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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189609293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960929
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960929
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-09
- Tag1896-09-29
- Monat1896-09
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1896
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Riesaer K Tageblatt u«d Awrrigrr Metlak »I- Aitztk-tt). rrlkgr»m».«L«si« HHI gL 6 F» F««ipnchM, ^Lageblatt", m.s< AH, 44» H. N V H-TT H-H. Rr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts »nd des Stadtraths z« Mesa. Dienstag, SS. September 18SS, Abend« 49. Jahr, Da, Riesaer Tageblatt erscheint jede» Lag Abend« mit ««»nähme der Sonn« und Festtage. Vierteljährlicher vezagsprei» bei Abholung in dm Expedition« in Mesa und Strehla oder durch «us«r« Träger frei in» Hau» 1 Mart SV Pfg., bei Abholung am Schall« der kaiserl. Postanstaltm 1 Mark 25 Pfg., durch dm Briefträger srei in» Hau» 1 Mark 65 Pfg. Anzeigen-Amlahme sür di« Numm« d«A ««»gabetage» bl» Bormittag S Uhr ohnr Gewähr. Druck und v«lag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraß« SS. — Für die Redaktion vrrantwortltch: Herman» Schmidt^Rirsa. OertlicheS nnd Sächsisches. Riesa, 29. September 1896. — Vorgestern, Sonntag, feierte der hiesige Turnverein unter der bewährten Leitung seine« Turnwart«, de» Herr« Turnlehrer Hausse, sein 36. Stiftungsfest. Unter Marsch musik, gespielt von eine« Theile der hiesigen Militärkapelle, »ahmen 56 Turner mittels eine« au» Schräg« und Segen- ziigen bestehenden Aufzugs Aufstellung in Achterreihen, zu den sich sofort anschließenden Freiübungen. Ließen diese Anfang« auch einige Unebenheiten nicht verkennen, so wußte doch bald die wackere Turnerschaar durch verdoppelte Auf merksamkeit jene Fehler »ettzumnchen, und die durch ihre widergleiche Ausführung wesentlich erschwerte Freiübungs gruppen schneidig zu Ende zu führen. Wenn dabei zum Gaudium de« sich zahlreich ringefundenen zuschauenden Publi kum- einem eifrigen „Jünger Jahns" ein kleiner Mißgeschick widerfuhr, welches ihm den Boden seiner „Unaussprechlichen" kostete, so mag die« nur nebenbei bemerkt sein. — Nach eine« Frontaufmarsch im Laufschritt ordneten sich die Frei« Übungsturner in 6 Riegen zum Gerätheturnen an Reck, Barren, Pferd und Bock, an welches sich dann Turnspiele — Reiter ball und den Dritten abschlage« — anschlossen. Während sich die Mehrzahl der Zuschauer am Turnspiel mit seinen oft drolligen Intermezzo« ergötzte, entging ihr bedauerlicher Weise eine sormenreiche, fast tadellos ausgeführte UebungS- solge, welche die Vorturnerschaft am sprunghohen Reck zur Vorführung brachte. Hatten wir schon vorher Belegenheit gehabt, »ns über die Leistungen der Turner zu freuen, so legten doch die Leistungen der Vorturner in hervorragender Weise beredte« Zrugniß ab, daß auch im verflossenen Jahre mit vollster Hingabe und Ausdauer gearbeitet wurde. — Nach beendeter Turnarbeit verließ der Verein um 5 Uhr den Turnplatz und brachte seine Fahne unter de« Gesänge einiger Turnerlieder in da« Hotel zum „Wettiner Hof", wo selbst der Festtag mit einem solennen, überreich besuchten Balle, der sich bi« zum frühen Morgen des nächsten Tage» ausdehnte, seinen Abschluß fand. Lebhaften Beifall ernteten hier 8 altehrwürdig kostümirte Tanzpaare, die einen von Herrn Hausse arrangtrten Reigen mit contre- und menuett artigen Bewegungen aufführten. ES sei un« gestattet, an dieser Stelle Herrn Hausse und seiner meist unerkannt ge bliebenen wackeren Tänzergruppe für diese schöne Darbietung den herzlichsten Dank auszusprechen. — Wie vorige« Jahr, so würbe auch Heuer der Turnverein an seine« Stiftungsfeste sehr erfreut und geehrt durch die Anwesenheit einiger Herren Stadtvertreter. — Möchten die Herren bei der ernsten und fröhlichen Arbeit unserer Turngrmrinde neues Interesse an den edlen Bestrebungen der Turnerei gewonnen und bei einem Blicke in die Turnhalle deren Unfreundlichkeit und Unzulänglichkeit erkannt haben, daß sie sich bei Lösung der Turnhallenfrage in Liebe ihrer Söhne und Kinder erinnern, die nach de« Tages Last und Mühen bei frischer, fröhlicher Turnerei neue Kraft und Stärke für die Berufsarbeit sich erringen wollen. Dem Turnverein aber wünschen wir ein fernere« Blühen und Gedeihen. — Zur Warnung für die Geschäftswelt sei folgender Fall mitgelheilt, der in den Kreisen der Gaftwirthe von Frankenberg und Umgegend gegenwärtig großes Aufsehen erregt. Eine größere Destillationsfirma in Görlitz ließ näm lich in den Jahren 1886/87 durch ihren in Frankenberg wohnhaften Vertreter an die betreffenden Gaftwirthe Spiri tuosen verkaufen, die von den Empfängern nach Fälligwerden der Rechnungen auch an den Vertreter bezahlt wurden. Vor etwa 6 Jahren verstarb nun der inzwischen von Frankenberg verzogene Vertreter de» Görlitzer Hause« und da von Seiten des letzteren kein weiteres Lebenszeichen an die bisher mit dem Hause in Geschäftsverbindung gestandenen Wirthe er folgte, so nahmen dieselben an, daß die gegenseirigen Be ziehungen ordnungsgemäß gelöst seien. Im vorigen Jahre, also nach ca. 8 Jahren, versandte nun plötzlich die inzwischen in Liquidation getretene Görlitzer Firma an ihre früheren Abnehmer Mahnbriefe, in welchen um Bezahlung der in den Jahren 1886/87 gelieferten Maaren ersucht wurde, da die detr. Posten in den Büchern noch offen seien. Da die ge mahnten Gaftwirthe erklärten, nachweislich Quittung von de« wie oben bemerkt, inzwischen »erstorbenen Vertreter über die an denselben geleisteten Zahlungen zu besitzen, so ging da« Görlitzer Hau« zunächst gegen einen der grmahnten Kunden, md zwar einem Gastwirth .am» dem beaachbartrnßDittrr«- bach, mit Klage »or. Nachdem von Setten de« hiesigen Amtsgericht- die Görlitzer Firma mit ihrer Klage abgewiesen worden war, erzielte dieselbe nach eingelegter Berufung bei dem Chemnitzer Landgericht ein obsiegende« Urtheil, indem der Gastwirth in Dittersbach zur Bezahlung der Forderung von 181 M. und der entstandenen Zinsen und Gerichtskosten im Betrage von nicht weniger al» 307 M. verurtheilt wurde. Der Schuldbetrag hat sich also dadurch von 181 M. auf 488 M. erhöht. Da« den DitterSbacher Gastwirth »erur« theilende Erkenntniß de« Chemnitzer Landgericht« geht davon au«, daß die Vorlegung einer Inkassovollmacht Seiten« de« Vertreter« der Görlitzer Firma, der da« Geld seiner Zeit in Empfang genommen, nicht nachgrwiesen sei. Durch dieses obsiegende Urtheil ermuthigt, beabsichtigt nun die Görlitzer Firma, auch all« anderen Abnehmer wegen Zahlung der ihnen damal« gelieferten Maaren vor Geruht zu belangen, wobei von Interesse ist, daß auch Wirthe, die garnicht« von der Görlitzer Firma bezogen haben, von der selben mit Mahnbriefen bedacht worden sind. Seiten« der betreffenden Wirthe ist man jedoch nicht gewillt, nochmal« zu zahlen, und will die Angelegenheit bi« auf« Aeußerste durch fechten, namentlich da vier der betreffenden Wirthe erklären, behaupten zu können, daß der betreffende Vertreter ihnen ordnung-gemäß ausgestellte Inkassovollmacht vorgrlegt habe. Au« der ganzen Angelegenheit geht die dringende Mahnung für alle Geschäftsleute hervor, Zahlungen an unberufene, nicht ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Personen nie zu leisten, und auch bei Zahlungen an bevollmächtigte Personen sich stet« vom Hause selbst nachträglich Zahlungsbestätigung ertheilen zu kaffen und dieselbe sorgfältigst auszubewahren. — Welche Rechtsstellung der eine Belohnung Aussetzende einzunehmen hat, wenn mehrere Personen Anspruch auf die Belohnung erheben, hat die!. Civilkammrr de« Landgericht« l in Berlin kürzlich entschieden. E« heißt in dem Erkenntniß u. A.: „Der Aussetzer der Belohnung hat gemäß § 994 A. 8.-R. Th. 1, Tit. 11 zunächst eine Entscheidung zu treffen, ob und wieviel er denjenigen, die Anspruch auf die Belohnung machen, von derselben gewähren will. So lang« der Aus setzer der Belohnung eine Entscheidung darüber noch nicht getroffr» hat, ist eine Klage auf Zahlung der Belohnung nur zulässig, wenn nur ein« Person dieselbe fordert. Erheben dagegen mehrere Personen Ansprüche, so kann nicht der einzelne mit der Behauptung, daß ihm die Belohnung allein zukomme, auf Zahlung derselben, oder, fall» er die Ansprüche der übrigen zu« Theil anerkennt, auf Zahlung des ihm seiner Meinung nach zukommenden Antheil« Klage erheben; viel mehr können nur sämmtliche Prätendenten oder einer der selben auf Vornahme der Vertheilung klagen." — Der Sankt-MichaeliStag (29. Sept.) ist nach Michael, einem der vornehmsten Engelfürsten genannt. Dieser kämpfte über der Leiche MosiS um diese mit Satans, den er be siegte. Er galt ferner als Schutzpatron der ersten Christen nach der Taufe. Unfern Vorfahren gefielen vor Allem die kriegerischen Eigenschaften des obersten der Erzengel, und darum wurde er zum Nachfolger Wodans. Die Kirche be folgte bei der Anordnung seiner Feste den von Gregor dem Großen ausgestellten Grundsatz, daß man die Feste der Heiden allmählich in christliche verwandeln und in manchen Stücken nachahmen müsse. Ursprünglich hatte man mehrere Tage im Jahre dem Gedächtnisse Michael- geweiht. Papst GelastuS 1. hatte im Jahre 493 da« erste Engel-fest ange« ordnet. Da« Concil zu Mainz bestimmte im 9. Jahrhun dert für da« Michaelisfest eine Zeit, die schon lange festlichen Charakter trug, die Zeit der Erntefeste. Die gewohnten Bräuche behielt man bei; man brachte sie in Beziehung zu den christlichen Anschauungen. Jetzt wird der Michaelistag außer tn-strengkatholischen Ländern kaum noch gefeiert. Nur wenige Gebräuche erinnern noch daran, daß er der Ueberrest eines altheidnischen Herbstfestes ist. Wohl mögen hier und da noch brennende Räder den Bergabhang hinabrollen und liebende Herzen verheißungsvolle Blicke in die verschleierte Zukunft senden lassen ; flammende Feuer schicken noch an manchen Orten leuchtende Zungen in die kühle, klare Herbst nacht hinaus — Reste de« alten Erntedankopfers. Doch die ! Zeit der finnigen volk-feste und -Spiele liegt hinter un«; ' da« hat nicht zum Geringsten der heutige Tag erfahren. ! In England veranstaltete man noch im vorigen Jahrhundert ' alle 7 Jahre am 29. September einen eigenartigen Umzug, z Zahlreiche junge Burschen und Mädchen versammelten sich . auf einem Felde, wählten etneujUnführer und folgten diesem r durch Dick und Dünn. Er suchte einen Weg mit möglichst I schwierigen Hindernissen auf: Hecken, Teiche, Gräben u. A. ! Wer unterwegs sich sehen ließ, mußte dem Zuge folgen; ! jeder Wirth war verpflichtet, den jubelnden Haufen unent- I geistlich zu bewirthrn. Oft verbrachte er die ganze Nicht im Freien mit allerlei Mummenschanz. Dieser Umzug er innert vielleicht an Wodan« wilde Jagd über die herbstlichen Fluren in dunkler SturmeSnachs. — G?gen die Verpachtung von Gefangenen an Unter nehmer spricht sich die Handels- und Gewerbekammer zu Zittau in ihrem Jahresberichte aus. Sie begründet ihr Vorgehen folgendermaßen: Der Pächter der Gefängnißarbeiter hat keine Miethe für Fabrikräume zu zahlen oder auf die Verzinsung de« in den Fabrikgebäuden angelegten Kapital bedacht zu sein. Dadurch erhält er die« für den Geschäfts betrieb flüssig. Weiter hat er keine Aufwendungen für Ge bäudereparaturen, Gebäudeversicherung, Grundsteuern, sowie für Inventar, Heizung und Beleuchtung der Fabrikräume zu machen. Ferner erwachsen ihm keine Kosten für die Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvalidenversorgung der Arbeiter und außerdem erspart er den für jeden Fabrikanten au» der Durchführung dieser Versicherungen bedingten höheren Ber- waltungsaufwand. Jedoch nicht genug damit: neben diesen hervorragenden Vergünstigungen hat der Pächter den weiteren Vortheil, nur ganz geringe Löhne zahlen zu brauchen; der Pächter der Sefängnißarbrtter hat 21—77 Procent weniger an Löhne zu zahlen, al« der an sich schon um viele« schlechter gestellte Fabrikant, der für die Beschäftigung seiner Arbeiter sorgt. Die Handelskammer wünscht daher, daß die Pächter der Gefängnißarbeit mit den Fabrikanten künftig, wenigsten« soweit e« sich um die Löhne handelt, gleichgestellt würden, und ist in diesem Sinne bei der Regierung vorstellig ge worden. — Hoffentlich hat diese Vorstellung den gewünschten Erfolg. — Ueber die Verwendung der Radfahrer i« diesjährigen Kaisermanöoer erfährt die D. R.-B.-Z. noch Folgende«: Bei jedem Armeekorps wurden Radfährerabtheilungen von etwa 50 Mann mit mehreren Offizieren gebildet, deren Hauptauf gabe allerdings da« Nachrichten- und Meldewesen war. Go sah man an einem Tage, als der Kaiser die Ostarmee selbst führte, eine durch Radfahrer hergestellte Verbindung zwischen dem Oberkommando und dem Kommando de« 6. Armeekorps, welche ausgezeichnet funktionirte. Zur Beschleunigung der Bewegung waren Relais von je 2 Mann gelegt, von denen je einer mit dem erhaltenen Befehl bi» zum nächsten Posten fuhr (etwa 2 km). Bon diesem setzte sich wieder ein Mana, wenn er den Herankommenden bemerkte, um durch Anfahren keine Zeit zu verlieren, in Bewegung, ließ sich von jenem einholen, den Befehl abgeben, und fuhr, weil mit frischen Kräften, im schnellsten Tempo weiter. Die Entfernung, welche etwa 6 km betrug, wurde in nicht 15 Minuten zu rückgelegt, eine bei den aufzewetchten Landwegen gewiß an sehnliche Leistung. An anderen Tagen betrugen die Ent fernungen, auf welche durch Relais Meldungen überbracht wurden, 11 bi« 1t km Mehr in geschlossener und selbst ständiger Art wurde die Avtheilunz verwendet, um einmal eine zwischen den Truppentheilen entstandene Lücke schnell auszusüllen und einen Angriff abzuwehren, ein anderes Mal, um das große Biwak zu decken, wozu die Abtheilung Vor postenstellung einnahm und selbst, der Spinne im Netz gleich, mitten stehen blieb, um auf ihren Rädern schnell an die be drohten Punkte eilen zu können. Auch der Angriff einer Schwadron wurde einmal abgeschlagen, indem die Radfahrer schnell von den Rädern herunter in Deckung gingen und ein heftiges Schnellfeuer auf die Reiter richteten. Bei so verschiedenartiger Verwendung und zwar stets mit gutem Ausgang leuchtete der Vortheil einer starken Radfahrerab- theilung ohne Weiteres ein, zumal der Beweis geliefert wurde, daß auch auf schlechten Landweg:» trotz de« aufge weichten Boden- tüchtige Radfahrer, wenn auch nicht so schnell wie auf gebahnten Wegen, durchkommen. * Strehla. Bei dem jetzt stattzehabten Schützenfeste erhielt die Schützenkönigs-Würde Herr Gasthof-besitzer Zimmer in Kleinrügeln. Am Sonntag war da-Schützen fest durch da» prächtigste Herbstwetter ausgezeichnet uud e« war in Folge dessen auch der Besuch auf dem neu n Fest platze sowohl von Einheimischen al« auch von Auswärtigen ein sehr zahlreicher, insbesondere auch viele Rresaer waren anwesend. Die Stadt Strehla hatte zu Ehren der Schützen gesellschaft und zur Feier de» Tage« hübschen Flaggenschmuck
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