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Zwönitztaler Anzeiger : 29.10.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188910298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18891029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18891029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-10
- Tag1889-10-29
- Monat1889-10
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 29.10.1889
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- ' Iwöiiltztlililer Aiizcilskr. Lvealblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Leukersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung deS „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Drn«f NN» ""N « 'N !N 14. zakn^ang^ Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Lonnnbenv) und ist durch alle Postaustalten, sowie durch di- Erv-dition und dcrm sür l Mark 2S Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion "trägt tür die dreigespaltene Corvuszeile oder deren Raum m Psg- und werden Inserate bis Nachmittags - Uhr Tags vor dem Ericheinen des Blattes angenommen. 127. Dienstag, den 29. October. 1889. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den nachstehenden Aufruf geben wir bekannt, daß in der hiesigen Sladtcasse Beiträge zur Errichtung eines Denkmals der Völker schlacht bei Leipzig angenommen werden. Zwönitz, den 26. October 1889. Der S t a d t r a t h. Or. Rühl. Aufruf zur Errichtung eines Denkmals der Völkerschlacht bei Leipzig. Heute vollenden sich drei Vierleljahrhunderte, seildem auf den Gefilden Leipzigs die große dreitägige Völkerschlacht geschlagen wurde, die das deutsche Volk von dem jahrelang getragenen Joche des fremden Eroberers befreite. Der Ecinnerungstag fuhrt unsere Gedanken zurück in die große Zeit, wo die Besten und Edelsten unseres Volkes durch neue Ordnungen in Staat und Heer, durch zünvendes Wort und Lied die Befreiung vorbereiteten, wo das Volk aufstand und der Sturm losbrach, wo fast in jedem Hause heldenmüthige Entschlüsse gefaßt, Sorgen und Schmerzen in Gottergebener Begeisterung getragen, wo auf blutiger Wahl statt die schwersten Opfer gebracht wurden. Damit mahnt uns der Tag aber auch an eine Schuld, die wir noch an unsere Väter nicht abgetragen haben: dre Leipziger Schlacht entbehrt noch immer eines würdigen Denkmals! Daß auf den Feldern bei Leipzig — schrieb Arndt 1814 — ein Ehreudeukmal errichtet werden muß, das dem spätesten Enkel noch sage, was daselbst im October 1813 geschehen, darüber ist in ganz Deutschland, jawohl in dec ganzen Welt nur eine Stimme. Arndt selbst machte auch einen Vorschlag dazu, auch von andern Seiten tauchten Vorschläge und Pläne in Menge auf, aber Niemand nahm sich ernstlich ihrer an, und so unterblieb schließlich die Ausführung. Vor 26 Jahren, bei der unvergeßlichen, großartige» Jubelfeier der Leipziger Schlacht, die im October 1863 in Leipzig begangen wurde, zu der mehr als zweihundert deutsche Städte ihr- Abgeordneten gesandt, Hunderte von Veteranen ver Schlacht aus allen Theilen Deutschlands sich eingesunden hatten, wurde der Gedanke wieder ausgenommen und in feierlicher Stunde am 19. October 1863 aut dec Höhe von Thonberg der Grundstein zu einem großen^ würdigen Denk male der Völkerschlacht gelegt, auch zur weiteren Verfolgung des Planes ein Ausschuß gebildet, dem auch die Vertretungen der unterzeichneten L-tädte augehöcten. Aber wiederum gerieth dos Werk ins Stocken. Die unerwarteten großen Ereignisse, die in den nächsten Jahren Schlag auf Schlag einander folgten, die Kämpfe der Gegenwart, der Dank für die Gefallenen und Kämpfer der neue» Schlachten, die Freude an dem Herrlichen und Großen, was ihre Siege dem deutschen Volke gebracht hatten, lenkten Blick und Gedanken von den Kämpfen der Vergangenheit ab. Aber wir würden dessen, was die neue Zeit uns gebracht hat, nicht würdig sein, wenn wir dauernd derer vergessen wollten, welche diese Zeit uns vor bereitet haben. Wenn die Angehörigen des wiedererstaudeuen deutsche» Reiches heule aus Sedan blicken und Golt preisen, der den Traum und die Hoffnung ihrer Väter erfüllt hat, so ist es Pflicht, auch dessen dankbar zu gedenken, was die Väter selbst gelhan haben, und daß einem Sedan ein Leipzig vorausgehen mußte. Und wir Glieder des deutschen Volkes alle wollen uns die Hände reichen zu gemeinsamer Tilgung der Dankesschuld. Gerade in diesen Tagen ist aus der Kaiser burg zu Wien aus zweier Kaiser Mund das Wort von der alten Waffenbrüderschaft der Heere Deutschlands und Oesterreichs erklungen, Hal dec jugendliche deutsche Kaiser mit den Nachkommen der vor Leipzigs Thoren vereinigten Monarchen überkommene Freundschaft in Treue und zuni Segen der Völker neu befestigt. So wollen wir denn am heutigen Erinnerungstage der Völkerschlacht die Pflicht, ihr ein würdiges Denkmal zu errichten, von neuem auf uns nehmen, und mit Gott diesmal zu einem schönen Ende führen. Wir wenden uns an alle Deutschen im In- und Auslande, soweit deutsche Herzen schlagen und die deutsche Zunge klingt, mit der Bitte, unser Vor haben durch Beiträge zu unterstützen, wir bitten alle deutschen Gemeinden, unserm Werke durch Einrichtung von Sammlungen förderlich zu sein, wir bitten infonder- h.it auch alle Kriegervereine, dazu zu helfen, daß auch den Thaten unserer Vorfahren das von der ganzen Nation dargebcachte Ehrendenkinal nicht länger fehle. Das Leipziger Comitee zur Errichtung eines Denkmals der Völkerschlacht. Bekanntmachung^ Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Declaration des steuerpflichtigen Einkommens ausgetragen. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesandt werde» wird, steht es frei, eine Declaration über ihr Einkommen bis zum 12. November 1889 während der üblichen Geschäftsstunden bei hiesiger Stadtsteuer-Einnahme, woselbst Declarationsformulare unentgeltlich verabfolgt werden, einzureichen. Gleichzeitig werden alle Vormünder, in gleichenalle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenoereiue», liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte deS Vermögenserwerbs auSgestatteten Vermögensmassen ausgesoidert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w. soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen auch dann einzureichen, wenn deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Zwönitz, den 28. October 1889. Der Siadtrat h. vr. R ü h l. Bekanntmachung. Nachdem die öffentliche» Impftermine stattgesunde» haben, hat sich ergeben, daß eine Anzahl von Impflingen nicht erschiene» sind. Wir bringen dies den betheiligten Eltern, Pflegeeltern und Vormündern zur öffentlichen Kenutniß und fordern dieselben hiermit auf, mittelst der in L 10 des Jmpsgesetzes vom 8. April 1874 vorgeschriebenen Bescheinigung — Impfschein — hier den Nachweis zu führen, daß die Impfung refp. Wiederimpfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche der vorstehenden Auffordernng bis zum 31. October 1889 nicht nachgekommen, werden mit Geldstrafe bis zu 2» Mark bestraft. Zwönitz, den 19. October 1889. Der Bürgermeister. vr. Rühl. vr, Rüh l. Bekanntmachung Für dre demnächst stattfindenden Stadtverordneten-Wahlen ist eine Liste der Stimmb-rechtia en, wie der Wählbaren ausaestellt worden welcke „-s-klicku-r Vorschrift gemäß 14 Tage lang zur Einsicht an Rathsstelle während der gewöhnlichen Geschästsstunden ausliegt , v che gesetzlicher weist« zu »heben lind etwaige Einsprüche bis zu Ende des siebenten Tages vom Tag- der Bekanntmachung an gerechnet beim unterzeichneten Bürger- ss' Zwönitz, den 22. Oktober 1E De- Büra--».-,«^ Bekanntmachung. Am 21. Oktober a. c ist der IV. Termin heuriger Gemeinde-Anlagen fällig. Wir machen darauf aufmerksam, daß zur Zahlung eine achttägige Frist nachgelassen ist und daß alsbald nach Ablauf derselben gegen Säumige da- Executionsversahren elngelettet werden muß. ' " " Zahlungen sind zu leisten, außer Mittwochs und Sonnabends, Vormittags von v—12 Uhr, Nachmittags von 2 8 Ubr Der Tteuerzettel ist bei der Zahlung vorznlegen. v "nr. Z w ö n i tz , den 16. October 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl.
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