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Erzgebirgischer Volksfreund : 15.04.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187404152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-04
- Tag1874-04-15
- Monat1874-04
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 15.04.1874
- Autor
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Mlttwmv, dm iS. April. 1874 und Zwönitz. (3523-30) 3582 Thlr. 15 Ngr. — - gewürdert worden, Im sollen Bade zu Raschau den TT. 8 K) welche Grundstücke Wbr^ König!. Gerichtsamt daselbst. Zumpe. täglich Mit N»M«ch«e M»»- laß«. — Drei« vierteljäbr. »ich 1» Ngr. — Jnser- tion-gebühre« dke gespak tme Zeile 10 vfenmae. »nseratenannahme für die »m Abende erscheinend« L»Ä^mun:r bi« Äomätt-'S 11 Uhr. darf«« und der Etadträth« I Wer, Elterlein, Grünhai«, Hartenstein Iobanngeor- s'Sstni^Nenstadtel, Vormittags 12 Nhr, an Ort und Stelle öffentlich und «ter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert wecken, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle, iw Erbgeiichtögasthofe und in der Ahncr'schen Schankwirthschsst zu Hormersdorf aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Stollberg, am 30. März 1874. Schneeberg, den 13. April 1874. Der Stadtrat h. Geier. 8 1. Jede in Schneeberg Wobnung nehmende Person mit Ausnahme s) der Beamten, d) der Geistlichen, o) der in Schulämtern Angestellte«, 4) der activen Militär Personen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen vom erfolgten Anzuge 1) ihre Wohnung und, dafem sie nicht selbstständig ist, binnen 3 Tagen, 2) da» Nerhältniß, in welchem sie hier ledt (ob als Commis, Gewerbsgehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling, Dienstbote rc.) an Polizeiexpedition-stelle zu melden und über ihre OrtSangehörigkeit, sowie darüber sich auSzuweisen, daß nicht gegen sie ein AuSwelsung-grund nach 8 3 des FreizügigkeilSgescheS »orliegt. § 2. Famtlienglieder, welche sich durch eigne Thäligkeit nähren, unterlieg «, wenn sie 18 Jahre alt find, derselben Anmeldepflicht. 8 3. Die erfolgte Anmeldung wird bescheinigt durch Ausstellung eines Wohnung»« und EonditionSanmeldescheineS resp. durch Eintrag in da» Gefinde- -eugnißbuch. — Es ist für ketz ern, sowie für jeden Anmeldeschein eine Gebühr von 2^ Ngr. zu entrichten, von welcher nur Schüler und tehrlinge befreit find. 8 4. Jede Veränderung 1) der Wohnung, 2) des Erwerbs-, «ibeis- oder Dienstverhältnisse- (8 1) der § 1 und § 2 bezeichneten Personen ist eben- falls binnen der 8 1 gesetzten Feisten an Polizeierpeditionsstelle anzuzeigen, wogegen »1 I) ein mit 81 Rar, zu bezahlender Anmeldeschein «MM wird, wäh- Von dem unterzeichnete« Königlichen Gerichtsamte sollen auf Antrag der Erben weil, des WirthschaftSbesttzerS Carl Gotthilf Wetzel in Hormers dorf die zu dem Nachlasse desselben gehörigen Immobilien, als: s) das H-mS mit Scheune und Garten, Fol. 15 des Gmnd- und Hypothekenbuchs, Nr. 76 des BrandkatasterS und Nr. 21,. und 218. des Flurbuchs für Hormersdorf, das Garten-, Feld-, Wiesen- und Waldgrundstück, Fol. 138 des Grund- und Hypothekenbuchs und Nr. 16»., 755»., 756»., 757»., 758», 759»., und 760». des Flurbuchs für obengenannten Ort, unberücksichtigt der Oblasten auf Id« «e- MchWLmter Grünhaln, Jo« taimaeorgenstadt, Schnee« »«a, vchwarzenberauMll- falls binnen der 8 1 gesetzten Feisten an PolizcierpeditionSstelle anzuzeigen, wogegen »1 I) ein mit 8j Ngr. zu bezahlender Anmeldeschein «MM wird, wäh rend aä 2 eine Umschreibung auf de« beizubringrnden Anmeldeschein gegen Lj Gebühr und der Eintrag in das Gestndezeugnißbuch nach t Lh-der Verordnung, vom 10. Januar 1835 erfolgt. ! - 8 5. Dit Anmelsescheme und Gesiadezcugnißbücher sind binnen 24 SinndkN nach der Ausstellung oder Umschreibung oder de« Einträge den Hausbesitzern- «er deren Vertretern, dm Prinz pale», Arbeitgebern, Diensthenschasten zu übergeben, von denen sie aufzubewahrm find bis nach Lösung d«S ContraewerhtitmsseS. 8 6, Die § S genannten Personen haben dafür Sorge zu wagen, daß die Anmeldung gemäß § 1 rechtzeitig erfolgt. , - .. § 7. Wenn fie am v. Tage »ach erfolgtem «uzuge, ArlleitS- oder Dienstantritt »der Begin» des ContrarwerhältniffeS üh«h«cht »och »ichti» Besitz, Nachdem die von der hiesige« Lraugcnosscnschast gemachten Ansprüche auf Entschädigung wegen der erfolgten Ablösung des BrauuckarS Seiten der Königlichen GrmralcommWon für Ablösungen und GemeinheitSrbeilungen anerkannt worden find, so macht sich, damit die hiesige Braugenosscnschaft gehörig ver treten werke, nach 8 16 dcö Gesetzes vom 12. Mai 1873 die Wahl eines auö fünf Personen ihres Mittels bestehenden Vorstandes nölhig. Zu Vornahme dieser Wahl haben wir den 3V. April 1874. anberaamr und werden die sämmtlichm Braubercchtigtcn hieswcr Stadt geladen, an dichm Tage Vormittag- 10 Uhr in der sogenannten neben dem hiesigen Rath- hauösaale gelegenen Bergamtöstube sich einzufinden und des Weiteren gewärtig sein. Schwarzenberg, am 13. April 1874. Der Sta d t r a t h. Weidauer, Bürgermflr. Holzauktion auf Mitweidaer Revier. von Vormittags 9 Nhr an, folgende auf Mitweidaer StaatSforstrevier in den Bezirken: „Niederer BärSkamm, Brandgchau und Pöckelwald" aufbereitete Hölzer, alS: 1850 weiche Stämme von 12—30 Centim. Mittenstärke, 731 - Klötzer - 14—40 - oberer Stärke, 123 - Stangen - 13—15 - unterer - circa 20 Raummeter wandelbare weiche Brennscheite, - 20 - weiches Rollhol,, - 79 - - Stockholz und - 20 - . Astholz einzeln und partienweise gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den milunterzeichneten Oberförster in Raschau zu wenden. Forstrentamt Schwarzenberg und Revierverwaltung Mitweida zu Raschau, am 11. April 1874. - Brückner. Sinz. Feld- und Wiesen-Verpachtung. Montag, -en TO. April L 8 - 4, Vormittags 10 Uhr, fstzle» mehrere Parzellen der Alberodaer Rittergutsgrundstücken anderweit meistbietend und unter den vor derLicitation bekannt gemacht werdendenLckmgungm verpachtet »verden, wozu sich Pachtlustige am gedchten Tage im Gasthose zur „Henne" in Alberoda eirfinden wollen. Hartenstein, den 11. April 1874. Fürstlich Schönburg'sches Rentamt daselbst. Meyer. Baumgärtner. Zur Nachachtung bringen wir nachstehend das Regulativ vom 23. Scpl-mber 1873, das Einwohner- und Fremdenwesen in Schneeberg betreffend, in Erinnerung.
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