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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 29.12.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-193212296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19321229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19321229
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1932
- Monat1932-12
- Tag1932-12-29
- Monat1932-12
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Aschopauer Tageblatt m Anzeiger a». so» 100. a Anzeigenpreise. Amt«. B«kan»t- »achnngen ^5 mm drei», I mm HIHe iKPs: l-spaltig« wm.»ietle»der deren Ran» 8 Ps; Nell«»«-Zeile lTq> Kreit«) 1 mm 2d Ps.; Tabellarischer Satz 5" Prozent «nfschlaft He« Platz, v»rschrift SS Pr»-n>« Buischlag Wochenblatt für Zschopau W und Umgegend Da- .Wochenblatt für Zf-bopau und Umliegend, Zschopauer Tage'-lati und Anzeiger-, erscheint werktäglich Mo natlicher BezugsvreiS I.Sv Mk frei Hau». Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Roten, sonne von allen Posta^stnlten angenommen Organ für die Orte: Krun'hermerSdorf, Waldkirchen, B»«ichen, H»h»d»rs, Mlischthal, Beimach, Ditterüdars, Gar««, D«N»a»»«dorf, Witzschdors, ScharfenHein, SchkSstch« - P«chh«»»»rj «ebenauSgabe: Dttterüdorser Kemetndeb.tr mngSausw-En^n^^'j^^^^ Sierbe^ld i» Höh-,-« RM. SO^- nach «»h^bjiihei--« «om- n /a>-^ » > «tkrbesall mutz sof.rt »ach dem Eintritt der Bank schrinlich zur Anmeldung gebracht »erden. Veber di« Bora»üsetz>mgen der Versicherung (Rech e und Pflichten der Abonnenten im Versicherung»!«»,) geben die «erficherungsbedingungen Ausschluß, die o»m Berlag oder »au der Nürnberger LebenSverficheruags-Bank ;n beziehen siud ÄLS LNL.rrl r beh-rdlicherseit» des, immte Blatt Bankkonten: «rzgebirgisch« Hand«l»ba«k e. ». m. b tz. Zschapau Kemeiudegtro«»»»: jM»pau Nr. 41 Postscheckk.nt»: Leipzig Nr. 42884 — Fernsprecher Rr/I2 Nachdruck unserer Eigenmeldungen nur mit genauer QueAemmtzabe gestattet I Hilse für die bMWeii WWW MWlime mit Putter Dle Notverordnung zur Regelung der Fettwirtschaft Zur Förderung der Verwendung inländische: tierischer Fette ist die Reichsregierung durch eine Notver ordnung des Reichspräsidenten ermächtigt worden, einer Berwendungszwang für Butter bei der Her stellung von Margarine in Ergänzung des schon seit dem 1. Dezember 1930 bestehenden Verwendungszwanges für Talg und Schmalz anzuordncn. Die Reichsregierung wird ferner ermächtigt, Vorschrif ten über den Umfang der Herstellung von Mar garine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenfetten und ge härtetem Tran zu erlassen sowie einen Verwendungszwantz von inländischen Olsaaten in den Ölmühlen anzu ordnen. Schließlich enthält die Verordnung noch Bestim mungen, die die Reklame für Margarine und Kunst speisefett beireffen und Mißbräuchen auf diesem Gebiet« entgegenwirken sollen. Bei der Reichsregierung besteht der Wunsch, die mit der Verordnung angestrebten Ziele im Wege freiwil lig e r V e r e i n b a r u n g e n mit der Margarine- und Olmühlen-Jndustrie zu erreichen, so daß die Ermäch tigung der gesetzlichen Regelung gar nicht Anwen dung zu finden braucht. * Diese Maßnahmen sollen, wie amtlich mitgeteilt wird, den bäuerlichen Wirtschaften helfen, die auf das schwerste unter der allgemeinen Wirtschaftskrise und den, Tiefstand der Preise für die Produkte der Vieh- und Milch wirtschaft lechen. Der Erlös aus diesen Betriebszweigen vergangenen Wirtschaftsjahr mit nur noch 4,3 Milliarden Mark um 2,1 Milliarden unter de,n Erlös im Wirtschaftsjahr 1928/29. Das Schicksal der bäuerlichen Veredelungswirtschaft ist besonders bedeu tungsvoll auch deshalb, weil von ihr das Gedeihen des gesamtwirtschaftlich unentbehrlichen Siedlungswer kes abhängt. Die jetzt vorgesehene Regelung der Fettwirtschaft stellt eine Ergänzung der Kontingentierung der Ein fuhr von Butter und Schmalz dar. Sie soll den Anteil der ausländischen Rohstoffe bei der Margarineherstellung zugunsten der einheimischen tierischen Fette einschließlich Butter zurückdrängen. Die Margarineindustrie verarbeitet beute zu etwa 97—98 Prozent Rohstoffe ausländi scher Herkunft, und zwar vor allem pflanzliche Ole und Tran. Ursprünglich war Rindertalg der Grundstofs der Margarine. Noch im Jahre 1913 betrug der Anteil der tierischen Fette (Talg, Schmalz) etwas mehr als die Hälfte. Der Buttermarkt soll durch Verarbeitung ge wisser Mengen bei der Margarineherstellung entlastet werden. Im Verhältnis zur Gesamtmargarineerzeugung sind die für die Beimischung in Frage kommenden Butter mengen gering, so daß die Butterbeimischung keinen Ein fluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um Margarine für den Verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird. Ist die Butter-Margarine haltbar? Eine Zeitung hatte gemeldet, daß die Margarine eine Umschlagdauer von sechzigTagen habe, während die meistverwendete Bauernbutter nur zwölf „Ei« Milch imch denW Sank!" Erschütternder Rundfunkbericht über die verbrecherische Grenzziehung im Osten Der Ostmarkenrundfunk veranstaltete eine bedeutende Kundgebung „An der Weichselgrenze", die einen außerordentlichen Widerhall gefunden hat, zu mal sie von fast allen deutschen Sendern übernommen wurde. Der Sprecher der Orag, von der Burchhardt, wies an Hand internationaler Stellungnahmen auf den ver brecherischen Wahnsinn der Grenzziehung im Osten hin. Landrat Dr. Ullmer-Marienwerder schilderte, wie es zu der Weichselgrenzlinie kam, die bekanntlich auf das jetzige ost preußische Ufer des Stromes etwa 20 Meter vor den Deich gelegt wurde, obwohl man selbst in Ver sailles anerkannt habe, daß die Grenze in der Mitte des Flusses verlaufen solle. Geradezu erschütternd wirkte die Schilderung des Ge meindevorstehers Becher aus Großweide, der aus die Zer stückelung von landwirtschaftlichem Grundbesitz durch die Grenzziehung hinwies und aus die Schikane der polni schen Grenzbeamten, die es dem Bauer zuweilen verwehr ten, selbst den eigenen Acker zu bestellen. Dr. Ullmann sprach über den Brückenkopf Kurze brack. Die Grenze verlaufe hier mitten auf dem Deich. Der wertvolle Umschlaghafen von der Eisenbahn zum Strom sei in polnische Hand gekommen. Eine mit dem polnischen Schlagbaum versperrte Straße bilde den ein zigen Zugang Ostpreußens zur Weichsel. Deichhauptmann Wit erzählt, daß der von ihm betreute Deich von der Grenze siebenmal durchschnitten wird. Der Sprecher von der Burchhardt schloß die Sen dung mit den Worten: „Wir haben versucht, ein Stück der Grenze im Osten anschaulich zu machen. Es ist nur «in kleiner Abschnitt der langen Grenzlinie, die heute wie ei« Wundritz durch deutsche Lande geht. Will man längs dieser Grenze berichten von Gewalt, Unrecht, Rot, merken Sie sür heute de« Namen Kurzebrack'. Sie Reich-tteditastton sür Mand- setzungsarbeiten an Wohngebäuden. Die Reichszuschüsse für Jnstandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden betragen, wie amtlich mitgeteilt wird, ein Fünftel der Kosten, für die Teilung von Woh nungen die Hälfte. Um dem einzelnen Hausbesitzer die Aufbringung des eigenen Anteils an den Kosten zu erleichtern, hat die Reichsregierung besondere Maßnahmen getroffen. Die Deutsche Bau- und Boden bank, Berlin, hat sich bereit erklärt, Kredit auf der Grundlage der dem Hausbesitz zusteyenden Steuergutscheine für die Grundsteuer zu geben, soweit die Steuergutscheine am 1. April 1934 und am 1. April 1935 fällig werden. Der besondere Vorteil für den Hausbesitzer liegt darin, daß auch der Anspruch auf zukünftige Steuergutscheine als Grundlage für eine Kreditgewährung anerkannt wird; die Abtretung des Anspruchs auf solche Steuergutscheine soll als Sicherheit genügen. Zur Durchführung der Kreditaktion hat der Reichs« arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen die R e i ch s b ü r g s ch a ft übernommen. Der Kredit wird dem Hausbesitzer unmittelbar durch geeignete örtliche Kreditinstitute gegeben wer« den, die insoweit mit der Bau- und Bodenbank zu sammenarbeiten. Daneben ist die bereits vor einigen Monaten eingeleitete Kreditbeschaffung aus der Grund lage von Instandsetzungswechseln dadurch weiter gefördert, daß der Reichsarbeitsmimster im Ein vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen An trägen von größeren Kreditinstituten auf Übernahme der Neichsbürgschaft entsprochen hat. 2 a g c ballbar sei. Es sei demnach zu befürchten, daß bei der Beimischung von Butter zur Margarine auch die Margarine in zwölf Tagen ranzig werden würde. Von zuständiger Stelle wird hierzu mitgeteilt, daß die Haltbar keit einer Margarine, deren Umschlagsdauer sechzig Tage beträgt, nur durch Beimischung von Benzoösäure erreicht werde. Wenn diese Beimischung zur Margarine nicht erfolge, würde auch diese nach einigen Tagen ranzig werden. Nachdem nunmehr der Beimischungszwang von Butter zur Margarine eingeführt worden sei, werde auch der mit Butter vermischten Margarine Benzoösäure beigemischt werden und dadurch dieselbe Haltbar keit wie bei der nicht mit Butter vermischten Margarine erzielt werden. * Absatzförderung einheimWer , Futtermittel. Durch Verordnung des Reichspräsidenten wird das Maismonopol auf Reis, Rcisabfälle, Rückstände von der Stärkccrzcugung aus Reis usw. ausgedehnt. Der Zweck des Maismonopols war es, eine übermäßige Einfuhr ausländischer Futtermit tel im Interesse der Verwertung deutscher Futtermittel fernzuhallen. Die Lösung dieser Aufgabe wurde durch eine steigende Einfuhr von Reis und Neisabfällen mehr und mehr gefährdet. Im Hinblick auf die große inländische Ernte an Kar toffeln, Hafer, sonstigen Futtergetreidcn und Futtermitteln, die die Futterversorgung der inlän dischen Viehhaltung zu angemessenen Preisen ermög licht, und angesichts ihrer Bedeutung für den gesamten Getreidemarkt war deshalb zur Sicherung des Absatzes und der Verwertung dieser inländischen Erzeugnisse auf dem Futtermittelmarkt die Einbeziehung von Reis und Reisabfällen in das Maismonopol unerläßlich. Die Preise für Spcisereis sollen durch diese Regelung nicht beeinflußt werden. Aufgeschobene Aufwertung. Zahlungsfrist für aufgewertete Berfichcrungsanfprüche. Bei einigen Versicherungsunternehmun gen hat es sich als technisch undurchführbar heraus gestellt, bis zum 31. Dezember 1932 sämtliche aufgewer teten Versicherungsansprüche so zu bearbeiten, daß für ihre Befriedigung die im Teilungsplan vorgesehene Frist eingehalten werden kann. Überwiegend liegt dies daran, daß einige Teilungspläne erst im Frühjahr 1932 rechts kräftig genehmigt worden sind und die Zahl der zu be arbeitenden Versicherungsscheine bei manchen Versiche rungsunternehmungen sich auf mehrere Millionen beläuft. Die Reichsregierung hat deshalb in Würdigung von Not ständen, denen auch durch eine zum Teil sehr erhebliche Verstärkung des Beamtenapparates nicht abzuhelfen war, den Persichcrungsaufsichtsbehörden die Befugnis ein- geräuntt, Versicherungsunternehmungen bei Vorliegen der bezeichneten Voraussetzungen eine nicht über de» 31. Dezember 1934 Hinans zu bemessende Frist zuzugestchen, bis zu deren Ablauf Zahlungen abgelehnt werden können. Macht die Aufsichts behörde von der Befugnis Gebrauch, so hat sie anzu« ordnen, daß »das Unternehmen für die Zeit, um welche die Verpflichtung zur Leistung hinausgeschoben wird, dem Berechtigten eine angemessene Verzinsung gewährt. Soweit eine Zahlungsfrist zugestanden wird, was ver« mutlich nur für einige wenige Unternehmungen not wendig sein wird, werden die Berechtigten auch die Be rechnung ihrer Ansprüche erst im Laufe dieser Zahlungs frist erwerben können. Es ist bedauerlich, daß Altversicherte, die jetzt endlich Auszahlnng ihrer Aufwertungsforderungen aus alten Papiermarkversicherungen erhofft hatten, nun noch bis Ende 1934 auf ihr Geld warten müssen, und es tst -u hoffen, daß tatsächlich, wie es die Regierung «»kündigt, »ur einige wenige Unternehmungen von dem Auf schub der Auszahlung Gebrauch machen werde«.
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