Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 16.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-191605162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19160516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19160516
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-16
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 16.05.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WMWWIWW »de ächsische Nr. 112 1916. Die kurz vor Beginn veS Druckes eiugehenden Meldunge« befinde« fich ans Seite 8 dieser Ausgabe. Amtlicher Teil lFortsehung de» amtlichen Teiles in den Beilagen.) - Nichtamtlicher Teil / n n Mini n n !Il e- tt it ir :de :r- nS rls 3. cu. uS in- itz: M. I. ers lö, N. gl. eis io, 10, )- >c Ministerium des Königlichen Hauses. Se. Majestät der König sind gestern 5 Uhr 19 Min. nachmittag- nach Sibyllenort -«reist. von iben. Zu beachten ist insbesondere, daß trotz der Beschlagnahme das Sortieren der Lumpen und Stoffabfälle erlaubt und erwünscht ist. ' : ; »au zc; »er, ar. mn bc- Der russische Finanzminister Bark begibt sich von Paris nach London und daun wieder nach Paris zur Teilnahme an der Finanzkonferenz deS BierverbandeS. >- b >c u n ni. us 3. l. tt. ns 3. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden. Dienstag, 16. Mai abends ssc eu tt, en k- n- ise as ts en m ch is K- >s> 4 !N e- ir rr 1 a- m Bom Königlichen Hase. Dresden, 16. Mai. Se. König!. Hoheit der Prinz Johann Georg beging heute die Feier Höchstseines Namenstages. 11 Uhr vormittags nahm Se. Königl. Hoheit die Glückwünsche der Ramen und Herren des Dienstes entgegen, 2 Uhr nachmittags fand bei den Höchsten Herrschaften Familientafel statt, an der Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Max und die Prin zessinnen des Königlichen Hauses teilnahmen. Staatsanzeiger für das Königreich Sachsen Zeitweise Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilage) Ziehungslisten der Verwaltung der N. S. Staatsschulden und der K. Alter»- und Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes- Brandversicherungsanstalt, Verkaussliste von Holzpflanzen auf den K. S. StaatSforstrevieren. Kasr-i-Schirin eine Kanone erbeuteten. Nun liegt aber Kasr-i-Schirin nicht in Mesopotamien, sondern in Persien, nordwestlich von Kermanschah. Außerdem ist die Armee des englischen Generals Gorringe bei weiten» nicht so un versehrt, wie der „Matin" glauben machen will, sondern hat nach dem ersten „Siegesbericht" des Generals Gorringe zwei sehr schwere und blutige Niederlagen erlitten. Drittens endlich ist nicht völlig zu übersehen, daß die türkische Armee durch den Fall von Kut-el Amara ihre Hände frei bekommen hat und über neue Kräfte verfügt, die den „Bormarfch" gegen Bagdad auch den Russen sauer machen dürften. Die Fran zosen wissen das alles sehr gut und hätten es sich selbst sagen können. Dann wären sie aber um einen willigen und schönen Begeisterungsrausch gekommen, den sie nicht ver missen wollen. Die Kriegslage ist so, daß wir ihr mit größter Ruhe entgegensetzen können. General Baratow, der Ober befehlshaber der russischen „Mesopotamienarmee", die ihrer» Namen nicht von ihrem Wirkungskreis, sonder,» von ihrer heißen Sehnsucht hat, bemüht sich bereits feit vier Monaten, gegen Bagdad „vorzustohen . Es ist fast erhei ternd, zu fchen, wie er sich mit den persifchen Freischärler»» abmüht und ihnen jede»» Schritt vorwärts abbringei» muß. Diese „siegreichen" Truppen solle»» nun in absehbarer Zeit einen» kampferprobten und steggewohnten türkischen Heer gegenübertreten. .Es gehört nicht viel Prophetengabe da zu^ de»» Erfolg vorausznsehen. Es kommt dazu, daß die Etappenstraßen des russische»» Heeres durch Persien, die der Versorgung der Soldaten und als rückwärtige Verbindungen dienen, schlecht und durch die den Russen feindliche Bevölke rung gefährdet sind. Ihre Sicherung macht allem ein starkes Kräfteaufgebot notwendig. Auch dieser Umstand trägt nicht dazu bei, die russische Lage günstiger zu gestalten. Wem» also selbst das Wort „die Russen in Metopotamien" Wahrheit sein oder werde»» sollte, dann ist es auch noch ledig lich «ine Gefahr für die Russen. Was die Armee des Gene rals Gorringe gegen die Türken ausrichten kann, hat der Fall von Kut-el-Amara gezeigt, denn es war derselbe Gor ringe, der es von der türkische»» Einschließung befreien follte. An Berlin fanden gestern und heute Besprechungen zwischen dein Staatssekretär vr. Helfferich und den Fi- nanzministern der Kinzelstaate» »Iber Tteuerfragen statt. * Die Zeichnungen auf die vierte österreichisch-ungarische Kriegsanleihe haben jetzt den gleichen Betrag wie bei der erste»» Zahlung der Zeichnungen auf die dritte Kriegs anleihe erreicht. * Staatssekretär Grch hat sich den» Londoner Vertreter der Kopenhagener „Politiken" gegenüber über die Frie densbedingungen Englands geäußert. * Die französische Regierung hat eine Anleihe von 1V- Mill. Dollars bei der amerikanischen Bankfirma I. P. Morgan n. ko. ausgenommen. Gleichzeitig ist an» 16. Mai 1916 eine zweite Betau nt- machung erschienen, durch die Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art festgesetzt werden. Hiernach dürfen die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft, Berlin, und die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin, keine höhere»» Preise zahlen, als die in der der Bekanntmachung beigefügten Preistafel für die einzelne,» Sorten von Lumpen und Stoffabfällen be stimmten sind. Da die festgesetzten Höchstpreise diejenigen Preise sind, die von den beiden Gesellschaften höchstens be zahlt werden dürfen, fo muß beachtet werden, daß die übrige,» erlaubten Veräußerungsgefchäfte über Lumpen und neue Stoffabfälle zu einem entsprechend niedrigeren Preise vorgenommen werden müssen. Ebenso gelten die fest gefetzten Preise lediglich für die in der Preistafel bezeich neten Sortimente bester Qualität, so daß für minderwertige Sortimente ein entsprechend niedrigerer Preis in Ansatz zu bringen ist. Beide Bekanntmachungen enthalten ein» größere Anzahl von Einzelbestimmnngen, die für Interessenten von Wichtigkeit sind; die Bekanntmachung über die Höchst preise enthält insbesondere eine umfangreiche Preistafel. Ter Wortlaut dieser Bekanntmachung ist bei den Polizei behörden einzusehen. Amtliche Auskunft über Verluste von sächsische«» Heeresangehörigen. Das Nachweifebureau des Königl. Säcks. Kriegs Ministeriums in Dresden-Neust. 6, Königstraße 15, er teilt mündliche und schriftliche Auskünfte über ver wundete, vermißte, gefallene, erkrankte und verstorbene sächsische Heeresangehörige. Zu schriftlichen Anfrage»» sind die bei allen Poftanstalten erhältlichen rosa An- kragekarten, auf deren vollständige Ausfüllung und gut leMttcho Handschrift besonderer Wert zu legen ist, zu benutzen. Soweit möglich, werden auch Auskünfte über Lime von im besetzten Gebiete liegenden Grabstätten ge- fauener und verstorbener Helden vermittelt. Mündliche Auskünfte werden in den Amtsräume»» in der Zeit vor» 9 bis 3 Uhr (Sonntags vor» 11 bis 1 Uhr) erteilt. Es ist fernerhin schon wiederholt darauf aufmerksam ge macht worden, daß es wichtig ist, sächsische Heeres- angehörige, die in Gefangenschaft geraten sind, unter Beifügung bez. Vorlegung der letzten Briefe oder Karten in Urschrift beim Nachweiseburcau des Königl. Sächs. Kriegsmmisterium, Dresden-Neust., anzumelden. Diesem Ersuchen wird in neuerer Zeit nicht mehr allent halben entsprochen und es wird deshalb gebeten, im Interesse der Gefangene»» und deren A,gehörigen das Berfäumte nachzuholen. Auch wird um Mitteilung er sucht, wem» Kriegsgefangene aus einem Gefangenenlager in ein anderes überführt bez. auf Arbeitskommando abkommandiert werden, um die Listei» möglichst vollständig und auf dem Laufenden zu erhalten. Gleichzeitig wird auf den Bermißtennachweis des Nachweisbüros des Königl. Sächsischen Kriegsministeriums hingewiesen, der auf Ansuchen der Angehörigen ver mißter Sächsischer Kriegsteilnehmer die Nachforschungen nach deren Verbleib mit Hilfe seiner vielen amtlichen und privaten Verbindungen und oufGrund seines reichen amtlichen Materials übernimmt. Das Publikum macht von der Einrichtung des Vermißtennachweises des Königl. Sächsischen Kriegsministeriums noch nicht allgemein Gebrauch, denn es gibt noch eine große Anzahl Vermißter, über die noch kein Antrag der Angehörige»» auf Nachforschungen vorliegt. Preiswucher mit freie»» Baumwollfpinuftosfcn. Von vielen Seiten wird darüber Klage geführt, daß die Preise für baumwollene Auslandspinnstosfe und-Garne, die nach § 3 Nr. 4 der Bekanntmachung, betreffend Be- fchlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne ver wendungsfrei sind, neuerdings außerordentlich gestiegen seien. Auslandsspinnstosfe und -Garne sind von bei» Höchstpreisen für Baumwollspinnstoffe und Baumwoll gespinste ausgenommen worden, weil bei bei» sehr ver schiedenen Preisen, zu denen sie im Ausland erworben sind, die Festsetzung eines einheitliche»» Grundpreises nicht möglich ist. Dieser Umstand berechtigt der» Besitzer jedoch nicht dazu, Phantasiepreise zu fordern, die zu seine»» eigenen Gestehungskosten und zu dem Risiko, das er dein» Erwerb gelaufen ist, in keinem Verhältnisse stehen. Wer sich des Preiswuchers mit freien Baumwollspinnstoffen oder -Garnen schuldig »nacht, setzt sich der Gefahr schwerer Strafe aus. Auch kann ihm der Handelsbetrieb unter sagt werden. Wie wir hören, werden die Militärbefehls- haber in sämtlichen Fällen, die zu ihrer Kenntnis ge langen, mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Schuldigen einschreiten. Die seelische Erheiterung der deutsche»» Krteg- gesangenen in KeiudeSland. Die seelische Erheiterung der deutsche»» Kriegs- gesungene»» in Feindesland hat sich die Deutsche Dichter- GedSchtniS-Stiftnng. in Hamburg Großborstel zur beson- Die Ruffe« in Mesopotamien? o. Der letzte russische Generalstabsbericht stellt ein Meisterwerk stilistischer Kunst dar. Es wird darin gesagt, daß „die russischen Truppe,» in Richtung auf Bagdad in Mesopotamien einen türkischen Angriff zurückwiesen". Da durch soll in harmloser und unauffälliger Weise der Eindruck erweckt werden, als ob sich das russische Heer bereits in Meso potamien besände, während aber die Ortsbezeichnung als nähere Bestimmung zu Bagdad gehört. Nun wäre es an und für sich belanglos, wenn selbst einzelne russische Bor truppen die persisch-türkische Grenze erreicht hätten, da ihnen ja, wie bereits früher vor» uns ausgeführt wurde, in Persien nicht nennenswerte reguläre Truppen entgegentraten, die ihre»» „Vormarsch" hätte»» hindern können, und erst an der Grenze der eigentliche Krieg für das russifche „Bagdad"- Heer beginnen würde. Wem» die Russen sich aber doch »licht enthalten konnten, von ihrem Vormarsch auf Bagdad zu sprechen, fo ist der Grund hierfür in der beabsichtigten Wir kung auf die Engländer und Franzosen zu suchen, die sich auch sofort erfüllte. Die französischen und englische,» Blätter überschlagen sich auch bereits wieder in tollen Hoffnungs- sprüngen über die gewaltigen Dinge, die »m Orient bevor stehen. Der „Matin" setzt bereits semen Lesern auseinander, daß die Russen nur noch 50 km von Bagdad entfernt seien (General Townshend kann von der gefährlichen Nähe Bag dads ein rührfames Lied singen) und daß die Armee des Generals Gorringe völlig unversehrt auf den Zeitpunkt wartet, wo sie sich mit den Russen vereinigen könne. Auch sei die Sommerjahreszett, welche den Überschwemmungen ein Ende mache, sehr günstig für die „große Offensive" der russisch-englischen Truppen. Diese _ Ausführungen des „Matin" sehen ganz vernünftig au», enthält aber mehrere Haken. Erstens haben die Franzosen in ihrem Freuden rausch ganz übersehen, daß die Russen in demselben Bericht, in dem sie von dem Vormarsch auf Bagdad in Mesopotamien sprechen, auch wenige Zeilen weiter eine nähere Ortsangabe machen, die Wasser in den Wein der französischen Begeiste rung gießt. Es wird nämlich in dem russischen Generalsstabs bericht weiter erzählt, daß die Russen in Gegend der Stadt Der Krieg. Zur Lage. Lnmpenbeschlagnahme nnd -Höchstpreise. (X. Ll.) Am 16. Mai 1916ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stösfabfällen aller Art in Krast getreten. Durch sie sind sämtliche vorhandenen und Wetter anfallenden Lumpen (auch karbonisierte) und neue Stossabfälle, die aus tierischen oder pflanzlichen Spinn stoffen oder deren Mischungen bestehen, beschlagnahmt. Ausgenommen sind lediglich die Lumpen und Stoffabfälle in Privathaushaltungen und die nach dem 1. Mai 1916 aus dem Auslande eingeführten. Trotz der Beschlagnahme ist jedoch die Veräußerung und Lieferung der beschlag nahmten Gegenstände erlaubt, sofern sie- nicht an einen Verarbeiter der Gegenstände geschieht. Erreichen die be schlagnahmten Vorräte eines Eigentümers eine Menge von 10 000 Kg, so ist die Veräußerung nur noch an einen der voi» der Kriegs-Rohstoff-Abteilung beauftragten Sortier betriebe zulässig, deren Namen in den aintlichen Blättern veröffentlicht find.. Erreichen die beschlagnahmten Vorräte jedoch die Menge von 30 000 Kg, so ist der Verkauf nur noch an die Kriegswollbedarf-Aktiengesellsschaft oder an die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen zu lässig. Beide Gesellschaften haben zur Bewirtschaftung der Lumpen eine Lumpenverwertungszentrale gebildet. An Verarbeiter dürfen die beschlagnahmten Gegenstände ausschließlich von der Kriegswollbedarfs-Aktiengefell chaft, Berlin, oder der Aktiengefellschaft zur Verwertung von Stösfabfällen, Berlin, veräußert oder geliefert werden. Eine weitere Verarbeitung der beschlagnahmten Gegen stände ist im allgemeinen nur insoweit zulässig, als sie sich bereits bei Inkrafttreten der Bekanntmachung im Bor bereitungsverfahren befanden. In» übrigen ist die Ver arbeitung in bestimmten einzelnen Fällen erlaubt. So dür fen Betnebe, die Lumpen oder Stofsabfälle zu Spinnstoffen verarbeiten, 10 vom Hundert der bei Inkrafttreten der Bekanntmachung vorhandenen Bestände, in keinem Falle jedoch mehr als 10 000 kg, Seilereien und Seilfabriken, die bei der Seilerwarenherstellung anfallenden Abfallstücke verarbeiten: auch die übrige»» Lumpen oder Stoffabfälle verarbeitende,» Betriebe, Papier-, Pappenfabriken usw. dürfen bestimmte Mengen verwenden. Eine monatliche Meldepflicht der beschlagnahmten Gegenstände und die Verpflichtung zu einer Lagerbuchsührung ist für alle Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung-teil« so Pf., di« Sspaltige Grundzetle oder deren Raum im amtlichen Teile 7L Pf., unter Eingesandt »SO Pf Preisermäßigung aus Teschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag» 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch di« Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 1«, sowie durch die deutschen Postanstaltrn S Mark KO Pf. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint nur Werktag». — Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. S1 SSL, Schriftleitung Nr. 14 D74.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite