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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193207305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19320730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19320730
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1932
- Monat1932-07
- Tag1932-07-30
- Monat1932-07
- Jahr1932
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.07.1932
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Riesaer G Tageblatt »rahtanfchrist «ttd Anrelger (ElbedlM urch AsMger). P°stsch.«-N«- Tageblatt «iesa. LreSdea 15,0. Fernruf Str. ». DaS Mesa« Tageblatt ist da» zur Beröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast «ttokasse: Postfach Str. LL Großenhain. deS Amtsgerichts und der AmtSanwaltschast beim Amtsgericht Riesa, des RateS der Stadt Riesa, Riesa Nr. 52. des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 177. Sonnabend, 3V. Juli 1932, abends. 8L. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '// Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, sür einen Monat 2 Mark ohne Zustellgebühr, durch Postbezug RM. 2.14 einschl. Postgebühr (ohne ZustellungSgebühr). Für den Fall de» Eintreten« von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns das Recht der Preis- «rhöhung und Nachsorderung vor. Anzeige» sür die Nummer des Ausgabetages sind bis S Uhr vormittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Aätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 mm breite, 3 mw hohe Grundschrist-Zeile (k Silben) 25 Gold-Pfennige; die 89 mm breite Reklamezeile 100 Gold-Pfennig«; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/. Aufschlag. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Mage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördern« g«einrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer »Winterlich, Riesa. ütelchittSktellt: «aetbeftraße öS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verlag cier kntrckeiclung 4 vsutscksr Riskier, clenks sn «Isins pflickt! Stärkt ctüs Parteien <te§ nationalen unct ekristiicken 8ürgertum§. kür kreikeit unü kukdsu. — Keine Stimme «ien Splitterparteien. Lum 31. Zuli! Dieser Tag ist ein selten bedeutungsvoller Tag, an dem bas deutsche Volk über seine Zukunst entscheiden soll. Es handelt sich an diesem Tage darum, die Ketten, die innere und äußere Feinde des Vaterlandes demselben angelegt haben, mit einem Schlage zu zerreißen. Wie durch ein Wunder ist ohne jede Gewaltmaßregcl das Nationalgefühl im idealsten Sinne bei Millionen von Deutschen und beson ders in der deutschen Jugend überraschend geweckt worden. Nicht um äußerer Vorteile willen, sondern nur von der Idee begeistert, das Vaterland zu retten und ihm die ge achtete Stellung unter allen Kulturvölkern der Erde zurück- u,geben, festen Millionen Deutsche sogar ihr Lebens aufs Spiel. Jeder Deutsche muß bei seinem Denken und Tun picht sein Wohl, sondern das Wohl aller Volksgenossen im Auge haben. Wenn eS allen Volksgenossen, soweit dies möglich ist, gut geht, wird auch der einzelne seinen Vorteil davon haben. Es muß jede Parteiwirtschast verschwinden, es darf nur Freunde und Feinde des Vaterlandes geben. Die vielen kleinen Parteien, die nur ihre eigenen Vorteile im Auge haben, kann man nicht als nationale be zeichnen. Diese können der Gesamtheit der Volksgenosten nichts nüsten. Rur ein in sich geeintes, national gesinntes und sittlich Hochstehendes Volk wird sich auch von materiellen Sorgen in der Zukunft befreien und Arbeit und Nrot für alle Volks genossen schassen können. Wer dies will, muß am 81. Juli von seinem Stimmrecht Gebrauch machen und darf nur eine nationale Liste Wählen. Am LienstW AMM-AoNm- vdz. Berlin. Nach längeren Vorverhandlungen, die sich ans der Aenberung der Dinge in Breußen ergaben, ist die nächste Vollsitzung des Reichsrats jetzt siir DienStag nachmittag cinbernfen worden. Die Tagesordnung ist im wesentlichen die gleiche wie die der seinerzeit abgesagten Sitzung; neben der Verordnung über GetreidrhandelSklassen stehen nur kleinere Vorlagen zur Beratung. Dagegen ist es nicht ausgeschlossen, daß sich politisch wichtige AuSein- andcrsetznngen in dieser Sitzung ergeben werden. E« wird angenommen, daß im Anschluß an die Mitteilung über die Ernennung der neuen preußischen Bevollmächtigten für den Reichsrat die Vertreter der übrigen Länder ihr» Protest- Erklärungen, die sie in der Ausschuß-Sitzung über die Rundfunk-Vorlage abgegeben hatten, in der ersten öffent lichen Vollsitzung des RrichSratS «irderbolrn »erden. Er ist auch möglich, daß eS zu neuen Zwischenfällen mit Ver tretern der bisherigen preußischen Regierung kommt. Ins besondere besteht diese Möglichkeit im Zusammenhang mit der dem Reichskanzler übermittelten Stellungnahme des preußischen Reichsratsbevollmächtigten Dr. Bracht, der den Standpunkt vertritt, daß er von diesem Amte durch den ReichSkommissar nicht entbunden »erden könne. Mag aas UnMiMerkliirW- der kommenden ReDtagsnM )( Halle. Die Partei der .Landwirte, Haus- und Grundbesitzer", Sitz Halle a. d. Saale, bat wegen Nicht- zulaffung ihres WatzlvorschlageS im Wahlkreis 29, Leipzig, und der Verfügung über Anschlußerklärung beim Staats- gerichtShos in Leipzig durch ihren Rechtsbeistand Klage ein- gereicht und beantragt, die ReichStagSwahlrn vom 31. Juli 1932 sür ungültig zu erklären. Midsslm sts WUMM. )( Beilin. Wir wir aus gut unterrichteter Quelle erfahr«», ist damit zu rechnen, daß der Reichskanzler nnd die Mehrzahl der KabinettSmitglieder in der kommenden Woche einen kurze« Urlaub ««trete» «erden, um sich während der Zeit bis zu» Zusammentritt dr« neuen Reichs tages nach der angestrengten Arbeit der letzten Wochen eine kurze Srholn», ,« gönnen. U/okirsctU ist iVskjpkliekkl Berlin. sFunkspruch.j Aus Vorschlag der Reichsregic- rung hat der Reichspräsident am 4. Juni 1S3L de« Reichstag aufgelöst, da er dem politischen Willen des deutschen Volkes nicht mehr entsprach. Am 8t. Juli soll das deutsche Volk einen neuen Reichstag wählen. Die Abgabe der Wahlstimmc ist das wichtigste Recht, das die Verfassung de« deutschen Männern und Frauen verleiht. Dieses Recht ist zugleich eine Pflicht, es gilt einen Reichstag zu wählen, der seine großen Aufgaben zum Vesten des deutschen Volkes erfüllen kann. Den 12. Juni 1882 ist an die Stelle der bisherigen parteipolitisch zusammengesetzten Neichsregiernngeu eine völlig überparteiliche Staatssührung getreten. In der Not dieser Zeit braucht unser Volk eine durch keine Abhängig keit von politischen Parteien gebundene Negierung. Aber auch eine solche Regierung bedarf der vertrauensvollen Zu sammenarbeit mit dem Reichstag, und den Wiederaufbau Deutschlands aus dem Wege ordnungsmäßiger (Gesetzgebung weiterführen zu können. Deutschland muß daher einen Reichstag haben, der nicht nur die Willensmeiuung des Volkes widerspiegelt, sondern der sähig und willig ist, im Rahmen der ihm durch die Verfassung zngewiesenen Ob liegenheiten mit einer starken Regierung Hand in Hand zn arbeiten. Ter Wahltag ist daher «in Schicksalstag für das deutsche Bolk. Der Herr Reichspräsident und die Reichsregierung er warten, daß alle Deutschen ihrer Wahlpflicht Nachkomme») W Alk MMkN NlH Ski WWMW. zur BklilWW »kl WeiWslki M M WkWse siir Oie Polizei. WOWiOIW M WMe W1». UM VkMlkN. AtrordllW des MUMenten zur Cilherunu des inneren Friedens vom 29. Juli 1982. ss Berlin, 29. Juli. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Neichsverfassung wird folgendes verordnet: 8 1. Für die Zeit vom 81. Juli 1932 bis znm Ablauf des IN. August 1982 sind alle öffentlichen politischen Versamm lungen verboten. Als politisch im Sinne dieser Vorschrift gelten alle Versammlungen, die zu politischen Zwecken oder von politischen Vereinigungen veranstaltet werben. 8 r. Die Bestimmungen der zweiten Verordnung des Reichs ministers des Inneren über Versammlungen und Auszüge vom 18. Juli 1982 in der Fassung der dritten Verordnung des Rcichsministers des Inneren über Versammlungen und Aufzüge vom 22. Juli 1932 bleiben mit der Maßgabe unbe rührt, daß sür die Zeit vom 81. Juli 1932 bis zum Ablauf des 19. August 1932 auch alle politischen Versammlungen unter freiem Himmel, die in festumfriedeten, dauernd sür Massenbesuch eingerichteten Anlagen stattsiuden sollen, ver boten sind. 8 ». Wer eine Versammlung, die nach den Bestimmungen dieser Verordnung verboten ist, veranstaltet, leitet, in ihr als Redner anftritt oder den Raum sür sie zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis bestraft, neben dem aus Geldstrafe erkannt werden kann. Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu ISO RM. bestraft. 8 1. Diese Verordnung tritt mit dem 3l. Juli 1982 in Kraft, Neudeck, den 29. Juli 1932. * MutbarW zu der Aemdliung des AMraiiWtv zur Lickeruliu des inneren Friedens. js Berlin, 29. Juli. Der Herr Reichspräsident hat durch eine aus Grund des Artikels 48 der Reichsvcrsaffnng erlassene Verordnung ein mit dem Wahltage in Kraft treten, des Verbot aller öksentlichen politischen Versammlungen, also auch solcher in geschlossenen Räumen, erlassen, das zu dem in Kraft bleibenden Demonstrationsverbot hinzutritt. Das Verbot aller öffentlichen politischen Versammlungen ist aus die Tage oom 31. Juli bis 10. Angnst befristet. Nach der starken politischen Erregung, welche die Wahlzeit mit sich gebracht hat, soll das Verbot den politischen Frieden fördern. Es ist der Wunsch des Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregiernng, daß nach durchsochtcnem Wahlkampf die politischen Leidenschaften wenigstens einige Tage lang rohen sollen. Die letzten Wochen haben, wie der Bevölkerung bekannt ist, außerdem an den Dienst der Polizeibcamtcu so unge wöhnlich hohe Ansprüche gestellt, daß auch ihnen eine Rohe- nnd Erholungspause gegönnt werden muß. Wim 2 Mim» Zidmim M iie.MW MsjkiiW' WAO!. * Berlin. Nachdem sich bereit« vor kurzem heraus» gestellt hat, daß die „Kölnische Volkszeitung" 2 Millionen von der Regierung Brann-Severina erhalten batte, ist nun. mehr — wie wir erfahren — feftaettellt worden, daß diese Zeitung auf dem bekannten „Umwege" durch die Preußen kaffe kur, vor der Entfernung der Regierung Braun- Severing a«S dem Amte noch einmal S Millionen erhalte» bat. Las Weil im MWn-WR Pastor Eremer zu 2 Jahren, Claußen und Jeppel zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Berlin. lFnnkspruch.) Im Dcvaheim-Prozcß würbe heute vormittag nach einer Verhandlung von rund 2)4 Mo naten das Urteil gefällt. Es wurden verurteilt: Pastor D. Cremer,n 2 Jahren Gefängnis nnd 10 000 Mark Geld strafe; Wilhelm Jeppel zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis und 20 000 Mark Geldstrafe; Claußen zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis und 5000 Mark Geldstrafe; Ernst Wilhelm Cremer zu 4 Monaten Gefängnis. Kilo 8timmell Iw kille slsrste kekimreslierung!
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