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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 22.06.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-192006223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19200622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19200622
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1920
- Monat1920-06
- Tag1920-06-22
- Monat1920-06
- Jahr1920
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'S und wr »», nur an »-> r«. r". n !» und Weigeblatt Mr den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »qugtorei« oterteI>Lhrltch 12 Mk. — Mo. oder »onaUtib 4 Mk. — Psg. in der GesthSft«. stelle, bei unseren Voten sowie bei allrn Reich«. Poftrmftatten. — Erscheint täglich abend« mit Nu«nähme der Sonn, und Feiertage sür den solgenden Lag. Aall« YSHeri »«wall «rl«g ad«r lanfi>,«r «z-ndoxich-r *!dnu>«kn de« Setriedt der «ellung, der Ael-ranln, oder der »«iHrderml-telnriqrunaen — hat der »-»i-per «nmn «nlpruq -»« litekrun, »der «achl--,erun« der L«llu»g -der »u> Ä«- ^chiLn« de« loe,u,e»r«ll«<. ^7141 E^^^«.L^44sür Lidenfto», Lcrkseld, hsndrhübel, Tugb rA " Ucuh-rkt, GberMmM», 5Hönhrlre, LchöiltMchsMr, (rsa, ll»t«MengrL«, Mbtathsl usw. verantwsrÜ. »chrtstletter, Drucker und Verleger: Emil Hanneb-Hn in Eibenstock. ... — «7. Jahrgang. Dienstag, den 22. Juni «lnzeigenprei»: di« kletnspalttg« ZrU«-50 Psg. Im ReNameteU die Zeile SV Psg. Im amt lichen Teile di« gespaltene Zeile 125 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spatesten« vormtttaH» 10 Uhr, sür größere Tag« vorher. Line Gewähr sür Vie Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag» sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Aern- sprecher ausgegebenen Anzeigen. Kernsprechtt Nr. 11V. r; so. Verordnung über die Erntcschütznng im Jahre 1920 vom 18. Juni 1920. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom LLWWWHU--2° ----- ordnet (Reichs-Gesetzbl. S. 1129). Zur Ausführung dieser Verordnung wird für den Freistaat Sachsen folgendes bestimmt: § 1. Die Ernteschätzung für daS Erntejahr 1920 findet statt: I. während der Monate Juni und Juli für 1. Weizen a) Winterfrucht, b) Tommerfrucht, , 2. Spelz-Dinkel, Fesen, Emer und Einkorn (Winter- und Gommerfrucht), Ertrag in enthülster Frucht (Kernen), 3. Roggen s) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 4. Gerste a) Winterfrucht, d) Sommerfrucht, 5. Gemenge au§ den Getreidearten 1 bis 4, 6. Hafer, 7. Gemenge au« Getreide aller Art mit Hafer; ll. während der Monate September und Oktober für Spätkartoffeln (Ernte nach dem 15. September). 8 2. Die Schätzung ist von den Beteiligten mit größter Gewissenhaftigkeit möglichst un mittelbar vor dem Beginn der Ernte, jedenfalls aber so zeitig oorzunehmen, daß die Einsendungöfrist der ErhebungSoordrucke gewahrt werden kann. ES ist anzustrrbcn, daß daS Ergebnis der Schätzung dem wirklichen Ernteerträge entspricht. 8 3. Für die Schätzung ist in jedem Bezirk ein Ausschuß zu bilden. Den Vorsitz hat der Amtshauptmann und in den bezirktfreien Städten der Stadtrat zu übernehmen. Auf die Auswahl der Mitglieder ist die größte Sorgfalt zu verwenden. Es wird zweck mäßig sein, auch die über den Eaatenstand und über die Ernte berichtenden Vertrauens männer und sonstige mit der Schätzung von Feldfrüchten besonders vertraute Landwirte wie Hageltoxatoren, Getreidekommissionäre usw. zuzuziehen. Neben dem Ausschuß können sür den Bezirk Unterausschüsse gebildet werden, welche in größeren Teilen des Bezirks die Schätzung vornehmen. Grundsätzlich soll kein Schätzer in der Gemeinde tätig sein, in der er angesessen ist. Die Gemeindevorstände sind anzuhalten, den Aukschußmitgliedern mit jeder AuS- kunst zur Seite zu stehen. Die Mitglieder der Ausschüsse sind befugt, zur Feststellung der Erträge die landwirtschaftlichen Grundstücke zu betreten und von den Früchten Handproben zu entnehmen. 8 < Die AmtShauptmannschasten haben für jede einzelne Gemeinde ihres Bezirks mit Einschluß der Städte mit revidierter Städteordnung und der selbständigen Gutsbezirke und die beztrksfreien Städte für ihren Stadtbezirk die Durchschnittserträge auf einen Hektar in är (100 Kx) schützen zu lassen. Bei jeder Schätzung sind die Boden- und Befitzoerhältnisse sorgfältig zu berücksichtigen und die durch Witterungs- oder sonstige Verhältnisse in den bei der Anbau- und Ernlsflächenerhebung ermittelten Flächen ent standenen Aenderungen zu berichtigen, dabei ist den in der Anleitung sür die AuSfül- lung der ErhebungSliste gegebenen Bestimmungen nachzugehen. 8 s. Schätzungen einzelner Ausschußmitglieder sind in einer gemeinschaftlichen Sitzung d«S Ausschusses (der Unterausschüsse) zu besprechen. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Erträge im richtigen Verhältnis zu den Boden- und Anbauflächen stehen. Sind Unterausschüsse gebildet, so sind deren Schätzungen wiederum von dem sür den ganzen Bezirk gebildeten Ausschuß nachzuprüfen und nötigenfalls zu berichtigen. Die ReichSgetrcidestelle ist berechtigt, zu jeder Sitzung eines Au-schusseS Vertreter zu senden; daS gleiche Recht hat die Reichskartoffelstelle sür die unter § 1 Ziffer l! aufgeführten Schätzungen. Die von diesen Stellen namhaft gemachten Vertreter sind von jeder Sitzung eines Ausschusses oder Unterausschusses rechtzeitig zu benachrichtigen. 8 6. Bevor die Schätzung der DurchschnittShektarerträge durch die AuSschußmitglieder beginnt, haben die AmtShauptmannschasten und beztrksfreien Städte die bet der Erhe bung der Getreide- und Kartoffelflächen im Jahre 1920 festgestellten Flächen (Min.-V. O. vom 18. Mai 1920, Sächs. StaatSzeitung Nr. 113) in den Listen vorschretben zu lassen. Sind die DurchschnittShektarerträge geschätzt, nachgeprüft und in die Listen einge tragen, so haben die AmtShauptmannschasten die Vollständigkeit der eingegangenen Li sten festzustellen, sodann die eingetragenen Durchschnittserträge mit den Ernteflächen zu vervielfältigen und das Ergebnis sür den ganzen Bezirk anfzurechnen. Ist der Gesamt ertrag festgestellt, so ist durch Division des Gesamtertrages durch die Gesamterntc fläche der Durchschnittsertrag für den Bezirk zu errechnen. Die auSgefülltcn Vordrucke sind spätestens bis zum 4. August 1920 für die im 8 1 Ziffer l genannten Früchte und bis zum 18. Oktober 1920 für die im § 1 Äffer II genannten Früchte an daS Statistische LandeSamt einzusenden. 8 7- Die für die Eintragung erforderlichen Vordrucke werden den AmtShauptmann schasten und bezirksfreien Städten vom Statistischen Landesamt übersandt werden. Dresden, den 18. Juni 1920. 957 n V I, 2 Wirtschaf 1 sministelium. 2760 Alle Angehörigen der aus England, Frankreich, Amerika, Belgien, Ila» lten «nd Serbien noch nicht zurückgekehrten i Kriegsgefangenen , werden aufgefordert, die genauer: Personalien (Name, Beruf, Geburtsjahr und -tag, letz» j ten Wohnort und Truppenteil, dem der Mann bei der Gefangennahme angehörte) sofort s bei den örtlichen Kriegsgefangenenheimkehrstellen airzuzeigen. KriegSgefangenenheimkehr- slellen find im Anschluß an alle OrtSbehörden (Stadtrat, Bürgermeister und Gemeinde« Vorstände) errichtet. Es wird darauf hingewiesen, daß es sich bei diesen Meldungen nur um ein wandfrei festgestellte Kriegsgefangene, nicht aber uni Bermttzte handelt. Diese Aufforderung gilt auch für die Anmeldungen bei Len KriegSgcfangcnenheim» kehrstellen in den Städten mit Ler revidierten Städteordnung Aue, Eibenstrck, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg. Schwarzenberg, den 15. Juni 1920. Die Amtshau - tmannschast. Belieferung der Bczükslebrnsmittelkurte in der Woche vom 21. bis 27. Juni 1N2dt Marke ll 1 sür Kinder im 1.—4. Lebensjahre « 250 g Knorrs Kindernahrung und (violetter und roter Druck): ! 125 x Teigwaren, Marke ll 1 (schwarzer Druck): 100 g Teigwaren, 250 Hafernährmittel und 250 ß Bohnen, Marke ll 2 125 g Hülsenfruchtmehl, Marke ll 3 125 g Kunsthonig, Mark: ll 4 90 ß Margarine, Mark: ll 6 75 g Quark, soweit vorhanden. Verkaufshöchstpreise: Teigwaren 200 Mk. sür 1 Pfund, Bohnen 360 ll 1 »» 4 Hafernährmittel 280 1 Hülsenfruchtmehl 1.20 l Kunsthonig 7.30 SP 1 »» Margarine . 12 75 s» 1 Quark 3 60 »» 1 Loüic iusolgc von Lransportschwirrigkcitcn in einzelnen Gemeinden die Abgabe Lebensmittel nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, so wird später ein Tlmgleich erfolgen. Schwarzenberg, den 21. Juni 1920. Zer AezirLsveröand der Amtshauplmannschaft Schwarzenöerg. Kohle«verkauf Dienstag, den 22. Juni 1920. Carl Roßner, Steinkohlen, je Zentner 19 M. 30 Psg., Emil Glaß mann, Braunkohlenbriketts, je Ztr. 14 M. 50 Pfg. Auf einen Abschnitt der neuen Kohlenkarte Nr. 2 entfällt ein Zentner. Die Brennstoffe sind bis 25 Juni 1920 abzuholen, sonst verfällt die Nummer 2. , Abrechnungstag der Händler 26. Juni 1920. Eibenstock, den 21. Juni 1920. Staötvat. Wclttrnst und Wucher. Ter Prts stürz auf Lebensmittel h«.t bish.r nicht ^lle Hoffnungen erfüllt, welche das Publikum ge hegt hatte. Bei uns nicht und ebensowenig pm Auslande, wo man sich mehrfach durch osfene Auf fvrderung zu Käuferstreiks bemüht hat, den Abba« der Preise zu beschleunigen. T^r ganze Vorgang lehrt, daß das Schiebertum nicht nur bei uns vor handen ist, sondern daß in der ganzen Welt Or- gonssationen bestanden haben, die ihr Bestreben M der Zurückhaltung und der Preissteigerung der Waren cssenbarten. Welche Namen diese Verewigungen führen, ist am Ende gleichgültig, wenn das Ergeb nis ihrer Tätigkeit eine Verteuerung dar Lebens haltung ist Trusts, Ringe. Kongresse ftnd bet Leibe keine Wucherer und Schieb und Schleichhändler, sie wissen sich zu hüten, daß sie die Gesänzutstür mit dem Rockarmel strstsen, aber daß sie auf eine Erhöhung der Preise sür ihre Produkte und Fabri kate ,n nicht immer zu billigender Höhe hruarbelten, ist nicht zu bestreiten. Auch schon vor dein Krwge hat es überall Bereinigungen für Preissr^ulierunz gegeben, Pie sich in den Grenzen der Wohl inständig leit hielten. Und die deutsche Geschäftsart ist ;a I selbst heute nicht mit der der Amerikaner zu ver gleichen, die der ganzen Welt ihre Preisbedmguu^ ! gen vorzuschreiben suchen und dadurch unabs.hbrro Gewinne sich eröffnen. Damit kommt die deutsche s Teschajtsw.lt nicht entfernt mit, weil sie im we ent- lichen auf das Reichsgebiet beschränkt bleibt und keine Vorräte besitzt. - Das amerikanische Trustgeschäst nimm n cht lotz ost die Formen von Wucher an, es ist auch tatsächl h I Wucher. Vor 15 Jahren bereits hatte dew Lama- j lige Präid:nt Rrosevelt ein« gesetzgeberischen >ld- - zug gegen die nordamerikanischen Riesenspek.tl'.n- j ten eröffnet, bei dem aber keine großen praktiHhe.r
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