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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.06.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040610010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904061001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904061001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-10
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 10.06.1904
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An lündiaunch'n aui der Prwalieite Heile 2b Pi«,: die Lwailiiie Heile aui Len leite 50 Pia. al» Sinaeiandr Heile «0 Pia In «»«»er» «a» Soun und Seirrtageu i ivaliiae Grundikile so Pia., aui Privatieite « P»a rivaltia« Heile aui Tntieiie und ai, limaeiaudt so Pia. Auaivariiae All! träae nur aeaen VorauLdezaliluna Beieadlättcr werde» mit lo P,a berechnet. lternivrechanichluii: «litt I «r. 11 und Sir. 2»»«. ÄLuttvr -ß- LIulfsiniAunLslss »ur Vlutos uml kf-iniKttn»? iloi' kjjjltt-/uur eckt wir klHutr- m»rkv ?r»llvr l öl rk »»»I» lÜLlsl. LolspoUlvks, Vrs8äeu. Ssoreeüwor. <?Brette ^ feiliÄe kl/Isi'ke ru 2Vr-1Vff. pflück. ^ s: billig, Vkskeiilisiillti'. 34. ^ ^ Ilelldeltov ßsrllierlvr Vsmendbtv voraekwea Stil» § jr.lr»8'. — A Neqelmüuulen peruiiallcli« u «e>R«« Lliiüüul« onä Istuäkjstiillleii in » »ILd« H» rLulill I8!ü6? leluseelir- n»ll ttnu-isllsmsr«». AÄÜt! l.siIenmsii-SiiirIrl-knrlM HA« 8 Koittraktbnirli Hosnackrichten. Knilftgewcrbe-Ailsstelluua 19lX>. Verein sür Fremdenverkehr. Leipziger P «l»»« i vjfltstli. Aerztestceik, sächsiiche Bnchdrurkerelhesitzer, Gerichtsverhandlungen. Pvmmernbank-Piozeß. L SL! Freitag, 1«>. Juui 1'.t<>4. Zur Bekämpfung des KoutraktbrncheS. Eduard LaSker. leinerzeit wohl der einftußrelchste Führer des manchesterllchen Liberalismus, hat einst, als die Frage der lriini- nalrrchtlichen Bestrafung kontraktbrüchiger Arbeiter eröitert wurde, den Aontraktbruch als die Notwafse des Arbeiters im Lohnkamvle verteidigt. Den LaSkeischen Standpunkt bat von jeher die Sozial demokratie vertreten, nur mit dem Unterschiede, daß sie den Kontraktbruck nicht sowohl als eine Nolwufse. sondern vielmAr alS-die Hauptwaffe ansiebt, mit der sie ihre Propaganda bctremt. So oft irgendwo einmal ein Versuch, auch wenn er sich in den allcrdeichetdenstcn Grenzen hielt, gemacht wurde, das Ueberhand- iiebmeu des KontraktbrucheS einzudämmen und der sozkalrevolutio- nären Agitation die Handhabung ihrer Hauptwaffe zu erschweren, haben die Sozialdemokraten «in Mordsgeschrei erhoben, als ob ihr ganzes Dasein auf dem Spiele stehe. Diese Taktik scheint mit dazu beigetragen zu haben, daß auch außerhalb der unmittelbar von der Sozialdemokratie beeinflußten Kreise die Auffassung von der ursprünglich doch durchaus widerrechtlichen Natur deS Kontraktbruche» vielfach verloren gegangen ist. In den Arbeiter massen aber gilt heutzutage der Kontraktbiuch überwiegend als r etwa» Selbstverständliches: in den Lohnkämpsen wie in den von der roten Internationale geiübrten Kämpfen um politische Macht zwecke verursacht eS den Arbeitern nicht das geringste Gewissens bedenken mehr, die Arbeit ohne jede Rücksicht auf die gesetzliche oder vertragsmäßige Kündigungsfrist zu verlassen. So arge Ver wüstungen in bezug aus das Nechtsbewnßtsein hat die Sozialdemo kratie angerichtet I Im preußischen Landtage hat eS die Sozialdemokratie zu einer Vertretung noch nicht gebracht. Um so lauter und anhalten der ist das Geschrei, das diese Partei angesichts des Gesetz entwurfes erhoben hat. der daS preußische Abgeordnetenhaus vor gestern beschäftigte und schließlich zur Vorberatung an eine beson dere Kommission verwiesen wurde. Dieser Vorlage hat die Ne gierung die Ucberschrift gegeben: Gesetzentwurf betreffend die Er schwerung des KontraktbrucheS landwirtschaftlicher Arbeiter und des Gesindes. Der Titel ist nicht gerade glücklich gewählt, weil er von vornherein zu der falschen, natürlich sofort von der sozial demokratischen Agitation genährten Auffassung verleiten kann, als richte sich der Gesetzentwurf direkt gegen kontraktbrüchige Arbeiter, während er in Wirklichkeit die Bestrafung landwirtschaftlicher Arbeitgeber und Siellenvermittler wegen Beschäftigung kontrakt brüchiger Arbeiter und wegen Verleitung zum Kontraktbrnch bezweckt. Von einer schärferen Bestrafung deS Kontrakt brucheS selber steht in der Vorlage überhaupt nicht». Damit würde auch wenig zu erzielen sein. Zivilrechtlich tonnen die Arbeiter für den Kontraktbruch verantwort lich gemacht werden, aber es geschieht höchst selten, weil die Arbeitgeber die Zeitversäumnisse und weitläufigen Schere reien scheuen, die mit einer zivilrechtlichen Belangung der Kon traktbrüchigen fast immer verknüpft sind, zumal in den meisten Fällen keine Aussicht vorhanden ist, den beanspruchten Schaden ersatz sofort zu bekommen, und Zeit und Mühe, Unbequem lichkeit und Verdruß sich verdoppeln, wenn man den Schaden ersatz allmählich einzuziehen versucht. Der vorliegende Gesetz entwurf will in erster Linie den landwirtschaftlichen Arbeitgeber bestrafen, der Arbeiter in Dienst nimmt, von denen er weiß, daß sie kontraktbrüchig sind, zweitens Siellenvermittler, die landwirt schaftliche Arbeiter zum Kontraktbruch verleiten, und drittens andere Personen, die dasselbe tun. Die Strafe soll für alle drei Kategorien Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft betragen: im Rückfalle soll sie für die Verteiler zum Kontraktbruch erhöht werden. Um dem Arbeitgeber die Feststellung, ob ein Arbeit nehmer kontraktbrüchig ist oder nicht, zu erleichtern, und um dem Arbeitnehmer, der sich keines Kontraktbruches schuldig gemacht, nicht hinderlich zu werden, bestimmt der Gesetzentwurf weiter, daß keinem Arbeiter das ihm zustehende Zeugnis über Beendigung deS Dienstverhältnisses vorenthaltcn werden darf. Jeder Ar beiter. der sein bisheriges Vertragsverhältnis gesetzmäßig gelöst hat. wird in die Lage gesetzt, sich mit Leichtigkeit einen Ausweis darüber zu verschaffen, und jeder Arbeitgeber ist hiermit zugleich im Stande, sich vor Annahme von kontraktbrüchigen Arbeitern zu schützen. Ter Gesetzentwurf stellt-die Berücksichtigung der Klagen der Landwirte über die zunehmende Neigung der Arbeiter, kontrakt brüchig zu werden, dar. Vornehnüich wird diese Kalamität durch die auf dem Lande herrschende Arbeiternot gefördert, die dahin geführt hat, daß Arbeitgeber Vertragsbrüchige Arbeiter in Dienst nehmen. Der preußische LandwirtschaftSministcr hat vorgestern im Land tage darauf hingewiesen, daß die industriellen Arbeitsverhält nisse nicht auf eine Stufe mit den rein ländlichen gestellt werden dürfen: der sehr wesentliche, bei der Beurteilung deS vorliegen den Gesetzentwurfs besonder» in Betracht kommende Unterschied besteht darin, daß die Industrie dauernd mit einer großen Re servearmee zu rechnen hat, auf di« sie jederzeit zurückgreisen kann, während die Landwirtschaft unter dem schweren Drucke der Leute not leidet und sich neue Arbeiter nur. unter Aufwendung erheblicher Kosten zu verschaffen vermag. Weiter darf nicht übersehen wer- den, daß die Bekämpfung de» KontraktbrucheS der landwirt schaftlichen Arbeiter aus dem Wege der Selbsthilfe kaum möglich -ist, weil es unter den Arbeitgebern immer Elemente geben wird, die in Anbetracht der herrschenden Leutenot und unter obendrein zwingenden Verhältnissen, wie sie besonders zur Ernte zeit gegeben sind, kein Bedenken hexen, Vertragsbrüchige Arbeiter zu beschäftigen. Herr von Podbielski hat auch noch hervor gehoben, daß von dem Gesetzentwurf nicht die ständigen land wirtschaftlichen Arbeiter, sondern hauptsächlich die sogenannten Saisonarbeiter betroffen werden, die vagierende Bevölkerung, die importierten fremden Arbeiter, die aus nichtigen Ursachen heim lich den Dienst verlassen und cs damit in Frage stellen, ob der Landwirt überhaupt sein Vieh füttern und seinen Weizen ernten kann. Abgesehen von der Sozialdemokratie wird der Gesetzentwurf auch von linksliberaler Seite mit leidenschaftlichem Eifer be- kämpft. So glaubte in der vorgestrigen Debatte des preußischen Abgeordnetenhauses der Abgeordnete Goldschmidt, Mitglied der Freisinnigen Volkspartei, die Vorlage nach sozialdemokratischem Rezepte als ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter kennzeichnen zu müssen; außerdem bestritt er die Zuständigkeit des Landtages. Der Entwurf, meinte er, gehöre vor den Reichstag, da die Be strafung Kontraktbrüchiger der Reichsgesetzgebung Vorbehalten sei. Das letztere läßt sich zwar nicht bestreiten, aber die Behauptung der Nichtzuständigkeit der Landesgesetzgebung wird schon durch die Tatsache widerlegt, daß in mehreren Einzelstaaten, unbe schadet der Kompetenz des Reiches, die Frage eine landesgesetz liche Regelung erfahren hat und daß in Preußen das Gesetz vom 24. April 1654, das den Kontraktbruch landwirtschaftlicher Ar beiter mit Strafe bedroht, noch heutigen Tages fortbesteht, und zwar deshalb, weil es durch ein Reichsgesetz nicht aufgehoben worden ist. Der Versuch, die Materie auf dem Wege der Lieichs- gesetzgebung zu behandeln, ist vor dreißig Jahren einmal gemacht worden, aber gescheitert, und so lange das Reich sein Zuständig keitsrecht nicht faktisch ausübt, bleibt es der Landesgesctzgebung nicht verwehrt, sich mit der Angelegenheit zu befassen. So wenig wie die preußische Regierung wird sich die große Mehr heit des preußischen Abgeordnetenhauses durch das sozialdemo kratisch-freisinnige Gepolter über angebliche Mißachtung oder Verletzung der Reichsgesctzgebung davon abhalten lassen, zur Be kämpfung des KontraktbrucheS wenigstens auf landwirtschaftlichem Gebiete ein brauchbares Gesetz zustande zu bringen, das dann nebenbei vielleicht noch den Vorzug besitzt, anderwärts zur Nach folge anzuspornen. Neueste Dralitmeldnngen vom 9. Juni. Zum russisch-japanische» Krieg. Petersburg. Aus Liaujang wird berichtet, es sei dort ein Gerücht verbreitet, daß gestern eine Seeschlacht in der Bucht von Petschili stattgefunden habe, wobei ein Manisches Panzerschiff untergegangcn sei. Details werden noch erwartet. Berlin. sPriv.-Tcl.) Reichstag. Der Gesetzentwurf betreffend Bekämpfung der Reblaus steht zur dritten Beratung. — Abg. Schulze lSoz.j beantragt Heranziehung der Weinbergsbesitzer zur Deckung der Kosten nach dem Werte der Eresccnz. Auch müsse die Regelung dieser Kostendeckung, sowie der Entschädigungsfragcn nicht von Reichswogcn erfolgen, sondern den Emzelstaaten uberlassen bleiben. — Abg. Erz- berger sZentr.i lehnt mit seinen Freunden den Antrag ab, da die steinen Weinbauern die Kosten nicht tragen könnten. Auch würden diese dann erst recht nicht sofort aufspringen, wenn sich in ihren Weinbergen eine Reblaus zeige. — Abg. Blanken born snat.-libü erklärt sich gleichfalls entschieden gegen den fozialdemokratischen Antrag. Leider komme nun neben der Reb laus als zweiter Feind des Weinbaues noch die Sozialdemokratie hinzu. (Heiterkeit.) — Abg. David fAoz.): Die Entschädigungs frage müsse unbedingt so geregelt werden, daß nickt etwa ein Weinbergsbesitzcr auf den ichon einmal im eliässischcn Landes- ausschizß ausgesprochenen Gedanken komme, cs sei ein ganz gutes Geschäft, wenn man in seinen Weinbergen die Reblaus habe, denn dann werde man gut entschädigt. — Aba. Delsor iEls.i pro testiert gegen die Auffassung, als ob irgend ein Weinbauer Inter esse daran haben könne, Rebläuse in seinen Weinbergen zu Naben. Es wäre dasselbe, als wenn ein Mensch Interesse daran bättc, Filzläuse zu haben. sStürmiscke Heiterkeit.) — Äbg. Müller- Sagan sfreis. Volksp.) versteht die Aufregung über den sozialdemo kratischen Antrag nickt. Dieser wolle doch nicht, imß mit der Entschädigung zurückhaltend voraeaangen werde, während die Gegner des Antrags zwar die Winzer möglichst reichlich ent schädigen. dagegen den mit Reben handelnden Gärtnern jede Entschädigung vorenthalten wollen. — Abg. Wolfs <B. d. L.) beantragt, daß auch schon im Falle eines über eine unversenchtc Rebpflanzung verhängten Veräußexungsoerbots der Ersatzanspruch sich auf den vollen Betrag des Schadens erstrecken solle. — Bay rischer Negierunasassessor v. Stein erstärt, daß die Annahme dieses Antrags das Zustandekommen des Gesetzes gefährden würde. — Abgg. Sartorius sfreis. Volksp ), Spahn sZentr.), Frhr. Heyl zu Herrnsheim snat.-lib.) und Mnller- Sagan sfreis. NolkSp.) treten für die Fassung der Vorlage nach der zweiten Lesung «in. — Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, ebenso der Antrag Wolfs, woraus daS ganze Gesetz m der Endabstimmung in der Fassung der zweiten Lesung ein- stimmig angenommen wird. — Dann wird die zweite Beratung deS Gesetzentwurfs über die Kaufmannsgerichte fortgesetzt. 8 8 bestimmt, daß die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung deS Kaufmannsgerichts von der Gemeinde resp. dem weiteren Kommunalverbande zu tragen sind. — Aba. Gothein sfreis. Ver.) beantragt, daß jene Kosten auf die Kasse desjenigen Bundes staates zu übernehmen seien, in dessen Gebiete der Sitz des Ge richts sich befinde. Die Kommunen hätten ohnehin schon genug Lasten infolge der staatlichen Gesetzgebung zu tragen. Dazu komme, daß von 1910 ab die Kommunen, insoweit sie bisher Einnahmen aus Lklrois bezogen haben, diese Einnahmen ver lören. Da könne ,ihnen erst recht nicht zugemutet werden, Aus gaben zu tragen, d'ic eigentlich dem Staate vermöge seiner Staats- Hoheit in der Rechtspflege zusielen. Der Bundesrat werde ein >o wichtiges sozialpolitisches Gesetz schwerlich am Koftenpunkte scheitern lassen. — Direktor im Rcichsamt des Innern Caspar bemerkt iui Gegensatz dazu, daß die Annahme des Antrags das Zustandekommen des Gcfetzcs ernstlich gefährden würde. — Abg. Hieb er snat.-lib.) konstatiert als Referent der Kommission, daß eben aus diesem Grunde die Kommission den Antrag, der auch ihr schon Vorgelegen habe, abgelehnl habe. — Abg. Raab sympathisiert durchaus mit dem dcmÄntrage zu Grunde liegenden gesunden Gedanken. — Aba. Dovc streif. Vereinig.) spricht für den Antrag. Es handle sich hier zweifellos um eine Staats einrichtung, und für eine solche müsse auch der Staat die Kosten tragen. — Staatssekretär Graf Posadowsky: Daß es sich bei den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten um einen Ausfluß per Staatshoheit handelt, ist ia richtig; aber auch die Polizei ist ein Ausfluß der Staatshoheit, und trotzdem tragen die kleinen Städte alle Polizcikoslen und die großen Städte wenigstens die sachlichen. Gehe es nach der Auffassung der Antragsteller, so würde der Staat alle Kosten, auch der Gewerbepolizei, Gesund- heitspolizci usiv. tragen müssen. Bei den Gewerbegerichten sind schon die Kosten auf die Gemeinden übertragen, und da können wir hier nicht anders verfahren. — Ter Antrag Gochein wird abgelehnt und 8 8 unverändert angenommen. — Bei 8 9a, mit dem die Bestimmungen beginnen über die Mitgliedschaft bei den Kausmannsgerickten, aktives und passives Wahlrecht usw. erklärt Staatssekretär Gras Posadowsky, für die Regierung seien sowohl das vaisive, wie auch das von der Kommission be- ichlossene aktive Wahlrecht für die Frauen unannehmbar, ebenso die von der Kommission beschlossene Herabsetzung der Alters grenze für das aktive Wahlrecht vom 25. auf das 21. Lebens- ,ahr. Gleichzeitig wendet sich Redner gegen das von der Kom mission als obligatorisch beschlossene proportionale Wahlrecht. Er erkenne.an, daß in diesem Wablrecht ein gesunder Gedanke liege; aber es seien doch damit noch so wenig Erfahrungen gemacht, daß es sich empfehle, es nur, wie im Gewerbcgerichtsgesetz, fakul tativ, nicht obligatorisch einzuführen. — Aba. Trimborn (Zentr.) erklärt, seine Freunde seien in bezug auf alle von den Regierungen beanstandeten Punkle, Altersgrenze, sowie aktives und passives Wahlrecht der Frauen, geteilter Ansicht, .aber alle seien darin einig daß sie an diese» Fragen das Gesetz nicht scheitern lasten wollten: sic würden daher in bezug auf die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht und in bezug auf dos Wahlrecht überhaupt Wie derherstellung der Vorlage beantragen. — Abg. Lipinski sSoz.) empfiehlt einen Antrag betreffend Gewährung auch des passiven Wahlrechts an die Frauen und bekämpft die Wiederheraufsetzung der Wahlrcchtsaltersarenze-von 21 auf 25 Jahr. — Abg. Müller- Meiningen streif. Volksp.) wirft dem Zentrum vor, es befolge den Grundsatz: „Der Tapfere weicht mutig zurück." Man solle lieber der Regierung die Zähne zeigen. Der Reichstag sei doch kein Automat: oben steckt man die Gesetzentwürfe hinem und unten kommt die Abstimmung heraus. sHeiterkeit.) Die Fwuen sollten einfach auf dem Altar des Kompromisses geopfert werden, syeiter- kcit.) — Abg. Beck-Heidelberg snat.-lib.stbefürwortet Wiederher stellung der Regierungsvorlage m den Punkten, bezüglich deren der Staatssekretär die Kommifsionsbcschlüstc als unannehmbar bezeichnet habe. Bestehe der Reichstag auf seinem Willen, so werde nur erreicht, daß das ganze Gesetz scheitere, ein Gesetz, von dem man sich doch so reichen Segen versprechen müsse. — Abg Henning (ko»s.) äußert sich i» gleicher Weise. Der größere Teil seiner Freunde wäre allerdings sehr gern bereit gewesen, an dieser Stelle den Frauen ein aktives Wahlrecht zu gewähren. — Abg. Dvve streit. Ver.) spricht für Festhalten an den Kommst- sioiisbetchlüssen. Es sei doch wirklich Zeit, daß man hier endlich einmal von dem alten Vorurteil abgehe und den Frauen, die ge radr im Handlungsgehilfenstande so zahlreich vertreten seien, das ihnen gebührende bürgerliche Recht zugestehe. — Abg. Latt- mann (Antil.) bedauert ein Umfallen des Zentrums und der Nationalliberalen in der Frage des Frauenstrmmrechts. Dieses Zugeständnis an die Frauen lei eine Forderung der Gerechtigkeit. Allerdings seien seine Freunde in dieser Frage nicht einig. Ein Teil derselben sei Gegner des Frauenwahlrechts. Angesichts des „Unannehmbar" der Regierung würden seine Freunde für den Honwromißnntrag des Zentrums stimmen. — Schluß nach 6 Uhr. — Hiermit wird die Weiterberatung auf morgen 1 Uhr vertagt; außerdem Wahlpniiimgen. Berlin. lPriv.-Tel.) Tic Kommijjion des Abgeord netenhauses für wasserwirtschaftliche Vorlagen nabm endlich noch den Gesetzentwurf, betr. Maßnahmen zur Ver hütung von Hochwassergefahr in der Provinz Branden- dura und im Havclacbiet der Provinz Sachsen an. Angenommen wurde ferner eine Resolution, die Regierung zu ersuchen, bald- tunlichst im Mündungsgebiete deü Lderstrvmcs vom Dammschcu See a». abwärts die zur Regulierung der Hochwasser- und Vor- flutverbältnisse nötigen Maßnahmen zu treffen. Berlin. lPriv.-Tel.) Ter Bundetzrat Hai in seiner heutige» Sitzung einige Aciiderungen und Ergänzunacu des amt lichen Warenverzeichnisses zum Zolttaris beschlossen und dem Entwürfe eines Gcletzes zur Abänderung des Gesetzes über das Neichsschuldbuch zugestimnit. Berlin. lPriv.-Tel.) Der Gcneralinspekteur der 4. Armcc- mspcktion, zu der das H. und 4/ preußische Armeekorps gehören, Generaloberst der Kavallerie Prinz Leopold von Bayern, ist m> einen Venenentzündung erkrankt und hat infolge dessen seine Inspektionsreise in Bayern abbrechcn müssen. Dre für nächste Woche anberaumten Besichtigungen in Preußen im Bereiche des 3. und 4. Armeekorps sind abgesagt worden. Berlin. lPriv.-Tel.) Dem m der Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes erstatteten Berichte über dre abgclmisenc Geschäftsperiode ist zu entnehmen, daß seit der letzten, vor fünf Jahren stattgehobtcn Generalveyammlung neun neue Natronalverbändc dem Internationalen Frauenbünde bcigetreten sind, und daß ihre Zahl nunmehr auf 19 gestiegen ist. Der Antrag wegen des internationalen Mädchenhandels, der vom Bunde norwegischer Frauenvereine eingebracht wurde, wurde angenommen mit einein Amendement des Bundes der Frauen- »»r Umeteeer 8tn« 74/7». — »4 Äerilisieet
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