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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191702014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-02
- Tag1917-02-01
- Monat1917-02
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1917
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Riesaer GTageblM 2« s and Anxrlger tEldrdlatt m» Ai-rlza». .,^77^.. Amtsblatt für die Kvnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- Mnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Memeinderat Gröba »(-. re Die von der Königlichen KreiShauvtmannsAaft durch öffentliche Bekanntmachung (zu oergl. insbesondere auch Nr. 217 der Sächsischen DtaatSzritung vom 18. September ISIS »nd Nr. SS der Sächsischen Staatszeitrmg vom 10. Februar ISIS) bestellten Enteignung»- kommiffare zur Enteignung von Kartoffeln werden hiermit »«gleich al» Enteianuna»- kommissare zur Enteignung von Kohlrübe.« bestellt. Die Kommiffare sind innerhalb der einzelnen Komnrunalverbünde berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten Zwickau, den 29. Januar 1917. 483 V 8 Die Königliche Kretshauvtmannschast.SOS ÄWklilükg kl LlMnDriW z«r La!ikt«mrol!t. Zufolge Verordnung de» Königlichen KrienSmlnisteriumS vom 3. August ISIS und der Verordnung vom 28. Mai ISIS (Neicksgesetzblatt 1915 Seite 316) haben sich die Sand stürmt« flichtigci: drZ Jahrganges 18stv zur Aufnahme in die Lanbsturmrolle zu melden, sobald ste da- 17. Lebensjahr erfüllt haben. ES werden daher alle Landsturmpflichtigen des Jahrganges 1899, die innerhalb der Seit vom 1. Oktober 191si bis 31. Dezember 1916 das 17. Lebensjahr vollendet haben, sowie alle sonstigen Landsturmpflichtigen des Jahrganges 1899, die sich etwa bisher zur .Landsturmrolle noch nicht gemeldet haben, hierdurch anfgefordert, sich in der Zeit — vom S. biS 8. Februar 1»L7 — beider OrtSbebördc ihre? Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gcmeindevorstand) unter Vorlegung des standesamtlichen Geburtsscheines zur Landstiirmrollc anzumelden. Die OrtSbehördc» wollen die sich anmeldenden Landsturmpflichtigen des Jahr ganges 1899 in die ihnen zugehende Landsturmrolle 1899 nachtragen. Sind Landsturmpflichtige, die bereits in der Lanbsturmrolle eingetragen find, wieder verzogen, ist dies in der Landsturmrolle zu vermerken. Die Landsturmrollen sind biS 1«. Februar 1017 wieder hier einznreichen. lieber etwaigen weiteren Zugang und Abgang von Landsturmpflichtiaen «ach Sin- rcrchung der Landsturmrollen haben die OrtSbehörden Anzeige hierher zu erstatten. Die Geburtsscheine sind den sich meldenden Landsturmpflichtiaen »urückzugeben. Großenhain. am tzl, Januar 1917. . . ..... . . - - 441»v. .Der Ztvtlävorstbtube der Grsah-Samueifft»»» Da von jetzt an in Riesa eine regelmäßige Abholung der Abfälle stattfliidrn wird, ordnen wir hiermit an, daß die vorstehenden Bestimmungen auch für Knochen, Rmdcrsüße und Hornschlquche gelten, die in HauShaltnnaeu abfallcn. Wer Knochen, Rinoerfiiße oder Hornscbläuche nicht van anderen Abfällen getrennt anfbewahrt, oder nicht bei der regelmäßigen Abholung ablieiert, wi^d nach 8 7 der Bun- deSratS-Verordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Für die Abholung wird die Stadt in 2 Bezirke geteilt: , !. Bezirk der von oer Mitte der Pausitzec Straße und Niederlagstraße östlich gelegene Stadtteil, 11. Bezirk der von diesen Straßen westlich gelegene Stadtteil. ... ' Die Abholung wird regelmäßig, zunächst mindestens aller 3 Wochen einmal erfolgen. Der 1. Bezirk ist dem Händler Karl Marek, der ll. Bezirk dem Händler Karl Rettig zu geteilt. Die Händler sind von uns mit Ausweis versehen. Sie werden für das Pfuud Knochen 5 Pfg., für Pferdeknochen jedoch nur 2 Pfg. bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Februar 1S17. Fnd. Gerstengesellschaft bis zum 25. Februar dieses Jahres zum PrerS von 32 Mark bezw. nach dem 25. Februar dieses Jahres zu 30 Mark, oder aber an die Kommunalverbänd« »um gesetzlichen Höchstpreis von gegenwärtig 25 Mark für den Doppelzentner abliefern, haben zu gewärtigen, daß ihnen die Gerste enteignet wird. Die Gerstenbejiher dür fen ihre gesamten geernteten Mengen an die Beauftrag ten der NeichSgerstengesellschaft gegen BezugSsclieiue ver kaufen. also sowohl die ablieserungSMichtigeu sechs Z hn- tel wie die abliefernngsfreien drei Zehntel und auch die darüber hinaus bis zu 10 Doppelzentnern freigelasse nen kleinsten Mengen. — Die Versuche der Kohlrüben t rocknung im Haushalt, die Geh. Hofrat Prof. Dr. Förster von der Technischen Hochschule in Dresden angcstcllt hat, sind jetzt zum Abschluß gekommen und haben ein überaus er freuliches Resultat gezeitigt. Geh. Rat Förster hat sowohl die gelben wie die werken Rüben zu seinen Versuchen ver wendet. Er führte diese Präparate im Kreise interessierter Persönlichkeiten vor, erläuterte die Art dec Näüenlrockunug, die jede Hausfrau vorzunchmen in der Lage ist uno gab be kannt, daß der Verlust an Nährwert durch die Trocknung ganz gering sei. Die getrockneten Rüben können wie ge trocknete Pilze aufbewahrt werden und zu Suppen, zur Streckung von Apfelmus und vielen Zubereitunacn Ver wendung finden. Die Trocknung ist jedem Han halt bnngcnd »» empfehlen, um dem Verderben der Kohlrnucn durch langes Lagern vorzubeugen. . —* Pserde-AnSf uhrverbot. Die Verfügung vom 21. Dezember 1916 (veröffentlicht in der Sächsischen S.taatSzeitung Nr. 298 vom 23. Dezember 1916), wonach die Ausfuhr von -Pferden ans einem Gemeiudeoe-irk in einen andern bis zum 31. Januar 1917 unter Tlramnoro- bung verboten worden ist, hat über den :>t. Januar 1917 hinaus bi» ans weiteres Gültigkeit. Dresden, am 29. Ja- nnar 1917. Stellv. Generalkommando .<>>. A.-K. Der kommandierende General von Broizem. —MI. U e b er h a n d n eh in e n v o n S a a t k r ä h e n. In laudwirtschaftlichen Kreisen wird gegenwärtig über das Ueberhandnehmen von Saatkrähen und Wildtauben geklagt. Die Jagdberechtigten und Jagdpächtrr werden dringend aufgefordert, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, nm »u einer Verminderung der in den gegenwärtigen Zeiten für die Getreideernte besonders schädlichen beiden Vogelarten beizutragen. * Neuweid a. Utffz. d. R. Karl Hennig, Sohn des Vorarbeiters Karl Hennig, hier, erhielt die Bulgarische Verdienst-Medaille in Bronze mit der Krone. Döbeln. Einen schwunghaften Handei mit Butter hat ein auf dem Landcsschntgnt Ktostcrbuch bedienstet ge- SnW mit Sich», MMn M HmWWei. § 1 der BundeSratS-Derordnung vom 13. April 1916 bestimmt: „Knochen, Rinderfüste und Hornschläuche (Peddige) dürfe« «icht verbra»«t, vergraben »der auf andere Weise vernichtet, «och unverarbeitet,« Dünge zwecken verwendet werden; sie sind vielmehr getrennt von anderen Abfällen aufzubewahren. Soweit sie der Verarbeitung nicht schon in anderer Weise, ins besondere durch Abgabe an Händler oder Sammler, zugeführt werden, sind sie an die von der zuständigen Behörde bezeichnete Stelle zu den von ihr festgesetzten Bedingungen abzuliesern. Für Knochen, Rinderfüße und Hornschläuche, die in Haushaltungen abfallen, gelten vorstehende Bestimmungen nur wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Anordnung hat zu erfolgen, wenn eine regelmäßige Abholung der Abfälle stattfindet." .... an reckt» sten, wenn man ihn mit'' —lgemehl vermischt. Ebenso) warsam sei man mit Zwiebelsamen und Steckzwiebeln.' ES ist wenig bekannt, daß Zwiebeln im Mär» in» Mist- Tret gesät und tm Mm in» Land gepflanzt, guten Ertrag «Le«' damit sollte man sich Helsen. Wich der Damen bon Erbsen und Bohnen müß sehr eingeteilt werben. Man vergesse nicht, daß die Erbse nicht frostempfindlich W und schon vom Mär» an auSgesät werden kann und awar möglichst in 'Zwischenräumen, damit man zu ver schiedener Zeit ernten kann. Dagegen sind die Bohnen empfindlich gegen Frost und deshalb darf die Aussaat Vicht vor Mitte Mai und nur bet trockenem Detter er folgen, damit ja kein Damen verdirbt. ES wird dabet «tt wesentlich weniger Saatgut auszukommen sein, wenn «an in di« Stufen anstatt 4—6, nur 2—3 Bohnen legt. Oertttches rmo Sächsisches. Mesa, den 1. Februar 1917. E,-* Auszeichnung. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet wurde der Gefreite Hans Fiedler im Jnf.-Regt 182, Sohn de» DachoeckermeiftrrS Richard Fiedler, hier. ' —* Tod l i^ch i'i b « rfahren. Der ENenbahnarbeitcr Friedrich Hermann Ladrmann aus Jahnishausen wurde am Dienstag aus der Röderauer Strecke von einem Güter- »ug überfahren und sofort getötet. —* Heilverfahren für Kriegsbeschädigte. Durch Vermittlung des LandcSauSschusses vom Roten Kreuz — Abteilung Bäderfürsorge — in Dresden können Kriegs beschädigte m einer sächsischen Bade- oder Heilanstalt ge gebenenfalls auch in Karlsbad oder Teplitz ein Heilver- mhren bewilligt erhalten. Gesuche wegen Durchführung »er Kur sowie Bewilligung einer Beihilfe dazu sind an die örtlichen Vereine Heimatdank zu richten. —* Sparsamkeit mit Gemüsesamen ist in) diesem Jahre Pflicht für Jedermann. Namentlich sollte bie Aussaat aller Koklarten nur durch sachkundige Leut«, allo durch die Berufsgärtner geschehen und die Klein gärtner sollten davon keinen Damen, sondern nur Pflan zen kaufen, die dann durch die Gärtnereien genügend an- «boten werden. Alle Gemüsesamen aber, die unmitteb- bar ins freie Land gesät werden, säe man recht aleich- tnätzig »ist» dünn aus. Fast allenthalben wird viel zu dicht auSaesät. Man beachte, wieviel Raum das vollent- wickelte Gemüse braucht, bei dichterem Gtand müssen dann nur Pflanzen auSaezoaen werden ober die Ernte «gibt kleine», unentwickeltes Gemüse. Besonders den fet-1 «en Damen der Karotten und Möhren streue man reckt, dünn auS; da» feinem trockenen Megrrmilchvcrkanf i« GrSba. Nach Maßgabe der ausgegebenen Magermilchkarten und der verfügbaren Meng« Magermilch kö««e« Vie Magermtlchkarte« ««r aller drei Tage mit Magermilch be« liefert werden. Magermilch wird verabfolgt ans die Kontrollkarten . Nr. 1— 500 am 2„ 5., 8„ 11„ 14. Februar «sw. . 501-1000 , S„S„S„12„15. 1001-1500 _ 4„ 7» 10„ 18.. 16. . Di« Händler und Landwirte dürfen nur auf die Karten Magermilch verabfolgen, die an dem betreffenden Tage an der Reihe find. Sie haben bet der Abgabe den ent sprechenden Tag auf der Karte zu streichen. Auf gestrichene Karten darf keine Mager milch mehr verabfolgt werden. Gröba, am 31. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Donnerstag, 1. Februar 1917. iräeiids. De» Riesaer Tageblatt erscheint teven Leg abend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vezng»pret», gegen Vorauszahlung, durch unser, Träger frei Hau» oder bei Abholung am Skalier der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Ps. Anzeigen für die Stummer de» AuiaabetageS sind bi» 10 Uhr vormittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen, eine i«e»m!:r siir da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breit« Grundschrift-Zeilr (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarisier Lrn; ent- rechend höh«; Nachweisung»- und vennittelunalaebüdr 20 Pf. Fest« Larife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn »er Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Au icaqM>er in Kontur» gerät, Zahlung»- und Erfüllungsort: Ries«, wöchentliche llnttrhaltung»beilage -Erzähler an der Elbe". — I« Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Liöru.i;e« de-j Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten «der der BeförderungSeinrichwngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Vstiernng oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Vez ig >>> ei es, Rotationsdruck und Verlag: Langer» winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Geettzrttraßr 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nie!» Hilfsdienst. Zur Wahrnehmung des DostvaketladedtensteS auf dem Bahnhof werden sofort mehrere HtlfSvieustvstichtige gesucht. Meldung werktags V—12 Uhr vorm. und 4—7 Uhr nachm. im Postamt 1 (Bbf.). Kaiserliche» VvAamt Riesa, 1. Februar 1917. Polizeistunde in «SrSba. Für die Gast- and Sckankwtrtschaften 1» Gröba hat die Königliche Kreishanvt- mannschaft zu Dresden die Polizeistunde an den So««- ««d Feiertage« and deren «Vor abenden. jedoch unter Ausschluß der Bußtag« und des Karfreitags und deren Vorabend«, Sm übrigen hat e- bei her auf abends 10 Uhr festgesetzt« Polizeistunde zu bewenden. Gröba (Elbe), am S1. Januar 1817. Der Gemeindevorstaad. Alles Nähere über Samenbedarf, Dauer der Keimfähig keit usw. enthält das Flugblatt: »Merke beim Samen kauf!", herauSgegchen vom Ausschuß für Klein gartenbau der Zentralstelle für DohnungSsürsorg« im Landes-Verein Sächsischer Helmatschutz, Dr«Soen-A., Echießgasse 34 ll, und von dort »um Einzelpreise von nur 1 Pfg. (nach auswärts gegen Portovergütung), in grö ßerer Anzahl bedeutend billiger, zu beziehen. — Bestandsaufnahme von Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer und Hülsenfrücht« n. Me aus den bereit» veröffentlichten amtlichen k^kannt- machungen zu ersehen ist, findet am 15. Februar 1917 eine Bestandsaufnahme der Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer und Hülsensrüchten statt. Diese Be standsaufnahme kann da» von ihr erwartete klare Bild nur dann ergeben, wenn Brotgetreide, Gerste, Hafer' und Hülsenfrüchte bis zu dem genannten Tag« allenthalben auSgedroschen sind. ES ist deshalb vaterländische Pflicht eines jeden Landwirts, mit allen Mitteln dahin zu wir- , ken, daß der Ausdrusch der in seinem Besitz befindlichen -f, - V, Vorräte vorgenannter Art bi» »um 15. Februar 1917 beendet ist. An die Landwirte geht deshalb von zustän diger Stelle hierdurch da» Ersuchen, ihr« vaterländische Pflicht auch tn dieser Richtung voll und ganz »u erfüllen., damit die bevoEehende Bestandsaufnahme die für die Re- tall'^ich*schafst wichtigen Unterlagen auch — Das sächsische Krieg» Wucher amt schreibt: Wenn «ine Dar« anfängt knapp »u werde«, halten sich manche Kaufleute und Gewerbetreibende für berechtigt, den Preis für ihre noch vorhandenen Vorräte tn die Höhe au setzen. Da» ist nach der KriegSgesetzgebung, soweit eS sich um Gegenstand« de» täglichen Bedarfes handelt — mw dieser Begriff ist sehr weit auszudehnen — unstatt haft. Don den Gestehungskosten muß auch in diesen Fäl len auSgeganaen werden. Wer hiergegen verstößt und übermäßige Preise fordert, wird mit Geldstrafe ober Ge fängnis bestraft. Ob derartige Verflöße vorliegen, wird durch Revisoren de» KrieaSwucheramteS, Polizeibehörden und PreiSprüfungSstellen kontrolliert werden. — Herabsetzung der Gersten-Einkau fs- preise. Die Reichs-Gerstrngesellschaft m. b. H. in Ber lin teilt entsprechend ihrer Anküadigung vom 37. No vember v. I. mit, daß in nächster Zeit da» »weite Drit tel der durch sie aufzukaufenden Gesamtmenge von Gerste erworben sein und infolgedessen der Gersteneinkaufspreis mit Wirkung vom 35. Februar d. A. eine Herabsetzung auf 30 Mark für den Doppelzentner erfahren wird. Die- jenigen Gerstenbesitzer, welche die ablieferungsvfiichtigen sechs Zehntel ihrer Ernte nicht sceiwillig an die Reichs
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