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Dresdner Journal : 16.10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190810164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19081016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19081016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-10
- Tag1908-10-16
- Monat1908-10
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 16.10.1908
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Dresdner Journal Nr. 242 1908 Amtlicher Teil IV 492 367 704 394 Erkennungsnummern für Kraftfahrzeuge. 416 917 944 - 1007 484 852 55IIIL 7046 738 982 in Borna ist für die 4. November dieses Stellvertretung Herr Dresden, 16. Oktober. Ihre König!. Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin von Baden sind heute vormittag 10 Uhr 27 Min. in Dresden eingetrosfen. Herr Bezirksarzt vr. Hertzsch Zeit vom 18. Oktober bis mit Jahres beurlaubt und mit dessen Die „Lebens- und Rentenversicherungs - Aktien gesellschaft Allianz" in Wien hat als Hauptbevollmäch tigten für das Königreich Sachsen gemäß 8 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungs unternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn Friedrich Paul Löser mit dem Wohnsitze in Dresden, Walpurgis- straße 2, bestellt. Dresden, am 14. Oktober 1908. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen Direktor der städtischen Gasanstalt Ledig in Chemnitz bei seinem Übertritte in den Ruhe stand das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Forstrentamtmann Gerlach in Eibenstock den Titel und Rang eines Rechnungsrates zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Sergeanten Otto Emil Schramm der 3. Kom pagnie und dem Pionier Johann Hermann Theodor Behrmann der 1. Kompagnie des 1. Pionierbataillons Rr. 12 in Dresden für die von ihnen gemeinschaftlich am 7. August nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Er rettung eines Mannes vom Tode des Ertrinkens in der Elbe bei Strehla die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Reichsgerichtsrat Predari in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Kronenorden 3. Klasse anlege. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ober-Postschaffner Hofmann in Leipzig-Anger das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehene Allgemeine Ehrenzeichen anlege. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gefpalt-Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textfeite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschästsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Ministerium des Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. in den Besitz des Kaufmanns Ernst Theodor Lotsch in Chemnitz, in den Besitz des Buchdruckereibesitzers Willibald Drechsel in Meerane, in den Besitz des vr. mock. Karl Gustav Wil helm Heuschkel in Chemnitz, in den Besitz des Kraftfahrzeughändlers Hermann Diehl in Chemnitz, in den Besitz des Privatmanns Oskar Barthold in Mitteldorf, in den Besitz des Rohproduktenhändlers Wilhelm Karl Sallier in Chemnitz, in den Besitz des Fabrikbesitzers Karl Alexander Einhorn in Olbernhau, in den Besitz des Schankwirts Paul Hermann Weber in Chemnitz, in den Besitz des Architekten und Tischlerei geschäftsinhabers Hermann Klemm in Chemnitz, in den Besitz des Kaufmanns Wilhelm Alfred Degenkolb in Chemnitz. Hierüber: verkauft nach Elberfeld, ist verbrannt, wird nicht mehr benutzt, steht zum Verkauf, Verzug des Besitzers nach Radebeul, wird nur zu Probefahrten benutzt, ist wegen Ableben des Besitzers nach Turin über führt worden, ist nach Altenburg (S.-A.) verkauft worden. Der Besitzer wohnt nicht in Chemnitz, sondern Bezirksarzt Medizinal-Rat vr. Kindt in Grimma beauf tragt worden. NL1S79 Leipzig, am 12. Oktober 1908. 704s Königliche Krei-Yauptmannschaft. IV 147 - 838 - 22 - 648 . 789 - 942 Sekanntmachunz, Maßregeln gegen -ie Tollwat -er -an-e im Sezirke der Ämtshaaptmannschafi Pirna einschließlich der Städte mit Nevidierter Städteordnvng betreffend. Da in letzter Zeit die Tollwut der Hunde im Be zirke der Amtshauptmannschaft Pirna einen bedrohlichen Herr Bezirksarzt vr. Klotz in Rochlitz ist für die Zeit vom 2. bis mit 22. November dieses Jahres be urlaubt und mit dessen Stellvertretung Herr Bezirks arzt vr. Boeters in Döbeln beauftragt worden. Leipzig, am 1. Oktober 1908. 7050 Königliche KreiShauptmannschafi. in Limbach. 4339 m Chemnitz, am 13. Oktober 1908. 7056 Königliche Kreishauptmannschaft. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Rummem 10 Pf. — Erscheint: Werktag« nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Umfang angenommen hat, sieht sich die Königliche Kreis- hauptmannschaft auf Grund der §8 1 und 5 der Ver ordnung vom 31. August 1905, Ausführungsbcstim- a» t . 23. Juni 1880 mungen zum Reichsviehseuchengesetze vom—— 1. Mai 1894 betreffend, veranlaßt, bis auf weiteres folgendes zu ver ordnen: 1. Innerhalb des Bezirks der Amtshauptmann- schäft Pirna einschließlich der Städte mit Revidierter Ttädtcordnung dürfen Hunde nur dann frei umherlaufen, wenn sie mit einem sicheren Maulkorbe versehen sind. Der Maulkorb muß so eingerichtet sein, daß er passend anliegt, das Beißen verhindert und von dem Hunde nicht abgestreift werden kann. Auch Hunde, welche vor Fuhrwerke gespannt sind oder auf solchen, ohne fest angehangen oder eingesperrt zu sein, mitgeführt werden, unterliegen dieser Vorschrift. Ausgenommen sind dagegen Jagdhunde während der Benutzung zur Jagd, Hirtenhunde während der Begleitung der Herde und Fleischerhunde während der Benutzung zum Treiben des Viehes. 2. Nichtbeachtung der Vorschriften unter 1 wird, soweit nicht im einzelnen Falle strengere Strafvorschriften anzuwenden sind, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft geahndet. Verantwortlich für die Befolgung dieser Vorschriften ist nicht nur der Besitzer des betreffenden Hundes, sondern auch derjenige, welchem der Hund zur Beaufsichtigung anvertraut ist oder derjenige, in dessen Begleitung der Hund fick befindet. 3. Die Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes und der dazu gehörigen Instruktion und Ausführungs- bestimmungen werden, soweit sie im Falle des Auftretens tollwutkranker oder tollwutverdächtiger Hunde strengere Maßregeln vorschreiben, durch gegenwärtige Bekannt machung nicht berührt. Ebenso bleiben etwaige, für einzelne Gemeinden oder Verwaltungsbezirke bereits be stehende weitergehende Vorschriften in Gültigkeit. Die Aufsichtsorgane sind zu strenger Überwachung dieser Anordnungen und unnachsichtlicher Anzeige erstattung bei vorkommenden Zuwiderhandlungen ver pflichtet. Die Hundebesitzer sind gehalten, die Behörden bei Bekämpfung der Tollwut tunlichst zu unterstützen, ins besondere ihre Hunde genau zu beobachten und nicht nur beim Eintreten verdächtiger Erscheinungen an diesen, sondern auch schon dann ungesäumt der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, wenn ein Hund mit einem toll wutkranken Hunde in Berührung gekommen ist oder Biß stellen steigt. Tie Vernachlässigung dieser Anzeigepflicht ist strafbar (88 9, 10, 65 des Reichsviehseuchengesetzes). Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit besteht für die Hundebesitzer nach 8 833 des Bürgerlichen Gesetz buchs die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht für durch ihre Hunde verursachte Verletzungen und Beschädigungen. Die vorstehende Bekanntmachung ist in den Amts blättern der Amtshauptmannschaft Pirna und der be teiligten Stadträte zum Abdruck zu bringen. 7042 Dresden, den 15. Oktober 1908. 543 VII Königliche Kreishauptmannfchaft. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenges in Dresden. ' Freitag, 16. Oktober Tioniglieh Sächsischer Staatsanzerger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden Er- kennungs- nummer Name, Stand und Wohnort des Besitzers Art des Fahrzeugs (ob Wagen oder Fahrrad) mit Benzinmotor IV 1008 Schaarschmidt, Karl Otto, Zweirad - 1009 Schlossermeister, Ebersdorf Gehrt, Paul, Kaufmann, Glauchau Fischer, Kurt Rudolf, Kauf mann und Prokurist, Chemnitz Alicke, Georg, vr. meck., Chemnitz Engelmann, Christian, Mühlen- und Elektrizitäts werke, Niederschindmaas Dittersdorfer Filz- und s - 1010 s - 1011 Wagen - 1012 Zweirad - 1013 Wagen - 1014 Kratzentuch-Fabrik, Dittersdorf Geringswald, Albin Karl, Zweirad mit und - 1015 Kaufmann, Chemnitz Fa. F. A. Richter, Meerane Pöge, W., Ingenieur und Fabrikdirektor, Chemnitz Städtisches Elektrizitätswerk ohne Beiwagen Wagen - 1016 - - 1017 Zweirad - 1018 in Chemnitz Reinecke?, Paul Alfred, Wagen - 1019 Fabrikant, Chemnitz John, Karl Richard, Reisen der, Chemnitz Helbig, Bruno, Tiefbau- Zweirad - 1020 Wagen - 1021 Unternehmer, Flöha Möcker, Johann Ludwig, Schuhmacher, Chemnitz Fa. Prestowerke, A.-G., Chemnitz gegangen sind die Kraftfahr Erkennungsnummern Zweirad - 1022 - 1023 - 1024 - 1025 überj Probewagen zeuge mit den Er- kennungs- nummer Name, Stand und Wohnort de- Besitzer» Art des Fahrzeugs (ob Wagen oder Fahrrad) mit Benzinmotor IV 995 Medicke, Bernhard, Bau unternehmer, Reinholds hain Zweirad - 996 Geißler, Walter,Kaufmann, Meerane Wagen - 997 Fa. Prestowerke, A.-G., Chemnitz Lastwagen - 998 Lötsch, Hugo Max, Kauf mann, Cunetsdorf Zweirad - 999 Säuberlich, Otto, Fabri kant, Hohenstein-Ernstthal Wagen - 1000 Winkler, Kurt Oskar, stuck, obom., Chemnitz Schindler, Max Gustav, Mechaniker, Chemnitz Zweirad - 1001 * - 1002 Seidel, Karl Ernst, Post direktor, Hohenstein-Ernst thal Wagen - 1003 Oeser, Kurt, Hilfslehrer, Lichtenstein Zweirad - 1004 Gessing, Karl, Justizrat, Rechtsanwalt und Notar, Olbernhau Wagen - 1005 Krahl, Rudolf, Fabrikbesitzer, Bnnaberg B - 1006 Eckhardt, Bruno, Schlosser, Leukersdorf Zweirad mit und ohne Anhänger - 1007 Tuchscherer, Friedrich Louis, Maschinenbauer, Chemnitz Wagen
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