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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190602220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-02
- Tag1906-02-22
- Monat1906-02
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1906
- Autor
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Riesaer H Tageblatt «nd Anzeiger WMM ms Aqki-ll). ' Amtsötatt - z>rr Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des SwttrÄhS z« Riefte 4l" Donners»», SS. Kedrunr 1906, «deudS. SS. Jahr» Das Riejaer Tageblatt erscheint jede» Ta, abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher »e^göpreiS bei Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mart 50 Psg., durch uujerr Träger frei tu» Haus 1 Mart SS Psh, bet Abholung am Schalter der tatserl. Postanstalteu 1 Marl SS Psg., durch den Briefträger frei tn« Hau» 2 Mar! 7 Psg. Auch Mouat-abonnemem» werden angenommea. An^«chl»«h». für bk »mum« de« «ultgabetag- bi« vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. »nkk und «erila, van «an,«« » »tnterltch tu «t.h - «eßhäfwfk«.: ».«thestra». - Mr dk Ikdavk, vrr»M-ae«ch: «chuUbt w ««es». An Beiträgen der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1905 au» der Staatskasse bestrittenen Ver- läge an Viehseuchenentschädtgungen rc. sind für jedes der am 18. De zember 1905 ausgezeichneten -») Pferde 1 M. 5 Pf., d) Rinder im Alter von sechs Wochen und darüber — M. 18 Pf. und «) Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls — M. 18 Pf. zu leisten. Die zur Einhebung dieser Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträte, Bürgermeister, Gemeindeoorstände) werden angewiesen, auf Grund der von den KretS- bez. AmtShauptmannschaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Beiträge von den betreffenden Viehbefitzern unverzüglich etnzuheben und bis spätestens den 2. April 1906 unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis- bez. AnttShauptmann- schaften abzuliefern. Dresden, am 10. Februar 1906. Ministerium des Jnneru. Die Musterung der im Aushebungsbezirke Grotzeuhai» im laufenden Jahre an gemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. MnsternngS- ort. Begin«. Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften. Montag, Mesa, Borm. die Mannschaften «uS Bobersen, Böhlen- den 26. Febr. Gasthof „zum Wettiner Hof". 9 Uhr. Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz und Gröba; DienStag, den 27. Febr. »» w die Mannschaften aus Gröditz, Nauwalde, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee - Haidehäuser, Mark- siedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickritz, MeSka und Nünchritz; Mittwoch, dm 28. Febr. »» w die Mannschaften aus ReppiS, Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Spansberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten; Donnerstag, dm 1. März. »» w die Mannschaften der Jahrgänge 1885, 1884 und ältere Mannschaften auS der Stadt Riesa; Freitag, den 2. März. w die Mannschaften deS Jahrganges 1886 auS der Stadt Mesa; Sonnabend, Radeburg, Borm. die Mannschaften aus Bärnsdorf, Bär- dm 3. März. „Ratskeller". » Uhr. walke, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß- dtttmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, NiedereberSbach, Niederrödern und Ober- und Mittel- eberSbach; »«»tag, dm 5. März. w die Mannschaften auS Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Volkers- darf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; DtepStag, Großenhain, Borm. die Mannschaften auS Adelsdorf, Alt- den S. März. „Gesellschaft,- Han«". 8 Uhr. leis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterSleben, vlochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., vrockwitz, Brößnttz, Colm- aitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Folbern- PaulSmühle, Frauenhain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein- raschütz, Kleinthiemig und Kmehlen; Mittwoch, w w die Mannhaften au» Koselitz, Kotte- dm 7. Mär». > wttz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Laubach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Naffeböhla, Naulei«, Raun- dörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz - Niegerode, OelSnitz, Peritz, Pontckau, Porschütz, Priestewitz u. Pulsen; Tag. MnfternngSs ort. derZj^^T^^J geftellnngspfltchttge« Mannschaften^ Donnerstag, den 8. März. Großenhain, „Gesellschafts- Haus". Borm. 8 Uhr. die Mannschaften aus Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Stäbchen, Skassa, Ekaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thiendorf-Dammhain, Treugeböhla, Uebi- gau.Walda.Wanlewitz-PiSkowitz-Wüstauda Weißig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz und Wildenhain; Freitag, den 9. März. w w die Mannschaften aus Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschieschen, sowie die Mannhaften der Jahrgänge 1885, 1884 und etwaige ältere Mannschaften auS der Stadt Großenhain; Sonnabend, den 10. März. w »e die Mannschaften deS Jahrganges 1886 aus der Stadt Großenhain; Montag, den 12. März. w w Losungstermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im Aushebungsbezirke Großenhain aushalten, werden zum persönlichen und pünkt lichen Erscheinen in dem für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach tz 26,7 der Wehrordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheinen im Losungstermine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen, (8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weife ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. jWAM H 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Beziiksarzt, Gerichts arzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst, (ß 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebots in der Regel auch während ihres Reserveoerhältniffes Befreiung von den jähr lichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwtlligungSerklärung deS VaterS bez. der Mutter oder deS Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurück- stellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen aus drücklich aufmerksam gemacht: Nach Z 63,7 der Wehr-Ordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige be rechtigt, spätestens tm MusterungStermiue Anträge ans Zurückstellung oder Be frei««- von der Aa-Hebnng in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach § 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverstän digen zu unterstützen. Diejenige« Personen, deren Arbeit-- bez. «uffichtsunfShigkett znr vegrlla- dnng der Reklamationen behaaptet wird, haben in den ReklamatioaStermine» und -war in Riesa am 2. MSrz i 1« Radebnrg am 5. MSrz s v*rm. /,11 Uhr, in Grotzenhai« am Ist. MSrz vor«. Ist Uhr -« erscheine«. Ist dies «atnnlich, so ist et» von einem deamteten Arzte au-ge stellte» Zeugnis rechtzeitig «nd spätestens bi- znm Reklamation-termtne einzu reichen. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst «ach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag «och tm AnShebungStermine angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäst anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je an» S. Tage «ach de« vorbezeichnete« Rrklamatiou-termtne« mittags 12 Uhr als be kannt ge«Lcht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht etngefunden haben sollte.
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