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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 22.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190802223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-22
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Erscheint Dien,tag, Donnerstag und Sonnabend und wird »« Abend vorher audgegeben und versendet. Vierteljahr,preis l Mark 20 Psennige ausschließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen. «chkudliitt Inserat« werde» mit 10 Pfennige« für die ,< gespaltene ikorpuSzeile belohnet und bi» mittag» 12 Uhr de» dem Lag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachwei» und Offerten-Annahme 10 Pfennige Extragebiihr. Fernsprech »Anschluß Nr. 12. für Zschopau sWund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. ^ 23. Sonnabend, den 22. Februar 1908. 76. Jahrgang. Die Musterung der Militärpflichtigen betr. Dic Musterung aller in dem Aushcbnngsbczirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1888 geborenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, rücksichtlich deren endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatz behörden noch nicht erfolgt ist, wird wie folgt abgehaltcn: I., für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau: Donnerstag, den 5. März dieses Jahres, vormittags V48 Uhr im „Kaifersaal" in Zschopau; II., für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Krumhermersdorf, Hohndorf, Waldkirchen, Börnichen b. Gr. und Witzsch- dorf: Freitag, den 6. März dieses Jahres, vormittags V48 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; III. , für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Dittersdorf, Ditt mannsdorf, Gornau, Schlößchen - Porschendorf und Weißbach: Sonnabend, den 7. März dieses Jahres, vormittags '(48 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopau; IV. , für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Slngnstnsbnrg, Grünberg, Marbach und Plaue-Bernsdorf: Montag, den S. März dieses Jahres, vormittags '/ä 9 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zu Flöha; V., für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Dorfschellcnberg, Borstendorf und Grünhainichen: Dienstag, den 10. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zn Flöha; VI., für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Leubsdorf, Nieder wiesa und Oberwiesa: Mittwoch, den 11. März dieses Jahres, vormittags^ Uhr im Lorenz schen Gastyofe zu Flöha; VII., für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Eppendorf, Henners dorf, Hohenfichte und Metzdorf: Donnerstag, den 12. März dieses Jahres, vormittags^9Uhr im Lorenzschen Gasthofe zn Flöha; VIII., für dic Mannschaften aus den Ortschaften: Flöha, Falkenau und Gückelsberg: Freitag, den 13. März dieses Jahres, vormittags V4 9 Uhr im Lorenz schen Gasthofe zn Flöha; IX., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Erdmannsdorf und Knnnersdorf: Sonnabend, den 14. März dieses Jahres, vormittags'^ 9 Uhr im Lorenz scheu Gasthofe zn Flöha; X., für dic Mannschaften aus der Stadt Oederan: Montag, den 16. März dieses Jahres, vormittags V48 Uhr im Gasthof „Bellevue" zn Oederan; XI., für die Mannschaften aus den Ortschaften: Börnichen b. Oed., Breitenau, Hetzdorf, Thiemendorf, Schönerstadt, Frankenstein, Hartha, Wingendorf, Gahlenz,Görbers- dorf, Memmendorf, Kirchbach: Dienstag, den 17. März dieses Jahres, vormittags V4 8 Uhr im Gasthof „Bellevne" zn Oederan; XII., für die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 sowie der älteren Jahrgänge aus der Stadt Frankenberg, sowie für dic Maun- schasteu sämtlicher Jahrgänge aus den Ortschaften: Elltenhain und Oberlichtern»» und aus der Anstalt Sachsenburg: Donnerstag, den 19. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhause" zu Frankenberg; XIII., für dic Mannschaften des Jahrganges 1888 aus der Stadt Frankenberg, sowie für dic Mannschaften sämtlicher Jahr gänge aus der Ortschaft Jrbersdorf: Freitag, den 20. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Wcvermeisterhanse" zn Krankenberg; XIV-, für dic Mannschaften aus den Ortschaften: «luerswalde, Garnsdorf, Niederlichtenau, Merzdorf, Sachsenburg, Dittersbach, Neudörfchen, Mühlbach, Hausdorf, Braunsdorf, Lichtenwalde, OrtelSdorf und GunnerS- dorf: Sonnabend, den 21. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhause" zn Frankenberg; XV., für die Mannschaften aus der Ortschaft Ebersdorf: Montag, den 23. März dieses Jahres, vormittags ^9 Uhr im „Webermeisterhause" zu Frankenberg. Ucbcr vorliegende Reklamationsanträgc wird für dic Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgcrichtsbezirke Zschopau und Augustusburg im Musterungstermine am 14. März dieses.Jahres in Flöha, für die aus den Ortschaften der Amts- gcrichtsbczirkc Oederan und Frankenberg am SS März dieses Jahres in Franken berg entschieden werden. Dic eingangsgcdachte» Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, zur Vermeidung der in 88 26,7, 62,5 und 66,» der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokal pünktlich und in reinlichem Zustand vor der Ersatzkommission sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 M. ihre Gestellungsbefehle und bez. Losungsscheine mitzubringen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Entschuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu »6 M. oder mit Haft bis zu S Tagen bestraft. Wer betrunken oder in schmutzigein Zustande zum Mufternngstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von LO M. oder im Falle der Uneinbring lichkeit derselben eine Haftstrafe von S Tagen zu erwarten. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstcrminc behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt u. dergl) angestcllt ist, durch die Orts behörde beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hier für zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenige» Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistigen Gebrechen behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulcgen. Militärpflichtige dürfen sich im Mustcrungsterminc freiwillig zum Dienst- eintrilt melden. Durch diese freiwillige Meldung verzichten dic Militärpflichtigen auf die Vorteile der Losnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wirb dabei aus drücklich darauf hingcwiescn, daß nur zur Musterung auf die Vorteile der Los nummer verzichtet werden kann. Ucberdics wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintrctcn und hierzu im Mustcrungsterminc sich melden beziehentlich den in Z 8-1 'der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Dic Losung der Militärpflichtigen des ganzen Aushcbungsbezirks erfolgt Dienstag, den 24. März 1908, vormittags v Uhr 3« Minuten im „Webermeisterhause" zu Frankenberg. Es bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 66, 6, 12 der Wehrordnung zu losen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkommissio» gelost werden. Hicrnächst wird bezüglich der Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehrordnung bezeichnet,:» Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchcn und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung zur Sprache zu bringen und ihre An träge durch Vorlegung von Zeugnissen, dic von in Amt und Pflicht stehenden obrig keitlichen Personen ausgestellt und auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des Nachsnchendcn oder auf das Resultat cingezogcner sorgfältiger Erkundigung darüber gegründet sein müssen, beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen werden. Uebrigcns ist cs wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militär pflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Ellern der betreffenden Militär pflichtigen vor der Kommission sich mit cinfinden, da dic behauptete Erwerbsunfähig keit eventuell durch ärztliche Untersuchung im Mustcrungstcrmine bestätigt werden mutz - Dic Entscheidungen der Ersatzkommissivn auf Reklamationen werden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht eiugefundcn hat, den dritten Tag nach dem Reklamationsterminc, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Flöha, am 1b. Februar 1908. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission des Aushebnngsbezirks Flöha.
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