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Sächsische Dorfzeitung : 27.11.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186811273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18681127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18681127
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1868
- Monat1868-11
- Tag1868-11-27
- Monat1868-11
- Jahr1868
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 27.11.1868
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MWH Nr. 93 27. A<>vemSn 1868. in der Txpedi tüm. kl. Mei-n. -u habe«. Nsdigirt unttr Berantwottlichkeit de- Verlegers L. Heinrich Dretst' vierkljährNch ir'^Stgr. Au beziehe» d«ch all. kgl. Poft- Anstalt«^ Fleck abermals aufgedeckt wurde. Besonder- wie- der Abg. Hänel nach, daß die Verwaltung in den Elbherzogthümern dem Prinzip der Gleichberechtigung mit den übrigen Provinzen widerspreche. Dem Namen nach bestehe dort nur ein Sitz der Regierung, nämlich in Schleswig, dadurch aber, daß man dem Oberpräsidenten von Scheel-Pleffen aus persönlichen Rück- sichten gestatte, seinen Wohnsitz in Kiel zu nehmen, habe man tatsächlich zwei Regierungen geschaffen. Redner wisse wohl, daß man den schleswig-holsteinschen Abgeordneten und deren Beschwerden im Hause mit einem gewissen Mißtrauen entgegentrete, und er wolle nicht leugnen, daß dieses Mißtrauen insofern nicht ganz ungerechtfertigt sei, al- sie sich niemals dazu verstanden hätten, der Gewalt Konzessionen zu machen, und ihre Vergangenheit den gegenwärtigen Zuständen gegenüber hochhielten. Man werde dies aber natürlich finden, wenn man die Behandlung der Pro vinz Schleswig-Holstein im Vergleich mit den übrigen neuen Provinzen ins Auge fasse. Ueberall habe man die Stellen der obersten Verwaltungsbehörden wenigstens nicht nach bloßen Parteirücksichten besetzt, wie dies in Schleswig-Holstein ge schehen sei, wo man zum Oberpräsidenten den Führer einer Partei gemacht habe, die eine verschwindende Minorität im Lande vertrete. Die Regierung habe diese Wahl getroffen, ob wohl sie wußte, daß sich alle Mißstimmung, die getäuschte Hoff nungen nothwendig Hervorrufen, gegen dieselbe richten müsse. Er behalte sich vor, bei einer andern Gelegenheit näher auf die Justizverwaltung einzugehen, welche die jungen, verfassungsmäßigen Freiheiten des Landes durch den Eifer preußischer Staatsanwälte zu Tode Hetze, ebenso wenig könne er hier auf die finanzielle Ueberlastung der Provinz eingehen, welche bereits so weit gediehen sei, daß allein an direkten Steuern 100 Sgr. pro Kopf erho ben würden. In allen anderen anneklirten Landestheilen habe man die Wünsche der Bevölkerung hinsichtlich der Aufrechterhal tung berechtigter Eigenthümlichteilen berücksichtigt und namentlich in Hannover eine Versammlung von Vertrauensmännern be rufen, die in ihrer Zusammensetzung ein Bild der verschiedenen Parteien gewährt habe. In Schleswig-Holstein seien allerdings auch Vertrauensmänner versammelt worden, aber berufen durch den Oberpräsidenten v. Scheel-Plessen und zusammengesetzt in einer Art und Weise, daß die Ansichten der großen Majorität der Bevölkerung so gut wie gar nicht vertreten gewesen seien. In Hannover habe man dieser Vertrauensmännerversammlung einen sehr entscheidenden und maßgebenden Einfluß gewährt, in Schleswig-Holstein sei man jeder Forderung nach einer Korrektur der Vorlagen mit der Erklärung entgegengetreten, daß die an gegriffene Bestimmung im Prinzip fest stehe und nicht geändert. werden dürfe; nur wenn es galt, dem großen Grundbesitz oder der Ritterschaft einen erweiterten Einfluß zu gewähren, habe man die Entscheidung darüber als eine rffene Frage behandelt. Die ganze Art, wie man mit den Vertrauensmännern verhan delt, sei eine einfache Komödie gewesen. — Diesen erneuten Angriffen gegenüber verwies der Minister des Innern, Graf Eulenburg, auf die Vertbeidigung, welche im vorigen Zahre Traf Bismarck für den Oberpräsidenten Scheel-Plessen führte und hob ferner hervor, daß der Provinzial - Landtag von Schleswig-Holstein eine Kommission ernannt habe, die vs Politische Weltschav. Deutschland. Nach einer Bekanntmachung des Bundes gesetzblattes sind die bisherigen Vertreter Mecklenburg- im Bundes rat he, Staatsrath v. Müller und Kammerherr v. Oertzen, durch den Staatsminister v. Bülow ersetzt worden. Desgleichen ist Herr v. Bülow zum Bevollmächtigten des Zollparlaments- Bundesrathes ernannt, welche Funktionen bisher Ministerial- Rath vr. Dippe und Kammerherr v. Oertzen vertraten. Es scheint fast, als seien die früheren Vertreter der beiden Mecklenburge wegen der Nachverzollungsfrage bei ihren Souveränen in Un gnade gefallen. — Eine fernere Bekanntmachung des Bundes gesetzblattes meldet die volle Anwendung deS neuen Zollver ein-vertrage- für den ganzen Umfang des norddeutschen Bunde-, jedoch mit folgenden Ausnahmen: ») in Preußen: die Stadt Altona, ein Theil des Fleckens Wandsbeck und des Dorfes Marienthal, der Hafenort Geestemünde, das Fort Wilhelm in Bremerhaven, die Elbinseln Altenwerder, Krusenbusch, Finken wärder, Kattwieck, Hohenschaar, Neuhof und Wilhelmsburg und die Dorfschaft Aumund; d) in Oldenburg: der Hafenort Brake; e) die freie Stadt Bremen und ihr Gebiet, ausschließlich der Hollerländischen Außer-Deichsländereien und der am rechten Ufer der Wumme und dem linken Ufer derOchum belegenen Hebietstheile; ä) im Gebiete der freien Stadt Hamburg: die Stadt Hamburg, die Vorstadt St. Pauli, die Voigteien Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Eppendorf, Winterhude, Eilbeck, Borgfelde, Hohen felde, Hamm, Horn, die Elbinseln Finkenwärder und Moor- wärder, der südlichste Theil der Voigtei Alsterdorf, der südwest liche Theil der Voigtei Barmbeck nebst Rönnhaide, der westliche Theil der Voigteien Billwärder-Ausschlag und Billwärder an der Bille und der Cuxhavener Außendeich. — Der Ausschuß des Deutschen HandelstageS fordert in einem von ihm versendeten Schreiben die Mitglieder deS Handelstages und andere Personen zur gutachtlichen Aeußerung darüber auf, ob es über haupt thunlich und rathsam sei, bei der großen Verschiedenheit einerseits der einzelnen Versicherungsbranchen (Feuer-, Transport-, Lebens-, Hagel-, Glas-, Vieh-, Unfall-Versicherung rc) und der Verschiedenheit andererseits des Versicherungen übernehmenden Subjekts (Ätiengesellschaften, Personalgesellschaften, Privat-Asse- curadeure) ein allgemeines, für alle Modalitäten gleich maß gebendes Gesetz zu erlassen und ob sich übereinstimmende Normen, wie sie in dem preußischen Versicherungs-Gesetzentwurf versucht worden sind, für die sämmtlichen Versicherungs-Anstalten finden und empfehlen lassen. Die Antworten werden unter der Adresse „Bureau des Deutschen Handelsrages" erbeten, und be absichtigt der Ausschuß, das gesammelte Material seiner Zeit den gesetzgebenden Faktoren Deutschlands vorzulegen. .Preußen. Noch aus den vorjährigen Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses dürften die schweren Anklagen in der Erinnerung leben, welche man in Bezug auf die Verwaltung Schleswig-Holsteins erhob. Genützt haben dieselben freilich nichts, denn bis zur gegenwärtigen Stunde steht noch Schee l-Plessen als Dberpräsident an der Spitze dieser verunheilten Verwaltung. Kein Wunder, daß am 23. d. M. in der Budget-Vorberathung bei dem Kapitel „Besoldungen für die Regierungen" dieser wunde Dreißigster Jahrgang. IV. OuarLal. ß!te«ftadt> Dikes de« Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. - Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Ireiiag, MWscht DocheilmS
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