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Deutsche allgemeine Zeitung : 04.12.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184712046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18471204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18471204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-12
- Tag1847-12-04
- Monat1847-12
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 04.12.1847
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Sonnabend — Nr. 338. —— 4. December 1847. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ue--rvliS. Deutschland. * Aus Mitteldeutschland. Die kurbcssische Verfassung. München. Landtageabschied. — Neues bairisches Ministerium. OLeip- tia. Der König. — Die Beselersammlung in Württemberg. — Die ba dischen Stände. — Da» dänische Commando in Holstein. — Die Jesui ten in Köthen. — UntersuchungSfall in Frankfurt a. M. M»««G<N. * * Kerlin. Urtel im Polenproceß. r Königsberg. Der Ma gistrat. Neue Monatsschrift. Rücktritt zum Judenthüm. — Ein Schrei ben Jahns. GHanten. Der Congreß. Modificationen im Ministerium. Wroßdrttannion. Das Morning Chronicle über die erste Session- Lörd I. Russell über die HandelSkrisiS. Gesetz wegen der UnglückSfälle in den Gruben. Die Fabriken im Bezirke von Manchester. Capitain Douglas. Sir Eh. Napier. Nachrichten vom Vorgebirge der guten Hoffnung. Frankreich. Die Finanzlage. Die schweizer Angelegenheit. Die Stein- kohlenlieferung für den Verbrauch der Dampfpostschiffahrt. Der Skla venhandel. Das Geschwader des Prinzen von Joinville. Der Herzog v. Glücksberg. Die Rationalgarde in Strasburg. Der schweizerische Geschäftsträger stirbt. KNr-rrland«. Die Prinzessinlvon Oranien. Die neuen Münzen. Schweiz. Die Einmischung der Großmächte. — Die Erklärung des Kö nige von Preußen in Bezug auf Neuenburg. — Besetzung des CantonS Neuenburg durch eidgenössische Truppen. Die Lagsatzung. — Neuen burg liefert sein Geldcontingent. Kern. Die Brigade Ochsenbein's. — Volksversammlung in Luzern. Beschlüsse. Die provisorische Regierung. — Hertenstein. Die fremden Offiziere bei den Sonderbündlern.— Un ruhen im Entlibuch. Freiburg. Aufruf des Kriegsdepartements an die freiburger Truppen. Decrete. Die Jesuitenpapiere. Die englische Thron rede- Die preußische Note. — Die gefangenen Walliser in Basel. — Die Urner und Walliser in Lessin. Atatten. Diplomatische Reclamationengegen die piemontesische Presse. — Das Prcßgesetz. »Rom- Die Municipalräthe. Verordnung. Neapel. — Die Jesuiten in Rom. m«tzla«d ««d Molen. * Petersburg. Beförderungen. Prinz Au gust von Württemberg. Die Cholera. Die Universität Dorpat. Das Brennholz. Türkei. Konstantinopel. Die Cholera. China. Englischer Notenwechsel mit Keying. Die französischen Kriegs schiffe Gloira und Victorieuse. Wissenschaft und 4tunst. * keipsig. Concert. Hanbe» «Nb Bnbustrt«. »Leipzig. Börsenbericht. Hamburg. Der deutsch« Eisenbahncongreß. — Berlin. — Leipzig. <knkü«bigung«n. - Deutschland. *AuS Mitteldeutschland, 1. Dec. Obwol sich aus Kur Hes sen Manches erwarten läßt, was in unserer Zeit kaum zu glauben sein möchte, und Kurhessen den Punkt bildet, auf den wir in ganz Deutsch land am ungernsten blicken, so scheinen uns doch die Besorgnisse, welche in Betreff der dortigen Verfassung verbreitet werden (Nr.'335), vor der Hand gänzlich unglaublich. Sie stützen sich auf die zeitherige Unter lassung aller auf die Bestätigung der Verfassung bezüglichen Schritte. Nun dergleichen waren, unsere Erachtens, nicht nöthig, da der jetzige Kurfürst schon bei Uebernahme der Mitregentschaft das Gelübde auf die Verfassung abgelegt, sie anerkannt und bestätigt hat. Andere Fürsten in gleichem Falle haben sich allerdings beeilt, diese Bestätigung zu erneuern. Das war sehr dankenSwerth, aber immerhin ein Superfluum. Im h- 160 der Verfaffungsurkunde sagt der nun geschiedene Kurfürst, der Gründer der Verfassung, daö damalige höchste Staatsoberhaupt, der Gesetzgeber und Regent: „Es ist unser unabänderlicher Wille, daß die vorstehenden Bestimmungen, welche wir stets aufrecht erhalten werden, als bleibende Grundverfassung unserer Lande auch von jedem Nachfolger in der Regie rung zu allen Zeiten treu und unverbrüchlich beobachtet, und überhaupt wider Eingriffe und Verletzungen jeder Art geschützt werden." Unter die ser Klausel hat der jetzige Kurfürst schon 1831 die Mitregentschaft ange- treten und seitdem den Staat regiert. Auf die, eine solche Vorschrift enthaltende. Verfassung hat er seiner Zeit das verbürgende Gelübde ab gelegt. Irgend eine Verwahrung, ein Protest hat nicht stattgefunden. Bei ferner» Agnaten mag die Besorgniß dringender sein; bei dem jetzi gen Kurfürsten schiene uns nicht der Schatten eines Rechtsvorwandes denkbar. Eben so wenig können wir glauben, daß andere Mächte dem angeb lichen Vorhaben Beifall geschenkt. Wollten wir auch, im Hinblick auf frühere Ereignisse, ein momentanes äußerliches Gelingen nicht so unmög lichfinden, wie sanguinischere Stimmungen thun mögen: Das könnte Kei nem, der die Zeit kennt, entgehen, daß ein solcher Versuch nur den Fein dender bestehenden Ordnungen in die Hände arbeiten, eine neue Brand fackel des Mißtrauens, der Verbitterung und Zwietracht in das Volk werfen, immer Mehre an der gesicherten Rechtsordnung und der Gesin nung der Machthaber irre machen und, wie alle» Unrecht, seine unauS- ^^liche Nemesis finden würde. Und dabei würde so großes Unheil ohne allen dringenden Grund bereitet, nachdem sich die kurhessische Verfassung in mehr als lüjährigem Bestand« al» mit den Grundzügen deutscher Re gierung und Staatsordnung wohl verträglich bewiesen hat. München, 30. Nov. Heute hat die feierliche Verkündung de» Landtagabschieds und die Schließung der Ständeversammlung mit den herkömmlichen Feierlichkeiten stattgefunden. Nachdem die königl. Voll macht, kraft welcher Prinz Luitpold als königl. Bevollmächtigter den feier lichen Act zu vollziehen hatte, durch den Ministerverweser des Innern verlesen war, wurde der Landtagsabschied auf Befehl des Prinzen durch den Ministerialrath Benning verkündet, worauf der Prinz im Namen des Königs den Landtag für geschloffen erklärte. Unter dem dreima ligen Rufe: „Hoch lebe der König!" trennte sich die Versammlung. Der Landtagsabschied lautet wie folgt: „Ludwig von Gottes Gnaden rc. ,c. Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue, Stände deS Reichs! Wir haben uns bei dem nunmehr eingetre tenen Schluffe des Landtags über die uns übergebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse der beiden Kammern der Ständeversammlung sowie über di« B«- rathungSverhandlungen derselben ausführlichen Vortrag «rstatten lassen und erth«ilen hierauf, nach Vernehmung unser» StaatSrathS, unsere königliche Entschließung wie folgt: I. Abschnitt. Beschlüsse der Kammern über Ge setzentwürfe. Z. I. Den Zinsfuß der Eisenbahnanleihen und beziehungsweise die Verzinsung der Staatsschuld betreffend. Wir ertheilen dem Gesetzent Wurf, den Zinsfuß der Eisenbahnanleihen und beziehungsweise die Verzinsung der Staatsschuld betreffend, mit Genehmigung der von den Ständen vorge schlagenen Modificationen, unsere Sanktion und lassen das hiernach aukge- fertigte Gesetz hierncben anfügen. II. Abschnitt. Nachweisungen. Ver wendung der Staatseinnahmen. Wir haben den Ständen des Reichs über die Verwendung der Staatseinnahmen in dem Jahre 1844/15 genaue Nach weisung vorlegen und hierdurch den Bestimmungen der Verfassungsurkunde Lit. VH. ß. lt) Genüge leisten lassen. Die bei diesem Anlässe gestellten Anträge in Beziehung auf die Postverhältnisse werden wir einer nähern Prüfung unterwerfen. L. Stand der Staatsschuldentilgungsanstalt iir dem Jahre >844/45. §. 2. lieber den Stand der StaatSschuldentilgungS- kasse in dem Verwaltungsjahre >844/45 sind den Ständen deS Reichs genaue Nachweisungen vorgelegt und hierdurch die Bestimmungen.der >1 unh- >6. Lit. Vik. der Verfassungsurkunde erfüllt worden. Ilk. Abschnitt Wünsche und Anträge. Wir haben die Stände unsere Reichs außerhÄb deS Lit. Vik- ß-22 der Verfaffungsurkunde bezeichneten Zeitpunkt«» behufs eines bestimmten in dem Einberufungspatente genau ausgesprochenen Zweckes versammelt. Nichtsdestomindcr behalten wir uns vor, verschiedenen der an uns gebrachten Wünsche und Anträge nach Befund nähere Bedachtnahme und Selbstgewähvung zuwenden zu können. Indem wir uns freuen, durch eine Vereinbarung mit unsern Lieben und Getreuen, den Ständen des Reichs, den Fortgang der so wichtigen Eisenbahnunternehmungen gesichert zu se hen, ertheilen wir denselben diesen Abschied, nebst der Versicherung unse rer besonder» landesväterlichen Huld und Gnade. München, 30. Nov. >8 »7. (Unterz.) Ludwig, v. Maurer, Staatsrath. Frhr. v. Zu-Rhein, Staats- rath. v. Zenetti, Staatsrath. Frhr. v. Hohenhausen, Generalmajor. (N.C.) Dem Vernehmen nach hat gleichzeitig mit dem Schlüsse des Land tags eine Veränderung in den höchsten Verwaltungsstellen stattgefunden, in welcher Beziehung die Oberpostamts-Zeitung auS München vom 2S. Nov. meldet: „Am 1. Dec. tritt das neue Ministerium in Wirk samkeit. Seine Glieder sind: Fürst Ludwig v. Oettingen-Wallerstein, Staatsrath Berks, Director HereS, Präsident v. Beisler." o Lttpfig, 3. Dec. Der König ist heute wieder nach Dresden abgereist. — Der Schwäbische Merkur vom 30. Nov. enthält Folgendes: „An unsere Mitbürger! Die Kämpfe Schleswigs gegen die Eingriffe Dänemarks in die deutschen Verhältnisse jenes Landes sind bekannt. Zahl reiche Adressen aus einzelnen deutschen Staaten haben die Sympathien des deutschen Volks für die Unabhängigkeit ihrer unter dänischer Hoheit stehen den StammeSgenoffen kundgegeben. Der Kampf, eine deutsche Provinz ih rem angestammten Lande zu entziehen, dauert fort, und gerade jetzt gilt «S, den Uebergriffen einer auswärtigen Regierung vereinte Kräfte entgegenzu setzen. Einer der hervorragendsten Vorkämpfer für Schleswigs Unabhängig keit ist der Advocat Beseler, bisher Präsident der schleswigschen Stände versammlung. Um ihn zu beseitigen, hat ihm die dänische Regierung den Urlaub zum Eintritt in die Kammer verweigert. Dem Rufe seines Vater landes getreu, hat er seine Advocatur, die Nahrungsquelle für sich und seine zahlreiche Familie, niedergelegt. Dieses große Opfer fodert die Deutschen zur Anerkennung auf. Wir laden daher unsere Mitbürger ein, diese Aner kennung für Beseler und seine Familie an den Lag zu legen. Wir werden für gewissenhafte Beförderung der Gaben an den Bestimmungsort Sorge tragen und öffentliche Rechnung ablegen. Beiträge nehmen in Empfang die auswärtigen Unterzeichner dieses Aufrufs, für Stuttgart der mitunterzeich nete I)r. jur. Otto Elben, an welchen wir den Ertrag der auswärtigen Sammlungen einzusenden bitten, sowie die Rcdaction des Beobachters. Im November >847. (Folgen die Unterschriften.) Bereits ist die Beseler-Sammlung in verschiedenen Theilen Württsmderg» in vollem Gange. Lebhafte Theilnahmr dafür zeigt sich unter den Studenten der Hochschule. An einigen Orten hat man das Unternehmen auf die volksthümlichste Weise aufgefaßt, durch Veranstal tung von SechSkreuzer-Subskriptionen."
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