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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190604099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-04
- Tag1906-04-09
- Monat1906-04
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1906
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««d A«r»tgrr MktlÄt M Ayripr). Amtsblatt der KSnigl. MtShauptmamischast Großenhain, des Köntgl. Amtsgerichts und des Stadtrath» zn Riesa. L 82. Montag, S. AM IS-i«, adendtz. SN. ZahW. id«» R«>a» Tageblatt erscheint jede« T», abend» «tt Ausnahme der Emm und Schrage. Bteneljiihrltch« »chnychrrrtt bet Abholung In der LAebtttt« w Rtchi ». Mart «) Pig, »und myr« L.L-e- -mt tu, Hau» 1 Mart 8ü Psg., bei Abholung am Schalt« der taiserl. Postanstalten 1 Marl SS Psg., durch den Dri-ittügcr sce, in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch ««ia»rdenR<me»tS «erden angemM-^' An»ri«e»A«lah«e sik dir Stumm« de» Ausgabetage« bi» oarmttta, v Uhr ehne »ewühr. »m« «d «ab» bau La»,ar » »taterttch tu Nias«. — «stchSMstMi: «—thestratze M. - Wir dA «rdattt« bmuttmeckttch: Heru—m Schmidt «a Rias«. Bei dem Fortschreiten dec Vegetation nimmt die unterzeichnete Königliche Amis- -uptmannschaft Veranlassung, vor der Beschädigung von Bäume« durch Abbrcchen von Zeigen und Besten, sowie vor dem unbefugten Betrete« vou Uecker« «ud Wiesen l warnen und an da» Publikum die Bitte zu richten, etwaigen Ausschreitungen in Mr Richtung nach Kräften entgegenzutreten, insbesondere auch den beorderten AufsichtS- kzanen und Fluraufsehern die wünschenswerte Unterstützung zu teil werden zu lassen. Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß die Beschädigung von Lumen und Sträuchern durch Abbrechen von Zweigen und dergl. nach 8 303 des Nnchvslrusgks<tz»uch'?s nut Geldstrafe di? zu 1000 Mark oder nut Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft wird, sowie daß das unbefugte Beireten von Gärten und Weinbergen, oder von Wiesen und bestellten Aeckern vor beendeter Ernte, oder solcher Aecker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind, oder deren Be treten durch Warnungszeichen untersagt ist, nach 8 368,9 desselben Gesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht ist. Großenhain, am 7. April 1906. 891 L. Königliche Am1shavptma««schaf1. >' 0 ' ' * Oertliches u«d Sächsisches. Ries«, 9. April 1906. — Tagesordnung zur Sitzung des Stadtverord- leten-KollegiumSam Dienstag, den 10. April 1906, lachmittagS 6 Uhr. 1. Ratsbeschluß, betreffend die Ver- Rmdung des im Jahre 1906 verfügbaren Sparkaffenrein- »winns vom Jahre 1904 in Höhe von 56126 Mark W Pfg. 2. Ratsbeschluß, betreffend einige Bestimmungen 1er Schulordnung für das Realprogymnasium mit Real- Mule zu Riesa. 3. RatSbeschluß, betreffend die Einziehung »er erledigten Stelle deS Fachlehrers für fremde Sprachen In der Knabenschule und den Wegfall des wahlfreien Ranzösischen Unterrichts an der mittleren Bürgerschule. I. RatSbeschluß, betreffend die Anstellung eines Buchhalters Mr das Gaswerk und demzufolge Gründung einer neuen Melle in Klaffe V Abteilung I der Besoldungsvorschriften. M RatSbeschluß, betreffend Wiederbesetzung der erledigten Msiftentenstelle im Bauamte und Berwilligung von 675 Mark deS dem in diese Stelle gewählten Herrn zu ge- liihrenden höheren GehalteS. 6. RatSbeschluß, betreffend lie Anschaffung eines Drory Teerwascher für das hiesige Maswerk und Berwilligung der Kosten bis zu 1675 Mark I Konto Gaswerk. 7. RatSbeschluß, betreffend die Ver- Schreibung von 450 Mark Kosten für die über den Wasser- Mhälter im Wasserturm abgegebenen technischen Gutachten M. bei Konto Wasserwerk. 8. RatSbeschluß, betreffend das lei Vergebung von städtischen Arbeiten einzuschlagende Ver ehren. 9. RatSbeschluß, betreffend die Einziehung des vom riedhof nach dem eisernen Jahnastege führenden öffent- Herr Fußweges. 10. RatSbeschluß, betreffend die unent- lltltche Ueberlassung von EiS aus dem sogenannten Ziegel- nche an die Aktiengesellschaft Bergbrauerei Riesa. 11. Rats- eschluß, betreffend die Herstellung einer Wasserleitung von er Parkfreitreppe nach der Gartenanlage für die Stadt- iirtnerei. 12. RatSbeschluß, betreffend die Ueberweisung er in dem HauShaltplan für die Stadlkasse bet Konto 33 inter p eingestellten 100 Mark an die sreiw. SanitätS- olonne. 13. RatSbeschluß, betr. die Gewährung von je >0 Mk. Zählgeld an die beiden RatSboten. 14. Restanten- egulativ. Rat»deputierter: Herr Bürgermeister Dr. Dehne. — In feierlichem Akte fand heute vormittag in der urnhalle der Knabenschule die Einweisung de» bisherigen Oberlehrers Herrn F. Dietzel als Schuldirektor der knabenschulen statt. — DaS gestrige Gastspiel de» Dresdner Bast 4- nsemble war gut besucht, nur die Mtttelplätze hätten esser besetzt sein können; da» prächtige FrühlingSwetter, >«» den gestrigen Sonntag auSzeichnete, hatte jedenfalls nanchen vom Theaterbesuch abgehallen. Da» Ensemble »wie» sich wieder al» recht gut und fand abermals leb- laftrn Beifall, speziell fläte Vasttz war al» Röst vortreff- ich, ebenso wie Herr Alexander den leichtlebige«, flotten weisenden Richard Keßler sehr gut charakterisierte. Wie aan un» mitteilt, will da» Ensemble ohne Käte BastS, iber mit Herrn Max Koch, 1. Charakterkoüüker vom Metro- wltheater in Berlin, aut ersten Feiertag noch ein weitere» iaftsvtel folgen lassen, — Tie Vereinigten Militärver^eine veyan- fdclten für die Mitglieder und deren Angehörige nächsten lonnerstaig abend int Wettiner Hvf einen Vortragsabend. Serr Lehrer Lange aus Strehla wird über Teutsch-Süd- vestjasrika sprechen und hierbei Lichtbilder vvrführen. Ein trittsgeld wird nicht erhoben, dfr die entstehenden Kosten vn den beteiligten Militärvereinen gedeckt werden. — Die aNr Sonnabend stsattgjefundene Generalver- aminklng der Speicherei- und Speditions^Ak- iengesellschaft setzte die sofort zahlbare Dividende ms 10»/» fest (gegen 8 °/o int Vorjahre). ----L Die Lohnbewegung, so wird un» in Er- äozuyg der diesbezüglichen Notiz in letzter Nummer ge ¬ schrieben, unter den hiesigen Maurern, Zimmerern und Bauarbeitern, die schon früher zum Streike führte, wird auch in diesem Jahre nicht ruhen. Der Ver trag der organisierten Maurer mit den Arbeitgebern, nach welchem die Maurer 36 Pfg. pro Stunde erhalten sollten, ist mit dem 31. März abgelaufen. Die Maurer verlangten nun einen neuen Vertrag, der ihnen pro Stunde 40 Pfg. zusicherte. Die Arbeitgeber waren auch zu einer Lohner höhung bereit und zwar de-gestalt, daß in diesem Jahre 37 Pfg., im nächsten 38 Pfg. und im dritten Vertrags- jahre 39 Pfg. pro Stunde bezahlt werden sollten, doch fand dieser Vorschlag nicht die Billigung der Arbeiter, deren Führer schließlich als Vermittlungsoorschlag für die ses Jahr 38 Pfg. und fernerhin 40 Pfg. pro Stunde fest setzten. Die Baumeister blieben auf ihrem Standpunkte stehen und verlangten die Vollziehung eines Vertrages in dem von ihnen mitgeteilten Sinne. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge und sollten offenbar icht znm Abschluffe kommen bis die Bausaison auf der Höhe in diesem Jahre steht, um dann wieder durch einen Streik das gefetzte Ziel durchzudrücken zu versuchen. ES kam aber anders; da die organisierten Maurer für schnellere Er ledigung der Lohnfrage nicht zu haben waren, den Bau firmen aber entschieden an Ruhe in der Lohnbewegung während der flottesten Bauzeit — nicht nur in ihrem, sondern auch im Interesse der Arbeiter — gelegen sein muß, haben diese, wie mitgeteilt, beschlossen, sämtliche organisierten Maurer, Zimmerer und Bau arbeiter auszusperren, um dadurch zu erreichen, daß die Verhandlungen sofort zu Ende geführt werden, damit dann wieder auf drei Jahre Ruhe ist. Nach der langen arbeitS- und verdienstlosen Winterpause werden gar viele der Entlassenen beklagen, daß sie jetzt ohne Ar beit sind, vielleicht auch zu der Einsicht kommen, daß sie durch die Organisation, der sie angehören, immer wieder in Lohnbewegungen getrieben werden, die sie oft selbst gar nicht wünschen, die auch dem ganzen Baugewerbe nur zum Schaden gereichen kann, denn gerade dieses hat als grundhafte Vorbedingung zur gedeihlichen Weiterentwicklung entschieden einmal Ruhe nötig. DaS müßten sich die „Organisierten" selbst sagen und die Konsequenz daraus ziehen. Zwar erhalten sie gegenwärtig als Streikunter stützung vom Verband 12 Mark pro Woche und der Fa- miltenvater für jedes Kind noch 1 Mark, solange die Aus sperrung dauert, aber ob nicht der größere oder wenigstens ein großer Teil der Ausgesperrten lieber arbeiten würde, da» ist eine Frage, die noch zu beantworten ist. — Postkarten, beschriebene offene Karten, auf deren Vorderseite die Aufschrift „PosWarte" fehlt, werden be kanntlich wie Briefe behandelt und dementsprechend mit Strafporto belegt. Das Reichspostamt hat jetzt für solche Fälle folgende erleichternde Bestimmung erlassen: Wenn offene Karten, die ursprünglich zur Versendung älsl Druck sache bestimmt waren, aufs der Rückseite aber mit schrift lichen Mitteilungen versehens und infolgedessen auch nach der Postkartentaxe frankiert werden, fo sindssie mit einer Nachlaxe nicht zu belegen, wenn,' ausnahmsweise unter lassen ist, den Aufdruck „Drucksache" zu durchstreichen und durch den erforderlichen Vermerk „Postkarte" zu ersetzen. Bedingung ist jedoch^ dstß die Karten nach Größe und son stiger Beschaffenheit den an Postkarten, zu stellenden An forderungen entsprechens. —* Die RetchStelegrahhenlinien sind häufig vorsätz lichen Ä>er fahrl-sstgen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmern der Isolatoren mittel» Gtetnwürfen pp. aus gesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Tele- graphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch da» Strafgesetzbuch für da» Deutsche Reich MgSsitzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aüfmsrffam gemacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß dem- jettigen, welcher die Täter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus den Mitteln der ReichS-Post- und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann gezahlt, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersätze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung deS Schuldigen erfolgen kann. Die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich lauten: 8 317. Wer vorsätzlich od« rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenan lage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränder ungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. 8 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vor bezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffent- lichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Be dienung der Telegraphenanlagen und ihrer Zubehörungen angestestellten Personen, wenn sie durch Vei nnchlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder gefährden. 8 318 a. Die Vorschriften in den 88 317 und 318 finden gleichmäßig Anwendung auf die Verhinderung oder Gefährdung deS Betriebes der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen. — (Unter Telegraphenanlagen im Sinne der 88 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.) —* Nach einer unS von der Ober-Postdirektion zu gegangenen Mitteilung sind die Fälle, in denen Briefsen dungen endgültig unanbringlich geblieben und daher der Vernichtung anheimgefallen sind, immer noch sehr zahlreich. Nur ein verhältnißmäßig kleiner Teil der Sendungen ist wegen Außerachtlassung von Versendungsvorschriften, die Mehrzahl dagegen wegen äußerer Mängel unbestellbar ge worden: zum Beispiel wegen gänzlichen Fehlens oder wegen Unvollständigkett der Aufschrift, sowie wegen unterbliebener oder mangelhafter Angabe de» Absenders. Auf Ansuchen der Ober-Postdirektion weisen wir wiederholt darauf hin, daß bei Ausfertigung der Briefadreffen hauptsächlich fol gende Punkte zu beachten find. Der Name des Adressaten und der Bestimmungsort (Postort), welche vielfach wegge lassen werden, dürfen nicht fehlen; der Empfänger ist tun lichst nach Vorname, Stand, Wohnung, Straße, HaUSnum- mer zu bezeichnen; auch ist bei Sendungen nach großen Städten anzugeben, ob der Adressat im Bordet-, Hinter oder Gartengebäude und in welchem Stockwerke derselbe wohnt; in der Aufschrift der nach Berlin gerichteten Brief- sendungen ist außerdem noch der Postbeztrk (0, N, 8V usw.) und die Nummer de» Postamt», von dem die Sen dung abgeholt oder bestellt wird, zu vermerken; bet Sen dungen nach Dre»den ist außer möglichst genauer Woh- nungSangab« die Angabe de» Stadtteil» „Altstadt" (oder „A") und „Neustadt" (oder „N") und bei denjenigen nach BreSlau die Nummer de» Bestellpostamt» erforderlich. Beim Vorhandensein mehrerer gleichnamiger Orte ist die Angabe der Beyellung-postanstalt oder die zusätzliche Be zeichnung de» Bestimmungsorte» nicht zu unterlassen. Weniger bekannte Postorte im Reichs-Postgebiet sind zweck mäßig durch Angabe de» Staate» und bei größeren Staa-
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