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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 21.09.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188009219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18800921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18800921
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1880
- Monat1880-09
- Tag1880-09-21
- Monat1880-09
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^ 113. 1880 Wochenblatt für Mopa« u«d Mmgegevd. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. DierteljahrspretS 1 M. excl. Botengebühren und Postspesen. 48. Jahrgang. > Dienstag den 21. September. Inserate von-3 Zeilen an die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derselben längstens bis Mittag 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens jedesmal vorhergehenden Tages. Bekanntmachung. Im Lieferungsverbande der Unterzeichneten Amtshauptmannschaft (Hauptmarktort: Frankenberg) betrug im Monat August 1880 der Durch schnittspreis für 1 Centner Hafer 8 M. 40 Pf., für 1 Centner Heu 3 M. und für 1 Ccntner Stroh 3 M. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 14. September 1880. von Wriffeubach. Dtch. Bekanntmachung. Die Localsteuer-Einnahmen im Stcuerbezirke Flöha werden hiermit aufgefordert, behufs Aufstellung der Liste der Stimmberechtigten zur Wahl von Vertretern der Höchstbesteuertcn für die Bezirks-Versammlung des hiesigen Bezirksverbandes, auf Grund der Steuercataster und mit Rück sicht auf die in Folge Reclamationen eingetretcnen Ermächtigungen, ein Verzeichniß derjenigen Personen, welche an directen ordentlichen Staats- stcuern (Grundsteuer und Einkommensteuer, letztere ohne Rücksicht auf den Zuschlag) zusammen den Betrag von 300 M. entrichten, wobei jedoch in Betracht zu ziehen, daß dem Ehemann die für die Ehefrau und dem Vater die für die in seiner väterlichen Gewalt befindlichen Kinder zu ent richtende Steuer anzurechncn ist, anzufertigen und spätestens bis zuu, 23. dieses MonatS mir zugehen zu lassen. Flöha, am 17. September 1880. Der Königl. Bezirks st euer-Jnspector: Größe!. Von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll de» 3tt. September I88tt das dem Webermeister Karl Wilhelm Beier in Zschopau zugehörige Hausgrundstück Nr. 408 des Brandcatasters und Nr. 399 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zschopau, welches Grundstück am 3. Juli 1880 ohne Berücksichtigung der Oblastcu auf 3003 Mark gewürdert worden ist, noth- wcndigcr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Zschopau, am 9. Juli 1880, Königliches. Amtsgericht daselbst. Tobias. Auf Fol. 91 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk ist heute eingetragen worden, daß die Firma „Herma«» Ficker" in Zschopau ihren Sitz nach Annaberg verlegt hat und deshalb im Handelsregister für den Amts bezirk Zschopau zur Löschung gelangt. Zschopau, am 16. September 1880. Königl. Amtsgericht daselbst. Forker. Dienstag de» 21. September 1880 Bormittags 11 Uhr soll im hiesigen Auctionslocal eine neue Original-Howe-Näh-Dlascliine gegen sofortige Bezahlung au den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Zschopau, .am 14. September 1880. Der Gerichtsvollzieher bei dem Königl. Amtsgericht daselbst. Weber, Contr. Gertlichrs und Sächsisches. — Vergangene Nacht kurz nach 2 Uhr wur den die Bewohner unserer Stadt aus friedlichem Schlummer durch Feuerlärm aufgeschrcckt. Es brannten die dem Spediteur Tcichmann gehörigen, sowie das daranstoßcndc Gebäude des Wagners Weber und das Schlachthaus bis auf die Um fassungsmauer» nieder. Leider sind auch, wie wir hörten, viele Mobilien mit verbrannt, ebenso auch einige Fässer Petroleum, welches sich nach dem Zerspringen der Fässer in die Zschopau er goß und diese eine Strecke weit mit einem Feuer meer bedeckte. Dank den angestrengten Bemühun gen der hiesigen freiwilligen Feuerwehr und der von Waldkirchen, welche bald nach Ausbruch des Feuers auf der Brandstelle erschienen waren, blieb das Feuer auf die obengenannten Gebäude beschränkt, obgleich für die umliegenden Gebäude wegen des herrschenden Windes die größte Gefahr vorhanden war. Ueber die Entstehung des Bran des herrscht bis jetzt noch vollständiges Dunkel. — Nach Z 3 der Verordnung vom 28. Oc- tober 1878, die Ausübung der Fischerei betreffend, dürfen Forellen als: Bach-, Berg-, Stein-, Wald-, Gold- und Schwarzforellen, in den Mo naten September, October, November und De zember weder fcilgeboten noch verkauft oder zum Zwecke des Verkaufs versendet werden. Veranlaßt der Wcrkführer einer Fabrik einen ^ ungeschulten Arbeiter zu einer Dienstleistung, bei welcher dieser in Folge der Unkenntniß der mit der Dienstleistung verbundenen Gefahren und sei ner daraus folgenden Unvorsichtigkeit verunglückt, so ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts der Fabrikbesitzer für diesen Schaden haftbar, wenn der Werkführer den unerfahrenen Arbeiter nicht über die gefahrvolle Behandlungsweise in- struirt resp. zur Vorsicht ermahnt hat. — Für Sachsen wird der Ruhe, welche das laufende Jahr in Bezug aus das politische Leben gehabt hat, mit dem nächsten Jahre eine um so lebhaftere Thätigkeit folgen, als neben den im Frühjahre bevorstehenden allgemeinen Reichstags wahlen auch Landtagswahleu zur 2. Kammer (die verfassungsmäßigen Ergänzungswahlen) statt- zufindcn haben, und außer dem Zusammentritt des Landtages auch ein Tagen der evangelisch- lutherischen Landessyuodc zu erfolgen hat. — Diejenigen Mannschaften, welche im Jahre 1875 der Ersatzreserve 1. Klasse zugetheilt wor den sind, treten am 1. October d. I. in die 2. Klasse über und haben spätestens bis zu vorge nanntem Termine ihren Ersatzreservcschei» bei dem Bczirksfcldwebcl vorzulcgen, um auf diesem Schein die Ucberführung zur Ersatzreserve 2. Klasse bescheinigen zu lassen. So lange diese Be scheinigung fehlt, gehört Inhaber zur 1. Klasse. — Schaffen Personen auf Verlangen eines Wohnungsmiethers dessen Mobiliar trotz des Ein spruchs des ein Retentionsrecht geltend machen den Vermiethers aus der Wohnung, indem sie den sich widersctzenden Veriniether durch Gewalt oder durch Bedrohung ihn todtzuschlagen oder körperlich zu verletzen, zu Duldung des Fortschaff ens nöthigen, so sind diese Personen nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts wegen Nöthigung mit Gesängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 600 M. zu bestrafen, selbst wenn der Hauswirth mit Unrecht ein Retentions recht geltend gemacht hatte. — Zu der am 1. Decembcr d. I. stattfindcnden Volkszählung im deutschen Reiche sind die neuen nothwendig gewordenen Informationen an die Bundesregierungen verabfolgt worden. Die Aus- theilung der Listen durch die Ortsbehördcn von Hans zu Haus hat vom 25. bis 30. November stattzufinden. Zu den Zählungscommissionen sind bei Bedarf Privatpersonen gegen Remuneration heranznziehen. Dresden. Se. Majestät der König wird, nachdem er seine Gemahlin nach Stresa am Lago maggiore geleitet haben und in den ersten Oc- tobertagen »ach Dresden zurückgekehrt sein wird, voraussichtlich, einer Einladung des deutschen Kaisers folgend, am 15. October an den Dom baufeierlichkeiten in Köln theilnehmen. — Die am 15. d. Abends zum ersten Male erfolgte Beleuchtung der Maschinenhalle derWoll- waarcnausstcllung zu Leipzig durch electrisches Licht hatte ein zahlreiches Publicum herbeigezogen, welches von der Wirkung der neuen Beleuchtung sehr angenehm überrascht war. — Der „Pirn. Anz." schreibt: „Von der auf opfernden Fürsorge Ihrer Majestät der Königin, welche mit ihrer Hilfe allerorten so schnell bereit ist, können wir heute wieder eine» erneuten Be weis bringe». Anderthalb Jahre sind es etwa her, daß der Knabe eines Fabrikarbeiters zu Mügeln durch einen Fall derart verunglückte, daß er nicht mehr gehen konnte, was für die be treffende Familie natürlich eine schwere Prüfung war. Wo die Noth am höchsten, ist bekanntlich
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