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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192201066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-01
- Tag1922-01-06
- Monat1922-01
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1922
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Riesaer G Tageblatt ««d A«iria?r (LibrblM v«d Zlmriaer). 74. Jahrg. Auf Blatt 537 de» HandelSreglfterS, die Firma Kaffeehaus Hermann Fink« in Truppenübungsplatz Zeithain betr., ist heut« eingetragen worden: Der Inhaber Friedrich Hermann Finke ist ausgeschieden. Der Koch Friedrich Arno Hofmann auf Tr.-Ue.-Pl. Zeithain ist Inhaber. AuitSaericht Riesa, den 2. Januar 1922. Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1921 betr. I. Auf Grund des 8 144 der AuSfübrungSbeftimmuuaen »um Umsatzsteuergeseh vom 24. Dezember ISIS werden die zur Entrichtung der allgemeinen Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die eine selbständige gewerbliche, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit aus» üben, die Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen im Finanzamtsbezirke Riesa aufgefordert, die voraeschriebenen Umsadstfuererklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte (das heißt der Roheinnahmen) im Kalenderjahr 1921 spätestens bis zum 81. Januar 1622 dem zuständigen Nmsatzfteueramte schriftlich einzureiwen oder die erforderlichen Erklärungen unter Beibringung der Unterlagen an Amtsstelle mündlich M Protokoll zu geben. Zuständig und für Riesa und Lommatzsch der Stadtrat, für Strehla der Bürgermeister, für Gröba der Cemeindevorstand und für die Übrigen Gemeinden sowie für die selbständigen Gutsbezirke da» unterzeichnete Finanzamt. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb mit auch der Betrieb der Land- und Forstwirt- schäft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der BergwerkSbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eine» Gewerbe- betriebe» im Sinne des UmsatzsteurrgesetzeS. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechts anwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuerpflichtig. Auch klrinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mark Umsätze besteht nach dem Umsatzfteuergesetze vom 24. Dezember ISIS nicht mehr. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbftgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entaelt gilt im letzteren Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Auf die durch die Verordnung des Herrn ReichSminifter» der Finanzen vom 22. Ok tober 1S21 — abgedruckt im Zentralblatt für das Deutsche Reich, Nr. 47 — getroffenen Aenderungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen, betreffend Straßenhändler, Wander gewerbetreibende und Marktbesucher, werden die in Frage kommenden Kreise hierbei noch besonders hingewiesen; nähere Auskunft hierüber erteilt das zuständige Umsatzsteueramt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungsstrafen bis zu je 500 Mark erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zu lässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu fei», hat dies dem Umsatzsteueramt rechtzeitig, LaS heißt innerhalb der Frist zur Abgabe der Steuererklärung, unter Darlegung der Gründe mitznteilen (8 202 Absatz 7 der Retchsabgabenordnung). Das Umsochfteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissent lich unrichtige Angabe» macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der Umsatzsteuererklärunaen sind Vordrucke zu verwenden. Je ein Vordruck geht dem Steuerpflichtigen in den nächsten Tagen durch die Gemeindebehörde zu; die Abgabe eines weiteren Vordrucks erfolgt nur auf besonderes Verlangen des Steuer- pflichtigen. Steuerpflichtige, denen ein Vordruck nicht unmittelbar zugeganaen sein sollte, haben sich den Vordruck von der für sie zuständigen Gemeindebehörde ausbändigen zu lassen. und Anzeiger (Lldedlatt and Anzeiger). DKN »l-tt «Mil «e .»Mchru -L*" der Mnttyauptmaunschsst Groisenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschast beim Amtsgerichte und des RateS der Stadt Riesa, des FiuamamtS Riesa uud des Hauptzollamts Meißen, sowie de- Gemeinderates Gröba. - Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Stenervflichtigen zur recht- zeitigen Anmeldung der Entgelte auch dann verpflichtet sind, wenn ihnen ein Vordruck zu einer Erklärung von dem Umsatzsteueramt nicht zngestellt sein sollte. Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungs weiser Ermittlung vorzunehmen. Bei verspätetrr Einreichung der Umsatzsteuererklärnng ist das Umsatzsteueramt (Finanz, amt) nach 8 170 Absatz 2 der Reichsabgabenordnung berechtigt, im Steuerbescheid einen Zuschlag bis zu 10 vom Hundert der endgültig festgesetzten Steuer zu berechnen. I!. Alles vorstehend Gesagte gilt entsprechend hinsichtlich des am 'N. Dezember 1921 ablaufenden Steuerabschnitts auch für die nach 8 15 und 2l des Unisatzsteuergesetzes zur Entrichtung von Hersteller oder Kleinhandelsluxusstcuer verpflichteten Gewerbe treibenden, sowie für solche Unternehmer, die nach 8 25 des Umsatzstcneraesetzes für die Uebernahme von Anzeigen, die Gewährung eingerichteter Wohn- und Scklasräume zum vorübergehenden Aufenthalt, die Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen und dergleichen, und die Vermietung ron Reittieren erhöbt »msatzstcuerpflichtig sind. IU. Die Steuerpflichtigen werden noch besonders auf ihre BuchführunaSpslicht auf merksam gemacht. Danach ist über die Entgelte fortlaufend, vollständig und wahrheits gemäß Buch zu führen. Soweit nicht durch andere Gesetze (z. B. Handelsgesetzbuch. Ge werbeordnung) eine strengere Buchführung vorgeschrieben ist, genügen lückenlose in ein fachster Form gehaltene regelmäßige Aufzeichnungen der gesamten Roheinnahmen (ein- schließlich etwaiger Entnahmen aus der Kaffe). Erwähnt wird noch, daß die Verletzung dieser Verpflichtung nicht nur Schätzung der Entgelte und Beschränkung der Rechtsmittel, sondern auch Strafe nach sich ziehen kann. Riesa, am 2. Januar 1922. Tas Finanzamt. Dem WoblfahrtSpflegeoerband Riesa, umfassend die Stadt Riesa und die Gemeinden Gröba, Weida, Merzdorf und Pochra, steht zur Abgabe au bedürftige AlterSrentner, und zwar sowohl an Kleinrentner als auch an Sozialrentner Zucker zur Verfügung. Der Preis für das Pfund beträgt 3,90 Mk. Anträge auf Berücksichtigung bei der Verteilung des Zuckers find biS späteftenL 1V. Jannar liVSS bei der Gemeindebehörde zu stellen. Kleinrentner mit mehr als 6000 Mk. Jahreseinkommen können Zucker nicht erhalten. Bei dec Antragstellung ist das JahreSgesamteinkommen im Jahre 1921 anzugebe». In Riefa werden die Anträge in der Polizeiwache entgegengenommen, uud zwar Montag, de» S Jannar 1V2S, nachmittags 2—8 Ubr, von Denjenigen mit den Anfangsbuchstaben A—K und Dienstag, de» 1v. Januar t»S2, nachmittags S-5 Nhr, von Denjenigen mit den Anfangsbuchstaben L—3. Der Rat der Stadt Riesa, — Wohlfahrtsamt, — den 4. Januar 1922. Gßm. s. Freitag, «. Januar ISAS, abends. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» '/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Borauszahlung, monatlich 8.— Mark ohne ZusiellgeMYr. vttnzetmlmm-r bO Ls. Anzeigen für di« Nummer de» Autgabetagr» sie» bi» s Uhr vormittag« auszuaeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewahr fUr das Erscheinen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 4S mm breite, 8 mm boh« Brundschrkft-Zeile (7 Silben) 2.— Mart, OrtSprei« l.7ö Mart; zeitraubender und tabellarischer Satz Sg'/, Ausschlag. Nach weisung»- und Vermittelungsgebühr 7ü Pf. F«st« Tarts«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder dec Auftraggeber in Kontur; gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« UnterbaltungSbellage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen d-S Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Brsörderung«einrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung der VezugSpreiler. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraße 52. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Zur Behebung von Unklarheiten weisen wir darauf hin, daß die Wahl von Ver trauensmännern für die Angestelltenverficherung in Gröba im Gemeindeamt, Zimmer Nr. S, stattfindet. Gröba (Elbe), am 5. Januar 1922. Ter EemeinbevorfMub. Morgen Sonnabend, nach:». von 4 Uhr an Verkauf von Rindfleisch» tzx 8 Mk. Ter Gemeindevorftand. Oertlichrs uns Sächsisches. Riesa, den 6. Januar 1V22. —* Maskenball. Auf den morgen abend im Hotel Hopfner stattfindenden ersten und jedenfalls auch einzigen diesjährigen Maskenball für Riesa sei nochmals hingewiesen. Vor sieben Jahren war es derselbe Verein (Sachs. Fecht- schule), der feinen Mitgliedern und Gästen mit einer solchen Veranstaltung einige angenehme Stunden bot, und auch diesmal wird wieder dafür gesorgt seilt, daß jeder Teil- nehmer auf seine Kostet« kommt. Und es möchten recht viele sich einfinden, damit ein Ueberschutz erzielt wird, welcher restlos dem Ferienheimfonds zuaeführt werden soll. Karten in den bekannten Verkaufsstellen. Auch für Zuschauer ist das Fest interessant. Das Inserat auf Seite 4 d. Äl. sei besonderer Beachtung empfohlen. N. —* Von den Städtische» Theatern in Leipzig werden eine Anzahl der Hauptkrafte (AaneS del Sarto, Gertrud Rößner, Herbert Hübner) einen heiteren musikalischen Abend am Mittwoch, den 11. Januar in der yElbterrasse" veranstalten. Da es sich um die ersten Darsteller dieser bedeutenden Bühnen handelt, so darf auf ganz besondere Darbietungen gerechnet werden. Am Flügel: Hermann Certnl, Leipzig. (Stehe Inserat.) —Kaprtalertraassteuererstattung an Kleinrentner. Nach 8 44 des Einkommensteuergesetzes wrrd die von einem Steuerpflichtigen für ein Kalenderiahr zu entrichtende Kapitalertragssteuer auf die von ibm für das entsprechende Rechnungsjahr geschuldete Einkommen steuer angerechnet oder für den Fall, daß sie den Betrag der Einkommensteuer übersteigt oder Einkommensteuer nicht zu entrichten ist, bar erstattet, wenn der Steuerpflichtige über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder nickt bloß vorübergehend behindert ist, feinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten. Weitere Voraussetzung ist, daß das steuerbare Einkommen sich hauptsächlich auS Ka pitaleinkommen und Bezügen der im S 9 Nr. 3 des Ein kommensteuergesetzes bezeichneten Art (Ruhegehalt, Litwen- und Watsenpension usw.) zusammensebt oder hauptsächlich aus einer dieser beiden Einkommensarte» besteht. Tie An rechnung erfolgt in Höhe von 10 bis 100 Proz., gestaffelt nach einem Einkommen von nicht mehr als 14OO0 Mark bis zu einem solchen von nicht mehr als 5000 Mark. Sie wird grundsätzlich erst bei der endgültigen Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt. Tie Finanzämter sind indessen ermächtigt, Personen mit einem steuerbaren Ein kommen von nicht mehr als 5000 Mark die Kapital- ertragsteuer, die sie im Kalenderjahre 1921 entrichtet haben, unter Vorbehalt der Rückforderung ganz oder teilweise bereits vor der endgültigen Veranlagung der Einkommensteuer aufs Rechnungsjahr 1921 insoweit zu erstatten, als voraussichtlich Einkommensteuer nicht zu ent richten sein wird. Diese Personen können, , sofern im übrigen die für die Erstattung erforderlichen Voraus setzungen erfüllt sind, also schon jetzt, entsprechende An träge bei dem zuständigen Finanzamte stellen. Für diese Anträge stehen Vordrucke unentgeltlich bei den Finanz ämtern und den Gemeindebehörden (in Dresden bei den Steuerhebestelien, in den Landgemeinden bei den Ge meindevorständen: zur Verfügung. Tie rn den Anträgen enthaltenen Fragen lind gcwisientzast. zu beantworten. Auch sind die Belege über die entrichtete Kaptta.'erirag- steucr beizufügen. Anträge auf Erstattung von Kapital ertragsteuer, bre im Kalenderjahre 1921 entrichtet worden ist, sind von Personen mit einem Einkommen von mehr als 5000 Mark erst mit der Einkommensteuererklärung fürs Rechnungsjahr 1921 oder, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht besteht, innerhalb der für die Abgabe der Erklärung bestimmten Frist, die noch bekanntgegeben wird, zu stellen. Ihre Erledigung er folgt, wie schon erwähnt, bei der endgültigen Veranlagung für bas genannte Rechnnngsjahr. —g. Ein neuer Konzernprozeß beschäftigte dre fünfte Strafkammer des Dresdner Landgerichts. Die Anklage richtete sich gegen den 1882 geborenen, in der Stephanicn- stratze wohnhaften Kaufmann Waldemar Alexander Franke, und lautete auf Betrug nach 8 263 des Reichs strafgesetzbuches. Ter Beschuldigte war der Gründer und Inhaber des tm letzten Sommer gegründeten Konzerns „Dresdner Sportmstitut Grünewald, Franke u. Co." Er soll nach dem Eröffnungsbeschlus; die Einzahler um ins gesamt 171361 Mark betrogen haben, bestreitet aber die Höhe der Gesamtsumme. Zur Person und Anklage ver nommen, führte Franke vor Gericht unter anderem fol gendes, zum Teil im Wortlaute aus, das; er bei seinem Vater im Speditionsgeschäft gelernt und tätig war, dann längere Zeit als Pvstaushelfer, später als Botenmeister bei der Dresdner Paketfahrt sein Leben gefristet, hierauf Brot- und Obsthandel betrieben, und in letzter Zett In haber eines LandeSpvoduktengeschäfts gewesen sei. Dieses Geschäft ging sehr schlecht, in den letzten drei bis vier Jabrcn will er nebenbei etwas gesportelt, oftmals auch verloren, schließlich mit 1500 Mark aber bei Rennen in Karlshorst und Grünewald 40000 Mark verdient habe». Mit dieser Summe sei der eingangs erwähnte Konzern gegründet, und der ganze Betrag als Grundkapital benutzt ivorden. Der Vorsitzende brachte dann den Prospekt zur Verlesung, der wte alle anderen derartigen Rcklameschriften in gerade zu unerhörter Weise die Leute täuschen mußte. So stand bann, das; der Konzern dem Publikum neue, bisher wenig betretene Gebiete erschließen wolle, auf Grund jahrelanger Erfahrungen und bester Verbindungen usw. Aul die Lor- halte bemerkte Franke, er habe ehrliche Absichten gehabt, er wollte reell setzen, und es nickt so machen, wie der be kannte Buchmacher Geßner, der den Jockeys bis zu 10000 Mark Gelder in die Taschen gesteckt, damit er zu gün stigen Ergebnissen komme. Was die guten Verbindungen an belange, so habe er manchmal neben oder in der Nähe von Jockeys gesehen' Nur den unsauber.« Manipulationen dec Buchmacher will Franke zum Opfer gesallen sein, tü der Droschke hätten die Jockeys das Geld von der Rennbahn weggefahren. Weiter war in den Prospekten von Direk toren die Rede. Franke gab zu, daß er nur all-tn der In haber und Gründer gewesen, und keine Direktoren in Frage gekommen sind. Im weiteren Verlaufe der Verhandlung bestrttr der Angeklagte di- Höhe der Einzahlungen, ein schließlich der Gelder, die in Riesa, Mügeln-Heidenau w'w. ctng'gangen und, können nur etwa insge'amk 157'000 Marl in Frage kommen, davon leien rund llbttX) Mark am Totaiuator verwertet, und bei Rennen rn Magd-bürg und Bremen 15000 Mark rersportclt morden. T'.e Ge schäftsunkosten einschließlich Provüwnen betrugen gegen 2.5(00 Mark, und etwa 20 000 Mark haben Ennabler wieder zurück erhattcu. Daun ist auch der Lebensunterhalt für dle Familie davon bestritte.: worden, dazu lübtte siet» Franke angeblich berechtigt, weil er 40000 Mart eigene Gelder zur Gründung Verwender habe. Zur Aufklärung des Sachverhaltes tvarcn eine Anzahl Zeugen geladen, dir Vernehmung erbrachte besondere Punkte von önentsichem Interesse nicht. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Dr. Schubert zerpflückte erst in langer Rede das Pro gramm dc-5 Konzerns, auf welches srvrele Leute ner.nnge- sallen sind, ein Glück ivar cs, daß die Behörde rechtzeitig zugegrifsen habe, wüst würde der angerichtcte Schaden ein viel größerer gewesen sein. Wenn ans der einen Seite so mancher Einzahler kern Milleid verdiene, so s-icn aber auch sehr vrele Leute in bitterster Not nm ihre letzten Ersparnisse gekommen. Für das Unrecht sei eine inblbare Sühne am Platze, der Betrug sei voll und glatt erwiesen. Tas Gericht kam dem 'Anträge des Staatsanwaltes nach und verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten Gefängnis, sowie zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte in der Dauer von drei Jahren. In der Urteilsbegründung beconte der Vorsitzende, baß der Angeklagte seinen Einzahlern ver sprochen habe, er könne und -werde in drei Monate': 2M Prozent vergüten, er mußte wissen, daß er dies nicht halten konnte. —* Ueber die Teuerung im De rem bet 1921 teilt das Statistische Reichsamt nut: Sbivrhl durch die Steigerung der Kaufkraft der Mark zu Beginn dco Dezember dre Großhandelspreise znrüclgingen. Kme lick die Anfwärtsbcwegung der Lebenshaltung doch vom No vember zum Dezember infolge des vorhergehenden LinmeS der Reichsmark weiter fort. Nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamtes ist die ReichSinde^zifscr für dfl- Lebenshaltungskosten vom November zum Dezember von 1397 aus 1550, also demnach nur 150 Punkte oder l i Prvz. gestiegen. Gegenüber Dezember 1920 beträgt jetzt die Stei gerung 66 Proz. und gegenüber des Mai, dem billigsten Monat des vorigen Jahres, 75,1 Proz. Stärker als in' den Vormonaten trug zu dieser Steigerung im BcrichtSmonal die Erhöhung der Kosten für Heizung und Bcl.nchtnua bei, während die WohnnngSnüelen in verhält»:: mäßig we nig Gemeinden anzogen. Die Indexziffer für die Ausgaben für Ernährung allein, die im November 1914 betragen batte, ist nm 174 Punkte oder 9,1 Proz. auf 2088 gestiegen. Zu der Erhöhung dec Ernährungsausgaben trugen l>n Vr- richtsmonat fast sämtliche Lebensmittel bei. Die Preise für Brot, Nährmittel, Hülsenfrüchte und besonders Fleisch zogen erneut an. Auch Gemüse, Kartoffeln und Eier »pur-
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