sltt die König!. GcrichtSämtcr sowie die Stadträthe zu Wa W Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 186« Dienstag, de« 8. Mal Die Aedsett»« Inserate zu Nr. 38 d. Bl . werden wegen des Hinturelfehrtssestes bis Mittwoch Abends 6 Uhr erbeten. Diese» Blatt „ Lldedlart und Eknzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstaar und Freitag«, und tostet teliShrlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanftalt, in unseren, Erpeditioycn in RW und «rrM sWie,»an «ltzt unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen Md fertier bevollmüchkigt haäsensttiN"tW^Bvr»er m Pamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Lrtpztg, F. W.' Gaalbgch in Dresden md LnAtn Hirt ««Leipzig. > - - - 7,- MW . -vii- Königliches Gerichtsamt. vibrig. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes sollen d-i, »« Juli I8st« die Frau Charlotten Friederiken verehel. Oettler zugehörigen Grundstöcke kvl. W, und LSO d«K. Gruyh- uud Hypothekenbuchs für Riesa, bestehend aus Wohn-, Mrthschgfts-und Mderlagsgebäuden^ wegen ihrer Lage in unmittelbarer Nähe der Elbe und der Bahnhöfe zur Errichtung eines größeren Geichaftsetahl»sfements besonders geeignet und zusammen ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8472 Thtr. 5 Mr. - - gewürtzeH zugleich, mir einem daran flöhenden, auf fiscglischem Grund und Botzen erbauten Nietzerlagsgebäude noch- wendigeri Weise versteigert werden, was unter, Bezugnahme auf den an hsMx qWygchd>p, Bekanntmachung. Am vergangenen Dienstag hat sich ein der Tollwuth dringend verdächtiger Hund, weiß und schwarz ge tigert, von mittlerer Größe, mit langem Schwänze und verschnittenen Ohren, in hiesiger Stadt gezeigt und eine größere Anzahl andere Hunde gebissen. - r>"'' m n n.Mi In Gemäßheit ß. 12 des Mandates vom 2. April 1796, sowie der Generalverordnung vorn 7. Ro- vMher 186^ witd daher Nachstehendes hiermit angeordnet:- s i 1. In der Stadt Riesa sind alle Hunde auf die Dauer von 12 Wochen und daher bis zam -8. A«tt I8VH eiMsperrt zu halten. ? . Das Herauslassen der Hunde aus den Behausungen oder Gehöften ihrer EigenMmer ist nur unter der Bedingung gestattet, daß der Hund mit einem gut cönstruirten Maulkörbe vön starken Drahtstaügen/.'dr ^uch^ Fleifche^unde dürfen nur unter dicker Voraussetzung mitgeführt werden. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist dem Barbier Robert Joseph Goldttz in Strehla die Erlaubniß zur Ausübung der niedern Chirurgie, nämlich: zur Applikation von Blutegels GchtHfEpfen, Blasenpflastern, Klystieren, Umschlägen und leichten Verbänden unter der Beschränkung ertheilt wvrV«r> daß er die genannten Verrichtungen nur auf Anordnung eines legitimirten Arztes vornehme, was hierdurch zur öffentlichen Senntniß gebracht wird. Leipzig, am 23. April 186k. Königliche Kreis-Direction. ,v. Burgsdorsfi ' W.