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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 31.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191901311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-31
- Monat1919-01
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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks ^»28 Roalsvkulo mil pnogzrmnasium I»s«t 6t» ängvdürlgov äsr gokLIs» aoä L^snoäs ck« ä^st»lt oegobsaut st» «II» V1i-«lr1>»m» »8 »u foonlronko^s 2u ä»r »m 81. Mannar ror»itt»z» 9 vdr Im kostsaal äsr LsalsodnI» Matttlackoaäe» SLentllvkvi» Lr»«I»«,»»U«/»I«i7 äl»r ^kltarlea««» d«s Konsulat«, sondern nur dann zur Wahl zugelasfen *i»rkn Mtistärpersomn M nicht m»e di» Posten «n «erdon» w»m> st» In die Wählerliste etngetragsn^ Die Firma -Deutsche» Slektro-Stahlwerk A.-S. Frankenberg I. Sa." beabsichtigt, aus Teilen der Flurstücke Nr. 863. S65 und 988 de« Flurbuch» an der Lerchenstrcche vier, ein Elrktro-Ktahlwrrk mit Kiemens-Mirttn-GfriUtrtrird zu errichten. Gemäß 8 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bttannt gegeben, etwaige Einwendungen dagegen, soweit sie nicht auf besonderen prloatrechtlichen Titeln beruhen, bet deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung au ge rechnet, bei uns amubrtngen. Die betreffenden Zeichnungen und Beschreibungen können an hiesiger Ratestell« ange sehen werde»» Frankenberg, am 2S. Januar 1919.Der Stadttat. Dre Angehörigen der deutsch-österreichischen Republik, die am 2. Februar 1919 das 20. Lebensjahr vollendet haben und nicht bei entsprechender Anwendung des Z 4 des Landeswahl gesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, haben das Recht, an den Wablen zur sächsischen Volkskammer in der säch sischen Gemeinde teilzunehmen, in der sie ihren Wohnsitz haben. Voraussetzung für dle Ausübung des Wahlrechts ist dw Eintragung in die Wählerliste des zuständigen Simin» bezirks. Die Eintragung erfolgt aus Antrag und ist bis zum 1. Februar 1919 zulässig. Der Antragsteller hat der Ortsbehörd« der Gemeind«, in der er seinen Wohnsitz hat, durch Vorlegung von Urkunden (Heimatschetn oder Paß) nachzu weisen, dost er das vorgeschriebrn« Alter erreicht hat, «d Angehöriger der deutsch-österreichischen Republik ist. Der Orch in dem «in Deutsch-Oesterreicher heimatberechtigt (zu- ständig) ist, darf nicht etwa mit dem Geburtsort verwechselt werden. Heimatschein sowie Patz geben über das Heimat- recht jedes Deutsch-Oesterretchers in der Regel Aufschluss. Ist nn Einzelfalle» das Heimatrecht des Antragstellers oder dw Zugehörigkeit einer Gemeinde zur deutsch-österrcichischen Republik zweifelhaft, so hat die Gemeinde vor Eintragung M die Wählerliste das zuständige österreichisch-ungarische Kon- sulat unter Beifügung der vom Antragsteller vorgelegten Ur kunden um Auskunft zu ersuchen. Ein wesentlicher Unterschied gegenüber den Bestimmungen A A Nationaloersammlungswahlen besteht also darin, bah Deutsch-Oesterreicher diesmal nicht auf Grund von Bescheint- few, ", > M 2. Mahtrecht der ÄsldUten FW di» Soldaten gelten grundsätzlich dieselben Vorschrif ten wie für dir Zivilbevölkerung, Die Eintragung in d« Wählerliste ist aber im allgemeinen gleichfalls Voraussetzung für dis Ausübung des Wahlrechts. Nur zwei Ausnahmen hiervon gibt es: ») Angehörig« des Hoeree und der Marin«, die nach dem 21. Januar 1919 aus dem Felde, aus der Internierung oder aus der Kriegsgefangenschaft nach Sachsen heim kehren, können ohne Eintragung m di« Wählerliste auf Grund einer Bescheinigung über ihre Heimkehr an dem sächsischen Orte zur Wahl zugelassen werden, an dem ste sich am Wahltage aufhalten. Die Bescheinigung ist, «Bnn es sich um Angehörige sächsischer Formationen handelt, von dem nächsten dienstlichen Vorgesetzten in der Stellung mindestens eines Kompanie- usw. Füh rers, in allen übrigen Fällen von den sächsischen Dav- nisonkommandos oder Bezirkskommandos, in deren Be reich sich der Wahlberechtigt« nach dem 21. Januar 1919 aufhält nach näherer Anordnung des Generalkomman do, auszustellen. Sie enthält Angaben über Nam«, Aland* .Geburtstag und Wohnort de» betreffenden Sol daten, sowie «in« amtliche Erklärung darüber, daß der Betreffende erst nach dem 21. Januar 1919 aus dem Felde nach Sachsen beimg«kehrt ist. Milttärpersonen, di» noch vor dem Wahltag« zur Entlassung kommen, müssen vor Erteilung der Bescheinigung glaubhaft dar- Än, dab sie nach ihrer Entlassung in der Republik Sachsen zu wohnen beabsichtigen. b) Di« Angehörigen des Heere, und dar Marine, die am 2. Februar 1919 zur Bewachung von Wahlräumen kommandiert und daher verhindert sind, an ihrem Wohnort zu wählen, sind berechtigt, das Wahlrecht in d«n Wahlräumen, zu deren Bewachung sie kommandiert sind, auf Grund einer Bescheinigung, die von dem näch sten dienstlichen Vorgssttzte» in der Stellung mindestens nnes Kompanteftlhrers ausgestellt wird, auszuüben, auch wenn sie dort nicht in di« Wählerliste eingetragen sind. Me wablen rar OMrhammel Der den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung sind bst gesetzlichen Vorschriften von den Beteiligten vielfach nicht beachtet worden. Mn Rücksicht aus di« bevorstehenden Volks kammerwahlen erscheint «in Hinweis auf einige besonders wichtig« Bestimmungen des neuen Wahlrechts dringend nötig. 1. Umschreiben tm Falke de» Wwhnsitzwechsels verlegt ein Wahlberechtigter sein«n Wohnsitz nach einem anderen Stimmbezirke, so ist er berechtigt, sich nach Löschung >«lnes Namens in der Wählerliste fernes bisherigen Stimm? begirks auf Grund einer hierüber von der Gemeindebehörde auszustellenden Bescheinigung im Stimmbezirk« seines neuen Wohnsitzes nachträglich in die Wählerliste aufnehmen zu lassen. Dies gilt aber nur für einen Stimmbezirkswechsel innerhalb Sachsens. Verzieht jemand hingegen kurz vor der Wahl z. B. von Preußen nach Sachsen, so ist ein« nachträg liche Erntragung in die Wählerliste nicht mehr möglich, auch wenn der Betreffend« «me Bescheinigung über die Löschung smms Namens in der Wählerliste d«r preußischen Gemeinde oorlegt. Sowohl die Löschung als auch die Nsueintragung m die Wählerliste an« neuen Wohnort ist an kein« Frist gebunden: s« kann bis zum Tage vor d«m Wahltag« er folgen. Nur die Gemeindebehörde, nicht ab«r auch der Wahl vorsteher ist befugt, Eintragung«» in die Wählerliste vorzu- nehmen. Unzulässig ist «s, daß der zuziehsnde Wahlberech tigte unmittelbar auf Grund der Löschungsbescheimgung wählt, ohu« in die Wählerliste des neuen Wohnorts eingetragen zu «L. 3S Nachtrag IV m Wmiintm Nr.12 Ns RmmstatiM W« »m i. WM M ktielui M MM «l MI M M i, NmnMM Aff» »MM Ministerium» fallen vom 1. Februar d». s». ab auch die Brotzulagen für anerkannte Schwerst Arbeiter (also das 6. und 7. Pfund Brot) weg. Die bi» fetzt al» Schwerstarbeit« aner^nnt gewesenen Personen erhalten vom 1. Februar ab die Wochengrundmenge von 5 Pfund Brot. Die bisherigen Zulageberechttgten im Kommunalverband Flöha ««den hieraus besonders 1 DwBeMmmungen in 8 9 unter t Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung de» Kommunal verband«, Flöha Nr. 21 vom 20. September M8 und Absatz 2 Ziffer 6 der Bekanntmachung de» Kommunalverband«« Flöha Nr, 32 vom 26. November 1918 werden aufgehobm. H. Belieferung der Brotkarten 2n 8 7 Absatz 3 der Bekanntmachung de» Kommunalverbandes Flöha Nr. 12 vom 19. August 1918, die Regelung de» Verkehre» mit Mehl und Brot im Komnmnalo«band Flöha betreffend, ist nachgelaßen worden, dab die Brotkarten usw. nicht erst vom Sonnabend, je dem ersten Lage ihrer Gültigkeit, sondern bereit» vom vorhergehenden Freitag nachmittag» ö Uhr ah allgemein beliefert werden dürfen. , , , . . , _ 2m Hinblick darauf, daß jetzt der Ladenschlub um 6 Uhr abend» zu erfolgen hat, soll bi« aus weiterer nachgelassen fein, daß die Brottarten usw. bereit« vom Freitag mittag 1- Uhr ab beliefert werden dürfen. , , , . Flöha, am 28. Januar 1919. Der Kommunalverband. Amtsblatt für die AmtshauMaunschaft Mha mb die Behörden in Frankenberg Redakteur: «rnst Rotzbe-g in Frankenberg l. Sa. - Druck und ««lag von T. G. Roßberg in Frankenberg Sa. — Freitag veu »1. Januar ISIS 78. Jahrgang Der Kommunalverband Flöha wird auch in diesem Jahre Gemületämereieu kür Gemüleerreuaer vermitteln. Preisliste liegt bei der Firma Paul Schwenke (Markt Rr. 2) zur Einsichtnahme au». Bestellungen find daselbst di» 8. Februar d». I». aus,«geben. Frankenberg, den 3V. Januar 1919. Der Stadttat. , In der Woche vom 27. Januar btt 2. Februar 191» werden auf den Kovf der Be völkerung wiederum 200 berw. 100 Gramm Fleisch bezw/Sttischwareu sichergestellt wvcden. Bei der Entnahme dies« Menge find sämtliche auf diese Woche gültigen Fletschmarken in dm FletscheretgeschSsten abzugeb«n. Entsprechende Kürzung ein« späteren Wochenfleischmenge bleiht .vorbehaten. Flöha, am 29, Januar 191». D« Vorsitzende da» Kommuuatterbande». 4. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß durch dw neue Verordnung des G«samtmtnisterium» d« Schluß der Abstimmung b«i den Volkskammxrwahttn auf 7 Uhr nachmittag» festgesetzt worden ist. Es wird daher allen Wählern «UW- legentlichst «mpfohlen, auch diesmal möglichst frühzeitig va» ihrem Wahlrecht Gebrauch zu nrachen. kr gebt «icd« aller aal eiamsl Dre Aufgaben, die ihrer Erledigung durch die deutsch» Nationalversammlung in Weimar harren, sind fo groß, daß sre nicht entfernt alle mit eintmmal in Angriff genommen werden können. Es würde das «inen Zustand ergeben, d« demjenigen gliche, der sich in einem für di« Durchfahrt von drei Wagen bestimmten Stadttore «rgäbe, wenn plötzlich reden Gefährte hindurchsollten. Si« säßen fest oder bräche* ich Räder und Deichseln entzwei. Ein paar Wagen kämt« schließlich hindurch, aber in welchem Zustand«! Es ist auch nicht nötig, daß alles, was im alten deutsche» Reiche in den mehr als 40 Jahren bis zum Kriegsbeginn be schlossen worden ist, jetzt in vier Monaten neu geordnet wkcd. llmändern kann man viel, aber ändern ist nicht immer besser machen- Und wir haben doch viele Einrichtungen, bei denen wrr uns recht wohl befunden haben. Es ist also genug und am praktischsten, daß wir tun, was durch di« neuen Verhält nisse politisch geboten und für die Eristenz aller Deutschen nötig ist. Haben wir das gut gemacht, wird auch das ander« nrcht schlecht werden. Damit die heillose Unordnung, die sich in den Berliner und sonstigen Straßen-Ausschreitunge» zeigten, nicht wieder lehren, hat di« Nationalversammlung «in« fest Regierung zu wählen, die «ine starke Hand, und in dieser Hand «in« kräftige Waffe besitzt, um allen neuen Exzedenten klar zu machen, daß wir Ruh« und Arbeit, aber keinen Tumult und kern Geschrei gebrauchen. Es sind ferner festzusetzen dl« Ver tretungen des Volkes Und die Organisation der Verwaltung uyd d« allgemeinen Rechtsgrundsäh«. Di« ReiärsVerwaltung gleicht «iner großen Maschine, und es muß alles geschehen, um deren Gang zu einem regelmäßigen und ungestörten zu gestalten. Das muß fein, denn wir haben anstelle des Kaiser reiches die Republik, und die sich hieraus ergebenden Aend»- rungen sind zu berücksichtigen. Die Frage einer auskömmlichen Ernährung und der Beschaffung der sonstigen dringendsten Bedürfnisse in abseh barer Zeit muß stramm angepackt werden, nicht mit Erwä- gungen, sondern mit beiden Händen, das heißt mit prak tischer Tat und mit reichen Geldmitteln. Die verzinsen sich, wenn tüchtig gearbeitet wird. Darum ist für Ellbogenfreihelt zur Arbeit gesorgt worden und für guten Willen zur Arbeit b«l denen, die ihn nicht haben. Mit frommen Wünschen kons- m«n wir nicht durch, sondern nur mit prciswürdigen, aus- reichenden Lebensmitteln und daraufhin mit Arbeitsgelegen heit und Regelung der Lohnsätze. Die Schwierigkeit der letzteren Angelegenheit wird verringert durch die Lösung der Magenfrage. Ohne einen Lohnausgleich ist überhaupt Kim Arbeit und auch die Sozialisierung in den dafür reifen Be trieben nicht durchzuführen, beim das kaufende Publikum kann sich das G»ld für die zu teuren Produkte nicht von den Bäumen schütteln. , Mir sind heute ärmer, als das deutsch« Volk weih, denn der Weltkurs unserer Mark ist jammervoll, vielleicht etwas Aber 45 Pfennige. Die Zukunft wär« aussichtslos, wenn das so bliebe. Darum ist aus allen Kräften und mit aller möglichen Sparsamkeit «ine Besserung dieser finan ziellen Verhältnisse anzustreben. Es ist geradezu Reichsver rat, wenn «iner dagegen sündigt. Und dann ist der Krttdeneoartrag zu beschließen. üd Hl Wahlräumen zu verstehen, sondern auch all« Truppen abteilungen, die zum Zwecke des Sicherheitsdienstes am Wahltage an einy, bestimmten Platz gebunden sind, soweit dieser außerhalb des zuständigen Stimmbezirks liegt. , B« den Nationalversammlungswahlen haben nicht nur Soldaten aller Rangklassen auf Grund von Urlaubsbescheink- gingen oder Entlassungspapieren oder Bestätigungen ibrer Versetzung gewählt, sondern vielfach haben die Truppenteile «lbst, sowie die örtlichen Arbeiter- und Soldatemät« Ke- chelnigungen vordrucksweise ausgestellt, tn denen lediglich ge° agt ist, daß der Soldat X. Y. in die Heimat beurlaubt oder entlassen und berechtigt sei, dort zu wählen. Alle der artigen Vorkommnisse sind selbstverständlich ungesetzlich. Ins besondere sind die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte zur Ausstellung irgendwelcher Bescheinigungen über die Wahlbe rechtigung nicht befugt. Aus Grund «iner Bescheinigung darf das Wahlrecht vielmehr nur in den oben unter a) und b) erwähnten Fällen und nur dann ausgeübt werden, wenn dre Bescheinigung, von der zuständigen Stell« ausgestellt ist und den gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut aufweist. Die Vorschriften über die Umschreibung gelten in gleicher Weise für die Soldaten wie für die Zivilpersonen. Wenn also ern Soldat entlassen wird und nach einem anderen Orte übersiedelt, so muß er auf Grund einer Löschungsbeschemigung der alten Gemeinde seine Eintragung in die Wählerliste des neuen Ortes beantragen. Nur wenn «in Truppenteil im Ganzen innerhalb Sachsens an einen anderen Ort verlegt wird, braucht sich der einzelne Soldat nicht um die Um schreibung zu kümmern; dann hat vielmehr der Truppenteil selbst dafür Sorge zu tragen. Ist ein Soldat noch nicht entlassen, aber in die Heimat beurlaubt, so kann er entweder am Garnisonorte wählen, wenn «r dort in die Wählerliste eingetragen ist, oder er kaim das Wahlrecht am Heimatorte ausüben, wenn er sich dort auf Grund einer Bescheinigung der Ortsbehörde des Earnisonorts, daß «r in dessen Wähler liste nicht eingetragen bez. gestrichen ist, hl die Wählerliste des Heimatortes Hat aufnehmen lassen. 3. Wahlrecht der Deutsch-Oesterretcher Die Auszahlung aller Reichsfamilieu-Uuterftützuuge« «folgt von jetzt ab nur noch am 1. und 18. jeden Monats vormittag» »oa 8 btt 12 Ät». Gtadttat Fraukeubera, am 30. Januar 1919. Kohlen- und Brikett-Verkauf von Freitag den 31. Januar 191» an 1. bei Heydenbluth, Ludwig. Hey«: von Sonnabend den 1. Februar ISIS an »- bet Ludwig, Löffler, Oehme, Hy». vezug»«arkeu üb« V, Zentner sind an obengenannten Togen tn Kttchg«ffe Rr. W von 8 di» 10 Uhr vormittag» gegen Borftgen der Kohlentarte »u entnebmen. Frankenberg, den 30. Januar 1919.Die Ort»kohlenst«ll». A - und S.-Ritt.
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