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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 28.11.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190811284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19081128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19081128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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Erscheint Dienstag, Donnerstag and Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. BierteljahrSprei» 1 Mark 20 Pfennige ausschließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen. lilheiibllitl Inserat« werte« mit tO Psenntgen für die «-gespaltene «orpuSzetle berechnet und bis mittag» 12 Uhr de» dem Lag, de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachweis und Osserte«-Annahme 10 Pfennige Extragebühr. Fernsprech» Anschluß Nr. 12. für Zschopau Umliegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 141 Sonnavend, den 28. November 1908. 76. Jahrgang. Auf dem die Firma August Baeh in Zschopau betreffenden Blatt 26 des Handelsregisters ist heute cingclragcn worden: Der bisherige Inhaber Reinhard Wilhe'm Richard Leopold Snupe ist ansgeschiedcn. Die Materialwarenhändlerin Marie Helene oerchcl. Schütze geb. Klammt in Zschopau ist Inhaberin. Sic haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bis herigen Inhabers, cs gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen ans sie über. Prokura ist erteilt dem Kansmann Theodor Mar Schütze in Zschopau. Zschopau, den 26. November 1908. Königliches Amtsgericht. lieber das Vermögen des privatisierenden Schankwirts Wilhelm Os- wald Gottgetreu Reuter in Weiftbach wird heute am 25. November 1908 nach mittags >/z6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Jnstizrat Weber in Zschopau wird zum Konkursverwalter ernannt. Konknrsfvrdcrungen sind bis zum I». Dezember ISV8 bei dem Gerichte anzumeldcn. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Glänbigcransschusscs und eintretcndcn Falles über die in 8 132 der KvnknrSordnnng bezeichnet«! Gegenstände, sowie zur Prüfung der angcmcldctcn Forderungen auf den 28. Dezember ISV8, vormittags II Nhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anbcranmt. Al':n Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird anfgcgeben, nichts an den Gemeinschnldner zu verabkolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung nnfcrlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie ans der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum S. Dezember ISV8 Anzeige zu machen. ' Königliches Amtsgericht Zschopau. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsgesellschaft Erz- gebirgische Kunstanstalt für Chromo- und Merkantildruck, Gesellschaft mit be schränkter Haftnng in Zschopau, ist zur Prüfung der nachträglich angcmcldcten For derungen Termin ans den IS. Dezember IVV8, vormittags S Nhr vor dem hiesige» Königlichen Amtsgerichte anbcranmt worden. Zschopau, den 26. November 1908. Königliches Amtsgericht. Bei der am 24. d Al. stattgefnndcncn Stadtverordneten-Grgänzungs- Ivahl sind als s) ansässige Stadtverordnete: 1. Herr Kaufmann Panl Franz, 2. „ Fabrikschmied Albin Hunger, 3. „ Kaufmann Paul Müller, 4. „ Amtsstraßcnmeistcr Paul Voigt, 5. „ Handelsmann Bruno Wunderlich, 6. „ Photograph Adolf Zierold, b) nnansässtge Stadtverordnete: 1. Herr Kaufmann Ernst Arnold, 2. „ Consumvcrcins-Geschäftsführer Theodor Mehuert, 3. „ Burcauvorstcher Richard Süftmilch, 4. „ Buchdruckcreifaktor Reinhold Timme gewählt worden, was nach Z 63 der revidierten Städtcordnung hiermit öffentlich be kannt gemacht wird. Zschopau, am 27. November 1908. Der Stadtrat. vr. Schneider. R. Viehzählung betreffend. Zur Feststellung des Viehbestandes und Erlangung sicherer Unterlagen für die Beurteilung der Vieh- und Flcischcrzenguug im Lande, ist auf Anordnung des König lichen Ministeriums des Innern am 1. Dezember dieses Jahres eine Zählung der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen oorzunchmcn. Zu diesem Zwecke wird in den einzelnen Grundstücken des Stadtbezirks durch unsere Schutzmannschaft Umfrage gehalten werden und ergeht an alle Grnndstücks- nnd Vichbesitzcr hiermit das Ersuchen, den iiachfragcndcn Beamte» genaue Auskunft zu erteilen Die Aufzeichnung der Pferde und Rinder erfolgt gleichzeitig für die Zwecke der Vich-Scnchcn-Entschädignng, wie auch ans der Zählung die Unterlagen für die Schlacht- viehversichcrung und Bullcnnntcrhaltniig gewonnen werden. Zschopau, den 27. November 1908. DcrStadtrat. vr. Schneider. R. Mittwoch, den 2. Dezember IVV8, nachmittags 2 Uhr, sollen im hiesigen Amtsgericht (Schloßhof) I7V Stück Chamotte-Ofenrohre 50—100 Zentimeter lang, 14 und 18 Zentimeter weit, gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Widerruf ausgeschlossen. Zschopau, den 26. November 1908. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sonntagsruhe vor Weihnaihten betreffend. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtssest Pit ^tsthllsls^kil iM AllUptissitMtkbk für die in die Zeit vom SS. November bis mit SV. Dezember dieses Jahres fallenden Sonntage, wie nachstehend unter s ersichtlich ist, festgesetzt wird. Zschopau, am 25. November 1908. Der Stadtrat. vr. Schneider. H. Handel mit Fleisch und Fleischwaren: Vormittags 7—'/,V und /,II—IS, nachmittags von 2 Uhr ab. Handel mit Brot nnd weiften Bäckerwaren — jedoch ausschließlich der Konditorwarcn —. De» ganzen Tag bis abends v Uhr. Handel mit Milch: Vormittags 6—/ZS und >/,II—nachmittags von '/uäl Uhr ab. Handel mit Trink-, Eft- »nd Materialwaren, cinschlieftlich des Handels mit Tabak und Zigarren, Konditor ware», Butter, Käse, Eier, grüner Ware und Deli katessen, sowie Kleinhandel mit Heiz- und Be- lenchtungsgegenständen. Handel mit allen übrigen Ware» vormittags II bis abends V Uhr. Alle offenen Verkaufsstellen mliffen spätestens abends 9 Nhr geschloffen sein. Vormittags 7-'/2» und /-II I2, nachmittags von 2 Uhr ab. Wir bringen folgende polizeiliche Bestimmungen in Erinnerung. 1. Nach Z 20 der hiesigen Straßcnordnung ist frischgefallencr Schnee von den Fußwegen zu beseitigen, jedoch nur insoweit, als es erforderlich ist, um die Fußwege gehörig gangbar zu machen. Ist Schnee während der Nachtzeit gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis spätestens 8 Uhr vomittags herzustellen. Bei ungewöhnlicher Glätte des Fuftweges infolge SchneefalleS oder Glatteises ist derselbe sofort gehörig mit Sand oder mit Asche z« be streuen. Liegt eine bereits fcstgetretene Schneedecke aus den Fußwegen, so ist dafür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleichmäßig erhalten bleibt; die entstandenen Unebenheiten sind durch Ausfüllen mit Schnee, Sand oder Asche wieder zu beseitigen und ist insbesondere auch eine Gleichmäßigkeit im Verhältnis zu den übrigen Fußwegen der Nachbargrundstücke herzustellen. 2. Nach Z 20a oben erwähnter Straßcnordnung sind die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen sofort herunterzuschlagen und ist hierbei sowohl wie bei dem Hcrabwerfcn von Schnee von den Dächern und Ballonen die größte Vorsicht anzu- wcndc», auch sind Passanten durch Warnnngszcichcn darauf aufmerksam zu machen. 3. Nach Z 21 der Straßcnordnung sind bei Tauwetter die Schnittgcrinne und etwa noch vorhandene offene Einfallschachte aufzuhacken, beziehentlich vom Schnee zu reinigen, sodaß das Wasser ungehindert ablanfen kann. Auch ist bei Tanwctter der Schnee von den Fußwegen zu beseitigen. Dabei ist der Schnecschmutz aber nicht in Hansen neben das Schnittgcrinne, sondern auf die Straße gleichmäßig verteilt zu werfen. 4. Nach H »I der Straftenordnung ist alles Schinuern, Schlittschuh laufen und Nuscheln auf den Bürgersteigen, sowie auf den öffentlichen Wegen, Straften und Plätzen verboten. 5. Das Betreten des Eises auf der Zschopau ist außer an den zum Zwecke der Eisbahn abgesteckten Stellen und vorbchältlich der Genehmigung in einzel nen Fällen verboten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366,'° des R.-Straf-Gesetz-Buchs mit Geld strafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Zschopau, am 25. November 1908. Der Stadtrat. vr. Schneider. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Bürgerschule betr. Die Anmeldung der Oster» ISVS schulpflichtig werdenden Kinder wird im Amtszimmer des Unterzeichneten Direktors cntgcgcngenommen und zwar sind für die I Bürgerschule: die Knaben Montag, den 30. November, nachm. 2—4 Uhr, die Mädchen Dienstag, den 1. Dezember, nachm. 2-3 Uhr; für die II. Bürgerschule: die Knaben Donnerstag, den 3. Dezember, nachm. 2—4 Uhr, die Mädchen Freitag, den 4. Dezember, nachm. 2-5 Uhr anzumelden. ^ Diese Termine sind genau cinzuhaltcn. Außerdem sind folgende Punkte zu be achten : 1. Schulpflichtig werden nächste Ostern alle Kinder, die bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllt haben; cs dürfen aber auf Wunsch der Eltern auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni künftige» Jahres das 6. Lebensjahr vollende».
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