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Dresdner Nachrichten : 15.10.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192310158
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19231015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19231015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1923
- Monat1923-10
- Tag1923-10-15
- Monat1923-10
- Jahr1923
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.10.1923
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KL «. Jahrgang. i» «Ul Siwspwch« »» S^I «*r I»r «ocht,«»»r»ch,i S0 011. vreuwNH- Asakao, LekokolaSe. Dsonfstüs-en. Lucker'V/cri'en. kln» gagr. «E » 16 «nl prliwü,^ Mo»lag, IS. Oktober 1« SchrMI,««», «>d »art«tzlrah» SS/ao. «lag»»» Ule»>ch a »,lch,r»I tn Dr««»«». V»Ach«e.g,iUo 10SS »r»»e«a. 2exua4«t8ebü^r l?uu>—»v^w. sSVVMVM. I glnroiaon-ffiroiso SchlWstaLI d«l>»ullch«> h-dmia«! «x>«x> X »nmd»r«>I,: «k IspolNli« ZV mm drei!- Zell« so, avkirdaUl Sachlen, II». s»m>ttrnani»>»«,». «vgweckvch« or-ugs'ivevur-r »ovooooo. I Anzeigen» greise. l>dn. LiW n. «istnhaldH. dl» oo nun dr«tl«L-llLM»l»U» Hauh»rd<>lt> s-chlen, r»: Offerl.ng.düdr 10. Uu«». «nltr,,,,«,»« «»mn^uaiL«». vachdrnck »nr «v d«Nltch»r 2>>»Il»n»»,a»» «iachr.-» ,«UM» — U»«ri«»rt» SchrAAta, «»rd»» nicht «nldovadrl. Der Aolbau -er Reichsregierung für -ie Wirtschaft. Die A-mpromlblvfir»g für -as Arbettszettgesetz. — Annäherung -er Meie« an -e« Friedenspreis. — Foridaner -er Teuerangs- vnruhen in Berlin vn- Wefl-enlfchlav-. — Die Enlenleprefse über -e« parlamenlarischen Sieg Slresemanns. — Die -eulsche« Eisenbahner im Dienst -er französischen Regie. — Furchtbare» Explosions-Attentat auf die Warschauer Zitadelle. Die Neuregelung -er Arbettszeit. Der Entwarf über Neuregelung der Ar. velis-ett ist im Kabinett verabschiedet und dem Reichsrat zugelettet worbe«. Dt« Vorlage knüpft an di« Verordnung vom 23. Novem» ber ISIS an und stellt im S 1 de« Grundsatz des Acht stunden, tage- und der Achtundvierzigstundenwoche voran. Dieser Grundsatz erleidet Einschränkungen bet Notfällen: ferner bet unvermeidlichen BorbereitunaS-- und Abschlußarbeiten zur Bewachung «nd Ingangsetzung von BetriebSanlaaen. zur Be» anfsichtiguug «ff. Kerner soll den Arbeitgebern zwecks An» vassuua an die Kon tunktnr die Möglichkeit gegeben werde», a« etwer beschränkten Zahl von Tagen Mehrarbeit leisten zu lassen- Derartige Einschränkungen find im Grunde genommen nicht» Neues. Eine weitgehende Ueberetnstimvmng bestand auch schon lange darüber, daß für de« Kall „erheblicher ArbeitSbcreitschaft" eine längere als achtstündige Arbeitszeit vorgesehen werden müsse. Diesem Erfordernis trägt der Entwurf im 8 2 Rechnung. Förmliche Ansnahmen vom achtstündigen Arbeitstag ftud tu der Vorlage auf zweifachem Wege vorgesehen: 1. Durch Tarifvertrag. Kür den Kall, daß eS zu solchen tariflichen Abmachungen aus irgendwelchen Gründen und Umständen nicht kommt, dak, aber auf der anderen Sette eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit zur Leistung der Mehr arbeit besteht, steht die Vorlage 2. auch Ausnahmen dnrch behördliche Maßnahmen vor. Sowohl gegenüber den tariflichen wie den behördlichen Ausnahmen zieht die Vorlage aus Rücksicht auf Gesundheit imd Leben der Arbeiter, sowie auf die Schwere der Arbeit». Leistung klare Grenzen Kür Len Bergbau unter Tage, sowie für alle Arbeiter, „die in außergewöhnlichem Grade der Ein wirkung von Hitze, giftigen Stoffen, Staub und dergl. aus- gesetzt sind", mutz am Achtstundentag festgehalteu werde«. Hier ist höchstens vorübergehende Uebcrarbeit tn dringenden Källen ermöglicht. Für den Bergbau sind an besonders schwierigen Betriebspunkten noch weitere Verkürzungen vorgesehen. Endlich sind, abgesehen von der Arbeiterschaft, für alle Aus nahmen. sowohl auf tariflichem wie auf behördlichem Wege, zehn Stunde« als HSchstgreuz« einschließlich -er Mehrarbeit bestimmt. Mleken nach -em Lebenshallimgsin-ex. AuuLherung a« Le» FrieLeuSstanb. Wie bereits amtlich mitgeteilt worben ist. hat sich daS Kabinett in seiner letzten Sitzung u. a. auch mit Richtlinien über die künftige WohnuugSpolitik berNegterung befaßt. Wie die „Expreß-Korrespondenz" an maßgebender Stelle erfährt, handelt eS sich bei dieser geplanten Wohnungs» Politik um eine völlige Umgestaltung des Wohnungswesens. Die Negierung geht von der Auffassung aus, daß die Woh» nungSwtrtschaft sich auf eigene Füße zu stellen hat, und daß die bisherige Zuschutzwirtschaft für die Neubautätigkeit auf hören muß. Ein völliger Uebergang in die freie Wirtschaft wird zurzeit noch nicht für möglich gehalten. Die Kosten der Neubauten sollen künftig hauptsächlich aus Sen Mieten auf gebracht werden. Zu diesem Zwecke wird für notwendig ge halten, die Miete« wieder dem Friedensftande zu näher«, «ud zwar soll die Berechnung der Mieten «ach dem Lebens» haltungsindex erfolge«. Keine BerlAngsrung der Markenbroiversvrgung. Berlin, IS. Okt. Der au» der Mitte de» Reichstages ge- äußerte Wunsch, mit Rücksicht auf die plötzliche große Geld entwertung die Marken brotversorg ung Wer den 15. Oktober hinaus noch einig« Zeit fortzuführen, ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf den großen Umfang des PersonenkreiscS, leider gänzlich unerfüllbar. ES bleibt daher der Reichsregierung nach wiederholter reiflichster Prüfung der Frage nichts anderes übrig, als die bedürftigen Kreise der Bevölkerung herauszugreifen und ihre Unterstützung derart zu erhöhen, daß sie über diese kritische Zeit hinwegkommcn können. Verbot -er proletarischen Hun-ertschaslen. «tue Verordnung des (Kür eine» TeU der Leser wt-der-olt.1 Bekanntmachung. Ich habe hente an die sächsische Regierung nachstehendes Schreibe« gerichtet: >» die Regier««« des Freistaates Dachse». Dresden. De« Wehrkreiskommando sind a«S alle» Teilen Sachsens» ovr allem aber a«S dem westliche« Sachse«, insbeson dere a«S der Gegend Chemnitz, Werdau» Aue «nd «unaberg. von einwandfreien «nd ruhige« Persönlich keiten. sowie auch von Staatsbehörde» Schilderungen «nd Meldungen über die Lag« in de« Hanptiudnstricgebietcu zu» gegangen, ans denen hervorgcht, daß ei« großer Teil der Be- uölkernng. auch der Arbeiterschaft, stark unter dem Druck einer gewalttätige« Minderheit z« leibe» hat. Die Arbeitgeber und die verständige» ältere« Arbeiter füh le» sich durch diese Minderheit, die vorwiegend durch die radi kale Fugend verkörpert wird, bedrückt. Sie fühle« sich da durch bis in ihr Familienleben hinein verfolgt, überwacht «nd bedroht. Die wagen cs nicht, ihre Ansichten offen auszusprechca oder Widerstand z« leiste». Aus Furcht «vr Racheakten «nterlasien sie sogar Anzeige strafbarer Handlungen. Das Wehrkreiskommando hat aus diesen Schilderungen und ans gerichtlichen Akte« die Beweise erhalte«, baß die sog. prolekarlschen Hundertschaften zu« Teil de« Rahme« für diese Terror anSübeude radikale Fugend ergebe«. . Die Verhängung deSAnsnahmeznstandeS hat nur äußerlich einige Ordnung geschaffen. Das öffentliche Auf treten «nd Uebergrisse einzelner ihrer Angehöriger ist im all gemeine« dort, wo Truppe« liege«, unterblieben. F» de« andere« Gebiete« habe« sich die Hundertschaften um den Ans» «aLmezustand wenig gekümmert. In einem Aufruf des provi, sorischea Zentralausschnsscs der sächsische« Hundertschaften vom 12. Oktober wird di« Bildung einer gemeinsame» Sampses- leit« » g der Hnndertschasten bckarmtgegebe«. Es unterliegt hiernach keinem Zweifel, daß mit dem Aufhöre» des Aus, »ahmezustandes überall wieder die Hundertschaften stärker den» ie hervortrcte« werde«. Eine endgültige Gesnndnng der Verhältnisse kann daher nur herbeigeführt «erde«, wen» die Eturtchtnng -er Hundertschaften ebenso «ie di« aller anderen Gelbftschutzorganisattone« überhaupt aufhört. Ich ordne daher durch beifolgende Verfügung ihre Auflösung an. Der Befehlshaber: Müller, Generalleutnant. Verfügung. 1. Fch verbiete hiermit die Bildung oder den Zusammen« schloß der sog. proletarischen Hundertschaften, der repubükauifch«« Notwehr «nd anLerer ähnlicher Organisa, bestehend« derartig« Organisation«» »erde» MililSrbefehlohaber». hiermit aufgelöst. Jede veteillgnng an solche« Organisationen wird untersagt. 2. Jede Person oder Organisation, die im Besitze nach stehend verzeichne ter Waffen ist, hat sie spätestens inner halb drei Tagen abznlleseru oder zur Abholung anzu- zeige«: Maschinengewehre. Gewehr« sMod. 98), Maschinen pistole» mit Munition, «nd zwar in Garuisovstädtcn bei dem Standortkommando, an Orte« ohne Garnison bei der Polizei behörde. Für aufgelöste Organisationen haftet für die Wasfen- abgabe oder Anzeige der Führer oder dessen Stellvertreter. Bei rechtzeitiger Waffenabgab« oder Anzeige wird hiermit Straffreiheit wegen unbefugten Waffenbesitzes zn- gefichert. ». Zuwiderhandlung geae» die Bestimm»«««« 1 «nd 2. die Auffordernng oder ber Anreiz zu Zuwiderhandlun gen wird «itGefänguis oder Geldstrafe bis z« 1S V00 Goldmark, soweit die gesetzliche« Bestimmungen nicht schwerere Strafe« androheu. bestraft. Gleiche Strafe trifft denfenigen, der Kenntnis von verborge»«« Waffe» hat «ud «icht sofort Auzeige erstattet. l. Die Polizeibehörde«, bei baue« Waffe« avge- liesert werde«, sind für sicher« Bewachung der Masse« verantwortlich and habe« innerhalb fünf Tagen dem Wehr kreiskommando IV Bericht z« erstatte». Der Befehlshaber im Wehrkreis IV ge». Müller. Generalleutnant. Verbot von Aktionsausschüsse«. Verfügung. Ich verbiete hiermit die Bildung oder de» Zusammenschluß von Aktionsausschüssen, AbwehrauSschüsie« oder ähnliche« Organisationen, die den Zweck habe«, «eben den verfassungs mäßigen Behörden oder gegen diese zur Vorbereitung oder Durchführung politischer Maßnahme« Schritte z« tn«. Etwa bestehende Organisationen dieser Art «erde» hierdurch auf gelöst. Jede Beteilig»«« an solche» Organisatioue« wird untersagt. Znwtderhaudluugeu geae» »ieke» verbot, her An reiz oder bi« «usfordernng z« Znwrberhaublnnge« «erde» mit Gefängnis oder Geldstrafe dis z» 18 vaa Goldmark soweit die gesetzlichen Bestimmungen keine höhere Strafe vorsehe«, Der Befehlshaber i« Wehrkreis IV gez. Müller. Generalleutnant. * Die RechtsgüMgkeft der Verfügungen. Das Wehrkreiskommando teilt mit: Bon behördlicher Seite sind Zweifel an der RechtSgültigkeit der Verordnungen des MllttärbefehlShaberS vom 13. Oktober über da» Verbot der proletarischen Hundertschaften und der Aktionsausschüsse erhoben worden, weil an diesem Tage für Sachsen der NeichstagSabgeordnete Meter zum Zivtlkom» miss« r ernannt worden sei und diese Verordnung seiner Zustimmung bedurft hätte. Um allen Zweifeln zu begegnen, wird bekanntgcgeben, daß bisher für Sachse« kein ZiviÜom- missar ernannt worden und die Verordnung »om IS. Oktober rechtskräftig ist. Der Briefwechsel Skinnes-Skresemann. Nachdem die Verhandlungen der Schwerindustrirllen mit Degoutte tn den letzten Tagen in der gesamten Presse und auch im Reichstage ausführlich behandelt worden sind, wird jetzt der Wortlaut des Briefes, den Stinnes an den Reichs« kanzler richtete, und gleichzeitig die Antwort StresemannS bekanntgegeben. Der Inhalt des Stinnes-Schreibens ist im wesentlichen bereits bekannt. Die Forderung wegen der Arbettszeit hat nach dem Briefe diese Fassung: Können wir auf die wohlwollende Unterstützung der Regierung rechnen bei a) der Durchführung der Arbeitszeitverlängerung ans 8ZH Stunden im besetzten und unbesetzten Gebiete, d) der sofortigen Beseitigung der DemobilmachungS» bestimmungen und der Bestimmungen, die aus Anlaß der Besetzung des Ruhrgebictes bezüglich der Kündiguna von Arbeitern und Angestellten getroffen sind? Ter Unterschied zwischen den ersten Veröffentlichungen und dem Wortlaut ber Fragestellung ist also der, daß von einer zehnstündigen Arbeitszeit über Tage nicht die Rede ist. Auf diesen Brief ist am 12. Oktober folgende Antwort de» Reichskanzlers eingegangen: Sehr geehrter Herr StlnneS! Auf Ihr Schreiben vom 7. Oktober erwidere ich Ihaeu, gleichzeitig im Namen der Ncichsrcgicrung, folgendes: Wie Sie wissen, war für die Aufgabe des passiven Wider standes ausschlaggebend die finanzielle Notlage des Reiches, die eine Weiterführung der rcichsscitigen Finan zierung auch nur für eine kurze Zeit unmöglich machte. Diese finanzielle Notlage diktiert uns auch jetzt zwangsläufig de» Weg unserer Entschlüsse. Die Reichsrcgierung hat aus ihrem dringenden Wunsch, in möglichstem Umfange der Wirtschaft des besetzten Gebietes die durch den von ganz Deutschland geführten Abwehrkampf ihm entstandenen Schmierigkeiten zu erleichtern, für eine Uebergangszeit noch die Ihnen bekannten und endgültig begrenzten Kredite und Zuschußlcistungeu auf das Reich genommen, trotzdem sic die finanziellen Verhak nisse des Reiches auf bas schwerste erschüttern. Darüber hinaus etwas zu leisten, ist leider völlig unmöglich. Wir kämpfen jetzt «m die nackte Existenz des deutschen Bottes und müsse» diesem Gesichtspunkte alles andere unterordnen. Aus diesem Grunde ist es uns auch nicht möglich, die Lieferungen für Neparattonskohlc wie bisher zu finanzieren. Durch das bisherige Mittel der Notenausgabe kann die Finan zierung nicht erfolgen. Die Frage, ob Deutschland eine internationale Anleihe erhalten kann, ist bisher völlig ungeklärt. Die Mark ent mertung schreitet in rasendem Tempo weiter. Wir haben die Verordnung vom l3. Januar über bas Neparationslicfcrnugsverbot aufgehoben und dadurch unsere grundsätzliche Bereitwilligkeit erklärt, Re parationslieferungen dann wieder aufzunehmen, wenn die finanzielle Lage des Reiches es gestattet. Gegenwärtig kann von einer solchen Möglichkeit nicht gesprochen werden. Die Reichsregierung kann deshalb Ihnen und Ihren Freuüdcu gegenüber weder eine Garantie für die Zahlung der Neptgca, tionSkohlc, noch für einen Ersatz der beschlagnahmten SoDle, «och eine« Ersatz für die Koyleusteucrbeträgc übernehmen. Dagegen hat sich die Ncichsrcgicrung schon vor Aufgabe deö passiven Widerstandes mit der Frage beschäftigt, ob nicht die allgemeine Wirtschaftslage eine Aufhebung der Kohlen steuer notwendig macht. Die Kohlenprcisc sind die Grundlage für die gesamte Entwicklung der Wirtschaft. Ihre Senkung sowohl für industrielle Bedürfnisse wie für den Bedarf des Hausbrandes ist eine Notwendigkeit. Daher hat sich die Reichsregierung nunmehr zur Aushebung der Kohlcnstencr entschlossen, sie aber abhängig gemacht von der Senkung der Kohlenpreise in der Ihnen bekannten Art und Ausdehnung. Die Situation, die sich bei der Neuordnung für die Zechen tm besetzten Gebiete ergibt, veranlaßt die Reich-» regierung, sich mit einer weitgehenden Freiheit der Unter- nehmungen einverstanden zu erklären. Die Regierung muß ihrerseits jedoch unbedingt Gewicht darauf legen, daß hierbei keinerlei Verhandlungen oder Bercinbarnngc» über Frage» getroffen werden können, die staatliche Rechte, insbesondere Hoheitsrechte, betresse». Es ist selbstverständlich, daß nach Aufgabe des passiven Widerstandes die Negicbahnen durch die Industrie benutzt werden können: ebenso selbstverständlich ist eS aber, daß sich aus der Tatsache des NeichSeigentnmS an den Bahnen ergibt, -ah seitens der Vertreter wirtschaftlicher Organisationen keine Erklärungen abgegeben werden, die ein« Auslegung dahin zulassen, daß die Wirtschaft sich an einer Wegnahme dieser Dermögensstückc des Reichs beteiligen könnte. Was endlich die Regelung der A r b e i t ö z e t t betrifft, st» gelten hierfür lediglich die gesetzlichen Bestimmungen de» Reiches. Daß eine gesetzliche Neuregelung der Arbeitszeit tu allernächster Zeit geplant ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener lgez.) Stresemauu. Sftnnes für das Ermächtigungsgesetz. Nach einer neueren Meldung hat Stinnes sich bet der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz nicht der Stimme enthalten, sondern dafür gestimmt. Nur der Abgeordnete Quaartz blieb bei der Volkspartei sitzen. Zellungsverlruflung tn England. London, 18. Okt. Laut „Daily Mail" kaufte ber „Daily. Mall"-Trust für 6 Millionen Pfund Sterling «ine Anzahl grüßererZeitungenan, darunter in London „Eveutng Standard", „Daily Sketch" und „Sunday Herald", lo«ül «ehre« führende vlätter Manchesters. lW.T.v)
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