MMall und AiMMk Amts Statt für die KiWIcht» EkiichtSämtcr sMc dir StMkWk zu Ritfa md Mehla. Redäction und Verlag von E. F. Grellmann. tern. ,a «"gl. ÄS Iis- 87 Bekanntmachung. . Pa infolge des Allerhöchsten Befehls die Mobilmachung der Armee ausgesprochen ist, so werden alle Reservisten und Landwehrleute des dies seitigen Bezirks, welche augenblicklich außer Controle stehen und ins Ausland beurlaubt sind, ausgefordert sich ungesäumt beim nächsten Landwehr-Ba taillon oder nächsten Bezirksfeldwebel zu melden. . . , Meißen, am 16. Juli 1870. Königl. 2. Bataillon (Meißen) IV. Landwehr-Regiment Nr. 103. d. Metzradt, Major und Bezirks-Commandeur. Mobilmachungs-Befehl. Unter dem heutigen Tage wird da» Königlich Sächsisch« (IS.) Armee-Corps aus den Kriegsfuß gesetzt, und ist derselbe in sämmtlichen Listen rc. als I. MöbilmachungStag zu bezeichnen. Das Detail der Mobilmachung erfolgt planmäßig. Die Beurlaubten haben sich — den Einberusungsop- dres gemäß — pünktlich auf den Sammelplätzen einzüfinden; ebenso haben alle augenblicklich außer Controle stehenden Mannschaften sich unverzüglich beim nächsten Landwehr-Bataillon anzumelden. DreSdeii, am 16. Juli I87Ü. Der co mm andirende General: ...Mhert, H. ,. S., G. d. I. 57. - Dienstag, den 1». Juli 18M Sspediüonm ln Stiksa und Sstchla, sowie von allen unser» Loten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind serner bevollmächtigt Haascnstein und Vogler in Hamburg. Altona, Leipji g und Frankfurt a. Ä., H. Engler in Leipzig, st. W. Daalbach in Dresden und Eugen gort in Leipzig. Bekanntmachung. Die Königliche KreiSdirection hat dem Steuermann Otto Kunze in Strehla, dem Schisser Carl Kühne, in Lorenzkirchen und dem Müller lehrling Friedrich Ernst Kühne dortselbst für die mit Muth, und Entschlossenheit bewirkte Lebensrettung eines Mannes eine Geldbelohnung verliehest und spricht dem Fähtmeisiet August Wilhelm Kunze in Strehla, der die Rettung des Verunglückten gleichfalls verfucht hat, hiermit ihre Anerkennung aus. Leipzig, den 29. Juni 1870. Königliche KreiS-Direction. ' —. von Haugk. Unter den vor Beginn der SMkivst bekänlit zu Machenden PedMünMsollest aitfMMüsMftr MMikk die in nachbenannten ForstorteN aufbereiteten Hölzer Mm sofortige Bezahkun« ast'deM Rr«istbjekenden p«rstetgeri werden, und zwar ÄvUtsA Ützii 3b. Full st. )r vmr Wv » Uhr an/ ans dem Gchlage W B ' ' ' ' " Stück'eiche« Klvtztr s b«-l8» ünMstM, > - - - IP - is» - - ! PWlÄ<>laW - - - l'S - S4" - , -- BekaMltmachung, Pserdkaushtbung betreffend. Es soll auch im amtshauptmannschaftlichen Bezirk« MeißenPchleünM zur Botmüstetnua resp. taxmäßigen Aushebung von. Pferden M den Bedarf der Armee in Gemäsheit der allerhöchsten Verordnung vom 18. April 1868 (vergk. Gesetz- und Verordnungsblatt böm Jahre 1868 Btt. 237 egir.) verschritten werden. , ' ...... . , Zu diesem Zwecke werddn die sämmtlichen Herren und Kauen Besitzer Son Pferden aus dem Vl. BormnsterungSbezirke, bestehend' M der Stadt Riesa und den samMtlichen Ortschaften des GerichtSamteS Riesa, andurch aufgeforderi, ihre Pferde am 21. dieses Monats früh 7 Uhr am Bormusternngs- und Sammelorte Riesa auf der Bahnhossstraße, ist der Nähe der Bahnhofs, zur Vormusterung und Tag- darauf am 22. dieses Monats früh 8 Uhr in Meißen auf der Neugasse daselbst zur Aushebung ihre resp. gemusterten und dabei für tüchtig befundenen Pferde mit Halfter, Trense und 2 Stricken versehen, zu gestellen. Fohlen bi«' zu 3 Jahren und Hengste überhaupt find nicht zu produziren. - -- Zugleich macht man aus di« in 8- 20 der obangHogen-en höchsten Verordnung, auf Nichtbeachtung dieser Aufforderung gesetzten Strafen auf merksam und warnt vor deren Verwirkung. .... - Di« zur Gestellung zu bringenden Pferde sind vom Chaussee- und Brückgeld befreit, sowohl wup al« rstoür. Amtshauptmannschaft Meißen, am 17. Juli 1870, c,. ...... Vost Egidy. t a« d«tz Mee» T. M ul- 8. .33 «MKküL'lWtztr) 8 bis 10" ttbttii stüir, i . pjl- . 41 - -' - II - E - - j vis 8» lang, t.--- Sy- - - Rnll-N, l von Windbrachen, . o-, .. aufdew Schülp iü der Gröppendorfer Telle an der Mügeln-WMsWM GhäWe' MM