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Dresdner Journal : 15.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190804154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-15
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 15.04.1908
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TLoniglieh Staatsanzetgev. Verordnungsblatt der Ministerim nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 88. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Do enge- m Dresden < Mittwoch, 15. April 1908. BezugSprei«, Beim Bezüge durch die Expedition, »roße Zwingerstrabe 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 129k. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme oorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer an der I. höheren Bürgerschule in Leipzig Franz Louis Lahse (jetzt im Ruhestande) das Verdienstkreuz, und dem Oberlehrer an der Taubstummenanstalt Dresden Karl Heinrich Feller das Ritterkreuz 2. Klasse vom Verdienste orden zu verleihen. Ce. Majestät der König haben der Mitinhaberin der Firma Julius Zschucke in Dresden, Agnes Elise Werner geb. Böhme in Dresden, das Prädikat „Hoflieferantin Sr. Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Amtshauptmann Ebmeier in Glauchau die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Südwestafrika-Denkmünze aus Stahl an nehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige prak tische Arzt Stabsarzt d. L. vr Heiligenthal in Baden- Baden die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehene Südwestafrika-Denkmünze aus Stahl an nehme und trage. Die diesjährigen Fachlehrerprüfungen im Zeichnen und Schreiben finden Anfang Juli, vor Beginn der großen Ferien statt. Gesuche um Zulassung zur Fachlehrerprüfung im Zeichnen sind von Bewerbern, die die sächsische Staats angehörigkeit besitzen, bei dem Bezirksschulinspektor ihres Aufenthaltsortes, von Nichtsachsen dagegen unmittelbar bei dem unterzeichneten Ministerium bis spätestens den S. Mai 1908 unter Beifügung der in tz 4 Punkt 6 der Prüfungsordnung vom 1. Dezember 1904 aufgeführten Zeugnisse einzureichen. In dem Gesuche ist anzugeben, für welche Gattung von Schulen der Bewerber die Befähigung zur Erteilung des Zeichenunterrichts erlangen will. Diejenigen, welche sich der Fachlehrerprüfung im Schreiben unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zu lassung nebst den nach 8 28 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 beizufügenden Zeugnissen bis zu gleichem Zeitpunkte bei dem Bezirksschulinspektor ihres Aufenthaltsorts anzubringen. Die Bezirksschulinspektoren haben die Gesuche nebst Unterlagen baldigst an den Prüfungskommissar, Bezirks schulinspektor Schulrat vr. Prietzel, in Dresden einzusenden. Dresden, den 19. März 1908. 58S8em. isv7 Ministerium deS Kultus und öffentliche» Unterrichts. Tie nächste pharmazeutische Vorprüfung wird den 26. Juni dieses Jahres beginnen. Gesuche um Zulassung zu derselben, denen die in tz 6 Ziffer 1-3 der vom Herrn Reichskanzler am 18. Mai 1904 bekannt gemachten Prüfungsordnung für Apotheker vor geschriebenen Nachweise beigefügt sein müssen, sind spätestens bis zum 15. Mai dieses Jahres von dem betreffenden Lehrherrn hier einzureichen. 160VH Dresden, den 6. April 1908. 2b7S Königliche KreiShauptmauuschast. Er«en»«»geu, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche »es Ministeriums »er Justiz. Der Rechtsanwalt Moritz Waller Heinze in Lei-nig ist zum Notar für LeiSnig auf so lange Zeit, als er dort seinen Amtssitz haben wird, ernannt worden. I« Geschäftsbereiche »es Ministeriums »er Fiuanze«. Verwaltung der indirekten Abgaben. Angestellt: die Lizeseldwebel Bähr und Nitzsche al-Grenzaufseher. — Befördert: gollassistent Hertwig zum Zollsekretär in Leipzig; die RevisionS- ausseher Lehmann zum Zollassistenten in Reitzenhain, Neubert zum Zollassistenten in Bodenbach, Stöckel zum Zollassistenten in Leipzig, Wobser zum Zollassistenten in Schöna'Htrschmühle, Boden zum Nebenzolleinnehmer in Walter-dorf; Plombeur Bogel zum »renzauffeher in EarlSfrld — «ersetzt: di« Zollassistenten Gißte als Bureauassistent zur Zoll- und Steuerdirettiou, Göbel von Reitzenhain nach Dresden, Grimm von Bodenbach nach Glauchau. — Pensioniert: Zollseketär Obergrenzkontrolleur EaSper in Leipzig; Zollassistent König in Pirna. — Auf Ansuchen entlassen: Zollassistent Ander- in Glauchau. — Gestorben: Zollsekretär Fritzsche in Plauen. Bei der Post-Berwaltuug sind ernannt worden: Drechsler, bisher Poftdirektor in PulSnitz, als solcher in Deuben (Bz Dresden); Brack, bisher Poftdirektor tu Borna (Bz. Lzg), al- Bize-Postdirektor bei dem Postamte DreSden-A 7; Neubert, bisher Ober-Postpraktikant, als Postinspektor; Böhme, bisher Ober-Postpraktikant bei einem BerkehrSamte, als Ober-Postpraktikant bei der Ober - Postdirektion Dresden; Schreyer, bisher Postmeister in Deuben (Bz. DSd».), als Postmeister in Cossebaude (Elbtal); Brandt, bisher Poflsekretär in Gronau (Wests ), als Ober-Postsekretär in Zwickau (Sachseu); Mampe, bisher Postsekretär in Hagen (Wests ), als Postmeister in Großröhrs dorf; Gräfe, bisher charakteris Postsekretär in Eckartsberga, als solcher im Ober-PostdirrktionSbezirke Leipzig; Landrock, bisher Postafsistent in Halle (Saale), als solcher im Ober-PostdirekttooS- bezirke Leipzig; Mäding, Wenzel, Schubert, Kluge, Richter, Köhler, Thierfelder, Mentschel, Müller, Fiedler, Kühnel, Mevnecke, Wiesach, Pätzold, Schenker, Schlenzig, Franz, Ziesche, Nitsche, Schneider, Ludwig. Seifert und Hof mann, bisher gegen Tagegeld beschäftigte Postassistenten, als etat mäßige Postaffistenten; Schneidermeister Reif als Postagent in Hänichen (Bz Dresden); Böttchrrmeister Wehner als Postagent in Stürza (AmtSH. Pirna). Im Geschäftsbereiche »es Ministerin«» »es «altus N. öffentl. Unterrichts. Zu besetzen: die 2 ständige Lehrer stelle in Odersachsenberg Kollator: die oberste Schulbehörde. Außer schöner Amtswohnung 1200 M. Grundgehalt und Honorar sür 2 Fortbildungsschulstunden Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen sind bis zum 80. April beim BezirkSschulinspektor zu Auerbach einzureichen; — die Filialkirchschulstelle zu Ochseusaal b. Dahlen. Kollator: die oberste Schulbehörde Außer sreier Amts wohnung im Schulhause und Gartengenuß 1200 M Grundgehalt vom Schul-, 2S0 M vom Kirchendieuste, 187,SOM. sür Überstunden im Turnen und der Fortbildungsschule; hierüber gegebenenfalls 60 M für Handarbeitsunterricht au die Frau. Vorschriftsmäßige Bewerbungen bis zum 30. April an den K. BezirkSschulinspektor in Oschatz. (Behördliche Bekanntmachungen erscheint^ auch im Anzeigenteile.) .. , . . Nichtamtlicher Teil. Vom Königliche» Hofe. Dresderr, 15. April Se Majestät der König jagte in den heutigen Morgenstunden im CunnerSdorfer Revier auf Auerhähne Nach Rückkehr von dort wohnte Allerhöchst- derselbe den Kompanicbcslchtlgungen beim 1. Bataillon des 12. Infanterieregiments Nr. 177 auf dem Garnisonübungs platze bei. Nachmittags begab Sich Se. Majestät in die Kaserne des König!. Gardereiterregiment» zu dem dort statlfindenden Preis reiten des Dresdner Reitvereins Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde ist, wie uns mttgeteilt wird, von dem erlittenen Unfall vollständig ge nesen. DaS gebrochene Schlüsselbein ist in guter Stellung wieder fest; nur »st es zur Schonung des Armes notwendig, diesen vorübergehend noch in einer Schlinge zu tragen Deutsches Reich, vom «etchstage. In der Kommission für den Gesetzeutwurs über deu sogeuanuteu kleinen Befähigungsnachweis sind, wie die .Freikonservative Korrespondenz" mittetlt, die wesentlichen Bestim mungen über die Meisterprüsung und die Anleitung von Lehrlingen in folgender Fassung angenommen worden: .In Handwerksbetrieben steht die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zu, die das 24 Lebensjahr voll- endet und eine Meisterprüfung bestanden haben. Haben solche Per- sonen die Meisterprüfung nicht für dasjenige Gewerbe oder den jenigen Zweig deS Bewerbes bestanden, io dem die Anleitung der Lehrlinge erfolge» soll, so haben sie die Befugnis dann, wenn sie in diesem Gewerbe oder Gewerbszweige entweder die Lehrzeit zurück- gelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig auSgeübt haben, oder während einer gleichen Zeit als Werkmeister oder in ähnlicher Stel- luug tätig gewesen sind. Die höhere BerwaltungSbrhörde kann Per sonen, di« diesen Anforderungen nicht entsprechen, die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen widerruflich verleihen Bor der Entschei dung über die Erteilung der Befugnis oder de» Widerruf ist die Handwerkskammer und, wenn die Person einer Innung angehört oder an ihrem Wohnorte für ihren GewerbSzweig eine Innung be steht, außerdem die Innung zu hören." Die Übergangsbestimmungen haben nachfolgende Fassung erhalten: .Personen, welche beim Inkrafttreten dieses Gesetze- nach den bi» dahin geltenden Bestimmungen zur Anleitung von Lehrlingen im Handwerke befugt sind, dürfen die zu diesem Zeitpunkte bereits in daS LehrverhältniS eingetretenen Lehrlinge auSlehren Die weitere Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ist ihnen auf ihren Antrag von der unteren BerwaltuugSbehörde zu verleihen, wenn sie beim Inkrafttreten diese- Gesetze- mindesten- sünf Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig ge wesen sind. Im anderen Falle kann sie ihnen von der unteren Ver waltungsbehörde verliehen «erden. Während der ersten süos Jahre nach dem Inkrafttreten diese» Gesrtze- darf die Zulassung zur Meister prüfung von dem Bestehen der Gesellenprüfung nicht abhängig ge macht werden. Für Personen, die beim Inkrafttreten diese» Gesetzes zur Anleitung von Lehrlingen befugt sind, gilt da» gleiche auch nach Ablauf dieser sünf Jahre. Die beim Inkrafttreten diese» Gesetze» schon erworbene Befugnis zur Führung de» Meistertitel» in Ber bindung mit der Bezeichnung eine- Handwerks bleibt unberührt. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft " DaS Reichsjustizamt Hal dem Reichstage eine die Zeit bis Ende 1907 umfassende Zusammenstellung der statistischen Er mittelungen über die Anwendung des bedingten Straf- ausschubS zugehe» lasten Die Frage, wie sich der Strafaufschub bisher bewährt hat, interessiert dabei am meisten. Bon den 187 676 Fällen deS bedingten Strafaufschubs waren am 1. Januar 1908 49 14L Fälle oder 86 Proz noch nicht erledigt. In den einzelnen Bundesstaaten schwankt der Anteil daran von 13 Proz. in Hamburg bis zu 69 Proz. io Sachsen Weimar; in den preußischen OberlandeS- gerichtSbezirken von 24 bis 44 Proz, in den bayrischen von 45 bis 60 Proz Die Berhältniszahl der endgültigen Begnadigungen in allen Bundesstaaten zusammen ist seit 1900 etwa- gestiegen, und zwar von 80,2 Proz. aus 82 Proz.; sie betrug 1906 allerdings nur 79,7 Proz Im Durchschnitte der letzten acht Jahre haben also vier Fünftel der Fälle einen günstigen AuSgang gehabt. Der Prozentsatz dürste sogar noch etwas höher sein, weil gerade in den letzten Jahren die Zahl der bewilligten Strafaussetzungen erheblich zu- genommen hat. Aus der anderen Seite haben sich von den in den Jahren 1894 bis 1902 zum erstenmal wegen Verbrechens oder Vergehen- gegen Reich-gesetze Verurteilten (insgesamt rund 2,4 Mill) eine neue Ver urteilung innerhalb der ZÜt von durchschnittlich 3^ Jahren 18,1 Proz. zugezogen und zwar bereit- im selben Kalenderjahre 1,6 Proz., im daraufsolgenden ersten Jahre 4,8 Proz, im zweit- solgenden Jahre 8.8 Proz. und im dritten Jahre 2,9 Proz. Der Prozentsatz der Rückfälle ist also geringer al- die Verhältniszahl der ungünstig verlausenden Fälle bet der bedingten Begnadigung. Aller dings lassen sich die Personenkreise nicht ohne weiteres vergleichen Dazu kommt, daß in der Kriminalstatistik nur Rückfülle gezählt werden, der Strafausschub aber auch lediglich wegen schlechter Führung widerrufen werden kann. Daß die bedingte Begnadigung zur Ver minderung der Rückfälle beitrage, ist demnach durch die Ersahruug i» Deutschlaod nicht nachgewtefen. Ebensowenig kann allerdings aus den vorliegenden Zahlen ein Beweis dafür entnommen werden, daß die bedingte Begnadigung die allgemeine Kriminalität ungünstig beeinflußt habe. Zwischen den einzelnen Bundesstaaten lassen sich Vergleich« nicht ohne weiteres anstellen, weil die endgültige Begnadigung erst nach dem Ablauf der Bewährungsfristen, die Verwirkung de-Strafaufschubs dagegen häufig schon srüher eintritt. Wo also die Zunahme der Strafaussetzung besonder- groß gewesen ist, wird leicht die Berhällnis- zahl der endgültigen Begnadigungen erheblich herabgesetzt Aus Preußen. Die preußische Regierung will, wie das „Ber!. Tagebl." erfährt, der Frage der fakultativen Feuerbestattung nähertreten. Es sollen bereits zwischen den beteiligten Resiorts Erwägungen und Verhandlungen schweben, welche die Ein führung der fakultativen Feuerbestattung, wenn auch unter ge wissen Kautelen, erwarten lassen. Zu Viesen Kautelen, die in erster Linie von der Justizbehörde gefordert werden, gehört u. a. die Bestimmung, daß eine Lerche nur dann eingeäschert werden darf, wenn sie von einem Arzte untersucht worden ist und wenn nach seinem Gutachten nicht« gegen die Verbrennung geltend gemacht werden kann Ferner wird eine dieser Kau telen die Verbrennung der Leiche verbieten, wenn die ärztliche Untersuchung ergibt, daß der Tod nicht auf natürliche Weise erfolgt ist oder ein Verdacht als vorliegend erachtet wird. In diesen Fällen kann die Verbrennung erst dann erfolgen, wenn eine Verwischung oder Verdunkelung der Spuren des Ver brechens nicht mehr zu befürchten ist und Gericht und Staats anwaltschaft sich eingehend mit den betreffenden Fällen beschäftigt haben Kommt die fakultative Feuerbestattung in Preußen zur Einführung, so wird sie durch ein besonderes Gesetz erfolgen Es ist sehr wahrscheinlich, daß em solches Gesetz bereits dem neuen Landtag zur Begutachtung und Verabschiedung unter breitet wird. Ausland. Die Kaiserliche Familie auf Korfu. (W. T B) Achilleion (Korfu), 14 April. Se. Majestät der Kaiser arbeitete vormittags allein ur.d hörte den Vortrag deS Chefs deS Marinekabinetts Vizeadmirals v Müller Zur Mittags tafel war Konteradmiral Jngenohl von der „Hohenzollern" geladen Am Nachmittag machte die Kaiserliche Familie einen Spaziergang. Heute morgen ging hier ein schweres Gewitter nieder Der Reichskanzler in Rom. (W. r B) Rom, 14. April. „AgcnziaStefani" veröffentlicht folgende Er klärungen, die Fürst v Bülow in einer Unterredung abgegeben hat: Ober den Zweck seiner Reise seien allerlei phantastische Versionen ver breitet worden Er habe vor allem die Besuche seiner ver ehrten Freunde Giolitti und Tittoni in Homburg und Baden- Baden erwidern wollen, was er bi» jetzt wegen Häufung der Geschäfte und Arbeiten in der inner« Politik habe verschieben müssen. Er kehre auch immer gern nach der Ewigen Stadt zurück, wo er so lange gelebt und jetzt Eigentum erworben habe, so daß er von sich sagen könne: oivis rvmanu» »um. In politischer Hinsicht seien die Mächte jetzt vor allem bemüht, durch Ausgleichung zwischen den englischen und russischen Vor- schläaen über die Reformen in Macedonien so viel wie möglich zur Beseitigung des in diesem Land« herrschenden Zustand» der
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