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Hohensteiner Tageblatt : 17.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189007179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18900717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18900717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-17
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 17.07.1890
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HohmMner Tageblatt. Mn Wochentag abends für den solMen nehmen die Expedition bl/Vorm. 10 Uhr, und kostet durch^die Austräger pro sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. Ouattal Mk. ..40; durch dec P^t Mk. 1.oO r G V alle Annoncen-Expeditionen zu Original« ,rei ins Haus. Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langcnchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Arfpnmg, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrunv u. s. w. Nr. 162 Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. Donnerstag, den 17. Juli 189V 40. Jahrgang. Die An- und Abmeldung der Mitglieder für die Gemeindekranken-Versicherung wird immer noch nicht in gehöriger Weise bewirkt, wie solche das Gesetz vorschreibt. Wir bringen deshalb hierdurch in Erinnerung, daß jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, die von ihm beschäftigten versichcrungspftichtigen Personen spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Beschäftigung onzumelden und spätestens am dritten Tage «ach dem Austritt aus der Beschäftigung wieder abzumelden. Die Anmeldung kann an jedem Wochentag vormittags von 8—l2 Uhr und nachmittags von 2-4 Uhr bei der errichteten Meldestelle (Stavtkaflcn- Expedition) abgegeben werden. Es wird noch darauf hingewiesen, daß durch die Anmeldung zum allgemeinen Ein- wohner-Melderegister, welche im Meldczimmer bewirkt wird, nicht zugleich die Anmeldung zur Gemeindekrankenkasse geschieht, sondern daß diese besonders anzubringen ist. Die Kaffenstelle befindet sich in der Sparkaffen-Erpedition und ist für das Publikum an jedem Wochentag Borm, von 8—12 Uhr und Nachm. von 2-4 Uhr nutzer Moutag Bormittag geöffnet. Hohenstein, am 15. Juli 1890. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Anlieferung von Vorlagersteinen betreffend. Zur Verbauung des Muldenufcrabrisses an der vormals Päßler'ichen Parzelle, Nr. 100 des Flurbuchs für Reinholdshain, macht sich die Anlieferung von 262 cbm Vorlager steinen erforderlich, welche aus festen, wetterbeständigen Bruchsteinen von Lobsdorf, Grumbach, Kuhschnappel, Kirchberg oder Penig rc. zu bestehen haben. Die Anlieferung der Steine, welche an der nördlichen Böschung des die Verbindung zwischen Reinholdshain und der Jerisauer Muldcnbrücke bildenden Dammweges abzuladen sind, hat zur Hälfte bis 20. August, zur anderen Hälfte bis 6. September d. I. zu erfolgen. Bezügliche Preisangebote, welche auf das ganze Quantum oder auch nur auf einen Theil sich erstrecken können und die Bezeichnung des Bruches, woraus die Steine entnommen werden sollen, enthalten müssen, sind auf den Preis pro Eubikmeter zu stellen und unter Bei fügung eines Probestückes bis Donnerstag, den 24. Juli 1898, Vorm. 11 Uhr verschlossen und mit der Aufschrift „Borlagerstein-Anliefernng" versehen bei der mit unterzeichneten Königlichen Bauverwalterei einzurcichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgen wird. Die Auswahl unter letzteren, sowie die Ablehnung sämmtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Die bis zum 31. Juli d. I. unbeantwortet gebliebenen Offerten sind als abgelehnt zu betrachten. Zwickau, am 15. Juli 1890. König!. Straßen- und Wasserbau-Jnspection. König!. Bauverwalterei. Döhnert. Voigt. 12. öffentl. Sitzung des Stadtgemeinderaths am 15. Juli 1890. Anwesend 5 RathSmitglieder, 12 Stadtverordnete. Herr Bürgermeister Or. Ebeling eröffnete die Sitzung um 8 Uhr. 1. ES wird Keuntniß davon gegeben. u. daß der städtische Badediener im Bcrriebe einen Unfall erlitten habe, der seine Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtige, sodaß der Stadtrath die Kündigung des BadedicnerS, welcher zugleich KrankenhuuSverwalter fei, beschlossen habe. Die Be rufsgenossenschaft gewähre dem Verletzten die volle Rente. Man habe deshalb das Stadlbad gegenwärtig ganz schließen müssen, da bei der sehr geringen Benutzung seitens der Be völkerung die durch die Anstellung einer ÄuShilfsperson ent stehenden Kosten durch die Einnahmen nicht gedeckt würden. LS erscheine aber inopportun, noch besondere Zuwendungen aus der Stadtkasse zu machen mit Rücksicht daraus, daß ein Bad in Hohenstein existire und so Jedem die Möglichkeit ge geben sei, Bäder zu nehmen. b. daß von der Königlichen Kreishauptmannschaft in Zwickau nach Gehör des KreiSausschusses zu der Einflurung eines Antheiles der Hütienmühlc, welcher bisher zu Oberlung witz gehört habe, nach dem Stadtbezirke von Hohenstein gemäß Z 135a der Rev. Städteordnung die Genehmigung ertheilt sei. c. daß der neu aufgeschüttete Theil der Weinkellerstrußc am 17. Juli von der dem Bezirksausschüsse gehörigen Dampf walze, welche gerade auf der Badeftraße Verwendung finde, geebnet werden solle. el. daß den Hausbesitzern, welche bereits die Hälfte der au? ihrem Grundstück ruhenden Wasserftcucr bezahlt und in zwischen eine Wasseruhr eingesetzt erhalten hätten, die antheilige Summe zurückgegeben bez. gutgeschriebcn werden solle. e. daß mir Ende dieses Monats an Stelle des Gas- meistcrs Jahn, welcher eine andere Stelle erhalten habe, der GaLmeister Calnike aus Liebau in Schlesien trete. k. daß in der Klagesache des Hausbesitzers von Kataster 346 in der Lungwitzcrstraße gegen die Stadtgemeinde wegen alter Wasserrechte der Kläger rechtskräftig vom Königlichen Oberlandcsgerichte in Dresden abgewiesen sei. Diese Ent scheidung sei, da das höchste in derartigen Sachen compctente Gericht gesprochen habe, unanfechtbar. Der Herr Vorsitzende führt die einzelnen Entscheidungsbründe auf und meint, daß dies Erkenntniß für die Stadtgemeinde von wesentlicher prin zipieller Bedeutung sei, wohl geeignet, die irrtümlichen An schauungen über derartige alte Wasserverträge zu beseitigen. Das Oberlandcsgericht habe z. B. folgenden wichtigen Grund satz ausgestellt: Wenn die Stadtgemeinde in fiüherer Zeil ein mal einen Wassertrog aufgestellt habe, der öffentlichen Zwecken und allgemeiner Benutzung zu dienen bestimmt gewesen sei, so habe sie bei der Aufstellung und Instandhaltung eines solchen Wassertroges eine ihr obliegende öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit erfüllt. Hieraus folge von selbst, daß es der Stadtgemeinde jederzeit unbenommen sein muß, die Verbindlichkeit auch in anderer Weise zu erfüllen und zu dem Zwecke Maßnahmen zu treffen, welche das Eingehen der bisherigen Einrichtung, also die Einziehung des Wafiertroges bedingen. Von diesem Rechte habe die Stadtgemeinde insofern Gebrauch gemacht, als sie eine neue Wasserleitung in Hohenstein errichtet habe, welche die ganze Stadt mit Wasser versorge und somit an Stelle der alten Wassereinrichtungen dergestalt getreten sei, daß die Beseitigung derselben schon aus ökonomischen Gründen ge boten sei. Diesen Maßnahmen hätte sich ein Jeder, also auch der Kläger, zu fügen. Ein weiterer Punkt der Entscheidung behandelt sodann die Verträge, welche in früherer Zeit von Hausbesitzern mit der Stadtgemeinde über den Abfall aus den Wassertrögen ge schlossen sei und führt hierbei folgende wichtige Gesichtspunkte an: Abfallwasscr könne cs nur so lange geben, als der Wasser trog, aus dem dasselbe abfließe, bestehe. Habe nun die Stadt- gcmeinde nach den obigen Ausführungen das Recht auf Be seitigung des Wassertroges und somit auch dcS Abfalls zuge- standen, io müsse man davon ausgehcn, daß die Vertrags schließenden bei Eingehung des Vertrages über ein Wasscrrecht sich des soeben genannten Rechtes der Stadtgemeinde bewußt gewesen. Dies rühre zu der Annahme, Laß, selbst wenn die Vertragsschließenden damals also im Jahre 1782 die Be stellung einer Grunddienstbarkeit za Gunsten des klägerischen Grundstücks beabsichtigt hätten, diese Dienstbarkeit doch immer hin stillschweigend unter der auflösenden Bedingung bestellt sei, daß die Dienstbarkeit dem klägerischen Grundstücke nur so lange zustehen solle, als der Wassertrog bestand. Die Stadt- gcmeinde habe auch nur unter dieser aus der öffentlich recht lichen Natur des Wassertroges sich ergebenden Bedingung tue Grunddienstbarkeit bestellen dürfen; indem sie andernfalls au? das Recht, jemals in Ausübung ihrer öffentlich rechtlichen Befugnisse eine den fraglichen Wasserabfall beseitigende Ein richtung zu treffen, verzichtet haben würde. Einen solchen Ver zicht hatte aber die Stadtgemeinde auS öffentlich — rechtlichen Gründen nicht aussprechen dürfen. Wenn also auch in der allen Vertrags- oder Kaufs-Urkunde von einer späteren Be seitigung des Rechtes keine Rede sei, sondern das Wasser sich als erkauftes darstclle, so sei trotzdem die alte Vereinbarung nichtig, sobald die Stadtgemeinde nach Herstellung einer all gemeinen Wasserleitung den Wassertrog beseitigt habe. Eine solche Beseitigung könne aber schon ohne Weiteres aus ökono mischen Gründen erfolgen. Der Herr Vorsitzende setzt des Weiteren noch die Gründe dieser ein für alle Mal geltenden Entscheidung auS einander nach welchen die auf alte Verträge sich stützenden Ansprüche auf Zuführung von Wasser ohne Weiteres nichtig seien. 2. Gelegentlich einer Anfrage der Sparkasse einer benach barten Stadt, ob man nicht bei dem niedrigen Zinsfüße auch die Verzinsung der Einlagen von !U/z auf 3 Procent herab setzen müsse, hat sich der Sparkassenausschuß eingehend mit der Frage beschäftigt und die Beibehaltung deS Zinsfußes von 3Vr o/v vorgcschlagen. Der Herr Vorsitzende unterstützt diesen Vorschlag auf's Wärmste, indem er vor allen Dingen betont, daß die Sparkasse kein Geldinstitut, sondern eine Einrichtung sei, welche den Sparsinn der Bürger wecken und anspornen, und für die Spareinlagen eine möglichst hohe Zinsquotc ge währen solle. Freilich sei dann zu erwarten, daß der Vortheil, den die Stadtgemeinde von den Erträgnissen der Sparkasse habe, sinken würde. Trotzdem daß die Sparkasse in Chemnitz die Einlagen nur zu 2^ Procent verzinse, so sei cs im In teresse der Allgemeinheit doch recht wünschenSwerth, den bis herigen Zinsfuß beizubehalten. Es wird demgemäß beschlossen, den Zinsfuß von 3'/g Procent beizubchalten. 3. Ein weiterer Punkt der Verhandlung war die Frage der Verlegung des Marktverkehrs von der Dresdnerstraßc. Der Besitzer deS Hauses Kataster 143, Dresdnerstraße 53; welcher vor mehreren Jahren in den eingehendsten Petitionen um die Beibehaltung des MarktverkchrS petitionirt hatte, hat nunmehr seit längerer Zeit die Verlegung deS Marktverkehrs verlangt und da er vom Stadtrath bis auf Weiteres zurückgewiesen sei, in der maßlosesten und beleidigendsten Weise Eingaben an die Königliche Kreishauptmannschaft gerichtet. Mit diesen Be schwerden sei derselbe völlig abgewiesen. Der Stadtrath habe aber doch geglaubt, in die Prüfung der Frage eintreten zu sollen, ob es der Wunsch der Bürgerschaft sei, den Marktverkehr verlegt zu sehen. Es kommt hierbei eine Petition von 29 Interessenten der Drcsdnerstraße zur Verlesung, welche um Bei behaltung der alten Einrichtung bittet. Die Debatte über die Frage wird sehr eingehend geführt. ES erhebt sich keine Stimme für die Verlegung, vielmehr wird das Vorgehen des Besitzers von Kataster 143 als höchst ungehörig zurückgewiesen und einstimmig beschlossen, den Markvcrkehr genau in derselben Weise wie seit Jahrzehnten in der Dresdnerstraße zu belassen und keine Ausnahme für einen Einzelnen zu gestatten. 4. Der Stadtrath hat auS finanziellen Gründen den An trag eingebracht, für dies Jahr von der Legung des Rohrnetzes durch die ganze Logenstraße abzuschen und ebenfalls den An bau an die Gasanstalt auf spätere Zeit zu verschieben. Es wird ausgeführt, daß der Wasserbau im Quellengcbiete den Etat so enorm überstiegen habe, daß cS aller Sparsamkeit be dürfe, um mit den vorhandenen Mitteln auszukommen. Der Anbau an die Gasanstalt, welcher zur besseren Bergung der Kohlen wünschenSwerth sei, ist sogar vom Gasausschuß für nicht dringlich bezeichnet und wird aus dem HauShaltplan ge strichen. WünschenSwerth sei im Interesse der Vervollkommnung des Gasrohrnetzes und im Jwcresse der anliegenden Grund stücke die Verbindung des Hauptrohrnctzcs mit der Lungwitzer- straße. Eine Nothwcndigkeil liege aber nicht vor, da bis zum Stübnerschen Hause die Leitung bereits für Gas und Wasser gelegt sei resp. in den nächsten Tagen vollendet würde. Es kommt hierbei zur Kcnntniß, daß Herr Unger vorbehaltlos die Leitung der Rohre durch sein Grundstück gestattet habe. Nach eingehender Besprechung wird ebenfalls die Legung der Rohre durch die ganze Logenstraße einstimmig auS dem Haushaltplan gestrichen. 5. Die Wasservcrhältnisse des HauscS Kataster 180 werden besprochen und wird nach Darlegung der einzelnen Gesichts punkte die Frage noch einmal vertagt. 6. Nachdem die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, kommt in geheimer Sitzung eine Anzahl finanzieller Vorschläge zur Berathung, welche mit geringer Abweichung die Billigung finden. Sodann wird noch eine Personalfrage verhandelt. Schluß der Sitzung um 11 Uhr. Bon der Reise Sr. Majestät des Königs. Am Montag hat Se. Majestät der König die geplante Reise nach dem Erzgebirge und Vogtlande angetretcn. In Begleitung Sr. Majestät befinden sich der Gcneraladjutant Generalmajor v. Hodenberg, der Oberstallmeister v. Ehrenstein und der Gencraldircctor der Staatsbahnen Hoffmann. Den Hosextrazug führt der Transportdirector Winkler. Bei der Ankunft in Freiberg wurde Se. Majestät von dem Garnison- commandanten und den Spitzen der Behörden begrüßt. Die Stadtvcrtretung von Oederan hatte noch in letzter Minute er-
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