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Dresdner Nachrichten : 11.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-191802119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19180211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19180211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-11
- Monat1918-02
- Jahr1918
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- Dresdner Nachrichten : 11.02.1918
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Der Friedensvertrag mit der Ukraine. >««!«»« der «»«rftiieu. — WIkder»«I»«hak der dlvlsmitilchea «xd wirtsch«ftliche« Bezlehunge». — Sie seirrliche Schluß- »ßuu« in Lnß-LItiwrk. — der Kiffer ISr eine» teuffcheu Friede«. — Sine kuußreßuuz der srauzSfilcheu Kriegswllleus. Ler amtliche deutsche Kriegsbericht. sOmMch) Grobes Hnnptqnnrtier. 10. Febrnnr. Westlicher Kriegsschauplatz. -eerengrnpP« Kronprinz Rnpprecht >« einzelnen Stelle« der Front Artilleriekamps. I» ErknndnngSgefechte« «nrde» nahe der Lüfte Belgier «rö Franzosen, nordöstlich ,ou Aper«, sowie zwischen EamLrai und St. Quentin Engländer gefangen. O»«e«»-r»Vpen deutscher Kronprinz und -erzog «lbrecht I« MaaS gebiet, beiderseits der Mosel und in elnzüne« Abschnitten nordöstlich und östlich von Ranen «tchöhte Tätigkeit des Feindes. französische Srkundnngü» abtellnnge« drangen in der Selle,Niederung vor- tib-rgehend in unsere Linie» bei Allcndors ei»; in der Gegend westlich von Blamont wurde« sie »or «»seren Hindernissen abgewiese». Bo« den aubereu Kriegsschauplätze« «ichtS ReneS. Der Erste Geueralgnartiermeifter: Lndendorsf. i«.T.BI Ner deutsche Abendberscht. Berlin, 1». Febr. lAmtlich. W. T. B.j Bo» den Kriegsschauplätzen nichts ReneS. Amtlicher deutscher AdmirMabsbericht. Berlin» S. Febr. Im Aermelkanal wurde« von Unsere« Unterseebooten bei stärkster fein-licher Gegeu» wirkntlst 4 Dampferünd 2 Segler versenkt. Sinnt« «che Dampfer waren belad«« und bewaffnet- Die Segler waren die englische« Schoner »Lonks Bal^ «ud ^Henriette «illiämso»". Eins der Unterseeboote geriet am S. Februar nachts unweit der französischen Rorbkiiste mit einem feindlichen Motorboot in ein Gefecht, in besten Berlanf das Motorboot durch die Artillerie des Unterseebootes mit hoher Wahr« scheinlichkeit vernichtet wurde. iW.T.BI Der Chef des AdmiralftabS der Marine. bs Die Preise der Produkte werden auf Grund gegenseitiger Bereinbarung durch eine Kommission festgestellt, die auS der gleichen Zahl von Mitgliedern auf beiden Seiten besteht. es regelt die Verrechnung der deutschen Reichs mark in Gold gegenüber dem Rubel in Gold des früheren russischen Kaiserreiches, oder der Krone in Gold der öster reichisch-ungarischen Monarchie usw. äs Der Austausch der Waren erfolgt durch staatliche Zentralstellen oder durch staatlich ksnsulierte Zentral stellen oder im Wege des freien Verkehrs unter den Be dingungen des provisorischen Handelsvertrages. II. Soweit nicht in Ziffer 1 anderes vorgesehen, soll den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den vertrag schließenden Teilen provisorisch bis »um Abschluß eines endgültigen Handelsvertrages, jeden falls aber biS zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Abschluß des Friedens zwischen den Verbündeten einerseits und den zurzeit mit ihnen im Kriege befind lichen europäischen Staaten, den Bereinigten Staaten von Amerika und Japan anderseits folgend« Bestimmungen zugrunde gelegt werden: Im allgemeinen gelten die Bestimmungen des Han dels- undSchiffabrtsnertrages von 1884/ 180 4. Dabei besteht ein Einverständnis über folgende Punkte: 1. Der allgemein« russische Zolltarif vom 13/28. Ja- Auar 1M3 bleibt aufrecht erhalten. 2. Der Artikel 5 wird geändert: „Die vertrag schließenden Teile verpflichten sich, den gegenseitigen Verkehr nicht zu hemmen und die freie Durchfuhr zu gestatten. Ausnahmen gelten nur sür Staatsmonopole, sowie für gewiß« Erzeugniste." 3. Ketu Teil wird die Beaünstiguugen in Anspruch nehmen» die der andere Teil irgendeinem arideren Staate auf Grund einer bestehenden oder künf tigen Zolleinigung oder im Grenzverkehr gewährt oder gewähren wird. 4. Artikel 10 wird dahin geändert, daß die Durchfuhr von Waren aller Art abgabcfrei ist. 3. Artikel 12 a wird geändert: »s Für den Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur. Kunst und Photographie gelten die Bestimmungen des zwilchen dem Deutschen Reiche und Rußland geschloffenen Vertrages vom 28. Febrnar 1818. Hs Hinsichtlich des Schutzes der Warenbezeichnungen sollen die Bestimmungen der Deklaration vom 23./11. Juli 1873 auch in Zukunft maßgebend sein. 6. Die Bestimmung des Schlußprotokolls zu Ar tikel 18 wird geändert: „Die vertragschließenden Teile werden einander im Eisenbahnverkehr tunlichst u »terstützen und möglichst bald darüber verhandeln. 7. 8 5 des 4- Teiles des Schlußprotokolls wird ge ändert: „Die Zollämter der beiden Länder bleiben an Brest-LitowSk. 8. Febr. Die hauptsächlichen Artikel des allen Tagen des Jahres geöffnet, mit Ausnahme der »wischen den Verbündeten Deutschland. Oesterreich-Ungarn, ^anntagc und der gesetzlichen Feiertage. Für die rmrt- Bnlgarien und der Türket einerseits und der Ukrainischen hhastlichen Beziehungen zwilchen Ocsterrerck-Ungarn und Volksrepublik anderseits abgeschlossenen Friedensvertrageö der Ukrainischen Volksrepublik gelten ,m allgemeinen die lind folgende- Bestimmungen des ostcrrelchlsch-ungariuhcn Handels Artikel l- und Wirtschaftsvertrages vom 17. Februar 191«. Im cin- Die Vertragschließenden erklären, daß der Kriegs- zelnen sind die Bestimmungen analog den Abmachungen Ku stand zwischen ihnen beendet ist und sie entschlossen iör das Teutichc Reich getroffen, sind, miteinander fortan in Frieden und Krernrdschaft zu I>I. Die Gültigkeitsdauer der in Ziffer N für leben. die wirtsckmftlichen Beziehungen getroffenen Bestimmungen Artikel II: kann im beiderseitigen Einverständnis der Parteien vcr- Zwifchen Oesterreich-Ungarn einerseits und der längert werden. Eine Kündigung kann vom 30. Juni Ukrainischen Volksrepublik anderseits werden 1810 an sechsmonatlich erfolgen. jene Grenzen bestehen. die vor AuSbruch IV. Die Ukrainische Volksrepublik wird keinen A n - des gegenwärtigen Krieges zwischen der öfter- spruch erheben auf die Begünstigungen, die reichisch-ungarischen Monarchie und Rußland bestanden D e ut sch la n d a n O e st e r r e i ch- U n ga r n oder an ein haben. Im einzelnen werden weiter nördlich die Grenzen anderes mit ihm durch ein Zollbündnis verbundenes Land nach den ethnographischen Verhältnissen und ober seine Kolonie» usw. gewährt. Deutschland wird um- unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung durch gekehrt an die Ukraine keinen entsprechenden Anspruch eine besondere Kommission festgesetzt werden. erheben. Artikel IN: V. Soweit in neutralen Staate« Waren lagern, die auö Die Räumung der besetzten Gebiets wird unver- den verbündeten Ländern oder der Ukraine stammen, die Füglich nach der Ratifikation dcS gegenwäriigcn Friedens- aber mit der Verpflichtung belegt sind, daß sie weder un- vertrageS beginnen. mittelbar noch mittelbar nach den Gebieten des anderen ver« Artikel IV: tragschließendcn Teiles ausgefüürt werden dürfen, sollen Di« diplomatischen und konsularischen derartige BersügungSbe schränk ungen aufge- Beziehungcn werden sofort nach der Ratifikation des hoben werden. Den neutralen Staaten ist hiervon un- FriedenSvertrageS ausgenommen werden. verzüglich Kenntnis zu geben. Artikel V: , Artikel VHI: Die vertragschließenden Teile verzichten gegen- > Die Herstellung der üsfentlichcn nnd privaten fettig auf den Ersatz ihrer KriegSkosten sowie auf RechtSbeziehungen, der Austausch der Kriegs- den Ersatz der Kriegöschüden einschließlich der Requisitionen, gefangenen und Zivilin ternicrten sowie die Artikel VI- j Frage der Behandlung der in die Gewalt deS Gegners gv- Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ratenen Handelsschiffe werden in E i n z elverträg e n ihre Heimat oder t« das von ihnen gewünschte Land ent- geregelt, drc einen wesentlichen Bestandteil des gegenwart, LekrrreWsch -«m,«rischer »riegrbericht. Wie«. 1k. Febr. Amtlich wird »erlautbart: Ans der Hochfläche der Liebe« Gemeinde« «nd östlich der Brenta lebhafte Artillcrietätigkeit. lW- T. BI Der Chef des GeneralftabS. brr Ariedeiuvertras mit der Ukraine. ihnen gewünschte Land rtikel VIII. lassen. Einzelnes regelt der Artikel . Artikel VII: Ueber die wirtschaftlichen Beziehungen wird vereinbart: l. Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, un verzüglich die wirtschaftlichen Beziehungen anzuknüpsen und auf Grund folgender Bedingungen -N orgauisieren: Bis »um 31. Juli d. I. ist der gegenseitige Austausch der klebe rschüsse der wichtigsten land wirtschaftlichen und industriellen Produkt« nach folgenden Bestimmungen durchzufahren: «) Die Menge und die Art der Produkte, baren Austausch vorgesehen ist, werden durch eine Kom mission festgest-llt. die au- einer gleichen Anzahl von Mitgliedern beider Seiten besteht und sofort nach Unter -eichnung des Frie-cnSvertragcs zusammentritt. gen Friedensvcrtrages bilden und soweit tunlich gleichzeitig mit diesem in Kraft treten. Artikel IX: Die in diesem Fricdensvertrage getroffenen Verein barungen bilden ein unteilbares Ganzes. Artikel X: Bei der Auslegung dieses Vertrages sind für die Ukraine der ukrainische Text, und für die Beziehungen zu den Verbündeten der Text in der Sprache des betreffende» Landes maßgebend. Schlußbcstimmungen: Der gegenwärtige Frledensverlrag wird ratifiziert wer den. Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Wien ausgetauscht werden. Der FriedcnSvertrag tritt, soweit darin nichts anderes bestimmt ist, mit seiner i Ratifikation in Kraft. - Der in Artikel VIII vorgesehene deutsch-ukraini sche Zusatzvertrag, welcher sich erstreckt aus die Wiederherstellung der konsularischen Beziehungen, der Staatsverträge, der Prinatrechie, Ersatz sür Zivilschäde». Austausch der Kriegsgefangenen und Zivilintcrnierten uim, ist gleichfalls unterzeichnet worden. M. T. B.» Sie feierliche Schluß-Sitz««». Brest-Litowsk, 10. Febr. Bei Eintritt der letzten Ver- haudlungSpause konnte bekanntgegeben werden, daß die Grundlagen sür den Abschluß eines Friedens zwischen dem Bicrbundc und der Ukrainischen Volksrepublik gefunden seien. Seit Rückkehr der Delegationen nach Brest-Litowsk war auf dicken Grundlagen weiter verhandelt worden. Dank energischer, unermüdlicher Arbeit aller Kommissionen und dank dem Geiste der Versöhnlichkeit und des Ent gegenkommens, der alle Teile beseelt, roar es im Laufe des gestrigen Tages gelungen, eine Einigung in sämtlichen Punkten herzustcllen, so das, zur Schluß redaktiou der Verträge und deren Unterzeichnung geschritten werde» konnte. Die mit der Herstellung von fünf Bertragstcxteu verbundenen technischen Schwierigkeiten führten dazu, daß die feierliche Schlußsitzung und tluterfertiguu« erst in den ersten Morgenstunden des 9. Februar mög lich mar. Staatssekretär v. Kühlmann crüffneie als Vorsitzender die Sitzung kurz vor 2 Uhr nachts mit folgender Ansprache: Meine Herren! Niemand von Ihnen wird sich der historischen Bedeutung dieser Stunde verschließen können, in der die Vertreter der vier verbündeten Mächte mit den Vertretern der Ukrainischen Volksrepublik in diesem Saale zusammengctommen sind, um den ersten Frieden zu unterzeichnen, der in diesem Weltkriege zustande kommt. Daß dieser Friede unterzeichnet wird mit dem jungen Staatswesen, daö aus den Stürmen des große» Krieges hervorgcgangcn ist, gereicht den Vertretern der verbündeten Delegationen zur besonderen Genugtuung. Möge der Friede der erste von einer Reihe segensreicher Friedensschlüsse sein, segensreich sowohl für die verbündeten Mächte, als auch für die Ukrainische Volksrepublik» sür deren Zukunft mir alle die besten Wünsche hegen. Der Vorsitzende der ukrainischen Dele gation * Herr Sscwriuk cntgegneic: Mit Freuden stellen wir fest, daß vom heutigen Tage an der Friede beginnt zwischen dem Vierbunde und der Ukraine. Allerdings waren wir hcrgereist in der Hoff nung, cS zu einem allgemeinen Frieden bringen zu rönnen und ein Ende zu machen dem brudermordendcn Kriege. Die politische Lage ist aber so, daß nicht alle Mächte sich hier zusammengefiinden haben, um einen allgemeinen Frieden zu unterzeichnen. Beseelt von der glühendsten Liebe zu unserem Volke und in der Erkenntnis, daß dieser lange Krieg die kulturellen und nationalen Kräfte unseres Volkes erschöpft hat, müssen wir nunmehr alle Kraft darauf verwenden und das unsere tun. um eine neue Zeit der Wiedergeburt herbeizusühren. In der festen lieber, zcugung, daß wir diesen Frieden schließen im Interesse unserer breiten demokratischen Massen, »nd daß dieser Friede beitragen wird zur allgemeinen Beendigung des großen Krieges, stellen wir hier gern fest, daß die lange und zähe Arbeit, die hier in Brest-Litowsk geleistet wurde, von Erfolg gekrönt ist nnd wir einen demokratischen und für beide Teile ehrenvollen Frieden er zielt haben. Vom heutigen Tage an tritt die Ukrainische Volksrepublik, zu einem neuen Leben geboren, als selb ständiges Reich in den Kreis der Staaten ein. Sie stellt auf ihrer Front den Krieg ein und wird dafür Sorge tra gen, daß alle Kräfte, die in ihr verborgen sind, zu neuem Leben erstehen und erblühen. Staatssekretär v. Kühl mann lud sodann die bevoll mächtigten Vertreter ei», zur Unterzeichnung des K r i e ö e n S v e r t r a g c s zu schreite». Um 1 Ubr 58 Min. Unterzeichnete Staatssekretär v. Kühl mann als Erster die für Deutschland bestimmte Ausfertigung des Friedens- Vertrages. Um 2 Uhr 20 Min. waren sämtliche Unterschriften geleistet. sW. T-B.) Die österreichischen Ukrainer. b. Der Obmann des Ukrainer Klubs im Abgeordneten haus, Abgeordneter P c t r u s cb k i e m i c ez, äußerte sich dahin, daß die österreichischen Ukrainer große Freude darüber empfinden, das; ihre Brüder heute schon einen souneränen Staat haben, und mir schöpfen, erklärte Petruschkiewiecz, daraus die Hoffnung, daß diese Tatsache auf unser Schicksal zurückwirleu wird, das Schicksal der österreichischen Ukrainer. Wir kennen nicht die Bedingun gen des Friedens, aber wir glauben doch, daß sich unser Leben in Oesterreich-Ungarn jetzt besser gestatten wird. Sowohl wirtschaftliche als auch politische Gründe sprechen dafür, daß eine lebhafte Verbindung mit der Ukraine ein setzen wird. Die Ukraine hat Korn. Metalle und Kohlen und wird auch für die österreichische Industrie ein bedeut sames Absatzgebiet werden, wodurch die alten Kon flikte mit unserer Monarchie anSgcschivsscn sein werden. . Eine englische Stimme. Aus London wird gemeldet: Der „Manchester Guardian" ist in her Lage, in seinem Morgcnblatte be reits den Frieden mit der Ukraine als Tatsache zu be sprechen, und sagt: Das Ereignis wird besonders in Frank reich einen ernsten und tiefen Eindruck machen. Die frarizösische Regierung weigerte sich, mit den Bolschewiki in Petersburg Beziehungen anzuknüpsen, aber hat sich in enge Verbindung mit der Zcntralrada der Ukraine gesetzt, hat dirstir 180 Millionen Frankengelishen «nd
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