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Elbeblatt und Anzeiger : 28.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187001289
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18700128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18700128
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-28
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 28.01.1870
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Elbckall und Anzeiger. Amtsblatt für die Königlichen Gcrichtsämter stlvie die Stadträlhe zu Riesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 8. Freitag, den 28. Januar 1870. Diese« Blatt „Slbeblatt und Anzeiger» erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und kostet vierteljährlich lü Rgr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind seiner bevollmöchtigt Haasenftein und Bögler in Hamburg» Altona, Leipzig und Franksurt a. M., H. Angler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dreiden und Sugcn Fort in Leipzig. Von dem unterzeichneten Königl. Gerichtsamte sollen den 4. Februar 187V Vormittags 1v Uhr in dem Herrn Heinrich Theodor Rudolph Ebbighausen gehörigen Mühlengrundstücke in Panitz bei Stauchitz folgende Gegenstände: I) eine große Parthie Nutzholz, auf 128 Thlr. —- —- taxtrt und aus 19 Balken, 52 Stück Pfosten und 38 Stück Brettern bestehend, 2) «ine auf 200 Thlr. —- —- taxirte, noch ganz neue Getratdeschälmaschine, 3) ein auf 20 Thlr. —- —- taxirler Mühlwagen und 4) eine auf 36 Thlr. —- —- gewürderte Parthie Gebund- und Schüttstroh öffentlich und gegen sofortige Baarzahlung versteigen werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Königlicher Gerichtsamt Riesa, am 7. Januar 1870. Uibrig. Wdlg. Bekanntmachung. In der Zeit vom 5./8. dieses Monats sind aus einer Kammer in der Etage eines Wohngebäudes in Zeithain folgende Wäschstücke, ») 7 weiß- leinwandene Manneshemden, unten je ohngesähr >/, Elle hoch angestickt, b) 7 dergl. Frauenhemden, c) 14 dergl. für Söhne von 16 bez. 14 Jahren, ck) 14 dergl. für Kinder von 12 bez. 10 Jahren, sämmilich ungczeichnet, an dem Kragen theils zum Zubinden, therls zum Zuknöpsen eingerichtet, bez. daselbst und an den Acrmeln mit Bleiknöpfen versehen, entwendet worden, was zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Entdeckung des Thäters hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 20. Januar 1870. Königliches Gerichtsamt. Uibrig. Bekanntmachung. Die Grundsteuer auf den l. Termin d. I. ist mit 3 Pfennigen von der Steuereinheit bis spätestens den 1v. Februar d. I. bei Vermeidung von Erinnerungsgebühren an den Stadtkassirer Herrn Wachs zu entrichten. Strehla, am 27. Januar 1870. Der Stadtrath. Schreibe», Brgrmstr. Im Gasthofe „zum weißen Hause" sollen Sonnabend, den 5. Februar d. I. von früh 9 Uhr an, folgende aus Reudnitzer Forstrevier, auf der Oberhaide in den Abtheilungen 62, 63, 64, 68, 68, 69, 70, 71 und 72 aufbereitete Winvbruchhölzer als: 54'/, Klafter Weiche Wellige Rollen, 24>/, „ „ Stöcke und 208 Schock weiches Reißig, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich an Herrn Unterförster Frey in Schmannewitz zu wenden. Königl. Forstverwaltungsamt Wermsdorf, den 20. Januar 1870. Brunst. Löwe. LandtagSmittheilungen. Dresden, 21. Januar. Auf der Tagesordnung der Zweiten Kammer stand heut als erster Gegen stand der Bericht der II Deputation über eine nach trägliche Veränderung zu Abtheilung L des Ausgabe- budjets, die Akademie für Forst- und Landwirthe zu Tharandt bett. Die Kammer genehmigte die Position nach dem Vorschläge der Deputation mit 10,455 Thlr. »ormalmäßig und 200 Thlr. transitorisch. Es folgen mündliche Berichte der IV. Deputation über s) eine Petition der Rechtscandidaten Protze und Ge noffen, Ausübung der richterlichen Functionen durch Rathsactuare und Referendare bett. Die Dep. schlägt vor, die Petition, welche verschiedene beachtenswerthe Momente enthalte, zur Kenntnißnahme an die Staats regierung abzugeben. — Abg. Schreck bedauert, daß die Deputation keinen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Kammer keine genügende Information habe, um über die Berechtigung der Petition zu urtheilen. Die Art und Weise, wie die I V. Deputation überhaupt Petitionen und Beschwerden behandele, widerspreche dem den Staatsangehörigen in der Verfassung gewährleisteten Rechte. — Referent Körner vertheidiat die Deputation gegen diesen Vorwurf und liest den Wortlaut der Pe tition vor. — Abg. Ludwig: Er habe die Meinung, daß die IV. Deputation mit der Erledigung von Pe titionen sich genau an die Landtagsordnung gehalten. In derselben stehe ausdrücklich, daß eS in das Ermessen der Deputation gestellt sei, ob sie schriftliche Berichte erstatten wolle »der nicht. Rediier geht noch näher auf dm Inhalt der vorliegetidtn PMon hin. Präsident Haberkorn: Es ist richtig, daß es der vierten Deputation frei steht, wie sie ihre Berichte er statten will, indeß es steht auch jedem einzelnen Ab geordneten das Recht zu, auf einen schriftlichen Bericht anzutraaen. — Abg. Schreck iu längerer Erwiederung gegen die Abgg. Körner und Ludwig: Aus zwanzig jähriger Erfahrung könne er die Begründung der Pe tition nur anerkennen und wünsche sie der Regier, zur Berücksichtigung übergeben zu sehen. — Staatsmimstcr vr. Schneider: Das Recht der Anstellung von Be amten stehe dem Ministerium zu, dieses habe daher auch zu prüfen, ob die Anzustellenden die nöthige Praxis besitzen. Dies schließe aber nicht aus, daß das Ministerium in einzelnen Fällen von der Regel ab weiche, eine mildere Praxis handhabe und die Prü fungszeit entweder beschränke oder den Betreffende» davon gänzlich entbinde. Das Prüfungsrecht völlig aus der Hand zu geben, müsse entschieden abgclehnt werden. — Nach einer Bemerkung des Abg. Heubuer ändert Referent Körner den Vorschlag der Depnt. dahin ab, daß die Petition des Rechtscandidaten Protze, »weit sie dm Justizdienst betreffe, zur Kenntnißnahme, oweit sie dm Verwaltungsdienst betreffe, zur Berück- ichtiguna an die Staatsregierung abgegeben werd«, und genehmigt di« Kammer «mstimmig diesen Vorschlag, b) lieber eine Beschwerde Kretzschmar's und Sm. in Riesa, wegen'zwangsweiser Srmiethung de« dortigen Exerkirplatze« seitm de» KrieaS- ministeriumS. (Res«««: Abg. v. Einsiedel.) Diese Beschwerde ist bereits in der Erst« Kammer berathen worden. Referent giebt znoächst eine autführsich«, actenmäßige Darstellung des Sachverhalts, und bemerkt, daß die diesseitige Deputation mit Ausnahme eines einzigen weiter unten zu erwähnenden Punktes dm Bericht der jenseitigen Deputation adoptirt habe, und daher der Kammer auch dieselbe Entschließung Vor schläge. Weiter weist Referent daraus hin, daß die Deputation, auf Grund der Bestimmung in 8 1 der Verordnung von 1869 die in der Beschwerde geltend gemachten formellen Bedenken nicht theile. An langend die Beschwerdepunkte selbst so gehe der 1) dahin „daß die Anlegung des neuen Srercirplatzes in Riesa ohne Roth und ohne MittheUung von Gründen erfolgt sti." Di« Deputation theilt hier die Ansicht der Erste» Kammer, daß das Kriegsministermm auf Grund der in Geltung stehende» gesetzlichen Bestimmungen nicht nothwendig gehabt habe, besondere Gründe über die Zweckmäßigkeit der für nothwendig gehalten« Expro priation beizufügcn, und schlägt dcchcr vor: „diesen Bcfchwcrdepunkt in Uebrreinftimmung mit der Srste» Sammer auf sich beruhen zu laffen." Die Kammer tritt ohne Debatte diesem Bor- . schlage der Deputation einstimmig bei. 2) Der zweite Beschwerdepunkt geht dahin: „daß der Platz überhaupt nicht käuflich erworben, sonder» nur miethweise entzogen Word« sei." Die Deputation bemerkt: Nach der Verordnung vom 30. November 1867 stehe es dem KriegSminÄ« rium frei, dm Platz entweder zu pacht« oder UuM ' zu erwecken. Wenn daher da« KriegSmimKerw« im ? vorliegend« Falle die Pachtung vorgezogen habe, so fei ' es in seinem vollkommenen Rechte. Manbeantragtdaher:'
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