von Brennstoffen und BeleuchtunaSmitteln wird im Einverständnisse «it den stellvertretenden Generalkommandos Xll und XIX hierdurch angeordnet, daß vom 7. d. M. ab die Theater und Lichtspielhäuser sowie mit Ausnahme der von der Militär- Verwaltung belegten Sale sämtliche Säle und Räume, in denen Versammlungen, Vor träge, musikalische Darbietungen und sonstige Veranstaltungen stattftnden, im ganzen Lande biS auf weiteres zu schließen sind. Dom gleichen Tage ab haben alle Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Kaffeehäuser, Vereins- und GesellschaftSräume, in denen Speisen oder Getränke verabreicht werden, so wie öffentlichen Vergnügungsstätten jeder Art tm ganzen Lande bis auf weiteres um 10 Uhr abends zu schließen. Ausnahmen sind unzulässig. Zuwiderhandlungen werden nach S b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, dem ReichSgesetze vom 11. Dezember 1915 und der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 11. Dezember 1916 bestraft. Dresden, am 5. Februar 1917. SSSllL ,Ministerium deS Inner«. Kleievertettung in Weida. Donnerstag, de« 8. Februar, nachmittags 1—4 Uhr kommt ein Posten Klele gegen sofortige Bezahlung zur Verteilung, Rinder 10 Pfund, Schweine und Ziegen 3 Pfund. Geld ist paffend mitzubringen. Der Gememdevorstand. Mik in WÄiO» ml kr RtWuirckmkL Freitag, de« «. Februar 1V17, vormittags von V—IS Nkr, findet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Reichsfleiscbkärtcn und der Fletschkontrollmarken auf die Zeit vom 19. Februar—18. März 1917 statt. Diejenige«, welche ihr« Lebensmittelkarten i« der Carolaschulc abholen, muffen, da dort jetzt nicht geheizt wird, diesmal ausnahmsweise ihre Fleifchkarteu und Kon trollmarke« 1« der Albertfchule am Albertplatz, Lehrerzimmer im Hintergebäude, in Empfang nehme«. Eine spätere Ausgabe der benannten Karten an Ratsstelle kann nur ausnahms weise erfolgen. Gleichzeitig weisen wir besonders darauf hin, daß die Kontrollmarken v und bis spätestens Mittwoch, den 14. Februar 1917, mittags 12 Uhr beim Fleischer zwecks Ein tragung in die Kundenliste abzugeben sind. Der Rat der Stadt Riesa, «'m 7. Februar 1917.Gß. bequemlichkeit auferlegt, auf Reisen sich über seine Persön lichkeit auszuweisen. Wer diese Unbequemlichkeit auf ein Mindestmaß herabsetzen will, der nehme auf jede Reise einen geeigneten Ausweis mit: am besten einen behördlichen, mit Brld und Namensbescheinigung versehenen. Doch ge nügen auch Steuerquittungen, Jagdscheine und andere zum Identitätsnachweis geeignete Papiere. Nur sehe man zu, daß die Gültigkeitsdauer des Ausweises nicht abgelanfen ist. —* Deutscher Jndustrieschutzverband. (Sitz Dresden.) Die letzte DorstandSsitzung unter dem Vorsitz des Landtagsabgeordneten Dr. Zöphel-Leipzig erledigte eine umfangreiche Tagesordnung. Ueber das Hilfsdieustgesctz und die Mitarbeit des JndustrieschutzverbandeS berichtete Derbändsdirektor Grützner-Deuben. Eine längere Aus sprache betraf die Beziehungen zu den wirtschaftlichen indu striellen Verbänden. Für den KriegSansschuß der deutschen Industrie wurde ein Zuschuß von 30000 M. bewilligt. In der Frage DertragSabkehr und Schiedshof wurde «ach eingehendem Bericht beschlossen, dem neuen Abkommen nicht beizutreten, da in mehreren Bestimmungen derselben den Arbeitgebern beträchtlich weitergchende Verpflichtungen als in dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vor gesehen, auferlegt werden sollen. Betreffs Bau von Arbeiter wohnungen fanden die vom Geschäftsführer vorgeschlagenen Grundsätze für die Tätigkeit des Verbandes auf diesem Ge biete Zustimmung. Schließlich nahm der Vorstand zustim mend Kenntnis, daß mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Industrie eine Erweiterung des Arbeitsgebietes durch Ein richtung besonderer Abteilungen für Frachtenkontrolle, Bücherrevision, Steuerberatung, Bersicherungsberatung, Bäuberatung vorgenommen wird. In der Aussprache hier über wurde allgemein anerkannt, daß den Mitgliedern durch diese Neueinrichtungen ganz erhebliche Vorteile ge währt werden. — Elbe-Oder-Donau-Kanal. Gestern vor- Ulittaa trat im neuen Ratl-ause in Dresden der Vorsitzende Aiusfchlch zur Gründung eines Vereins für eine Eibe- Oder—Donau-Verbindung zusammen. Oberbürgermeister BlÜher, Dresden, begrüßte die aus den inteecssterien Krei sen Deutschlands und Ocsterreich-Ungarns erschienenen Herren, sowie die Vertreter der Behörden. Hierauf gab Syndikus Dr. Karst (Handelskammer Dresden) einen Ueberblick über die bisherigen Verhandlunaen. lieber die Notwendigkeit, sich mit Wasserstraßen zu befassen, so führte Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 7. Februar 1917. — Schlußaller Theater usw. — 10 Uhr Poli zeistunde. Zur Ersparnis von Brennstoffen und Deleuch- tungSmitteln «st vom Ministerium des Innern im Einver- ständnifle mit den stellvertretenden Generalkommandos Xll und XIX angeordnet, daß vom 7. d. M.« also von heute ab die Theater- und Lichtspielhäuser sowie mit Aus nahme der von der Militärverwaltung belegten Säle sämt liche Säle und Räume, in denen Versammlungen, Vorträge, musikalische Darbietungen und sonstige Deranstattunaen ftattstnden, im ganzen Lande bis auf weiteres zu schließen sind. Don heute ab haben ferner alle Gast-, Speise- und Dchankwirtschaften, Kaffeehauser, DereinS- und Gesellschafts räume, in denen Speisen oder Getränke verabreicht werden, sowie öffentlichen Vergnügungsstätten jeder Art im ganzen Lande bis auf weiteres nm 10 Uhr abends zu schließen. Ausnahmen siud unzulässig. Zuwiderhandlungen werden nach dem Gesetze über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, dem Rerchsgesetze vom 11. Dezember 1915 und der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 11. Dezember 1916 bestraft. —* Gegen übertrieben« Kohlenpreise. Bei der Handelskammer Dresden sind Klagen darüber vorge bracht worden, daß von einzelnen böhmischen Kohlenhiind- lern in den letzten Wochen ganz außerordentliche Preiser höhungen gefordert worden sind. Um in geeigneter Weise argen oerartige übertriebene Forderungen einschreiten zu rönnen, ersucht die Handelskammer die Beteiligten, jhr der artige Angebot« von böhmischen Firme»« einzusenden. —KM. Vaterländischer Hilfsdienst. Eine der wichtigsten Bestimmungen der Gesetzes über den vaterlän dischen Hilfsdienst schemt in den beteiligten Kreisen viel fach noch unbekannt zu sein. Nach 8 2 des Gesetzes darf niemand — also auch nicht Personen oder Betriebe, die nicht im vaterländischen Hilfsdienst tätig find — einen Hilf-dienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei einem im vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betriebe, bei einer Behörde, behördlichen Einrichtung oder bet einer kriegSwirtschastlichen Organisation beschäftigt war, wepn der Htlfsdienstpflichtiae nicht eine Bescheinigung seines letz ten Arbeitgebers darüber bringt, daß er die Beschäftigung mit dessen Zustimmuna ausoeoeben bat lAbkehrschein). Hilfsdienstpflichtig ist jeder männliche Deutsche vom voll endeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr«, soweit er nicht zum Heeresdienst einberufen ist. Wer auf Reklamation vom Heeresdie nst entlassen und zurückgestellt «st, gilt eben falls als Hilfsdienstpflichtiger. Die Beschäftigung eines Hilfsdienstpflichtigen, der nicht im Besitze des erforderlichen Abkehrscheines ist, wird nach 8 18 des Gesetzes mit Gesäng nis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrate bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen oder mit Haft bestraft. — Rücktritt deS Generals d'Elsa. W.T.B. meldet: Wie wir hören, ist General der Infanterie d'Elsa um seine Verabschiedung eingekommen. Das Ausscheiden dieses Generals aus dem aktiven Stande^ der in verschie denen tzervorgehobenen Stellungen dem Vaterland« wert volle Dienste geleistet hat, wird in der sächsischen Armee ge wiß mit lebhaftem Bedauern empfunden. Beim Rücktritt von seiner Stelle als Führer einer Armeeabteilung ist ihm vom Kaiser «ine hohe OrdenSauSzeichnung verliehen worden, worüber ihm aus dem Großen Hauptquartier folgendes Telegramm »rmegangen ist: „Seine Majestät der Kaiser und König haben Ihnen in Anerkennung Ihrer vor dem Feinde mit voller Hingabe geleisteten treuen und guten Dienste den Verdienstorden der preußischen Krone mit Schwertern ver liehen. Die Dekoration wird Ihnen demnächst »»gehen. Auf Allerhöchsten Befehl: Der Cvef des Militärkabinetts, Freiherr von Lyncker." — LandtagSabgeordneterHorstj'. Das lang jährige Mitglied der Zweiten Kammer der Ständevrt- sammlung Oekonomierat Horst, Gutsbesitzer zu Mulda, ist gestern verstorben. Er vertrat den 17. Wahlkreis des Vlatten Landes und war u. a. auch Mitglied des Verwaltungs ausschusses der BrandversicherungSkammer für die Gebäude versicherung. —"Ausweise n« itnehmen. Der Eifer unserer Feinde, Deutschland, das sie im offenen Kampfe nicht über winden können, wenigstens mit »er heimlichen Waffe der Aussvaherei zu bekämpfen, hat sich weder durch die Länge des Krieges, noch durch die wachsenden Schwierigkeiten ab schrecken lassen. Er hat soggr ständig »ugenommen. Trotz aller vrrschärften UeberwachungSmaßregeln ist e» nicht völlig möglich, die Ausspäher und Aushorcher vom deutschen Reichsgebiet sernzuhalten oder unschädlich zu machen. Darum ist eS die vaterländische Pflicht des Deutsche», nicht zu murren, wenn der Sicherheitsdienst ihm die kleine Un- Zuwiderhandlungen werden, sofern auf Vermahnungen hin vorstehenden Verpflich tungen nicht sofort nachgeaangen wird, gemäß 8. 57 der Straßenpolizeiordnuug vorn 3. Dezember 1890 itt Verbindung mit 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchcs mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Februar 1917. 1 HiK. m 1 Fahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. Druär1917. T^Komtuuualverbaud. Montag, t>en iS. Februar 1917, vorm 'Fl Uhr sollen im Grundstück der SächfWen Dachstcinwerke, vorm. A. von PetrikowSky, Aktiengesellschaft in Forberge, 2 starke Zugochsen versteigert werden. Die Bieter sammeln sich im WirffchaftShöfe der Firma. "Der Gerichtsvollzieher deS Kgl. Amtsgericht- Riesa. Spanlr««»» «Iwi» Lsiaekt Rias». Fernruf Nr. SV. Einlagenbestand: 15 Millionen Mark. , Brrziufvng der Einlagen vom 31 s Prozent. Tage »er Einzahlung ab bis v znn, Lage der Rückzahlung. MÜndeMchere Kapitalanlage un er Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Vermietnna vvn StaKkfchliesrfächern. — Einlösung von Zinsscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung II Unbedingte Verschwiegenheit über alle GeschaftSvor- schriftlicher Aufträge. II kommniffe sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. i Montags bis mit Freitags r 10—12 und 2—4 Uhr Kassenstände««. Sonnabends: 10-2 Uhr. Gemeindevcrbands-Girokaffc. Kostenlose Geldüberweisungen. Das ReichSgesetzblatt, Nr. 244 bis 292 vom Jahre 1916 sowie Nr. 1 bis 10 vom Jahre 1917, und das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. Nr. 19 bis 26 vom Jahre 1916, sind hier eingegangen und liegen zu jedermanns Ein sicht aus. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschlag« im Flur des Gemeindeamts er sichtlich. Gröba (Elbe), am 6. Februar 1917. Der Gemeindevorstand.
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