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Sächsische Volkszeitung : 19.03.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190403190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19040319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19040319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1904
- Monat1904-03
- Tag1904-03-19
- Monat1904-03
- Jahr1904
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 19.03.1904
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Nr. «5. Sonnabend, den 18. März 1804. :i. Jahrgang. Ersktzei»! täylich nachm, mit wisii.ibm-- dt-k ««»->- und ^rlnaq?. »«»«aSpretS, «ierieljShrl. 1 Mk. SO Pf. -cd,n-«5!cllneld». Liisjeroemscheii Poslanslnlt. lt. .^ilUttaSvreiSI. Eiujeliiummer lO Ls. ° ^ ' ° >1-1 tthr. Redakliüiis-Svrechsluudr: 1> Unabhängiges Tageblatt M wabrbeit, llecbt u. freibeit. Inserat» werden die «>gespaltene Peiiizeile eder deren Raum mit IS Pf. berechnet, bei Äiederbolung bedeutender Rabatt. Buchdriirkerei. Pcdaktio» »nd tOrschasrestelle: Dresden, Pillntqer «träne 11 .^eriiipr,cher^ Rmt I -!r. U»M Welche Bundesstaaten haben für Aufhebung des Artikels 2 des Jefnitengefetzes gestimmt? Nun kann diese Frage ziemlich bestimmt beantwortetlverden. da sich diejenigen Staaten, die „schuldig" sind, bereits gemeldet haben. Für die 'Aufhebung des H 2 haben gestimmt: Preußen mit 17. Bayern mit 9, Baden mit 9, Waldeck, Neust ältere Linie und Hamburg mit je einer Stimme, zusammen 29 Stimmen. Gegen die Aufhebung fielen folgende Stimmen: Sachsen 4. Württemberg 4. Hessen 9. Mecklenburg-Schwerin 2, Braunschweig 2, ferner Weimar. Mecklenburg-Streich, Oldenburg. Sachsen - Kobnrg - Gotha. Sachsen - Meiningen. Sachsen-Altenburg. Schwarzburg-«ondershausen, Schwarz- bnrg-Rudolstadt, Reust jüngere Linie und Detmold mit je einer Stimme, zusammen 25. Endlich haben sich der Abstimmung enthalten mit je einer Stimme: Bremen, Lübeck, Anhalt und Schaumburg. Lippe, zusammen 4 Stimmen. Wären auch diese noch gegen das Gesetz abgegeben worden, so wäre die Borlage mit 29 gegen 29 Stimmen gefallen. So versichert die „Nat. Ztg.". Nach den Berichten anderer Blätter sollen aber eine Mehrheit von 40 Stimmen vorhanden gewesen sein: auch wird behauptet, dast Hessen sich der Stimme enthalten habe. Die Aufstellung dürfte demgemäst noch eine kleine Korrektur erfahren. Uns kann dieses Herumraten recht kalt lassen: die „guten Freunde" der deutschen Katholiken kennt man schon lange, man darf nur aus die einzelstaatlichen Gesetze Hinblicken und man ist keinen Augenblick inehr im Zweifel, wer für und wer gegen die Aufhebung gestimmt hat. Das in der Frage anftauchende Bedenken, ob das Vorgehen des Bnndesrates, der einen Beschlnst des früheren Reichstags annahm, zulässig gewesen sei, hat keine praktische Bedeutung mehr. Denn die Aushebung des Artikels 2 ist bereits in die Gesetzessammlung des Deutschen Reichs ein gereiht worden. Doch ist es immerhin noch von Interesse, die einzelnen Anschauungen zu hören. Der Geheime Justizrat Kahl, der in der Sache selbst nicht auf unserer Seite steht, hat gegenüber der Rechts gültigkeit des Bundesratsbeschlusses keinerlei Bedenken und zwar mit Rücksicht auf frühere Präzedenzfälle. Diese gehen bis in das Jahr 1884 zurück. In drei Fällen ist ein Gesetz erst publiziert worden, nachdem der Reichstag, der darüber beschlossen hatte, zu bestehen aufgehört und eine neue Legislaturperiode begonnen hatte. In zwei Fällen handelte es sich, ebenso wie bei dem Jesuitengesetz, um Jnitiativ-Anträge aus dem Hause, im dritten Fall um eine so wichtige Regierungsvorlage, wie die Militärstraf, gerichtsordnung. Der bekannte Stäatsrechtslehrer Laband stimmt Kahl ganz bei. »nährend er früher anderer Ansicht war. Der Leipziger Professor Binding ist dagegen anderer Ansicht und hält das Gesetz für nichtig. Die Reichsverfassung gibt für eine absolut sichere Ant wort keine Handhabe; ihr Wortlaut steht dem von der Regierung eingeschlagencn Verfahren nicht im^Wege. Auch sonst existiert absolut keine gesetzliche Vorschrift, die ein solches Zurückgreifei» für unstatthaft erklärt. So müssen sich eben die Staatsrechtslehrer mit der gefundenen Lösung begnügen. Die Jesuiten und die Zweite Sächsische Kammer. Wenn die Landesboten glaubten, durch die Jesniten- iuterpellation ein volles Haus zu erziele»», so hatten sie sich getäuscht. Auch eine Komödie findet kein besonderes Publikum, wenn der Stoff bereits abgedroschen und bekannt ist. Wer sollte auch ein Interesse haben, dem zuznhören, was täglich die Zeitungen schreiben. Sachlich wurde nichts neues vorgebracht. Die Stellung der sächsischen Bnndes- bevollmächtigten war strikte gegeben und wenn einzelne Zeitungei» Zweifel aussprachen, so glaubte ihnen niemand. Das; ^ 5<» auch dann weiter bestehen bleibt, selbst »venu das gesamte Jesuitengesetz fällt, ist auch eine fest stehende Tatsache. 'Nicht einmal jdie Katholiken haben darüber auch nur den leisesten Hoffnungsschimmer, das; unter der protestantische»» Regierung, »vie Herr v. Seydewitz gestern sie selbst nannte, jemals eine frischere und freiere Luft herrschen könnte. Alle Achtung vor unseren Ministern: sie sind persönlich hochachtbare Männer, deren Aiischauung keineswegs einer freiheitliche»» und »uoderncn Gesinnung feind ist. Aber sobald sie den Ministerfrack anlegen. sind sie in konventionelle Höslichkeitsformeln eingezwängt, die ihnen von einer seit altersher herrschenden Pastoralen Kligue anfgenötigt werden. Es ist das zu bedauern, »veil damit nicht nur die konfessionellen Gesichtspunkte sehr ein seitig werden, sondern auch die ganze Gesetzgebimgsmaschine de»» freiheitlichen Anfordernngeu enlsremdet bleibt. DieNegelung der konfessionellen Verhälmissesteht unter der Oberhoheit der einzelnen Bnndesstaaten. Die sächsischeKirchen- gesetzgebnng kann daher durch die Aufhebmig des Jesuitengesetzes nicht berührt werden. Solange eine Landesgesetzgebiing keine OrdenSniederlassnng znläßt, nützt die Erlaubnis zur Ein- führung ins Reich nichts; das liegt auf der Hand, dazu braucht man keine Jesuitendebatte. Uns kann es recht sein, wenn die Zeitungen entzückt sind, das; sich aus der Verhandlung die „freudige, tröstliche Gewifiheit" ergebe»» habe, „ Sachsen sei und bleibe die Hochburg des protestantischen Gedankens in Deutschlaiid", <„Dresdn. Nachr."» oder, das; »vie der „Dresdn. Anz." beruhigt ausruft. Sachsen „stark genug sei, das Land vor de»» Jüngern Loyolas zu bewahren". Wem» die Herren durch die Einmütigkeit der Regierung in» Landtag entzückt sind, so sind sie sehr genügjan». Wir »vollen »nr einiges weiiige ans den Reden der Abgeordneten hervorheben. ES bekommt auch ein Kalauer viel größeres Interesse, wenn er im hohen Hanse fällt. Wir müssen da zunächst den Ausspruch des Abg. Opitz znrückiviesen, »vorin er behauptet, daß der Jesuitenorden zur Bekämpfung des Protestantismus gegründet »runde. Wir haben zwar im vorige»» Jahre einmal in eine», Leit artikel diese tendenziöse Unwahrheit richtig gestellt und »vollen es heute ans der Konstitution des Jesuitenordens selbst be- weisen. Als Arbeitsfeld des Ordens werden dort genannt: Förderung der Seele»» im christlichen Leben und in der öffentlichen Lehre, Verbreitung des Glaubens durch öffent liche Predigten und den Dienst des Wortes, durch geistliche Hebungen nnd Liebeswerke und naineiillich durch Unter weisung von Knaben »nd Unwissenden in» Ehristentum und durch Spendung der heil. Sakramente. Besuch von Kranken und Gefangenen und andere Betätigung des Seeleneisers, sei es unter den Türken oder sonst irgendwelchen Un- gläubigen, selbst in» fernen Indien, sei es unter irgend welchen Irrgläubigen oder Schismatikern oder Rechtgläubige»», welche auch immer es sein möge»»". (Iiwtitntnm rme. -lom». Ed. Pragensis 1757, ton». 1., pn^. 22, 29.» Die Prctestanten werden hier mit keinem Worte genannt. Weder in den Stiftmigsbnllen der Päpste, noch in den Konsti tutionen anderer Ordensgeneräle ist davon die Rede. 'Nach dem der Orden die Verteidigung der kath. Wahrheit gegen jedwede Irrlehre ii» sein Programm ausgenommen hat, so ist es selbstverständlich, das; sich einzelne Jesuite»» auch der Hauptirrnng der damaligen Zeit entgegenslelllen. Herr Abg. Opitz tat also den» Ordensfiffter »nd seiner Schöpfung un recht. wenn er als den Hanptzweck des Jesuüenorüens die Bekämpfung des Protestantisinns bezeichn eie. Da bei vielen Protestanten die Phrasen von „Seelen- fängcrei", die in ihren Reihen oft mit größter Ungeniert- heit selbst betriebe»» wird, ferner von ..Hinterlist", ..Kampf mit vergifteten Waffen" x., in Fleisch und Blut übergegangen sind, so können »vir diese unbewiesene Be hauptung kalllächelnd übergehen. Doch eine Frage möge uns der Herr Abgeordnete erlauben. Die Einleitung seiner Rede war eine On,>>tnti<> Umu-voü-nlüm den Katholiken gegenüber. Er versichert, das; die Regierung und der Landtag übersließe an Friedens- lieb» und Eintrachtsbeirrebiiiigen. Mit seinen Anssübrniigen suchte er uachzmveisei», das; die Jesuiten ruchlose Friedensstörer seien. Damit begründete er wohl den Z 59 in Bezug auf die Jesuiten! Wie steht es aber mi» den übrigen Orden? Warm»» will Sachsen diese nicht in sein Gebiet zulassen? Oder sind alle übrigen Orden ebenso ! gefährlich wie die Jesuiten? Vielleicht ninrinr Herr Abg. j Opitz im Landtage noch Gelegenheit, nns darüber l anszuklären, damit die Katholiken Sachsens erfahren, warum l dem» nicht nur die Jesuiten, sondern alle geistlichen Orden > ans Sachsen ausgeschlossen sind? ' Wir können trog einiger Entgleisungen diesem Redner ! das Zeugnis nichl versagen, daß er gemäßigt sprach. > Anders Abg. Roll fuß. Er brachte mehr den Ton des ! „Evangelischen Bundes" zur Geltung; auf den Tribünen ; bildeten Mitglieder desselven den Hauptbestandteil. Die j Pointe legre er in einige Zitate des Anfhebnngsdekretes i Elemens XIV.; er versuchte daraus den Beweis für die Gemeingesährlichkeil der Jesuiten zu konstruieren. Ana» diesen Beweis haben »vir im vorigen Jahre als vollständig grund Der Kampf gegen die Fremdwörter vor Ä50 Jahren. (Schluß.» Waren die von den früheren Sprachgesellschaften gegen die Fremdwörterei ins Feld geführten Gründe in» wesent lichen die gleichen wie die heute vom Allgemeinen Deutschen Sprachvereine geltend gemachten, so schlug »»»an auch ähn liche Mittel zur Bekämpfung des Nebels vor. Es wird z. B. betont, daß man znm Ersatz der Fremdwörter in erster Reihe nicht 'Neubildungen, sondern bereits vorhandene Wörter oder Zusammensetzungen ans solchen yeranzieyen solle. So ist damals eine Reihe von Wortschöpfungen ge lungen. die sich mit Recht dauernd behauptet haben, und unter denen besonders zu nennen sind: Mundart für iliulew- t»m. Lehrsatz für ro<xiila, Schreibart sür Mvln», Lehrart für meblioilim, Gemeinwesen für nwpuiilici»., und in der grammatischen Knnstsprache: Selbsllautec tvoanlm». Mit lauter (cmimoiurrm», Zeitwort lvorlmm». Hochlaut ltcnum rmpirrrrm), Ableitung («lorivnlio», Endung «turiiiiimtao» usiv. Diese keineswegs erschöpfenden Belege zeigen, daß die Sprachreinigmlgsbestrebuugeu des 17. Jayrylmderts nicht spurlos vorüber gegangen sind. Das; sie ihr Ziel einer dauernden Besserung nicht erreicht haben, hat seine» Grund vornehmlich in den uuglü.llichen Zeitverhältuissen. dem Darniederliegen des vaterländiichen Empfindens gerade in den Kreisen des Volkes, deren sreudige Zustimmung allein der Sache der Sprachgesellschaften hätte znm Stege ver- Helsen können. Zum kleineren Teile hat dann die Lächerlich- keit mitgewirkt, der die Abgeschmacktheitei» eines Philipp von Zesen verfielen. Am wenigsten ist die Bewegung durch ausgesprochene Gegnerschaft gehemmt worden: denn von namhaften Schriftstellern des 17. Jahrhunderts ist nur Christian Weise gegen sie aufgetreten, der die jetzt wieder von den Gegner»» des Sprachvereins ausgestellte Lehre von der Unzulänglichkeit der deutschen Sprache für die hohen und höchsten Gcdankenfeinheitcn schon audeutet. Die vielleicht manchmal ungeschickten und täppischen Regungen eine« erwachenden 'Natioualgefühls als Chauvinismus, als Deutschtümelei zu brandmarken, hat Weise aber noch nicht gelernt, das ist unsrer Zeit Vorbehalte»! geblieben. Und doch beruht gerade auf dem ferneren Erstarken des Batcr- landSgefühlS die Hoffnung, daß diesmal die Sprachreinigung eine»» wirklichen Sieg erringen werde, einen Sieg, der darin besteht, daß der Deutsche die Fähigkeit »viedergeivinnl, sich über alles ohne unnützen Anfwand von fremde»» Wörtern iu deutscher Rede auszusprechen. Bibelverbote in der Neuzeit. Prophezeien ist für denjenigen nicht schwer, welcher seine Pappenheimer kennt. W»r hatten volhergesagl. daß die „Wartburg" anläßlich des Jubiläums der britischen Bibelgesellschaft »nieder eine Anrampeliing des „bibelseind- liehen Papsttums" bringen werde. Pünktlich, »vie bestellt, kommt der prophezeite Artik l. Die Räubergeschichten von Bibeive»boten im Mittel- alter sind dieses Mal »neggeblieben. Jetzt liest man er stau».teu Auges: „Vor 900 Jahren verordnete Papfi Elemens VIII. Galeerenstrafe sür das Lesen italienischer Bibelüber setzungen. Vor 200 Jahren nahm Clemens XI. iu den auf seinen 'Befehl von der päpstlichen Druckerei ver- öffentlichten Iudex „verbotener" Bücher die „'Bibel in »rgend welcher Volkssprache" auf. Vor loo Japren wurde im deutschen Regensburg in Nacheiferung der enlstandenen protestantischen Bibelgesellschaften eine katbo- lische Bibelgesellschaft gegründet, die aber Pius V II., der bereits mittels Breve vom 29. Juni 1819 an den Erz bischof von Giu'sen die Bibelgesellschaften und ibre auf die Verbreitung der heil. Schrift gerichtete Tätigkeit als die „listigste Erfindnng eine nach Möglichkeit zu beseitigende Pest" bezeichnet hatte, >817 einfach durch Erlaß einer päpstlichen Bulle verbot." („Wartburg" 'Nr. io vom 4. März 1909. S. 101.) Wann werden einmal die Männer der „Wartburg" sich die leidige Unsitte abgewölmen. bei Erzählungen über Dinge der Geschichte nicht den ganzen Tatbestand zu belichten, sondern sich mit Achteln, Zehnteln, ja Zwanzig steln zu begnügen? Allerdings, letzteres ist ja bequemer; denn es gestattet, die Sache zu behandeln »vie eine wäch serne Nase, während bei Anführung des ganzen Tatbestandes zu einer A'.irempelniig des bibelfeindlichen Papsttums auch nicht der Schein einer Berechtigung bliebe. So »vollen »vir denn die Mitteilungen der „Wartburg" ergänzen: 1. Elemens VIII. vervot das B»bellesen nicht unter Galeeremtlase; letztere Strafe war benimmt für Häresie und 'Verbreit»»»»; ketzerischer Schi Uten. 2. El»mens XI. verbot nicht das Lesen der 'Bibel iu der Landessprache als solifies, sondern das 'Verbot zielte auf Uebersetzniigen von Häretikern, welche von aistaug nn den .'stimükuifs »mwendelen. ihre ml-ttzen Anschammgen ans dem Wege der Uebersewmg in die !,!. Schrift ietoft bineui- zutragen. Das muß bei allen sog. „Bibelverbolen" in» Auge bebauen werden. 9. Die Regensburger B'belgeselistfi»fl halte »ehr enge Verbindungen mit der eni',Nützen Bitz-l zeiells».,»»'!. Halle doch z. B. der slrengkirchliche R.-gens W-Nmaim in Regens- bnrg von oer eugtüchen Geiellüfiasl betzenlende Summen angenommen zur Verbreitung tzer von itzm besorgten Netzer- fetzmig dm- Neuen eestamenles. Wiltmmn toste übii.pmS '>'2" düne Bezielnmgea. 'Inders l »g die Suche bei srinem Freunde, dem uachiwcks abgefalleneu Priester Goßner »int pmiee I8>5 erschienenen Notzers. tz,u,g. und an.fi l,»n Leander p m Eß. deffeu »lebeijt'tzui'.g >821 auf den Inder kam. Hier ums; dam» noch oeuauui werden der für die ksth. 5»e»fir Rup.lands so uatzeiloolle Metropolit Stanislaus Siestrzevcew'c;, Erzbischof von Mohileiv »g.-sr. 1829». welcher >8l.5 das neue Testa,neu! iu einer nach der liebe»,'etzuug des Jemiieu Jakob Wujek iWvuk» augeier!i»;leu geiälüfile» Wiedergabe berbreile» ließ. Auf diese Ausgabe des Neuen Testaments bezieht »ich das Breve Pins VI I. vom 9. Seplbr. 1.-0 9, in welchem der Papst den Erzbischof tadelt, daß er „arglistig zu irrigem Sinn verdrebte Ueberietzimgen in ver schiedene», Sprachen unter das Volk verbreite, die znm Ver derbnis der reinen Lebre nnd ihres HI. Stuhles veran staltet seien". Es getzört mm »vahrlich sehr wenig Urteilskraft dazu, um zu erkennen, daß ,,»it diesen „Ergänzungen" die mit- geteille.» ,,'Bibe!verb>ste" in »st,, ganz anderes Liebt rücke». Der Grund zu einer Begeisterung „Roms" fällt ualürlich damit me«;, aber eben desbalb treiben gewisse Leute die Verstümmelung geschichtlicher Tatsachen als eine Alt Sport, mi» mit dein Quentchen, daß sie milznteilen belieben, den ehrsamen Spießbürger gegen „Rom" »mszuhetzen!
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