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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186301119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-01
- Tag1863-01-11
- Monat1863-01
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1863
- Autor
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tMM und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. - W 1l. Sonntag den 11. Januar. 1863. OeffentÜche Sitzung der Stadtverordneten morgen Montag den 12. Januar s o. AberidS V2V Uhr. Tagesordnung: I) Gutachten der Ausschüsse zum Finanz- und Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, das Marktstandgeld betr. 2) Gutachten deS Finanzausschusses, Conto 4L des diesjährigen HauShaltplanS betr. Bekanntmachung. Die Renjahrmeffe endigt mit dem L4. Januar dieses Jahres und es sind an diesem Tage bis Nach mittags 4 Uhr die Buden und Stände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen bei unnachstchtlicher Strafe völlig zu räumen. — Leipzig am 8. Januar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlcißner. , ^ Bekanntmachung. Da- der hiesigen Stadtgemeinde gehörige, vormals Schletter'sche Haus, PeterSstraße Nr. 14 (Nr. 728, Abtheilung ^ deWSrandkatafterS) soll an den Meistbietenden versteigert werden. Wir haben dazu Dienstag den LQ Februar L8VS anberaumt und laden Kauflustige hiermit ein, an diesem Tage Vormittags 11 Uhr an RathSstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und sich sodann der Eröffnung weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Auswahl unter den Dietem so wie jede sonstige Verfügung bleibt Vorbehalten. Die LicitationS- und KausSbedinaunaen können bereits von jetzt an bei un- eingesehen werden. Kaufsbedingungen Leipzig den 23. December 1862. ungesehen Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. 2. -7 r/5 Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Atonalen Oktober, Novembers December 1861, Januar, Februar, März 1862 versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Derfallzeit noch bi- sttzt ungelöst wurden, sollen den L, März d. I. und folgende Tage, und zwar ln den ersten Tagen die in Gold, Gilbet rmb Juwelen bestehenden, sodann aber die übrigen, im Parterre-Locale deS Leihhauses öffentlich versteigert werden. ES können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 11. Februar d. I. nur unter Mitentrichtung der AuctiouSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler deS DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Dom LG Februar d. I. an, an welche« Tage -er AuetionS-Katalog geschloffen wird, kann -Le Einlösung derselben nur unter Mitentrichtung der AuctionSkosten an LG Pfennigen von jedem Thaler -er ganzen Forderung deS Leihhauses stattfinden, und zwar nur bis I«. Februar ». v., von welchem Tage ab AuetionS - Pfänder unwiderruflich weder eingelöst «och prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom 2. März d. I. an, ist jede Einlösung solcher Pfänder durchaus unzulässig und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehen- wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft deS EinlösenS und VersetzchS anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 16. Januar 1863. Die Deputation deS Leihhauses. -t!/, Au einer Vogelsttstung im sächsischen Pestalozzi. Lerrin. M und mit Geldmitteln zu unterstützen, hat während der ihres Bestehens sich die allgemeinste Anerkennung erworben und auch in andern Landern vielfach Nachahmung gefunden. Es wird genügen darauf hinzuweisen, daß im letzten Rechnungsjahre an Teldunterstützungen allein 2054 Thlr. 25 Ngr. an 390 Lehrerwaisen verlheilt worden find: anderer Unterstützungen, ingleichen zahlreicher erziehlicher "" " Summe, s alle- gethan wäre. Denn bringt man einige größere, weiter unten namhaft gemachte Stipendien in Abzug, vasse nicht mehr als L Thlr. o kommt auf die einzelne Lehrer- ährlich. Wie wenig damit aber ausgerichtet ist und wie groß die Noth in manchen verwaisten -rhrersamilien sein mag, kann man außer ander« auch daraus abnehmen, daß im letzten Jahre 23 Familien mit drei Waisen, 8 uut vier, 6 mit fünf, 7 mit sechs und eine Familie mit sieben Waisen zu unterstützen waren. Am wenigsten zureichend sind diese Geldunterstützungen, welche jetzt gewährt werden können, aber da, wo sich Lehrersöhne auf öderen BildunaSanstalten befinden. Es ist offenbar, daß fi Gymnasium-, Semi üler eine- ür den inars oder der Universität ein Stipendium von 5—10 Thlr. jährlich nur eine sehr geringe Hülfe sein kann. In Erkenntniß dessen sind daher auch schon von einigen Seiten her Schritte geschehen, um einen Fond zu beschaffen, aus welchem für die zuletzt genannten Waisen höhere Stipendien ge währt werden können. Namentlich haben der verstorbene Rector vr. Beger durch ein Legat und der Consistorialrath vr. KLuffer durch Beschaffung einer Geldsumme den Anfang für den gedachten Zweck gemacht. An diese beiden Stiftungen, denen man die Namen ihrer Urheber gegeben hat, haben sich zwei andere angereiht, welche die Schüler und Munde des Hoforganisten Vr. Joh. Schneider uttd de- SeminardireetorS Otto zu Ehren dieser beiden Männer angesammelt haben.,, So ist e- möglich geworden, wenigften- aus den erstgenannten 3 Stiftungen, im Jahre 1862 schon vier
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