Suche löschen...
Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 07.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-186904070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18690407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18690407
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-07
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Frankenberger RachrichtMatt Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. kvkLrmtmaekunA. DaS 8. und 9. Stück deS diesjährigen BuudcS-GesetzblatteS deS Norddeutschen Bundes find erschienen und können an RalhS- stelle eingcsehen werden. Dieselben enthalten: 258. Postverirag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und Italien andrerseits vom iS. November >868. 259. Ernennung deS bisherigen preußischen Konsuls MiesegaeS zu Samarang (Java) zu solchem deS Norddeutschen Bunde». HS 269 Allerhöchster Erlaß vom >5. März >869, betreffend die in Gemäßheil deS Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte AuSgabp: von verzinslichen Schatzanweisungen. 261. Ernennung deS Kaufmanns Ur. Siemens zu Tiflis zum Konsul deS Norddeutschen Bundes. Frankenberg, am 2. April 1869. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Zum Uebertritt des Grafe« Schöuburi zum Katholicismus. In Glauchau circuliren Abschriften eines Briefes des dortigen Superintendenten vr. Otto un den Grafen Karl von Schönburg zu Nom. dessen bcoorstehcnder Uebertritt zur katholischen Kirche bekanntlich nicht nur in den Schönburg, schen Ländern, sondern im ganzen Königreich Sachsen und darüber hinaus das allgemeinste Aussehen erregt. In Anbetracht dessen können wir nicht umhin, diesen Brief durch Abdruck in diesem Blane zur Kcnntnißnahmc weiterer Kreise zu bringen, überzeugt, daß der würdige Frei muth, mit welchem der hochverehrte Geistliche seiner Pflicht nachgelommen ist, in allen pr.te stantischen Herzen die vollste Anerkennung findet. An Se. Erlaucht den Grafen Karl, Gras und Herr zu Schönburg. Euer Erlaucht haben mich aufgefordert. Ihnen einen Entlaß schein aus der evangelisch-lutherischen Kirche, welcher Sie bisher angehört haben, auSzuserli gen. Euer Erlaucht haben mich damit als Jh ren Seelsorger bezeichnet — denn von diesem ist man einen Emlaßschein zu fordern berechtigt. Euer Erlaucht wollen zunächst meine unter- thänigste Erklärung genehmigen, daß ich mich dem diesseitigen Gesetze gegenüber nicht in der ^Lage befinde, Emlaßfchcine ohne vorauSgegan- Hene mündliche Besprechung mit dem Conver- tenren auSzuftellen, und ich banke Golt dafür, chaß -es fo ist, denn es würde mir blutsauer, wo micht unmöglich werden, einem Grafen und Herrn von Schönburg die Entlassung aus der lutherischen Kirche zum Uebertritt in baS Papst thum auSzufertigen. Nichtsdestoweniger weiß ich, daß der Mangel eines EntlaßscheineS den römischen CleruS nicht Hindern wird, Euer Erlaucht in Hie katholische Firche aufzunehmen. Ich schreibe -deshalb mei ner Weigerung nicht , die Wirkung zu, den Schritt, welchen Sie zu thun gedenken, auch nur einen Augenblick aufzubalten. Vielleicht Eicht Muer Erlaucht mein armes Wort erst, «mn -der «erhängnißvolle Schritt bereits ge ist. Mi- dem auch sei, ich -will mnt bluientern Herz«i, mein Amt auSrichlen, so lange noch eine leise HoffiAing vorhanden ist, daß es Euer Erlaucht von Nutzen sein könnte. Demgemäß frage ich Euer Erlaucht vor dem Angesichte deS dreieinigen GolteS, ob Sie wirklich mit allem Ernste geforscht haben, wo jeder ausrichtige evan gelische Christ allein zu forschen hat, nämlich in GoneS heiligem Wort (Apostelgeschichte)? AIS ein Diener Jesu Christi bezeuge ich Ihnen nicht bloS aus meiner eigenen Erfahrung heraus, sondern aus der Erfahrung von Millionen treuer evangelischer Christen, daß die römische Kirche mit ihren Lehren und Ccrcmonien in Hellem Wi derstreit steht mit Golles heiligem Worte und daß Euer Erlaucht auf dem Wege der von Goit gebotenen Forschung nimmer zu dem Resultate kommen konnten, Finsterniß sei Licht und Lüge sei Wahrheit. Und wann hätten Euer Erlaucht geforscht? Hier etwa? Euer Erlaucht bezeichnen mich als Seelsorger und haben mir doch niemals von Zweifeln an der Wahrheit der lutherischen Kirche gesagt, Sie baden mir niemals Gelegenheit ge geben, Ihnen Beistand zu leisten in Ihren in neren Kämpfen — und doch ist das Pflicht auch des evangelischen Christen, sich mit seinen Zwei feln an den Seelsorger zu wenden. Ich muß annehmen, daß Euer Erlaucht hier nicht ge- zweilelt, hier nicht geforscht haben. Also dort in Rom? Euer Erlaucht wollen verzeihen, wenn ich es unbegreiflich finde, wie Sie in den wenigen Wochen Ihres dorugen Aufenthaltes durch red liche Forschung in der Schrift zu einem Resul täte gekommen sein wollen, für welches Jahre angestrengten Lebens und Ringens eine kurze, vielleicht m kurze Frist sind. Euer Erlaucht täuschen sich. Ihr Entschluß ist nicht das Re sultat freier Forschung in der Schrift, sondern baS Resultat überwältigender, sinnlicher Ein drücke, welche Rom. und was in Rom ist, auf Euer Erlaucht gewacht haben. O, wenn es noch Zeit wäre, Euer Erlaucht zu warnen! Euer Erlaucht verurthetlcn in Jh- rem Uebertritt die 306jährige Geschichte des Hauses Schönburg. Sie verurtheilen Ihre Väter als Pfleger und Schirmherren eines ver kehrten Glaubens, einer falschen Kirche, Das GesammlhauS Schönburg trug.- bisher das Patronat der lutherischen Kirche und Schule mit hohen Ehren; es ist nicht zu sagen, wi^ viel Segen durch Hereinzichung treuer und gx» wiffenhafter Prediger und Lehrer in die Schöne burgischen Länder auch für Sachsen gewutz' worden ist. Sie hauen die Ausgabe von Ihre« Erlauchten Herrn Vater geerbt, an Ihrem Theilr die Stellung Les HauseS Schönburg an d« protestantischen Kirche Sachsens zu wahren, al- ein unveräußerliches, heiliges Gut. — Da- schönste Erbe Ihres Erlauchten PaterS hahe^r Sie verschmäht, verworfen; an Euer ErlauA richtet sich fernerhin unsere lutherische Kirchk nicht auf; sie wird Sie als einen von der Wahr» heil Abgefallencn beklagen oder Aergerniß an Ihrem verhängnißvollen Schritte nehmen. Euer Erlaucht werden endlich doch unmöglich- das Patronat über eine Kirche weiter führe« wollen, welche Sie sür falsch erkannt zu habe« meinen und wenn es die römische Kirche Euer Erlaucht gestalten wollte, solches Amt fortzu» führen, Sie würden, als deutscher Fürst, Wahr» hcitSwibrigeS und Falsches nicht sördern wollen. Somit schädigen Euer Erlaucht durch den Uv- bettritt und die damit zusammenhängenden noth- wendigen Folgen das Interesse und die Stellung deS GesammihauseS. Es kommt sicher eine Stunde — dessen sinh die Katholiken ebenso wie die Protestanten ge wiß —, wo wir vor dem Richlerstuhle Jes« Christi Rechenschaft ablegen werden von Allem, was wir gethan in Leibes Leben. O, möchte« Euer Erlaucht, bevor Sie den Schritt thun, deS GerichieS der Ewigkeit gedenken! Ich habe sür Euer Erlaucht nur das eine heiße Gebet: daß baS, was Sie thun wollen, ober bereit- geihan haben, Ihnen nicht in seiner furchtbaren Grwalt schwer werben möge Hn Ihrer letzten, in Ihrer Todes-Stunde. Mit herzlicher Fürbitte und tiefem Schmerz i« - geziemender Unterthänigkeit > gez. vr. Carl Wilhelm Otto. Glauchau, 15. März 1869. M. N.) Eine Lebensrettuog. (Eingesandw) ,,Vor mehreren Jahren hielt ich mich in ek» nem -kleinen Dorfe am Delaware auf. Als ich- eines TageS früh am Morgen zum Fenster hin»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite